Archiv

Nachfolgend können Sie ein Archiv unserer überwiegend externen Newsmeldungen von 2006/2007 einsehen

21. Juni 2007

ImmobilienScout24 bringt Aareal mind 150 Mio EUR Gewinn - Kreise

FRANKFURT (Dow Jones)- Die Aareal Bank AG kann bei einem Verkauf ihrer Beteiligung am Online-Immobilienportal ImmobilienScout24 einen dreistelligen Mio-EUR-Buchgewinn erzielen. Der Erlös dürfte mindestens bei 150 Mio EUR liegen, sagten mehrere mit dem Vorgang vertraute Personen zu Dow Jones Newswires. Eine solche Summe entspräche rund 10% der aktuellen Marktkapitalisierung des Finanzkonzerns. Ein Aareal-Sprecher wollte diese Information nicht kommentieren. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Aareal sowie die Investmentbank Morgan Stanley und die US-Beteiligungsgesellschaft J.H. Whitney ihre Anteile an ImmobilienScout24 verkaufen wollen. Ein Sprecher der Investmentbank Viscardi bestätigte Dow Jones Newswires, dass das Institut von den drei Gesellschaftern beauftragt worden sei, sie bei einem eventuellen Verkauf zu beraten. Die Aareal ist mit 30,5% bei dem Internetportal engagiert, Morgan Stanley hält 14,4% und J.H. Whitney 11,4%. Die zur Deutschen Telekom gehörende Scout24 Holding besitzt 33,1%. Die übrigen Anteile befinden sich in den Händen des Managements, der Mitarbeiter und von Privatinvestoren. Wie eine mit der Materie vertraute Person sagte, dürfte ImmobilienScout24 insgesamt mit deutlich mehr als 500 Mio EUR bewertet werden. Dies lasse sich unter anderem an der Börsenkapitalisierung der Wettbewerber Rightmove in Großbritannien und SeLoger.com in Frankreich ablesen. Bei 25 Mio EUR Umsatz im Jahr 2005 wird SeLoger.com an der Börse mit 400 Mio EUR bewertet. Die Marktkapitalisierung von Rightmove beträgt rund 480 Mio GBP, das Unternehmen setzte 2005 rund 18 Mio GBP um. Nehme man diese Bewertungen als Grundlage für ImmobilienScout24, wo 2005 rund 37 Mio EUR umgesetzt würden, dürfte der Gesamtpreis bei deutlich über 500 Mio EUR liegen, erläuterte die Person weiter. Der 31%-Anteil der Aareal wäre auf dieser Basis mindestens 150 Mio EUR wert. Einem Brancheninsider zufolge werden als Interessenten für die zum Verkauf stehenden ImmobilienScout24-Anteile vor allem strategische Investoren erwartet. "Dabei handelt es sich um Strategen mit demselben Geschäftsmodell", sagte er. Aber auch Unternehmen, denen ImmobilienScout24 mit seiem Geschäftsmodell Geschäft abnimmt, also vor allem große Verlagsgruppen, dürften Interesse an dem Online-Portal haben. ImmobilienScout24 ist mit rund 500 Mio Seitenaufrufen (Page Impressions) pro Monat eigenen Angaben zufolge der führende Immobilien-Marktplatz im deutschsprachigen Internet. Das Unternehmen beschäftigt 200 Mitarbeiter und erzielte 2005 bei 36,7 Mio EUR Umsatz einen Nettogewinn von 12,6 Mio EUR.

[Quelle: www.finanzen.net]

20. Juni 2007

Gefälschte Google-Rauswurf-Mails sorgen erneut für Verunsicherung

Zahlreiche Webseitenbetreiber haben derzeit ein Déjà-vu-Erlebnis: Wie bereits Anfang Mai dieses Jahres trudeln zur Zeit massenweise E-Mails bei ihnen ein, die die Entfernung ihrer Webseite aus dem Suchindex von Google ankündigen. Während ein Teil der E-Mails im Mai jedoch ein vermeintliches Webmastertool enthielten, das Abhilfe versprach und ein "Pseudo-Schädling" war, enthalten die jetzt versandten E-Mails offenbar keinen Schadcode und auch keine Links darauf. Während die Mails im Mai meist an die webmaster-Adresse gerichtet waren, scheinen die aktuellen Spammails hauptsächlich an die info-Adresse der Domains adressiert zu sein.

Schon damals stifteten die E-Mails Verwirrung. Der Zweck der E-Mails bleibt noch immer unklar. Der oder die Spammer könnten beim Aufsetzen der Spam-Kampagne gepfuscht oder ein Botnetz getestet haben. Die nächste Spamwelle mit gefälschten Google-Mails ist möglicherweise nicht mehr so harmlos, falls die Sender versuchen, Schadcode auf die Rechner der Mailempfänger zu schleusen.

[Quelle: www.heise.de]

19.06.2007

SMS Modul

Mit Leichtigkeit SMS versenden

Mit dem SMS Modul können Sie schnell und einfach SMS an Ihre Kunden und Interessenten versenden. Dies geschieht per Mausklick aus einem Adressdatensatz heraus. Zusätzlich wird die Briefanrede automatisch in der SMS eingefügt. Alternativ können Sie auch aus der Objektverwaltung über die eingetragenen Interessenten SMS verschicken. Falls Sie Ihren Interessenten einen Besichtigungstermin mitteilen möchten, können Sie dies bequem über das neue Modul erledigen. Ebenfalls kann eine Serien-SMS verschickt werden.

Nach dem Versand einer SMS wird diese automatisch in der Historie und im Maklerbuch hinterlegt. Generell wird am Ende der SMS auch Ihre Webadresse angezeigt. Ihre SMS Guthaben können Sie ganz einfach über das Shopping Center einkaufen.

19.06.2007

Telefonodul

Einfach telefonieren

Mit diesem Telefonmodul können Sie bequem über die Software Ihre Anrufe tätigen und entgegennehmen. Ganz leicht kann per Mausklick aus einem Adressdatensatz heraus ein Telefonat geführt werden. Zusätzlich wird das Gespräch automatisch in der Historie hinterlegt. Auf diese Weise wird Ihnen das Telefonieren vereinfacht. Sie können sich voll und ganz auf das Gespräch konzentrieren. Im Falle eines Anrufeingangs öffnet sich in einem neuen Tab der Adressdatensatz der Person, die Sie gerade anruft. Mit einem Klick werden Ihnen alle benötigten Informationen über die Person angezeigt. Damit das Modul optimal genutzt werden kann, müssen die Personen im Adressdatensatz hinterlegt sein.

Das Telefonmodul läuft auf einem Server, der an einer Telefonanlage angeschlossen ist und ermöglicht eine Kommunikation mit allen PC`s am Arbeitsplatz.

Ihre Vorteile mit dem Telefonmodul:

  • enorme Zeitersparnis
  • besserer Kundenservice
  • keine Eingabe der Telefonnummer per Hand
  • automatisch angelegter Nachweis in der Historie

11.06.2007

Das City Center Essen wird modernisiert

Das City Center Essen (CCE) soll bis Ende 2009 grundlegend modernisiert und zur Rathaus Galerie umgestaltet werden. Dafür will die Eigentümerin Credit Suisse einen zweistelligen Mio.-Euro-Betrag ausgeben. Derzeit laufen bereits "vorbereitende Gespräche im Essener Rathaus und Stadtplanungsamt", teilt die Projektentwicklungs- und Managementgesellschaft EPM Assetis mit. Das CCE solle einen prägnanteren Eingang und eine neu gestaltete Fassade erhalten, erläutert Centermanager Dirk von der Ahé. Außerdem solle der Zugang von der U-Bahn-Station her, ähnlich wie bei der Kölner Neumarkt-Galerie, mit Ladenflächen versehen werden. Daraus resultiere die um 500 qm geringfügig vergrößerte Verkaufsfläche auf 30.500 qm. Insgesamt positioniert sich die CCE als lokales Gegenstück zum Shoppingcenter der ECE am Limbecker Platz. Mit vielen nur 50 qm bis 100 qm großen Läden setzt das Center vor allem auf lokale Anbieter und Monolabelstores.

[Quelle: www.immobilien-zeitung.de]

15.05.2007

onOffice wegen starken Wachstums umstrukturiert

Die onOffice Software GmbH hat die Geschäftsleitung mit dem bisherigen Abteilungsleiter Stefan Becker erweitert, um die Weichen für die nächsten erfolgreichen onOffice-Jahre zu stellen.

Aufgrund der positiven Unternehmensentwicklung ist die onOffice Geschäftsleitung erweitert worden. Geschäftsführer Torsten Kämper übernimmt weiterhin die Verantwortung für das Kunden - und Qualitätsmanagement. Die Leitung Innovation und Technik hat jetzt Herr Stefan Becker übernommen. Geschäftsführer Stefan Mantl ist nun alleiniger Inhaber des Unternehmens.

Die onOffice Software GmbH ist in Zukunft gut aufgestellt und kann auch weiterhin alle Kunden perfekt unterstützen. Das onOffice-Team wird kurzfristig in Aachen auf ca. 30 Mitarbeiter erweitert. Darüber hinaus wird eine Filiale in Hamburg zum 01.06.2007 eröffnet und eine weitere Software Lösung (CRM-Software) wird Anfang 2008 angeboten.

08.12.2006

Immobilienangebote von Immowelt jetzt auch auf Vox.de

Das Online-Angebot des TV-Senders Vox bietet seinen Usern künftig einen hochwertigen Immobilienmarktplatz. In Kooperation mit dem Immobilienportal Immowelt.de werden auf www.vox.de mehr als 500.000 Häuser und Wohnungen zur Miete sowie zum Kauf angeboten.

Informative Beiträge zu aktuellen Förderprogrammen und Tipps zur Immobilienfinanzierung runden das Angebot ab. Weiter besteht die Möglichkeit, Immobilien-Inserate aufzugeben, die bei Vox.de und Immowelt.de veröffentlicht werden.

"Das Thema Wohnen spielt im Programm von Vox und selbstverständlich auch bei Vox.de eine tragende Rolle. Die Einbindung eines Immobilien-Services ist somit eine logische Ergänzung unseres Angebots und erleichtert unseren Usern die Suche nach einem behaglichen neuen Zuhause", so Kai Sturm, Chefredakteur bei Vox.

[Quelle: iw-magazin.de]

15.11.2006

Preisträger des KfW-Energieeffizienzpreises 2006 ausgezeichnet

Die KfW Förderbank hat in Berlin im Rahmen der VDI-Fachtagung "Energieeffizienz: Chancen für die Zukunft" die Preisträger des KfW-Energieeffizienzpreises 2006 ausgezeichnet.

Der von der KfW Förderbank zum dritten Mal ausgeschriebene Wettbewerb stand in diesem Jahr unter dem Motto "Energetische Modernisierung von gewerblich genutzten Gebäuden". Insgesamt 15.000 Euro Preisgeld erhielten die drei Unternehmen für ihre vorbildlichen Lösungen bei der Realisierung von Energieeinsparpotenzialen im Zuge der Modernisierung gewerblich genutzter Gebäude.

"Die ausgezeichneten Leistungen zeigen exemplarisch, dass im gewerblichen Bereich noch erhebliche Energieeinsparpotenziale bestehen, die man durch geeignete Maßnahmen realisieren kann. Gleichzeitig senken die Unternehmen ihre Energiekosten und stärken damit ihre Wettbewerbsfähigkeit," betonte Detlef Leinberger, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Die Auswahl der Preisträger erfolgte durch eine hochrangig besetzte Jury, bestehend aus den Jurymitgliedern Prof. Dr. Eberhard Jochem von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich, Stephan Kohler von der Deutschen Energie-Agentur, Dr. Dieter Kreikenbaum vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Prof. Dr. Gunter Schaumann von der VDI-Gesellschaft Energietechnik, Christoph Singrün von dem VDMA Fachverband Pumpen + Systeme, Prof. Dr. Andreas Troge vom Umweltbundesamt sowie Dr. Norbert Irsch, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe.

Die Energiestatistiken zeigen, dass besonders im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen mit über 60 Prozent ein erheblicher Anteil des Endenergieverbrauchs für Gebäude verwendet wird - entsprechend groß sind die Energieeinsparpotenziale.

Die Preisträger

Den mit 10.000 Euro dotierten ersten Preis erhielt die Procter & Gamble Manufacturing GmbH in Crailsheim in Kooperation mit der Savemaxx GmbH. Der betriebliche Gebäudebestand der Procter & Gamble in Crailsheim wurde in allen relevanten Bereichen systematisch nach Energieeffizienzmöglichkeiten durchleuchtet und auf den neuesten Stand der Technik gebracht (z. B. die Wärmedämmung der Dächer der Produktionshallen sowie Modernisierung der Heizung und Klima- und Lüftungsanlagen). Die Einführung eines strikten Energie-Monitorings ermöglicht die laufende Erfassung, Kontrolle und Optimierung der wesentlichen  Energieverbraucher. Der spezifische Energieverbrauch konnte durch die Maßnahmen um rund ein Viertel gesenkt werden.

Mit dem zweiten Preis in Höhe von 3.000 Euro würdigte die Jury das ebök Ingenieurbüro für Energieberatung, Haustechnik und ökologische Konzepte GbR in Tübingen. Die ebök GbR hat ein altes Kasernengebäude aus den fünfziger Jahren erworben und für die eigene  Büronutzung auf Passivhausstandard gebracht (Primärenergiebedarf entspricht nur 15 Prozent eines gleichwertigen Bürogebäudes aus dem Bestand). Es wurden Sanierungsmaßnahmen in Bereich der Heizung, Warmwasser, Raumklima, Beleuchtung und Lüftung realisiert; und das sogar unter Beachtung der Auflagen des Denkmalschutzes.

Der dritte Preis mit einer Summe von 2.000 Euro ging an die Ewald Schaumstoffe GmbH & Co. KG in Ahaus-Altstätte in Kooperation mit der Rulle Facilitymanagement GmbH. Durch Einsatz von Steuer- und Regelungstechnik in den Bereichen Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Lüftung  und durch Beseitigung von Undichtigkeiten an der Gebäudehülle konnte der Energiebedarf des Büro- und Produktionsgebäudes der Firma Ewald Schaumstoffe um 34 Prozent gesenkt werden.

Informationen zu den Förderprogrammen der kfw-Bankengruppe finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de

[Quelle: iw-magazin.de]

15.11.2006

Haushaltsnahe Dienstleistungen in Wohnungseigentum und Miete

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nunmehr eine Erörterung für die Anwendung des § 35a EStG für die Geltendmachung eines Steuerabzugs bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen veröffentlicht.

BMF, Schreiben vom 3. November 2006, IV C 4 – S 2296b – 60/06

Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG

Hierzu gehören nur Tätigkeiten, die nicht zu den handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG zählen. Dies sind z. B.:

  • Reinigung der Wohnung (z. B. durch Angestellte einer Dienstleistungsagentur oder einen selbstständigen Fensterputzer),
  • Gartenpflegearbeiten (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden).

Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG

Die Steuerabzugsmöglichkeit gilt sowohl für regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts vorgenommen werden, als auch für Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, deren Durchführung i. d. R. nur von Fachkräften erfolgt. Voraussetzung ist aber, dass diese Arbeiten den inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen betreffen.

Auch Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühren für den Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen) sind begünstigt. Gleiches gilt für die Wartung von Hausanschlüssen, soweit die Aufwendungen die Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung betreffen.

Ausnahme

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt.

Wohnungseigentümergemeinschaft als Anspruchsberechtigte

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann den Steuerabzug geltend machen, sofern sie Arbeitgeber eines Beschäftigungsverhältnisses bzw. Auftraggeber einer haushaltsnahen Dienstleistung oder handwerklichen Leistung ist.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass

  • in der Jahresabrechnung die im Kalenderjahr unbar gezahlten Beträge nach den begünstigten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen jeweils gesondert aufgeführt sind,
  • der Anteil der steuerbegünstigten Kosten (Arbeits- und Fahrtkosten) ausgewiesen ist und
  • der Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers anhand seines Beteiligungsverhältnisses individuell errechnet wurde.

Handlungsbedarf für Wohnungseigentumsverwalter

Ist zur Wahrnehmung der Aufgaben und Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verwalter bestellt, so hat dieser durch Bescheinigung einen Nachweis über den Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers zu führen. Dies bedeutet, dass in der Jahresabrechnung eine gesonderte Aufführung der Aufwendungen zu erfolgen hat bzw. durch die genannte Bescheinigung nachzuweisen ist. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen (z. B. Reinigung des Treppenhauses, Gartenpflege) sind die in der Jahresabrechnung ausgewiesenen, für den Veranlagungszeitraum geleisteten, Vorauszahlungen maßgebend.

Mieter als Anspruchsberechtigter

Ein Mieter kann die Steuerermäßigung in den Fällen geltend machen, in denen die von ihm zu zahlenden Nebenkosten Beträge umfassen, die für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für handwerkliche Tätigkeiten geschuldet werden.

Handlungsbedarf für Vermieter und Mietverwalter

Der Anteil der vom Vermieter unbar gezahlten Aufwendungen sollte aus der Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung des Vermieters bzw. dessen Verwalters nachgewiesen werden.

Nachweis der Zahlungen

Das Entgelt der erbrachten Leistungen muss stets unbar auf das Konto des Leistungserbringers gezahlt und durch einen Beleg des Kreditinstituts (bzw. Kontoauszug bei Lastschrifteinzug) nachgewiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Problematische Regelung für den Verwalter

Das BMF weist in seiner Erörterung darauf hin, dass für Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter die Steuervergünstigung „in allen offenen Fällen ab dem Veranlagungszeitraum 2003 anzuwenden“ ist, sofern es um die Anwendung des § 35a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EStG geht (also bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen oder haushaltsnahen Dienstleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen). Für Kalenderjahre bis einschließlich 2006 kann der Anteil der steuerbegünstigten Arbeitskosten an den Aufwendungen per Schätzung ermittelt werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

15.11.2006

Städte-Report Stuttgart: Einzelhandelsmieten übersteigen 200 Euro-Marke

Die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart wird nach den Beobachtungen des bundesweit auf die Vermittlung von Ladenlokalen und Geschäftshäusern in den 1a-Lagen deutscher Innenstädte spezialisierten Maklerunternehmens Comfort für nationale und internationale Filialunternehmen zunehmend attraktiver.

Die Nachfrage nach Einzelhandelsflächen an der Königstraße, der Top 1A-Lage in Stuttgart, ist nach Angaben von Manfred A. Schalk, Geschäftsführer der Comfort München GmbH, seit Jahren ungebrochen hoch. „Nur Unternehmen, die sich kontinuierlich mit der Beobachtung des Marktes beschäftigen und letztlich auch bereit sind, eventuell einen Kompromiss in Bezug auf Flächenlayouts und Mietzins einzugehen, haben derzeit eine Chance, sich auf diesem hart umkämpften Markt einen neuen Standort zu sichern.“ erklärt Schalk dazu.

Ungeachtet der Vielzahl der Neuanmietungen in 2005 und 2006 sowie der noch bevorstehenden Projektentwicklungen seien noch immer so viele Nachfragen für Einzelhandelsflächen offen, dass man wohl die Königstraße um die Hälfte verlängern müsste, um wirklich alle befriedigen zu können. Dies findet seinen Ausdruck auch in der Entwicklung des Mietpreisniveaus. In der Vergangenheit war es nur vereinzelt zu Anmietungen jenseits der 200,– Euro/m² Höchstmiete bei Flächen zwischen 80m² bis 120m² gekommen. Heute sind kleine Einzelhandelsflächen in der Top 1A-Lage nicht mehr unter 200,– Euro/m² zu bekommen. Dies lässt Stuttgart im Süden der Republik zum teuersten Standort nach München avancieren.

Speziell in der „Oberen“ Königstraße, Richtung Rotebühlplatz, hat sich eine Vielzahl attraktiver Filialisten neu angesiedelt: Castro, ein Gemeinschafts-unternehmen zwischen der Otto-Gruppe und der israelischen Castro Mutter, Mexx, e-plus, Christ und Hussel sowie in dem von Phoenix Real Estate entwickelten „Weißen Haus“: Leiser Schuhe, H & M, Baby Walz und O2. Ebenso Shoe Town Werdich, Roland Schuhe und Puma.

Dadurch sei die Attraktivität des oberen Bereiches der Königstraße signifikant gestiegen, berichtet Manfred A. Schalk. Auch der mittlere Abschnitt der Königstraße habe ein absolutes Highlight verzeichnen können. Namentlich die Eröffnung der Königsbaupassage, hinter dem Königsbau am Schlossplatz mit rund 25.000 m² Einzelhandelsfläche auf fünf Ebenen. Ein breites Textilangebot mit edc by Esprit, G-Star, Olymp und Hades, xx by mexx, Mandarina Duck oder Passport wird hier ergänzt durch gastronomische Erfolgskonzepte wie Vapiano, Todi´s Terrazza oder Starbucks und abgerundet sowohl durch die Elektro- und Elektronikspezialisten mit Saturn auf etwa 10.000 m² als auch das Themencenter „stilwerk“ auf 9.000 m². Als weiteres wichtiges Highlight stehen in den zwei Tiefgaragenebenen 420 PKW Stellplätze in Bestlage zur Verfügung. Die Königsbaupassage wird nach Schalks Einschätzung künftig einer der Hauptmagneten der Innenstadt sein.

Direkt angrenzend an die Königsbaupassage befindet sich neben dem im März 2006 eröffneten Kunstmuseum das Büro- und Einzelhandelsgebäude Scala der Redevco. Die Einzelhandelsflächen (ca. 2.000 m²) sind komplett vermietet. Im weiteren Verlauf in der parallel zur Königstraße verlaufenden Kronprinzstraße entsteht zurzeit der ebenfalls gemischt genutzte Kronprinzbau mit rund 6.000 m² Einzelhandelsfläche. Der Jagdsport und Textilanbieter Frankonia hat sich Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss und im ersten Untergeschoss gesichert. Nach Abschluss dieser Projektentwicklungen hinter dem kleinen Schlossplatz ist laut Schalk nicht auszuschließen, dass sowohl die lokal geprägte „Gastromeile“ Calwer Straße als auch die Kronprinzstraße – beide laufen parallel zur Königstraße – von der wiederbelebten Verbindung zum kleinen Schlossplatz profitieren werden.

Die zweite Stuttgarter Projektentwicklung der Phoenix Real Estate mit mehr als 10.000 m² Handelsfläche und 150 PKW Stellplätzen startet voraussichtlich Anfang 2007 im unteren Bereich der Königstraße. Die Eröffnung des so genannten „Phoenixbaus“ ist für Oktober 2008 vorgesehen. Die Einzelhandelsflächen sind bereits voll vermietet. Als Mieter stehen die Buchhandlung Hugendubel, Müller Drogeriemarkt und Görtz Schuhe fest. Insgesamt gab es im unteren Bereich der Königstraße in den letzten zwölf Monaten lediglich zwei weitere Neuanmietungen: Görtz Shoes (das kleinflächigere Konzept des Hamburger Schuhspezialisten) und O2, sowie eine Flächenvergrößerung des bereits ansässigen Textilunternehmens Tally Weijl.

Generell beobachtet Manfred A. Schalk in der Stuttgarter Innenstadt derzeit ein interessantes Phänomen: Die überwiegende Anzahl der in der oberen Königstraße angemieteten Filialunternehmen hatte sich ursprünglich als Wunschstandort den unteren Bereich der Königstraße vorgestellt. Allein durch die textile Kompetenz in diesem Bereich durch P & C, Zara und H & M sahen die Unternehmen den optimalen Standort in diesem Abschnitt. Als sich dann aber letztlich mehrfach die Chance ergab, endlich einen Standort auf der Königstraße zu belegen, haben sich die Filialisten beinahe vollständig in dem zunächst nicht bevorzugten Bereich der Königstraße niedergelassen und denselben auf diese Weise deutlich aufgewertet. Die obere Königstraße sei als Folge dessen nunmehr als ebenbürtig mit dem Bereich Richtung Hauptbahnhof zu bewerten.

Neben der Top 1A-Lage Königstraße wird nach Angaben Schalks auch die Stiftstraße mit Mietern wie Mont Blanc, Cartier, Diesel, Uli Knecht, Etienne Aigner oder auch Louis Vuitton speziell von Luxuslabels immer intensiver nachgefragt. Begehrt sei nach wie vor auch die Schulstraße, die als Verbindung zwischen Königstraße und Marktplatz fungiert. Vorrangig Konzepte mit schnellen Sortimenten und kleinem Flächenbedarf siedeln sich auf dieser begehrten, weil stark frequentierten Einkaufsstraße an. Die Institution Breuninger am Marktplatz spielt Schalks Angaben zufolge weiterhin in einer eigenen Liga.

Insgesamt müsse davon ausgegangen werden, dass sich einzelhandelsgenutzte Liegenschaften in den Top-Lagen von Stuttgart auch künftig unabhängig von konjunkturellen Schwankungen als stabil erweisen werden. In Zeiten, in denen der Markt - wie gegenwärtig – anzieht, entfalten sie dann ihr starkes Wachstumspotenzial.

[Quelle: iw-magazin.de]

15.11.2006

IVD: Mieter sind zu ausreichendem Lüften verpflichtet

Schimmelpilzentstehung kann oft vermieden werden

Der Winter naht, die Tage werden kühler. Es wird mehr geheizt und weniger gelüftet. Bei diesem Klima haben Schimmelpilze beste Wachstumsvoraussetzungen. "Lüftet der Mieter zu wenig und bildet sich dadurch Schimmel, darf er die Miete wegen des Schimmels nicht kürzen und muss eventuell sogar für die Schimmelbeseitigung zahlen", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Im mobilienverbands Deutschland (IVD).

Oft kommt es zwischen Mietern und Vermietern allerdings zu Streit darüber, wer den Schimmelpilz verursacht hat. "Um seine Obhutspflicht zu wahren, muss aber der Mieter den Vermieter in jedem Fall auf den Schimmelbefall hinweisen, so dass schwerwiegendere Folgen vermieden werden können", so Schick.

Die Beweislast für die Schimmelursache liegt auf beiden Seiten

Weist der Mieter von sich, dass er den Schimmelpilz durch mangelhaftes Lüften verursacht hat, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass der Schaden nicht durch mangelnde Bauqualität hervorgerufen wurde, keine Schäden am Gebäude vorliegen und dass die Wärmedämmung den Vorschriften zur Zeit der Erstellung des Gebäudes entspricht. Zwar kann der Vermieter nicht verpflichtet werden, das Gebäude den jeweils gültigen Normen anzupassen (BGH, Az. IV ZR 281/03), "dennoch sollte er das Gebäude in einem technisch guten Zustand halten, um auf diesem Weg der Entstehung von Schimmel vorzubeugen und sich als verantwortungsbewusster Vermieter zu zeigen", rät Schick.

Kann er belegen, dass er nicht verantwortlich ist - zum Beispiel weil es in anderen Wohnungen in derselben Anlage noch nie zu Schimmelpilzproblemen gekommen ist - muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend gelüftet und geheizt hat. "Hätte die Schimmelbildung durch ausreichendes Lüften vermieden werden können, haftet der Mieter für die Beseitigung des Schadens" so Schick.

Zweimal am Tag lüften

Laut dem Landgericht Berlin muss die Notwendigkeit zu lüften auch dem nicht sachverständigen Nutzer auffallen, wenn die Raumluft stickig und verbraucht ist (Az. 61 S 19/84). Zwar kann dem Mieter nicht zugemutet werden, fünf- oder sechsmal am Tag zu lüften (Landgericht Hamburg, Az. 16 S 122/87), eine ordnungsgemäße Belüftung setzt aber voraus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet wird (Oberlandesgericht Frankfurt, 19 U 7/99 NZM 2001, 39).

"Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüften Mieter oftmals zu selten. Dabei kostet das Stoßlüften nur wenig Heizenergie, denn die Wohnung kühlt in der kurzen Zeit nicht aus und die frische Luft lässt sich sogar leichter erwärmen als abgestandene", sagt Schick.

Auch ansonsten muss der Mieter mit der Mietsache pfleglich umgehen. So entschied das Landgericht Berlin, dass ein Mieter keinen Anspruch auf Beseitigung von Schimmelpilz im Duschbereich hat, wenn dieser dadurch entstanden ist, dass der Mieter nach dem Duschen die nass gespritzten Fliesen nicht trocken wischt. "Die Beseitigung von Spritzwasser ist jedenfalls in innenliegenden Bädern von jedem Mieter zu erwarten", heißt es in dem Urteil (Az. 61 S 510/98).

Auch die Möblierung kann Schimmelbildung begünstigen. "Stehen große Schränke direkt an einer Außenwand, kann die Luft dahinter schlecht zirkulieren. Deshalb sollten sie immer mit ein paar Zentimetern Abstand aufgestellt werden", rät Schick. Ist jedoch ein ungewöhnlich großer Abstand von über neun Zentimetern erforderlich, muss das im Mietvertrag stehen (Landgericht Hamburg, Az. 307 S 48/02).

Resultiert die Schimmelbildung nicht aus dem Verhalten des Mieters, kann er die nachhaltige Beseitigung der Ursache verlangen und bis dahin die Miete ausgehend von der Bruttomiete mindern. Laut eines Urteils des Landgerichtes Berlin gilt dies auch dann, wenn bei der Erstellung des Gebäudes die zu dem Zeitpunkt gültigen technischen Normen eingehalten wurden (Az. 63 S 357/04). Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, kann der Mieter die Arbeiten selbst in Auftrag geben und dem Vermieter in Rechnung stellen. Allerdings muss er dem Vermieter zuvor die Gelegenheit geben, innerhalb einer gesetzten Frist für die Beseitigung zu sorgen. Hält sich der Mieter nicht an dieses Prozedere, muss er die Kosten selbst tragen (Landgericht Hagen, Az. 13 S 188/82).

Mietminderungen sind nicht im jedem Fall zulässig

Für die Höhe der zulässigen Mietminderung besteht keine allgemeingültige Rechtsprechung. "Die Urteile fallen insbesondere dann sehr unterschiedlich aus, wenn ein Mitverschulden des Mieters nicht ganz auszuschließen ist", sagt Immobilienexpertin Simone Engel, Rechtsanwältin in der Kanzlei  bethgeundpartner immobilienanwälte in Hannover.

Urteilte das Landgericht Hamburg, dass bei Schimmel im Schlafzimmer die Miete um zehn Prozent gemindert werden könne (Az. 16 S 211/83), sprach das Landgericht Osnabrück dem Kläger nur eine zwanzigprozentige Minderung zu bei schwerem Schimmelbefall in Wohn-, Schlaf- und Badezimmer (Az. 11 S 277/88). Höhere Minderungen werden allerdings selten gewährt. Lediglich in einem Fall, als Schimmel die Wohnung bis auf einen kleinen Raum nahezu unbewohnbar gemacht hat, urteilte das Landgericht Berlin auf 80 Prozent Minderung. "Mindert der Mieter aber unberechtigterweise die Miete, steht dem Vermieter die fristlose Kündigung zu, wenn der ausstehende Betrag insgesamt zwei Monatsmieten erreicht oder der Rückstand für zwei aufeinander folgende Monate insgesamt eine Monatsmiete übersteigt", sagt Engel mit Bezug auf ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 65 S 35/05).

Auch Schlafräume dürfen nicht auskühlen

Besonders anfällig für Schimmelbildung sind auch schlecht geheizte Wohnungen. Zwar kann der Vermieter seinem Mieter nicht verbieten, in einem kalten Zimmer zu schlafen, aber der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räume nicht so weit auskühlen, dass Feuchtigkeitsschäden entstehen können. Die Wohnung ständig auf über 20 Grad zu heizen, kann der Vermieter jedoch nicht verlangen (Landgericht Lüneburg, Az. 6 S 70/00).

Sollte aus einem Neubau noch Restfeuchte aus dem Beton entweichen und die Wohnung "trockengeheizt" werden müssen, muss der Mieter vor dem Abschluss des Mietvertrages darauf hingewiesen werden. Andernfalls ist er nicht verpflichtet, die Neubaufeuchte durch überobligatorisches Heizen und Lüften auszugleichen (Landgericht Wuppertal, Az. 10 S 22/02). Auch wenn die vorhandenen Fenster durch Isolierglasfenster ersetzt oder andere bauliche Veränderungen vorgenommen werden, muss der Vermieter den Mieter auf die Notwendigkeit veränderter Lüftungsmaßnahmen hinweisen (Landgericht Gießen, Az. 1 S 63/00). "Es ist empfehlenswert, dem Mieter bei Einzug in die Wohnung ein Hinweisblatt auszuhändigen, das ihn über das richtige Heizen und Lüften informiert - so kann späterer Schimmelpilzärger bestmöglich von vornherein vermieden werden", so Engel.

[Quelle: iw-magazin.de]

13.11.2006

Studie kündigt dramatischen Wandel in der Finanzindustrie an

Die Umsetzung der EU-Richtlinien über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID = Markets in Financial Instruments Directive) sowie deren Durchführungsrichtline in deutsches Recht werden ebenso wie die Versicherungsvermittlungs-Richtlinie (VVR) zum „dramatischsten Wandel in der deutschen Finanzindustrie in der Nachkriegszeit führen“. Das behauptet eine Studie der Humboldt Universität in Berlin.

Noch erweisen muss sich dagegen, ob die MiFID tatsächlich ein Jahrhundertwerk für die europäische Wettbewerbsförderung ist, wie ihre Befürworter sagen, oder eher ein bürokratisches Monster. Eines steht aber für den Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. fest, der in Deutschland die Certified Financial Planner (CFP®) und die Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®) vertritt : Der Beratungsmarkt in Vermögensdingen wird endlich auch in Deutschland transparenter, Scharlatanen wird der Boden entzogen. Mit Einführung der neuen Richtlinien werden Vermittler und Berater gezwungen, sich vollkommen neu aufzustellen und ihre Arbeit zu professionalisieren.

Das Gesetzgebungsprojekt MIFID soll bis spätestens März 2007 abgeschlossen sein. Nach dem Zeitplan der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die als Aufsichtsorgan für die Finanzdienstleister bei MiFID und VVR eine wichtige Rolle spielt, werden die neuen Bestimmungen ab 2008 angewendet. Den Anforderungen der beiden Gesetzeswerke, die für freie Finanzdienstleister und damit auch für viele CFP gelten, entsprechen in weiten Teilen den Standesregeln des FPSB Deutschland. Die wichtigsten Regeln der Gesetze werden nach dem bisherigen Informationsstand der Rechtsexperten sein:

  • Registrierung/Erlaubnis
  • Eigenkapital/Berufshaftpflichtversicherung
  • Gewerberechtliche Zuverlässigkeit, guter Leumund, insolvenzfrei
  • Berufsqualifikation (nachzuweisen über Sachkundeprüfungen)
  • Beratung im bestmöglichen Kundeninteresse
  • Dokumentation von Rat und Empfehlung
  • Haftung für Informations- und Beratungsfehler

Die EU-Richtlinien MiFID und VVR verfolgen das große Grundziel der Europäischen Gemeinschaft, einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen, in dem grenzüberschreitende Versicherungs- sowie Bank- und Investment-Dienstleistungen nach den selben, für den Verbraucher gut zu durchschauenden Regeln möglich sind.

[Quelle: iw-magazin.de]

13.11.2006

DTZ: Aufschwung an deutschen Büromärkten hält an

Ein Plus von zwei Prozent erwarten die Analysten des Immobilienberaters DTZ bis zum Ende dieses Jahres. Schon der Ifo Geschäftsklimaindex im Juni gab deutliche Anzeichen dafür, dass die deutsche Wirtschaft den Erholungstendenzen des ersten Halbjahres vertraut, obwohl das Wirtschaftswachstum 2005 mit einem Prozent recht dürftig ausfiel. Viele Unternehmen glauben daher, dass sich Aufschwung in den kommenden Monaten weiter verfestigen wird.

Die bessere Auftragslage der Unternehmen schlägt sich auch auf dem Arbeitsmarkt nieder und – eine logische Folge – ebenfalls auf den deutschen Büromärkten. „Es gibt endlich wieder Neueinstellungen, die Unternehmen expandieren und benötigen mehr Platz“, zeigt sich Jörg Nehls, Deutschland-Chef von DTZ, mit dem Verlauf der ersten drei Vermietungsquartale zufrieden. So fanden zwischen Januar und Ende September in Frankfurt, Hamburg und München fast ebenso viele Büros neue Nutzer wie im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. In Düsseldorf wurden sogar mehr Flächen neu vermietet. Nur Berlin hinkt den Rekordumsätzen von 2005 hinterher. Fest steht aber jetzt schon: Für Eigentümer wird 2006 ein guter Jahrgang: Die Mieten steigen teilweise kräftig.

Die Städte im Einzelnen:

Berlin: Spitzen-Flächen kosten statt 18 nun 23 Euro je Quadratmeter

An der Spree wurden spürbar weniger Büros neu vermietet. In den ersten neun Monaten haben Berliner Unternehmen Verträge über 270.000 Quadratmeter Bürofläche unterzeichnet. Zwischen Januar und September 2005 hatte das Vermietungsvolumen bei 357.000 Quadratmetern gelegen. „Mit dem Ergebnis sind wir mehr als zufrieden, nicht zuletzt, weil es die Vergleichswerte von 2003 (225.000 Quadratmeter) und 2004 (250.000 Quadratmeter) deutlich übertrifft. 2005 war ein Ausnahmejahr“, sagt Hanns-Joachim Fredrich, Niederlassungsleiter von DTZ in Berlin. Die Ansiedlungsfreude der ersten drei Quartale wirkte sich auch auf die Überhänge aus. Waren vor 12 Monaten noch 10,1 Prozent aller Hauptstadtbüros ohne Mieter, so sind es jetzt nur noch 9,6 Prozent. Vor allem innerstädtische Standorte sind gefragt. Folge: Büros werden teuerer. „Der Run auf Top-Objekte hat dem Berliner Markt einen sprunghaften Preisanstieg beschert. Für Spitzenobjekte müssen die Mieter jetzt fünf Euro mehr pro Quadratmeter zahlen als noch vor einem Jahr“, sagt Fredrich. 23 Euro würden die Eigentümer derzeit pro Monat und Quadratmeter verlangen. Kaum mehr als 18 Euro waren 2005 möglich gewesen.

Düsseldorf: Stabile Mieten trotz Nachfrageschub

Ein stattliches Vermietungsplus kann die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt verbuchen: 215.000 Büroquadratmeter fanden in den ersten drei Quartalen neue Nutzer. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es lediglich 159.000 Quadratmeter gewesen.. „Erstaunlich ist jedoch, dass die außergewöhnliche Vermietungsleistung der ersten neun Monate weder beim Leerstand noch bei den Preisen für eine positive Trendumkehr gesorgt hat“, sagt Hannelore Saxe-Coburg, DTZ-Niederlassungsleiterin in Düsseldorf. So ist der Anteil leerer Büros in Düsseldorf von 11,8 Prozent in 2005 auf nunmehr 12,1 Prozent angestiegen. „Unternehmen, die umziehen, setzen sich häufig kleiner“, erklärt Saxe-Coburg den Trend. Da sich das Angebot quantitativ nicht verringert, bleibt auch ein Anstieg bei den Mieten aus. Die Quadratmeterpreise sind für Spitzenflächen sogar leicht gesunken: 2005 verlangten Düsseldorfs Eigentümer bis zu 21 Euro pro Monat und Quadratmeter, derzeit bekommen sie im Schnitt nicht mehr als 20,70 Euro. Solange der Büromarkt keinen signifikanten Abbau des Flächenüberangebotes verzeichnen kann, werden sich auch die Projektentwickler in Zurückhaltung üben

Frankfurt: Entwickler bislang zurückhaltend

337.000 Quadratmeter Fläche gingen in Deutschlands Finanzmetropole in den ersten neun Monaten durch Mieter und Eigennutzer vom Markt. Damit wurde das Vorjahresergebnis von 370.000 Quadratmetern beinahe erreicht. Der Anteil ungenutzter Büroflächen verringerte sich damit in den letzten 12 Monaten von 17,6 Prozent auf nunmehr 17,1 Prozent. „Obwohl die Nachfrage nach modernen Büros erfreulich hoch ist, hält sich die lokale Developer-Zunft immer noch vornehm zurück. Nur 80.000 Quadratmeter Fläche befinden sich im Bau. Das ist das zweitniedrigste Neubauvolumen bundesweit“, sagt Karin Hänsler, Leiterin Bürovermietung bei DTZ in Frankfurt. Offenbar habe man aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und scheue spekulative Entwicklungen. In Folge der robusten Nachfrage zogen die Höchstmieten im Stadtgebiet leicht von 33 Euro pro Monat und Quadratmeter auf 33,50 Euro an.

Hamburg: Spitzenmieten steigen binnen Jahresfrist um zwei Euro

Auch an der Alster beschlossen viele Unternehmen einen Standortwechsel. 310.000 Büroquadratmeter fanden in den ersten drei Quartalen neue Nutzer. Damit verfehlte Hamburg den hervorragenden Vorjahresumsatz von 318.000 Quadratmetern nur knapp. Der Anteil ungenutzter Flächen reduzierte sich von 7,8 Prozent in 2005 auf nunmehr 7,6 Prozent. Aufgrund zahlreicher innerstädtischer Um- und Neubauvorhaben sowie der Dynamik am Entwicklungsstandort Hafencity fällt die Neubauquote in der Hansestadt verhältnismäßig hoch aus. 280.000 Quadratmeter Büroflächen sind dort derzeit im Bau. „Die intensivierte Bautätigkeit spiegelt die Zuversicht am Hamburger Immobilienmarkt wieder. Die Nachfrage bleibt hoch, ebenso das Interesse der Unternehmen an hochwertigen Flächen“, sagt DTZ-Niederlassungsleiter Joachim Nagel. Auch die Preisentwicklung gibt den Projektentwicklern Recht: Spitzenmieten sind von 20 Euro im Jahr 2005 auf nunmehr 22 Euro gestiegen.

München: Top-Objekte verteuern sich um fünf Euro pro Quadratmeter

Münchens Mieter und Eigennutzer wechselten bis Ende September in 460.000 Quadratmeter Büroflächen - 466.000 Quadratmeterwaren es im Vorjahr. Dank der großen Nachfrage verringerten sich die Überhänge deutlich. Hatte die Leerstandsquote 2005 noch bei 10,9 Prozent gelegen, so sind jetzt nur noch 9,8 Prozent aller Büroflächen in München ohne Nutzer. Die positiven Konjunkturaussichten haben hier – wie auch in Hamburg – das Entwicklungsgeschäft beflügelt. 280.000 Quadratmeter neue Flächen befinden sich im Bau, 60.000 Quadratmeter mehr als im Vorjahr. „Viele Unternehmen wollen verteilte Standorte an einem neuen Hauptsitz konzentrieren“, berichtet der DTZ-Niederlassungsleiter in München, Helmut Schüchl. Das Angebot an innerstädtischen Flächen bleibt aber wegen fehlender Baugebiete begrenzt. Folge: Die Mieten stiegen in den vergangenen Monaten sprunghaft an. „Waren Top-Flächen vor 12 Monaten noch für 25 Euro pro Monat und Quadratmeter zu bekommen, so müssen Münchens Mieter nun für die gleiche Qualität Preise von 30 Euro akzeptieren“, sagt Schüchl.

[Quelle: iw-magazin.de]

13.11.2006

Vier Pflegeheime für DCM ZukunftsWerte

Vier Pflegeheime erwarb die DCM Deutsche Capital Management AG, München, für ihren neuen geschlossenen Immobilienfonds DCM ZukunftsWerte. Der Gesamtwert liegt bei rund 60 Millionen Euro.

Die Colliers Trombello Kölbel Immobilienconsulting GmbH war bei dem Erwerb von drei Einrichtungen in Schwerte, Einbeck und Hilchenbach für das Münchener Emissionshaus beratend tätig. Die Altenpflegeheime bieten neben der klassischen Pflege und betreutem Wohnen teilweise auch zusätzliche Leistungen.

Beim Kauf der vierten Immobilie in Münster beriet Colliers Trombello Kölbel den Verkäufer, die CM Immobilienverwaltung GmbH, Münster. Die Anlage in der westfälischen Universitätsstadt mit dem Namen „Forum Gievenbeck“ umfasst ein Seniorenpflegeheim, betreutes Wohnen, Arztpraxen, Büros und Einzelhandel mit einer Gesamtmietfläche von ca. 10.600 m².

DCM ZukunftsWerte investiert in Pflegeimmobilien ergänzt durch betreutes Wohnen, Tagesstätten und Ladeneinheiten an derzeit 18 Standorten in 10 Bundesländern. Bei den Pflegeheimen handelt es sich um bestehende oder neu zu errichtende Immobilien, die mit Laufzeiten von 20 oder 25 Jahren an erfahrene, namhafte Betreiber wie zum Beispiel Kursana, Casa Reha, Vitanas oder Senator verpachtet sind. Der Erwerb weiterer Immobilien ist vorgesehen. Das geplante Fondsvolumen beträgt rund 342 Millionen Euro unter Einbeziehung von ca. 145 Millionen Euro Eigenkapital. Die prognostizierte Laufzeit des Fonds wird 14 Jahre betragen. Die Platzierung erfolgt exklusiv über den Vertrieb der Deutsche Bank AG.

[Quelle: iw-magazin.de]

13.11.2006

GdW begrüßt Bürgerentscheid für Erhalt kommunaler Wohnungen

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat den Ausgang des Bürgerentscheids in Freiburg gegen den Verkauf von 7900 städtischen Wohnungen als richtige und wichtige Entscheidung für die Zukunft Freiburgs begrüßt.

"Damit bleiben der kommunalen Politik im Bereich der Wohnraumversorgung, Stadtentwicklung und der Förderung funktionierender Nachbarschaften wichtige Handlungsmöglichkeiten in eigener Verantwortung erhalten", erklärte GdW-Präsident Lutz Freitag. Vor dem Hintergrund vielfältiger gesellschaftlicher und demographischer Veränderungen seien kommunale Wohnungsunternehmen gegenwärtig und auch in Zukunft von großer Bedeutung.

"Die deutliche Mehrheit von über 70 Prozent gegen den Verkauf sollte als Signal auch von denjenigen Kommunen ernst genommen werden, in denen die Bürgerinnen und Bürger nicht die Möglichkeit haben, durch einen Bürgerentscheid ihren Willen direkt zu äußern", sagte Freitag.

[Quelle: iw-magazin.de]

08.11.2006

Kongressprogramm für die Facility Management 2007 festgelegt

Das Programm des Kongresses der ’Facility Management’ vom 24.-26.April 2007 in Frankfurt am Main wurde Ende Oktober festgelegt. Das Komitee wählte aus über 120 Einreichungen 46 Vorträge aus und benannte Invited Speaker.

Die Top-Themen der ’Facility Management’ 2007 sind FM-Lösungen für die Branchen:

  • Industrie
  • Gesundheitswesen
  • Immobilienwirtschaft
  • Öffentliche Hand

Internationale Experten aus Großbritannien, U.S.A., Holland, Österreich, Schweiz und Deutschland geben ihr Wissen und ihre Erfahrungen in qualitativ hochwertigen und aktuellen Vorträgen zu folgenden Themen weiter:

  • FM im Gesundheitswesen / Optimierung von FM Prozessen im Krankenhaus
  • Veränderung der Immobilienlandschaft im öffentlichen Bereich: Immobilienmanagement, Betreiberverantwortung, IT-Systeme, Lebenszyklusorientierte Instandhaltung
  • FM im industriellen Umfeld: Betreibermodelle, In-house vs. Outsourcing, Property Management
  • Private Public Partnership
  • Risikomanagement in FM-Prozessen
  • Energiemanagement und Energieeffizienz
  • Human FM: Unternehmenskultur, Human FM und Wirtschaftlichkeit
  • FM Trends: von RFID bis Private Equity
  • IT im FM erfolgreich einsetzen
  • Workshop: FM – ein Schlüssel zur Stadtrendite

Ergänzt wird der anwendungsorientierte Kongress durch einen wissenschaftlichen Teil. Für diesen zeichnet sich Prof. Dr.-Ing. Kunibert Lennerts von der Universität Karlsruhe verantwortlich. Aus wissenschaftlicher Sicht werden in einem Halbtagesworkshop heutige und zukünftige Entwicklungen im FM-Bereich behandelt und neue Forschungsergebnisse vorgestellt.

Alle Vorträge der Konferenz werden simultan übersetzt (Deutsch – Englisch; Englisch – Deutsch).

Facility Management als Management-Strategie in allen Facetten greift auch die Messe auf. Im direkten Dialog mit den Anbietern von FM-Dienstleistern und FM-Produkten findet der Besucher die für seine Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösung.

Das Kongressprogramm wird bis Ende November online unter www.fm-messe.de abrufbar sein.

[Quelle: iw-magazin.de]

08.11.2006

BGH: Auch neue Betriebskosten können auf Mieter umgelegt werden

Haus & Grund empfiehlt detaillierte Auflistung im Mietvertrag
Auch neu entstehende Betriebskosten können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mieter umgelegt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az.: VIII ZR 80/06).

Dies gilt, wenn diese Betriebskostenart im Mietvertrag aufgeführt ist. Außerdem muss das Recht des Vermieters eingeräumt sein, neu entstehende Betriebskosten umzulegen.

Im vorliegen Fall hatte der Vermieter eine Sach- und Haftpflichtversicherung erst nach Beginn des Mietverhältnisses abgeschlossen. Im Mietvertrag war vereinbart, dass neu entstehende Betriebskosten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umgelegt werden können.

„Vermieter sollten Mietverträge verwenden, in denen nicht nur die gesetzlich bestimmten, sondern auch alle denkbaren ´sonstigen Betriebskosten´ detailliert aufgelistet sind“, rät Dr. Kai  H. Warnecke, Mietrechtsexperte bei Haus & Grund.

[Quelle: iw-magazin.de]

08.11.2006

Ring Deutscher Makler kooperiert mit ImmobilienScout24

Alle acht Landes- und Bezirksverbände des RDM unterzeichnen Kooperationsvertrag

Die Verbände des RDM haben sich einstimmig für eine Zusammenarbeit mit ImmobilienScout24, dem Marktführer für Immobilien im Internet, entschieden.

Damit wird ImmobilienScout24 exklusiver Technologiepartner für den Ring Deutscher Makler. Grundlegendes Ziel ist es, die Makler bestmöglich bei der Internet-Vermarktung ihrer Objekte zu unterstützen.

Im Rahmen der Kooperation gewährt ImmobilienScout24 allen rund 700 Maklern des RDM einen attraktiven Gruppenrabatt auf alle Standardprodukte sowie eine kostenfreie Testphase über einen Zeitraum von drei Monaten. Darüber hinaus stellt ImmobilienScout24 einen virtuellen Marktplatz für die gemeinsame Präsentation aller Immobilien der RDM-Mitglieder zur Verfügung. Die Verbände können außerdem Fachvorträge, spezielle Seminare und Schulungen zur erfolgreichen Vermarktung von Immobilien im Internet in Anspruch nehmen.

An der Kooperation beteiligen sich alle RDM-Verbände: die Landesverbände Berlin-Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie die Bezirksverbände Bremerhaven, Düsseldorf, Essen, Münster und Südwestfalen.

[Quelle: iw-magazin.de]

06.11.2006

Verbände mahnen Umsetzung des Koalitionsvertrags an

Die Wohnimmobilie soll weiter in die geförderte Altersvorsorge integriert werden.

Auf der Suche nach kompromissfähigen Eckpunkten für die weiteren Verhandlungen zur Einbeziehung der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge treffen sich heute die Vize-Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) mahnt aus diesem Anlass die zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele an. Die Verbände fordern insbesondere, das gesamte gesparte Riester-Vermögen für den Immobilienerwerb nutzen zu können. Eine Beschränkung erschwere den Kauf von Wohneigentum unnötig. Nicht sinnvoll wäre es, daneben eine Riester-Geldrente ansparen zu müssen. Schließlich dürfe sich die Förderung nicht auf das selbst genutzte Wohneigentum beschränken. Auch der Erwerb einer vermieteten Wohnung, das genossenschaftliche Wohnen und ein Dauerwohnrecht müssten einbezogen werden.

[Quelle: immobilienmanager.de]

06.11.2006

Immobilienwirtschaft fordert echte Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge

Auf der Suche nach kompromissfähigen Eckpunkten für die weiteren Verhandlungen zur Einbeziehung der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge haben sich jetzt die Vize-Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD getroffen. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) mahnt aus diesem Anlass die zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele an.

„Es darf jetzt keine weitere Verzögerung bei diesem Thema geben“ erklärte der BSI-Vorsitzende, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.

Inhaltlich ist die Forderung der Verbände eindeutig: „Erst die diskriminierungsfreie Integration der Immobilie in die geförderte Altersvorsorge räumt den Bürgerinnen und Bürgern echte Wahlfreiheit ein“, so Dorn.

Echte Wahlfreiheit verlange insbesondere, das gesamte gesparte Riester-Vermögen für den Immobilienerwerb nutzen zu können. Eine Beschränkung erschwerte den Kauf von Wohneigentum unnötig. Nicht sinnvoll wäre es, daneben eine Riester-Geldrente ansparen zu müssen. Daher sollten im Zuge des Immobilienerwerbs neben den eigenen Sparleistungen auch die gewährten Riester-Zulagen vollständig für die Tilgung des Darlehens eingesetzt werden können. "Sozialpolitische Ziele könnten erreicht werden, wenn auch Tilgungszahlungen gefördert würden und damit gerade Beziehern niedriger Einkommen die Wohnimmobilie als Teil der Altersvorsorge eröffnet würde", unterstrich Rüdiger Dorn.

Schließlich dürfe sich die Förderung nicht auf das selbst genutzte Wohneigentum beschränken. Auch der Erwerb einer vermieteten Wohnung, das genossenschaftliche Wohnen und ein Dauerwohnrecht müssten einbezogen werden. Das könnte nach Ansicht der Verbände die Attraktivität der Wohnimmobilie als Altersvorsorge entscheidend steigern.

Kompromissbereit geben sich die Verbände bei der Frage der nachgelagerten Besteuerung. Das von den Spitzenverbänden vorgelegte KaNaPE-Modell sehe zwar entsprechend der Riester-Systematik die nachgelagerte Besteuerung vor, dies sei jedoch keine Forderung der Spitzenverbände, sondern ein Angebot an den Gesetzgeber, sagte der BSI-Vorsitzende.

[Quelle: iw-magazin.de]

06.11.2006

LBS-Heft „Markt für Wohnimmobilien 2006“ neu erschienen

Bleibt der Wohnungsmarkt in Deutschland bis auf weiteres entspannt oder drohen bald neue Miet- und Preissteigerungen? Und wie steht es um die Zinsen für Hypotheken? Orientierung bei der Beantwortung dieser und vieler weiterer Fragen bietet die Publikation „Markt für Wohnimmobilien 2006“, die jetzt von den Landesbausparkassen (LBS) herausgegeben wurde.

Die 50-seitige Broschüre ist konzipiert für den schnellen Zugriff auf die wichtigsten Zahlen zum Wohnungsmarkt. Sie enthält neben kurzen Analysen der Teilmärkte für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland auch aktuelle Daten zur Bautätigkeit, zum Wohnungs- und Vermögensbestand sowie zur Wohneigentumsbildung. Grafisch aufbereitet und mit kurzen Erläuterungstexten versehen sind außerdem die relevanten gesamtwirtschaftlichen Einflussgrößen, etwa die Entwicklung von Einkommen und Sparquote sowie Baupreisen und Mieten.

Am Heftende befindet sich der LBS-Immobilien-Preisspiegel für über 600 Städte, darunter über 70 Großstädte. Die Faltblätter geben einen Überblick über die Marktlage im Neubau und Bestand, wobei jeweils Preisspannen und der am häufigsten anzutreffende Kaufpreis angegeben sind. Basis sowohl für den Preisspiegel als auch für die Einschätzungen zur weiteren Entwicklung ist die traditionelle Frühjahrsumfrage der Landesbausparkassen unter 600 Immobilienvermittlern von LBS und Sparkasse.

Die Immobiliengesellschaften der Landesbausparkassen (LBS-I) sind mit einem Umsatz von 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2005 die größte geschlossene Gruppe gewerblicher Wohnimmobilienvermittler in Deutschland. Ihre Einschätzungen sind zu einem wichtigen Indikator für die künftige Entwicklung auf dem Wohnungs- und Baulandmarkt geworden.

Das kleine Nachschlagewerk (Titel: „Markt für Wohnimmobilien 2006 – Daten, Fakten, Trends“) kann kostenlos bestellt werden bei:

LBS-Versandservice
Stichwort: „Immobilienmarkt 2006“
Karl-Liebknecht-Straße 24-25
14476 Golm (Potsdam)

Bestellungen sind unter Angabe des Stichworts „Immobilienmarkt 2006“ auch per Fax oder E-Mail möglich:

Fax:0331-56 89 24
E-Mail:lbs@bud-potsdam.de

[Quelle: iw-magazin.de]

03.11.2006

Novellierung des Baugesetzbuchs: Praxistest mit Hinweis auf Verbesserungsempfehlungen bestanden

Sechs Städte testeten geplantes Gesetz zur Erleichterung der Innenentwicklung

Im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führte das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, einen Praxistest mit sechs Fallstudienstädten zur Praxistauglichkeit der BauGB-Novelle 2006 durch.

Der Praxistest bestätigt die gewählte Zielrichtung des Gesetzentwurfs und seine wesentlichen Grundzüge. Im Detail werden jedoch eine Reihe von Hinweisen und Empfehlungen zur Verbesserung des Gesetzentwurfs vorgeschlagen.

Die detaillierten Ergebnisse des Praxistests stehen als Online-Dokument im Internet bereit. Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse dieses der Gesetzesfolgenabschätzung dienenden Praxistests. Als Grundlage diente der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte. Mit dieser Novellierung soll die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden durch eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bau- und Planungsrechts gestärkt und gezielt zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur Erleichterung wichtiger Investitionsvorhaben - insbesondere in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung - beigetragen werden. Die Ergebnisse dieses Praxistests wurden am 25. Oktober 2006 dem Ausschuss des Deutschen Bundestages für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgestellt und stießen hier auf großes Interesse. In diesem Zusammenhang betonte die Mehrzahl der Fraktionssprecher , dass die Empfehlungen aus dem Praxistest Anlass zu Änderungsanträgen aus den Fraktionen geben würden.

Grundkonzept des Praxistests war die Anwendung auf konkrete Fälle durch die späteren Nutzer. Die beteiligten Städte sind Kommunen unterschiedlicher Größe und Verwaltungsstruktur aus insgesamt fünf Bundesländern. Ziel war es, den Gesetzentwurf dahingehend zu überprüfen, ob und inwieweit die vorgesehenen Änderungen und Neuregelungen praktikabel, problemadäquat und wirksam sind, und Hinweise für eine Verbesserung in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Die inhaltliche Rückkopplung und Diskussion zu den Überlegungen in den beteiligten Städten und Gemeinden fand im Rahmen von zwei Workshops statt. Die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen und Erläuterungen der Praxisteststädte sind in dem Ergebnisbericht zusammengefasst.

BauGB-Novelle 2006 im Praxistest. Ergebnisbericht
Vom Deutschen Institut für Urbanistik
(Bearbeitet von Arno Bunzel, unter Mitarbeit von Gregor Jekel, Robert Sander, Christian Strauss) 2006. 84 S.,
Der Text ist kostenlos unter http://edoc.difu.de/orlis/DF10649.pdf verfügbar.

Deutsches Institut für Urbanistik

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftspolitik, Städtebau, Soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Institut bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene mit allen Aufgaben- und Problemstellungen, die die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Rechtsträger ist der Verein für Kommunalwissenschaften e.V., der zur Sicherung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Förderung der Kommunalwissenschaften gegründet wurde.

Weitere Informationen unter www.difu.de

[Quelle: iw-magazin.de]

03.11.2006

Garderobe im Treppenhaus gilt als bauliche Veränderung

Ein Wohnungseigentümer hat nicht das Recht, im Treppenhaus persönliches Mobiliar anzubringen. Dies hat das Oberlandesgereicht München entschieden.

(OLG München, Az. 34 Wx 160/05)

In dem vorliegenden Fall ging es um die eigenmächtige Wohnungserweiterung ins Treppenhaus in Form einer befestigten Garderobe sowie zeitweise eines Kleiderschranks nebst Kommode und Schirmständer. Wie die Quelle Bausparkasse mitteilt, wollte eine andere Wohnungseigentümerin dies nicht tolerieren. Sie begehrte einen Beschluss in der Eigentümerversammlung, wonach eine Entfernung der Gegenstände erfolgen sollte. Allerdings kam eine Mehrheit für diesen Beschluss nicht zustande.

Die klagende Eigentümerin bekam nun vor dem Gericht Recht. Eine Garderobe an der Wand sei eine bauliche Veränderung und bedarf deshalb der Zustimmung aller anderen Eigentümer, wenn deren Rechte über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die Richter sahen diese Beeinträchtigung, da die anderen Hausbewohner durch die im Hausflur hängende Garderobe im ihnen zustehenden Mitgebrauch des Treppenhauses eingeschränkt wurden. Durch die Kleiderablage wurde ein Teil des Flurs versperrt und dadurch praktisch ein Sondernutzungsrecht in Anspruch genommen.

[Quelle: iw-magazin.de]

30.10.2006

Umfrage: Senioren nutzen verstärkt das Internet zur Suche nach "Wohnen im Alter"

Viele Senioren nutzen heute selbst aktiv das Internet zur Suche nach einer passenden Seniorenwohneinrichtung. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Immobilienportals ImmobilienScout24.

Demnach suchen 44 Prozent der Nutzer des Seniorenwohnportals von ImmobilienScout24 für sich selbst eine Senioreneinrichtung, weitere 32 Prozent für ihre Eltern oder andere Familienangehörige. Senioren nutzen das Internet intensiv zur Suche ihres Altersruhesitzes: Nahezu die Hälfte aller Nutzer ist über 61 Jahre alt, weitere 37 Prozent immerhin noch im Alter zwischen 41-60 Jahren.

Am meisten gesucht wird nach betreutem Wohnen (40,7 Prozent), seniorengerechten Wohnungen ohne Betreuung (34,5 Prozent) und Senioren-Residenzen (22,6 Prozent). Am wichtigsten sind den Interessenten bei ihrer Suche Informationen zur Lage und zum Wohnumfeld, zu Einkaufsmöglichkeiten und zur Verfügbarkeit der angebotenen Plätze. Für jeden Zweiten sind der Preis, die geografische Lage, das Serviceangebot und die Infrastruktur die wichtigsten Auswahlkriterien für eine zukünftige Senioreneinrichtung.

Das Seniorenportal von ImmobilienScout24 bekommt von seinen Nutzern gute Noten: 85 Prozent sind zufrieden mit der Darstellung der Exposés. Jeder zweite wünscht sich noch mehr Bilder, mehr als jeder Dritte mehr Informationen - beides wurde mittlerweile von ImmobilienScout24 umgesetzt.

ImmobilienScout24 bietet ein spezielles Seniorenwohnportal mit aktuell über 450 Angeboten, darunter über 200 Einrichtungen in der Kategorie Betreutes Wohnen (Seniorenresidenzen, Senioren-Wohngemeinschaften, etc.) sowie über 200 Pflegeeinrichtungen und Senioreneinrichtungen im Ausland.

Die Befragung erfolgte im Sommer 2006 auf den Seiten von ImmobilienScout24 mit einer Stichprobe von 560 Teilnehmern.

[Quelle: iw-magazin.de]

26.10.2006

Besucherrekord auf der Expo Real

21.000 Fachbesucher aus 65 Ländern kamen vom 23. bis 25. Oktober 2006 zur 9. Internationalen Fachmesse für Gewerbeimmobilien nach München. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete die Expo Real damit ein Besucherwachstum von insgesamt 20 Prozent. Noch stärker war der Anstieg aus dem Ausland mit 35 Prozent. „Die diesjährige Expo Real zeigte zwei deutliche Strömungen auf: Einerseits steigende internationale Investitionen in Deutschland und andererseits eine zunehmende Präsenz von Anbietern aus anderen europäischen Märkten“, sagt Eugen Egetenmeir, Mitglied der Geschäftsführung der Messe München.

Die Top Ten-Besucherländer waren neben Deutschland – in dieser Reihenfolge – Großbritannien, Österreich, Niederlande, Schweiz, Tschechische Republik, Frankreich, USA, Polen, Spanien und Italien.

Unternehmen aus dem Ausland belegten mehr als ein Drittel der Ausstellungsfläche. Ihre Zahl wuchs seit der Expo Real 2005 ebenfalls um mehr als 35 Prozent. Insgesamt repräsentierten rund 1.638 Aussteller aus 40 Ländern die gesamte Bandbreite der Immobilienbranche. Im Vergleich zur Vorveranstaltung (Expo Real 2005: 1.415 Aussteller) stieg die Beteiligung um 15 Prozent. Die Expo Real 2006 nahm daher erstmals fünf Hallen (52.000 Quadratmeter) des Geländes der Neuen Messe München ein.

Insbesondere auch die Märkte Ost- und Südosteuropas nutzten den Immobilienmarktplatz, um Investoren für ihre neue Wirtschaftskraft zu finden. „Wir nehmen an vielen Messen teil, aber die Expo Real ist für uns eine der zukunftsträchtigsten Plattformen, auf der wir uns über neue Bauvorhaben austauschen können. Daher sind wir hier auch so aktiv“, sagt der Oberbürgermeister der Stadt Moskau, Yuri Luzhkov.

Nicht nur auf den Ständen, auch im Konferenzprogramm tauschten sich die Vertreter der Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft aus. „Die Messe bietet die richtige Mischung aus Networking und einem fundierten Konferenzprogramm“, sagt Bill Kistler, Präsident des Urban Land Institutes (ULI) Europa. In mehr als 100 Veranstaltungen diskutierten Branchenvertreter die neuesten Entwicklungen am Immobilienmarkt wie unter anderem Immobilien-Derivate als neuartige Finanzierungsinstrumente. Ein stark diskutiertes Thema war zudem die Einführung der REIT's in Deutschland.

Die nächste Expo Real findet vom 8. bis 10. Oktober 2007 in München statt.

[Quelle: iw-magazin.de]

26.10.2006

IVD kritisiert Pläne Berlins zur Erhöhung von Immobilien-Steuern

Der Immobilienverband Deutschland IVD lehnt die für Berlin geplanten Erhöhungen der Grundsteuer und der Grunderwerbsteuer strikt ab. „Berlins Finanzprobleme können nicht auf der Einnahmenseite, sondern langfristig nur über die Ausgabenseite gelöst werden“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD.

Die Mehrbelastungen für die Grundsteuer werden zum Großteil von Berliner Mietern getragen. 87 Prozent der Hauptstädter wohnen zur Miete. Diese werden die Steuererhöhung bezahlen müssen, da die Grundsteuer Teil der umlagefähigen Betriebskosten ist. „Berlin verzichtet auf Privatisierungserlöse in Höhe von rund 4 Milliarden Euro, da die überschuldeten Wohnungsbaugesellschaften nicht veräußert werden sollen. Stattdessen müssen jetzt Berliner Mieter mit steigenden Kosten für die so genannte zweite Miete rechnen“, so Schick. Mit einem Hebesatz von 660 Punkten liegt Berlin schon heute bundesweit an der Spitze. Geplant ist jetzt, die Grundsteuer auf 810 Punkte anzuheben. Im Berliner Umland liegt die Grundsteuer im Schnitt unter 500, in Hamburg bei 540 Punkten. „Die Zeche zahlen jetzt die „kleinen Leute““, so Schick.

Die Anhebung der Grunderwerbsteuer ist für den IVD völlig unverständlich. Mit weiter steigenden Kaufnebenkosten werde es für die Hauptstädter noch schwieriger, Eigentum zu bilden. „Angesichts der Tatsache, dass in Berlin so wenige Menschen wie in keiner anderen Stadt in den eigenen vier Wänden leben, ist das Vorhaben, die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5 Prozent zu erhöhen, weder finanzpolitisch noch stadtentwicklungspolitisch akzeptabel“, sagt IVD-Vizepräsident Schick. Bundesweit liegt die Eigentumsquote bei 43 Prozent, in Berlin bei nur ca. 13 Prozent. Beim Kauf eines Eigenheims im Wert von 250.000 Euro müssen Käufer in Zukunft 2.500 Euro mehr Steuern bezahlen.

Nicht mehr haltbar ist laut Schick die Weigerung, die städtischen Wohnungsgesellschaften zu verkaufen. Die bisherigen Beschlüsse der Koalitionsparteien SPD und Linkspartei.PDS könnten nach der verlorenen Klage des Landes Berlin auf weitere Bundeshilfen keinen Bestand mehr haben und müssten revidiert werden. „Die Einnahmen aus der Privatisierung sind angesichts der nicht erfolgenden Sanierungshilfen des Bundes jetzt zwingend notwendig“, erklärt Schick unter Verweis auf das kürzlich aus dem Berliner Finanzsenat bekannt gewordene Papier, nach dem mit Erlösen in Höhe von über vier Milliarden Euro gerechnet werden könnte, wenn alle Wohnungsgesellschaften verkauft würden. Eine Privatisierung der Gewerbe-Siedlungsgesellschaft GSG, die 400 Millionen Euro Erlös bringen soll, reiche nicht aus.

Für die Mieter ist die Privatisierung von öffentlichen Wohnungsgesellschaften aus der Sicht des IVD unproblematisch. Der Anteil der sechs Wohnungsgesellschaften am gesamten Berliner Wohnungsbestand beträgt 14,7 Prozent. Viele andere deutsche Städte haben einen Anteil kommunaler Wohnungen von 0 bis etwa 5,0 Prozent. „Ein Verkauf der landeseigenen Gesellschaften würde so gut wie keinen Einfluss auf den Gesamtmarkt haben“, betont Schick.

Vielmehr gelte es, den derzeitigen „Verkäufermarkt“ auszunutzen. Zahlreiche Investoren haben großes Interesse an Wohnungsbeständen in der Hauptstadt. „Wer diesen idealen Zeitpunkt verschläft, muss sich für einen späteren Minderertrag politisch verantworten“, erklärt Schick. „Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Mietenniveau deutscher Großstädte und dem jeweils historisch entstandenen Anteil von Wohnungen öffentlicher Unternehmen am städtischen Gesamtbestand. Durch die bei sozial verträglichen Wohnungsverkäufen üblichen „Sozial-Chartas“ sind Mieter sogar über das im sozialen Mietrecht geregelte Maß hinaus abgesichert.“

[Quelle: iw-magazin.de]

26.10.2006

Ausgezogener Partner haftet nicht ständig für gemeinsamen Mietvertrag

Haben beide Ehepartner einen Mietvertrag unterschrieben, können auch nur beide gemeinsam das Mietverhältnis kündigen. Problematisch kann es dann werden, wenn nur ein Partner nach einer Trennung die gemeinsame Wohnung verlässt.

Solange das Mietverhältnis fortbesteht, bleiben beide Ehepartner gegenüber dem Vermieter zur Mietzahlung verpflichtet. Auch der ausgezogene Partner haftet somit weiter für eventuelle Mietrückstände oder Schadensersatzansprüche.

„Dies gilt jedoch zeitlich nicht unbegrenzt", heißt es in einer Mitteilung der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein wichtiges Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Hier entschied das Gericht, dass der in der Wohnung verbliebene Partner - in diesem Fall die Frau - einem Austritt des anderen aus dem Mietverhältnis zustimmen muss, wenn keine "unterhaltsrechtlichen Gründe oder der Gesichtspunkt der nachehelichen Solidarität" dagegen sprechen. Das Paar war bereits seit sechs Jahren getrennt und seit drei Jahren geschieden. Zudem lebte die Frau mit ihrem neuen Partner in der Wohnung. Dem Ausgezogenen sei es nicht zuzumuten, ständig damit rechnen zu müssen, für eventuelle finanzielle Belastungen aus dem Mietverhältnis aufkommen zu müssen, so die Richter (OLG Köln, Az. 4 UF 169/05).

[Quelle: iw-magazin.de]

26.10.2006

Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er die Mietsache zurückerhält. Dies gilt selbst dann, wenn der Mietvertrag erst später endet. (BGH, Urteil vom 15.3.06, Az. VIII ZR 123/05)

Wie die Quelle Bausparkasse mitteilt, wurde in dem entschiedenen Fall um Schadenersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen gestritten. Die Mieterin hatte zum 31.10.2003 gekündigt, die Wohnung aber bereits am 02.09.2003 an den Vermieter zurück gegeben. Da die Mieterin die von ihr verursachten Schäden weder behoben noch sonstige Schönheitsreparaturen durchgeführt hatte, verklagte sie ihr ehemaliger Vermieter mit Klageschrift vom 10.04.2004 auf Schadensersatz.

Der BGH wies die Klage des Vermieters wegen Verjährung ab. Gemäß Paragraf 548 I Sätze 1, 2 BGB verjähren Ersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache in sechs Monaten. Die Frist beginnt mit der Rückgabe der Mietsache. Die Mietsache wurde jedoch über sechs Monate vor Klageerhebung zurückgegeben, so dass die Frist nicht gewahrt war.

[Quelle: iw-magazin.de]

20.10.2006

IVD darf weiterhin den Begriff „Immobilienverband Deutschland“ in seinem Verbandsnamen führen

Der IVD darf den Begriff „Immobilienverband Deutschland“ mit den vom letzten Deutschen Immobilientag beschlossenen Namenszusätzen weiterhin verwenden. Das verdeutlichte das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg in einer mündlichen Verhandlung am 19.10.2006.

Dabei führte das OLG aus, dass dies auch für den Fall gelte, wenn das OLG das Urteil des LG Hamburg bestätigt. Entscheidend an dieser Sichtweise des OLG ist, dass ein Anspruch der klagenden Verbände auf Eliminierung dieses Namensbestandteils nicht bestehe, so das OLG. Der Versuch des OLG, eine Vergleichsvereinbarung zwischen den Prozessparteien zu erreichen, scheiterte an der Haltung der klagenden Verbände.

Hintergrund der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamburg ist der Namensrechtsstreit, in dem die Verbände BFW, GdW und Haus & Grund dem IVD untersagen wollen, seine Verbandsbezeichnung „Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V.“ im Rechtsverkehr zu führen. Der IVD hatte auf seiner Mitgliederversammlung Mitte Mai in Düsseldorf beschlossen, den Verbandsnamen so zu ändern, dass die Dienstleistungskompetenz der ca. 6.000 in dem Verband zusammengeschlossenen Mitglieder hervorgehoben wird. Der so ergänzte Name des Verbandes lautet:

„Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.“

Diese Namensänderung muss nunmehr nur noch durch das Vereinsregister vollzogen werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

20.10.2006

„Deutscher Immobilienmarkt gilt als besonders intransparent“

Die europäischen Immobilienmärkte werden von Journalisten mehrheitlich als intransparent eingestuft, insbesondere gilt das für den deutschen Markt. So lautet eines der zentralen Ergebnisse der Studie „Benchmarking im Immobilienjournalismus – eine international vergleichende Studie.“

Die Studie wurde von der Wissenschaftlichen Vereinigung zur Förderung des Immobilienjournalismus (WVFI e.V) finanziell unterstützt und unter der Leitung von Prof. Dr. Hans Mathias Kepplinger vom Institut für Publizistik der Universität Mainz und Prof. Karl-Werner Schulte vom Department of Real Estate der European Business School durchgeführt.

202 Journalisten in Großbritannien, Frankreich, Spanien, Österreich, der Schweiz und Deutschland wurden online nach ihrer Bewertung des jeweiligen Immobilienmarktes und seiner Akteure befragt.

Transparenz unzureichend

62 Prozent der befragten Journalisten gaben an, dass sie den Immobilienmarkt in ihrem Heimatland als eher nicht transparent einschätzen. In Deutschland sind es sogar 85 Prozent der befragten Journalisten, die die Transparenz als unzureichend bezeichnen. In Frankreich sind es 64 Prozent und in der Schweiz 63 Prozent. In Großbritannien hingegen sind es nur 26 Prozent der befragten Journalisten, die ihren Heimatmarkt als eher intransparent bezeichnen.

Hauptaufgabe: Analysen und Interpretationen zum Immobilienmarkt

Befragt nach den Hauptaufgaben, die die europäischen Journalisten für sich definieren, nannten 64 Prozent die Analyse und Interpretation des Immobilienmarktes. Betrachtet man die Länder im Einzelnen, so sehen vor allem britische (75 Prozent) und spanische (73 Prozent) Immobilienjournalisten darin ihre Hauptaufgabe. Deutsche Immobilienjournalisten dagegen nennen als wichtigste Aufgabe die Schaffung von mehr Transparenz (72 Prozent). Bei dieser Frage waren Mehrfachnennungen möglich.

Wichtigste Informationsquelle: persönliche Kontakte zu Immobilienunternehmen

Persönliche Kontakte zu Immobilienunternehmen stellen in allen sechs europäischen Ländern die wichtigste Informationsquelle für die Journalisten dar. Einen besonders hohen Stellenwert nehmen persönliche Kontakte in Großbritannien (81 Prozent) und Spanien (70 Prozent) ein. Bei dieser Frage waren Mehrfachnennungen möglich. In Deutschland nannten 51 Prozent der befragten Journalisten persönliche Kontakte als Hauptinformationsquelle. Ein Grund dafür liegt in der relativ hohen Intransparenz der Immobilienmärkte sowohl in Deutschland als auch europaweit, mit der Folge dass Informationen häufig nur durch persönliche Kontakte erhältlich sind.

Mit großem Abstand folgen Informationsquellen wie Verbände, das Internet, unabhängige Experten und Pressekonferenzen bzw. Pressemitteilungen.

Ausgewogene Kontaktaufnahme von Seiten der Journalisten und der Unternehmen

Die Initiative zur Kontaktaufnahme geht in allen Ländern im gleichen Maße von den Unternehmen und den Journalisten aus. Dies gaben 61 Prozent aller befragten Journalisten an. In Deutschland waren es sogar 70 Prozent der Journalisten, die angaben, dass sich die Kontaktaufnahme in etwa die Waage hält.

Europaweit mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede

Insgesamt konnten zwischen den Journalisten der einzelnen Länder erstaunlich viele Gemeinsamkeiten festgestellt werden, die den Immobilienjournalismus auf europäischer Ebene in weiten Teilen homogen erscheinen lassen. Trotzdem zeigen sich in einzelnen Ländern Besonderheiten.

Die deutschen Immobilienjournalisten sehen ihren Heimatmarkt als intransparent und sehen in der Schaffung von Transparenz ihre vorrangige Aufgabe. Britische Immobilienjournalisten hingegen beurteilen ihren Heimatmarkt als transparent und bilden damit im europäischen Vergleich eine Ausnahme. Für britische Journalisten sind persönliche Kontakte europaweit am wichtigsten.

In Spanien spielen neben persönlichen Kontakten insbesondere Politik und Behörden als Informationsquelle eine wichtige Rolle. Bei den österreichischen Immobilienjournalisten steht nach den persönlichen Kontakten das Internet als Informationsquelle an zweiter Stelle.

Förderprojekt der WVFI e.V.

Mit der vorliegenden Untersuchung „Benchmarking im Immobilienjournalismus – eine international vergleichende Studie" konnte das erste Förderprojekt der WVFI erfolgreich abgeschlossen werden. Das Projekt startete 2004 mit der Initiierung eines interdisziplinären Forschungskreises an der European Business School in Oestrich-Winkel und dem Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Ziel war die wissenschaftliche Bestandsaufnahme des Immobilienjournalismus in sechs ausgewählten europäischen Ländern, deren Ergebnisse nun vorliegen.

Die Gesamtstudie ist Ende November verfügbar.

[Quelle: iw-magazin.de]

20.10.2006

Mehr Studienplätze für die Immobilienwirtschaft

Rund 10 000 Studierende mehr als bislang wird es bis spätestens 2012 in Baden-Württemberg geben. Wegen der Verkürzung der Gymnasialzeit auf 12 Jahre, verlassen in 2012 gleichzeitig zwei Jahrgänge die Schulen und kommen als Studierendenschwemme auf die Hochschulen zu

Das Land will gegensteuern: Rund 16 000 neue Studienplätze sollen geschaffen werden. Ein Stück des Kuchens wird dabei auch für die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) abfallen.

35 zusätzliche Studierende werden im Studiengang Immobilienwirtschaft in Geislingen eingerichtet. Das ist eine Verdoppelung der Studienfängerzahlen im einzigen Immobilienstudiengang des Landes. Damit erhöht sich die branchenspezifische Kompetenz an der HfWU schlagartig. Mit 12 hauptamtlichen Professorenstellen war der Geislinger Studiengang schon bislang zahlenmäßig der am Besten ausgestattete Immobilienstudiengang der Bundesrepublik. Für Studiendekan Professor Dr. Markus Mändle ergeben sich mit dem Ausbau neue Chancen. „Verschiedene Pläne liegen in der Schublade. Vor allem werden wir das internationale Profil des Studienganges stärken. Der Immobilienmarkt ist längst global geworden".

Seit dem 9. Oktober liegen die Pläne des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums auf dem Tisch. In einem ersten Schritt soll es im Land bis 2008 rund 4000 neue Studienplätze geben, 1500 davon für die Fachhochschulen. Die sollen in „stark nachgefragten, besonders erfolgreichen Studiengängen den Fachhochschulen" geschaffen werden. Als Grundlage für die Verteilung dienen Anträge, die die Hochschulen selbst an das Wissenschaftsministerium schickten. Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt wird in der ersten Ausbaustufe mit insgesamt 70 neuen Studienanfängerplätzen zum Zuge kommen. Am Ende des Ausbauplanes bis 2012 sollen der HfWU 295 neue Studienplätze zur Verfügung stehen. Inhaltlich neue Studiengänge wird es an den beiden HfWU Standorten nicht geben. Die Vorgabe von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg war eindeutig: „Der Ausbau vorhandener rangiert klar vor dem Ausbau neuer Studienkapazitäten".

Rektor Professor Klaus Fischer ist froh über den Zuwachs, er sieht die Entscheidung des Ministeriums insgesamt jedoch mit gemischten Gefühlen. Probleme sieht Fischer auch in der Finanzierung. Rund 300 Millionen kostet das gesamte Programm bis zur letzten Ausbaustufe. Das Land will dabei die Hälfte tragen, die Hochschulen selbst sollen „im Rahmen ihrer Eigenverantwortung" die andere Hälfte beibringen. Im Falle der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt sieht Fischer in diesem Punkt Probleme. „Geldreserven, mit denen wir den Ausbau mitfinanzieren können, haben wir keine". Damit die Aufstockung der Studienplätze zumindest in Nürtingen und Geislingen funktioniert, muss die Wirtschaft ins Boot. Hier liegt Fischer mit dem Wissenschaftsminister auf einer Linie. Frankenberg erwartet von der Wirtschaft Unterstützung durch Stiftungsprofessuren oder Beteiligung an der Lehre. Dafür hätte sich Rektor Fischer eindeutigere Bekenntnisse seitens der Wirtschaft gewünscht. Auch der Bund soll im Rahmen eines Hochschulpaktes zusätzliche Mittel bereitstellen.

[Quelle: iw-magazin.de]

19.10.2006

Untermietflächen seit 2004 halbiert

Zum Ende des dritten Quartals betrug das Volumen der zur Untervermietung angebotenen Büroflächen in den fünf Hochburgen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/M, Hamburg und München insgesamt knapp 590.000 m². Damit hat sich das Volumen seit dem Höchststand im dritten Quartal 2004 (knapp 1,2 Mio. m²) bis heute halbiert.

Die Reduzierung ist allerdings nur in wenigen Fällen auf eine Anmietung von Untermietflächen zurückzuführen. Vielmehr laufen zum einen die Verträge der Hauptmieter aus, so dass die freien Flächen danach zum klassischen Leerstand zu zählen sind. Zum anderen werden angebotene Untermietflächen von den Hauptmietern auch wieder zurückgenommen.

Untermietflächen sind insofern ein guter Indikator für die allgemeine Marktentwicklung und belegen, dass im Zuge der verbesserten Geschäftslage der Unternehmen „Bürofläche“ nicht mehr nur als Kostenfaktor angesehen wird, sondern vermehrt wieder als Reserve für künftige Expansionen innerhalb des Unternehmens.

Es ist davon auszugehen, dass spätestens Ende 2007 das Angebot an Untermietflächen für die Büromärkte keine Bedeutung mehr haben wird. Dies gilt auch für Frankfurt, der Immobilienhochburg mit dem derzeit bei weitem höchsten Angebot an Untermietflächen (295.000 m², davon 47 % durch Banken). Gemessen am gesamten Bestand liegt die Untermietflächenquote hier bei 2,5 % (in allen anderen Städten bei unter 1 %).

[Quelle: iw-magazin.de]

19.10.2006

ZIA: REITs nicht ohne Wohnimmobilien

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert die Bundesregierung auf, der Kritik aus Kreisen der SPD am Referentenentwurf zur Einführung von börsennotierten Immobiliengesellschaften (REITs) zu widerstehen und an dem Papier in der vorliegenden Form festzuhalten.

Mehrere Finanzexperten vom linken Flügel der SPD hatten den Entwurf am Dienstag zurückgewiesen. Die Kritiker verwiesen auf die geplante Einbeziehung von Wohnimmobilien in die REITs, durch die sie Mieterinteressen gefährdet sehen.

Dagegen argumentiert Dr. Eckart John von Freyend, Vorsitzender des ZIA: „Die Befürchtung, dass die Mieter von Wohnungen, welche im Eigentum eines REITs stehen, Opfer von drastischen Mieterhöhungen, Luxussanierungen oder gar ungerechtfertigten Kündigungen würden, lässt sich durch nichts belegen.“

Laut von Freyend gibt es vielmehr kaum ein Land, in dem Mieterrechte so weitgehend geschützt sind wie in Deutschland. „Auch durch einen Eigentumswechsel ändert sich daran nichts“, so der ZIA-Vorsitzende. Seine Begründung: „Die geltenden Kappungsgrenzen sowie die Bindung an die örtlichen Mietpreisspiegel verhindern ungerechtfertigte Mieterhöhungen. Kündigungen sind zudem faktisch gar nicht möglich, solange der Mieter seine Miete bezahlt.“

Darüber hinaus werden Erwerbern großer Wohnungsbestände hierzulande laut von Freyend in der Regel zusätzliche Auflagen gemacht. Beispielsweise wird häufig eine Sozialcharta vereinbart, die die Mieterrechte zusätzlich stärkt. „Die Erfahrung zeigt, dass vom Erwerber solche weitgehenden Regelungen akzeptiert werden“, sagt der ZIA-Vorsitzende. „Denn ohne kommt ein Geschäft gar nicht zustande.“

Auch wenn der Erwerber großer Wohnungsbestände künftig ein REIT wäre, ist nach Ansicht des Branchenkenners nicht zu erwarten, dass sich an dieser Praxis etwas ändert. „Auch der erwerbende REIT wird eine zusätzliche Sozialcharta akzeptieren“, sagt von Freyend. „Die Entscheidung des sozialdemokratischen Bundesfinanzministers, Wohnungen nicht aus dem REIT-Gesetz auszuklammern, sollte daher auch von Sozialdemokraten akzeptiert werden.“

[Quelle: iw-magazin.de]

09.10.2006

Regierung: Kein Handlungsbedarf wegen des Verkaufs von Immobilienkrediten

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, gegen den Verkauf und allgemein die Übertragung von Immobilienkrediten gesetzgeberisch tätig zu werden. Wie es in ihrer Antwort (16/2844) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2582) zu den Auswirkungen solcher Verkäufe an US-Finanzinvestoren heißt, sei die freie Übertragbarkeit von Kreditforderungen durchaus positiv.

Sie ermögliche es, die Verteilung von Risiken innerhalb des Finanzsystems zu optimieren und diene damit der Finanzmarktstabilität. Im Übrigen seien deutsche Gerichte bereits damit befasst, die Zulässigkeit des Verkaufs und der Übertragung vor allem wackeliger Kredite zu prüfen. Die Fraktion hatte sich auf Presseberichte berufen, wonach deutsche Banken Immobilienkredite in Höhe von knapp 30 Milliarden Euro an den US-Investor "Lone Star" verkauft hätten. Der Käufer sei in "legaler, aber ungewöhnlich harter Weise" gegen die Kreditnehmer, einfache "Häuslebauer", vorgegangen. Ihnen seien nach Ablauf der Zinsbindung nicht weiterhin übliche Konditionen angeboten worden, sondern Zinsen und Tilgungsraten, die bis zu 50 Prozent über den ausgelaufenen Konditionen liegen. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Schuldner von Immobilienkreditforderungen bereits nach geltendem Recht geschützt. Das deutsche Recht kenne Schutzmechanismen, die den Betroffenen gegenüber einem Forderungskäufer zur Seite stehen, wie das Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte und das Verbot treuwidrigen Verhaltens. Es gebe keinen Anlass, die wirtschaftliche Betätigung ausländischer Unternehmen in Deutschland mit der Begründung einzuschränken, die dabei erzielten Gewinne würden nicht zugunsten des deutschen Fiskus besteuert.

[Quelle: iw-magazin.de]

05.10.2006

Umfrage: Private Immobilienverkäufer wollen maximalen Kaufpreis erzielen

Knapp 16 Prozent der deutschen Immobilienbesitzer möchten aktuell ein Haus oder eine Wohnung verkaufen. Bei der Suche nach einem geeigneten Käufer steht der Verkaufspreis an erster Stelle. Zwei Drittel wollen einen maximalen Erlös mit der Immobilie erzielen. Das ist das Ergebnis der "Immobilien Trendstudie" von PlanetHome, einer Tochtergesellschaft der HypoVereinsbank.

Besonders junge Immobilienverkäufer sind gewillt, Zeit und Mühe auf sich zu nehmen, um ihr Objekt nicht unter Wert zu verkaufen. Für fast drei Viertel der 20-29jährigen ist das Erzielen des maximalen Verkaufspreises wichtigstes Kriterium beim Hausverkauf. Selten gelingt dies aber auf eigene Faust.

Die Frage nach dem Verkaufsprozess bestätigt den Trend zum Verkaufüber einen erfahrenen Makler. Denn knapp 19 Prozent legen Wert auf eine bequeme Abwicklung des Geschäfts. Hier ist vor allem Rundum-Service gefragt: Gemeinsam mit ihren Klienten sollen Immobilienprofis alle nötigen Schritte bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss vorbereiten. Das Portfolio erstreckt sich von marktgerechten Ermittlung des Verkaufswertes einer Immobilie über dieErstellung professioneller Verkaufsunterlagen und die Planung der Vermarktungsstrategie bis hin zur Auswahl potenzieller Kaufinteressenten sowie die Durchführung von Vor-Ort-Besichtigungen und Begleitung zum Notartermin.

Auch Schnelligkeit ist gefragt, wenn es um die Suche nach passenden Käufern geht: Neun Prozent möchten sich möglichst schnell von ihrer Immobilie trennen. Ältere Immobilienbesitzer haben es da am eiligsten. Im Gegensatz zu den Jüngeren setzt jeder vierte Senior auf Schnelligkeit und Bequemlichkeit beim Immobilienverkauf.

Die Wünsche der Immobilienverkäufer:

  • Maximaler Verkaufspreis: 72,0 Prozent
  • Bequemer Verkauf: 18,7 Prozent
  • Schneller Verkauf: 9,3 Prozent

Für die Internetumfrage wurden 1.519 Verbraucher im Mai und Juni 2006 detailliert befragt, um die derzeitigen Tendenzen und Entwicklungen in der Immobilienbranche zu untersuchen.

[Quelle: iw-magazin.de]

05.10.2006

Deutschland unterstützt Russland bei der Verbesserung der Wohnungsversorgung

Deutsch-Russische Tagung zur Wohnungsbauförderung

Der Parlamentarische Staatssekretär Achim Großmann hat in Moskau an der deutsch-russischen Tagung "Wohnungsbauförderung: Deutschlands Erfahrungen und Russlands Nationales Projekt" teilgenommen.

Großmann verwies auf die umfangreichen Erfahrungen Deutschlands bei der Wohnungsbau- und Sanierungsförderung sowie auf die Zusammenarbeit beider Länder in diesem Bereich. "Das Nationale Projekt - Erschwingliches und komfortables Wohnen - der Russischen Föderation (RF) bietet große Chancen für die Kooperation und Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der günstigen Wirtschaftsentwicklung in Russland und der Erfahrungen in Ostdeutschland nach der Wende. Deutschland als klassisches Exportland und Russlands Handelspartner Nr. 1 muss alles daran setzen, durch sein Know-how und seine modernen Produkte zu einer Verbesserung der Wohnungsversorgung und der kommunalen Infrastruktur beizutragen", sagte der Staatsekretär. Dabei unterstütze Deutschland Russland bei der Entwicklung neuer Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente, um dadurch auch den Zugang zu den kostengünstigen internationalen Finanzierungen zu ermöglichen.

Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland in den Bereichen Bau-, Wohnungs- und Kommunalwirtschaft konzentrierte sich in den letzten Jahren vor allem auf die Durchführung gemeinsamer Konferenzen und die politische Unterstützung von Kooperationen in den Bereichen Wohnungs- und Kommunalwirtschaft.

Es ist geplant, die 4. Deutsch-Russische Konferenz zur Zusammenarbeit in der Bau-, Wohnungs- und Kommunalwirtschaft im Sommer 2007 in Russland durchzuführen.

[Quelle: iw-magazin.de]

04.10.2006

Abrechnungsfrist für Betriebskosten auch bei Geschäftsräumen?

AG Wiesbaden, 93 C 349/05, NZM 2006, 140

Die Ausschlussfrist, wonach dem Mieter die Abrechnung über Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist, gilt nur für Wohnräume. Vermieter können nach Ablauf dieser Frist grundsätzlich keine Nachforderungen mehr geltend machen.

Für Mietverhältnisse über Geschäftsräume fehlt eine entsprechende Verweisung auf die Wohnraumvorschriften (§ 578 Abs. 2 BGB). Daher ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber für Geschäftsräume keine entsprechende Abrechnungsfrist einführen wollte. Anderenfalls hätte er bei der Neuregelung des Mietrechts im Rahmen der Mietrechtsreform eine entsprechende Vorschrift in das Gesetz aufgenommen.

Problematisch ist deshalb ein Urteil des AG Wiesbaden, wonach wegen Bestehens einer Regelungslücke die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 BGB auf Geschäftsraummietverhältnisse analog anzuwenden sein soll.

Hinweis

Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Problematik steht noch aus. Daher sollte der Vermieter von Geschäftsräumen, soweit möglich, innerhalb von 12 Monaten über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters abrechnen.

[Quelle: iw-magazin.de]

04.10.2006

Expo-Real: Europäische Städte im Aufbruch

Difa lädt ein zum Zukunftsdialog für Stadtplaner und Investoren

Unter dem Motto "Europäische Städte im Aufbruch. Konzepte, Allianzen und Bilanzen für mehr Lebensqualität" veranstaltet die Difa Deutsche Immobilien Fonds AG am 24. Oktober 2006 ihr renommiertes Difa-Forum.

Der Zukunfts-Dialog für Stadtplaner und Investoren findet als offizieller Bestandteil des Expo Real-Programms im Planning & Partnerships Forum in der Halle C2 statt. Thematischer Schwerpunkt des 5. Difa-Forum ist die Stadterneuerung der europäischen Metropolen: Mit welchen Konzepten wird der Stadtumbau in Europa gemeistert? Welche Bedeutung hat "urbane Lebensqualität" im globalen Wettbewerb um Investoren und ansiedlungswillige Unternehmen? Wie gelingt es, Investoren in die notwendigen Transformationsprozesse einzubinden? Schwindet dadurch die stadtplanerische  Autonomie der Städte; droht gar eine Privatisierung der Stadtentwicklung?

Hochaktuelle Fragen, die eine international besetzte Expertenrunde - unter der Leitung von Bill Kistler, Präsident Urban Land Institute (ULI) Europe - mit dem Expo Real-Publikum diskutieren wird. Podiumsteilnehmer sind u.a. Essens Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Reiniger, Helsinkis Bürgermeister für Stadtplanung und Liegenschaftsverwaltung Dr. Pekka Korpinen, Rotterdams Vizebürgermeister Hamit Karakus, Margret Horntvedt vom Department of Urban Development Oslo und Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor der Freien und Hansestadt Hamburg. Geladen sind zudem weitere Vertreter u.a. aus Paris, Liverpool, Moskau und Barcelona.

Das Difa-Forum bildet darüber hinaus die Bühne für die Verleihung des Difa-AWward 2006 "Lebensqualität in Quartieren". Für den mit 40.000 Euro dotierten Difa-Award 2006 sind 30 Quartiere aus Belgien, Deutschland, Finnland, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden und der Schweiz nominiert.

[Quelle: iw-magazin.de]

04.10.2006

ABB Gebäudetechnik führt neues Kalkulationssystem ein

Facility Management und Service profitieren von vielseitigen Funktionen

ABB Gebäudetechnik GmbH (GTE) hat ein neues Kalkulationssystem eingeführt. EasyTec NT soll für das Facility Management sowie projektbegleitend im Servicegeschäft (RLT, Brandmeldeanlagen und Gebäudeautomation) von der Angebotsbearbeitung bis hin zur Auftragsabwicklung und Fakturierung eingesetzt werden. Seit Mai läuft an den Service-Standorten Mannheim, Stuttgart und Ulm ein Pilotprojekt. Bis Jahresende soll das Tool bundesweit für alle 25 Standorte ausgerollt werden.

„Um die Anforderungen des Facility Managements zu erfüllen, muss ein modernes Kalkulationssystem in der Lage sein, den Angebotspreis mit unterschiedlichen Faktoren auf der Basis der eigenen Erfahrungswerte und der etablierten Vorgaben wie DIN-Normen zu berechnen“, erklärt Klaus Göthling, Leiter des Bereichs Facility Management & Service (FMS). GTE verspricht sich von der Neuerung eine effizientere und individuellere Bearbeitung von Ausschreibungen und Angeboten. „Wir sparen Zeit in der Kalkulationsphase und können gezielter auf die jeweiligen Kundenanforderungen eingehen“, betont Göthling.

EasyTec NT ist ein Softwareprodukt der Firma EDS Mid-market Solutions (MmS) GmbH, Koblenz. Der Vertrag zwischen GTE und EDS wurde im Dezember 2005 unterzeichnet; die Freischaltung weiterer Module ist vereinbart.

[Quelle: iw-magazin.de]

02.10.2006

Was bedeutet, eine Wohnung ist „besenrein" zurückzugegeben?

Wie ein Mieter eine Wohnung beim Auszug zu übergeben hat, wird durch die gültigen Bestimmungen des Mietvertrags festgelegt. „Sieht der Mietvertrag eine besenreine Übergabe vor, beschränkt sich die Pflicht des Mieters auf die Beseitigung grober Verschmutzungen", heißt es bei der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein entsprechendes BGH-Urteil.

Die Wohnung muss lediglich leergeräumt und in ordentlichem und sauberen Zustand verlassen werden. Ein Mieter ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, auch die Fenster zu reinigen, so die BGH-Richter. Ebenso wenig müsse er die Einbauküche komplett reinigen und polieren. Desgleichen gilt für die dazugehörigen Kellerräume.

Der Vermieter hatte zusätzliche Reinigungsarbeiten durchführen lassen und verklagte die Mieter auf Schadenersatz hinsichtlich der angefallenen Reinigungskosten. Darauf hätte er jedoch keinen Anspruch, so der BGH (Az. VIII ZR 124/05).

[Quelle: iw-magazin.de]

28.09.2006

Degewo stellt Studie zur Berechnung der „Stadtrendite“ vor

Die Humboldt Universität zu Berlin hat in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wohnungsunternehmen Degewo eine Studie erarbeitet, die erstmals das besondere Engagement der kommunalen Wohnungsunternehmen für die Stadt und ihre Entwicklung als Renditekennzahl quantifiziert.

„Wohnungsunternehmen im Eigentum der Kommunen sind verlässliche Partner bei der Umsetzung der wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele. Ihr Engagement im Quartiersmanagement oder bei der Förderung stabiler Nachbarschaften steht für eine Stadtrendite, die die Unternehmen - über die Kapitalrendite hinaus - erwirtschaften“, erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. „Die Stadtrendite ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunft der Kommunen“, erklärte Freitag im Hinblick auf die Präsentation der Studienergebnisse in Berlin.

Die wissenschaftlich entwickelte Berechnungsmethode der Stadtrendite mache diese Leistungen der kommunalen Wohnungsunternehmen darstellbar und sei ein wichtiger Schritt, die Bedeutung dieser Unternehmen für die Stadt im Bewusstsein der Öffentlichkeit stärker zu verankern, so Freitag. Der GdW werde die Ergebnisse dieser Studie sowie ähnliche Forschungsansätze, z. B. zur erwirtschafteten "Mieterrendite", wie sie von der GBH Bauen und Wohnen Hannover ermittelt wurde, zusammenführen und für eine breite gesellschaftliche und politische Diskussion aufbereiten.

[Quelle: iw-magazin.de]

26.09.2006

RICS: Einführung von REITs schafft Wettbewerb

Nach Auffassung des Immobilienberufsverbandes, der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), werden in der gegenwärtigen Diskussion um die Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland, neben der völlig künstlichen und wenig hilfreichen Reduktion auf Wohnimmobilien, zwei entscheidende Argumente völlig unzureichend betrachtet.

Hierzu gehört zum ersten, dass gerade die Einführung von REITs einen Wettbewerb unter den Anbietern von Wohnraum auslösen würde, der an sich Garant für günstige Mieten und optimalen Wohnstandard wäre. REITs bieten die Möglichkeit, die teilweise marktbeherrschende Stellung privatisierter Wohnungsbaugesellschaften aufzubrechen, einen stärkeren Wettbewerb auszulösen und dadurch Mieten langfristig deutlich stabiler zu halten, als es die, von der Situation der öffentlichen Haushalte abhängigen, staatlichen Wohnungsbaugesellschaften je können. Darüber hinaus, wird durch die Einführung von Real Estate Investment Trusts, ein Finanzinstrument geschaffen, das sich durch günstigere Refinanzierungskosten am Kapitalmarkt einen Kostenvorteil verschaffen kann, der – bedingt durch ausreichenden Wettbewerb – an die Kunden, sprich die Mieter weitergegeben werden könnte. Die Schaffung einer derartigen Wettbewerbssituation sollte vielmehr zentrales Anliegen staatlichen Handels in der gegenwärtigen Diskussion sein, durch kein anderes Instrument werden die Interessen der Mieter besser geschützt als durch dieses.

Darüber hinaus, findet auch ein zweites Argument in der Diskussion nur unzureichend Beachtung. Die Bedeutung der Immobilienwirtschaft für die, in einer alternden Gesellschaft an Wichtigkeit zunehmende, private Altersvorsorge. Durch REITs würde ein Finanzinstrument geschaffen, welches einer breiten Öffentlichkeit den Zugang zu Immobilienanlagen deutlich erleichtern, und in vielen Fällen erst möglich machen würde. Unternehmen stünden neue Möglichkeiten offen, sich von ihren Immobilien zu trennen, eigene Anteile zu behalten und so ihr Kerngeschäft zu stärken.

Dazu gehört auch, das Finanzinstrument für nicht börsennotierte Formen zu öffnen, nur so kann eine Chancengleichheit, die für den Mittelstand von ganz entscheidender Bedeutung ist, gewahrt werden. Damit kann auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit eröffnet werden, sich ohne eine teure Platzierung am Kapitalmarkt von Teilen des Immobilienbesitzes zu trennen oder die Eigentumsverhältnisse zu ändern. In den Augen der RICS eignet sich kein anderes Instrument so gut, die Eigenkapitalausstattung des deutschen Mittelstandes zu verbessern.

„Sofern Deutschland nicht rechtzeitig REITs einführt oder gar verhindert wird die deutsche Immobilienwirtschaft im Wettbewerb mit internationalen Anlagemöglichkeiten einmal mehr im Nachteil sein. Bereits heute kaufen internationale und europäische REITs in Deutschland ein und stellen deutsche Immobilienwerte als Anlageobjekte in den in New York, Sydney oder demnächst in London oder Paris ansässigen REIT ein“, so Sascha Hettrich FRICS, Vorsitzender der RICS Deutschland.

[Quelle: iw-magazin.de]

26.09.2006

DTZ gründet deutsche Asset Management Gesellschaft

Die internationale Immobiliengesellschaft DTZ weitet ihre Asset Management Akivitäten nun auch auf Deutschland aus. Die neu gegründete DTZ Asset Management Deutschland GmbH (DTZ AMD) mit Sitz in München kauft und verwaltet Immobilien für internationale Investoren.

Als Full-Service-Provider bietet das Unternehmen Leistungen an, die sich über den gesamten Immobilienanlagenzyklus erstrecken – vom Sourcing und der Finanzierungsberatung über Vermietungsmanagement, Wertsteigerungsstrategien und Reporting bis hin zum Verkauf.

Die Geschäftsführung der neuen Gesellschaft übernimmt Dr. jur. Stefanie Leiter. Die 45-jährige war zuvor als Director bei der Archon Group (Immobilientochter von Goldman Sachs), wo sie die Finanzierung und Restrukturierung von Immobilienportfolios verantwortete; darunter das GSW-Portfolio in Berlin mit 66.000 Wohneinheiten. Zuvor hatte Dr. Stephanie Leiter bei einer Tochtergesellschaft der KanAm-Gruppe eine leitende Position im Bereich Akquisition und Portfoliomanagement für US und UK-Projekte inne.

Die DTZ Asset Management Europe ist bereits in Frankreich, Großbritannien, Italien und Belgien vertreten und verwaltet ein Immobilienvermögen von über 4,8 Milliarden Euro für institutionelle und private Investoren. Dabei liegt der Fokus auf Immobilien mit hohem Wertsteigerungspotenzial durch ein aktives Vermietungsmanagement beziehungsweise durch Umbaumaßnahmen. Mit der DTZ AMD baut DTZ diesen erfolgreichen Geschäftsbereich weiter aus und trägt dem großen Bedarf an Immobilien Asset Management im deutschen Markt Rechnung.

[Quelle: iw-magazin.de]

26.09.2006

Berlin: Realisierungswettbewerb für Lehrter Stadtquartier abgeschlossen

Die Vivico Real Estate GmbH hat jetzt die Preisträger des von ihr ausgelobten Realisierungswettbewerbs für das erste Baufeld im Lehrter Stadtquartier in Berlin bekannt gegeben. Unter dem Vorsitz des Architekten Professor Johann Eisele (Darmstadt) verlieh das Preisgericht den ersten Preis an das Architekturbüro Auer + Weber + Assoziierte (Stuttgart/München).

Zur Jury gehörten der Vorsitzende Prof. Johann Eisele, die Architekten Volker Staab und Regine Leibinger (beide Berlin), Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Bezirks Mitte sowie Vertreter von Vivico. Den zweiten Preis erhielt das Architekturbüro Sauerbruch Hutton Architekten (Berlin). Die Arbeit von Grüntuch Ernst Architekten (Berlin) wurde mit dem dritten Preis prämiert. Zudem beschloss die Jury den Ankauf des Entwurfs von 3XNielsen (Kopenhagen) durch Vivico. Weitere Teilnehmer am Realisierungswettbewerb waren die Büros KSV Krüger Schubert Vandreike (Berlin), Netzwerkarchitekten (Darmstadt) sowie Ortner & Ortner (Berlin/Wien).

Das Lehrter Stadtquartier besteht aus einem Gebäudeensemble und zwei exponierten Solitären; einem Hochhaus auf dem nördlichen sowie einem freistehender »Kubus« auf dem südlichen Bahnhofsvorplatz. Der jetzt durchgeführte Wettbewerb wurde als begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für das aus fünf Baublöcken bestehende Ensemble des Lehrter Stadtquartiers ausgelobt. Der Realisierungsteil des Wettbewerbs bezog sich auf einen Baublock (MK 7) des Ensembles. Im Ideenteil waren die Büros aufgefordert, ein übergeordnetes Gestaltungskonzept für die übrigen vier Baublöcke zu entwickeln.

Das Lehrter Stadtquartier – in unmittelbarer Nachbarschaft des neuen Berliner Hauptbahnhofs und vis-a-vis zum Regierungsviertel gelegen – ist einer der prominentesten neuen Immobilienstandorte in der Hauptstadt Berlin. Hier sollen neben hochwertigen Büros, auch Hotels, Läden und Restaurants entstehen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden ab dem 27. Oktober 2006 im Vivico-Pavillon auf dem Washingtonplatz im Lehrter Stadtquartier zu sehen sein.

[Quelle: iw-magazin.de]

25.09.2006

Gericht befreite Mieter von Kosten für das Baumfällen

Der Eigentümer einer Wohnung kann eine Reihe von Betriebskosten − unter anderem auch für die Gartenpflege − auf seine Mieter umlegen. Wer aber zahlt, wenn auf einem Grundstück Bäume gefällt werden müssen? In einem konkreten Fall entschied die Justiz, dass dies den Mieter nichts angehe.

(Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, Aktenzeichen 7 C 109/03)

Der Fall: Wie der LBS-Infodienstes Recht und Steuern berichtet, mussten zwei größere Bäume auf einem vermieteten Grundstück gefällt werden: Der eine drückte mit seinen Wurzeln eine Mauer ein, der andere war ausgetrocknet und konnte jederzeit umstürzen. Deswegen bestellte der Eigentümer Holzfäller, die die Bäume fachgerecht entfernten. Auf dem Wege der Umlage wollte er anschließend seine Mieter an den Kosten beteiligen, biss damit jedoch auf Granit. Solche Extra-Ausgaben seien nicht ihre Angelegenheit, meinten die Betroffenen. Das falle eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Eigentümers.

Das Urteil: Das Amtsgericht bestätigte zunächst einmal, dass die Kosten für die Gartenpflege grundsätzlich umlegbar seien. Dazu gehören das Mähen des Rasens, das Anlegen von Beeten, das Unkrautjäten sowie die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Hier habe es sich aber − bei beiden Bäumen − um die Beseitigung von Gefahrenquellen gehandelt. Und das falle nicht unter die Pflege gärtnerischer Flächen. Der Eigentümer blieb also auf seinen Kosten sitzen.

[Quelle: iw-magazin.de]

21.09.2006

Verbände fordern zügige Neuregelung der Riester-Förderung:

Wohnen konsequent in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbeziehen

Die von der Großen Koalition beabsichtigte Integration des „Wohnens“ in die Riester-Förderung muss jetzt zügig umgesetzt werden, damit eine Neuregelung ab 1. Januar 2007 greifen kann. Die Differenzen zwischen den Koalitionsparteien über die Einbeziehung von Immobilien in die staatlich geförderte private Altersvorsorge sollten daher durch sachgerechte Kompromisslösungen überwunden werden. Dies fordern die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft sowie die in der „Aktion Impulse“ mit der IG BAU zusammengeschlossenen Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft in einem gemeinsamen Positionspapier, das jetzt in Berlin vorgestellt wurde.

Nach Einschätzung der Verbände stellt der zwischenzeitlich vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Referentenentwurf eines „Wohn-Riester-Gesetzes" zwar eine Diskussionsgrundlage dar. Es bestehe allerdings noch Nachbesserungsbedarf, um das „Wohnen" wirklich gleichberechtigt mit anderen Anlageformen in die Riester-Förderung einzubeziehen, wie Wolfgang Bauer, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Zementindustrie, und Rüdiger Dorn, Vorsitzender der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, auf einem gemeinsamen Symposium betonten. Die Verbände haben Anfang dieses Jahres konkrete Modelle zu einer diskriminierungsfreien Integration des „Wohnens" in die Riester- Förderung vorgelegt, die im Grundsatz identisch sind. Auf dieser Basis fordern sie:

1. Der förderberechtigte künftige Bauherr sollte sein gesamtes angespartes Riester-Vermögen für den Immobilienerwerb nutzen können. Eine Beschränkung auf maximal 50 Prozent, wie im Referentenentwurf vorgesehen, würde den Kauf von Wohneigentum nur unnötig erschweren. Nicht sinnvoll ist es zudem, weiterhin eine Riester-Geldrente ansparen zu müssen. Daher sollten im Zuge des Immobilienerwerbs neben den eigenen Sparleistungen auch die gewährten Riester-Zulagen vollständig für die Tilgung des Darlehens eingesetzt werden können. Die beispielsweise bei der Eigennutzung entfallende Miete ist mit einer Geldrente als gleichwertig anzusehen. Die Interessenten sollten also frei entscheiden können, in welchem Umfang sie das geförderte Altersvorsorgekapital für Wohneigentum verwenden.

2. Die Riesterzulage sollte nicht auf selbst genutztes Wohneigentum beschränkt werden. Vielmehr sollte bei der Riester-Rente auch der Erwerb einer vermieteten Wohnung, das genossenschaftliche Wohnen und ein Dauerwohnrecht berücksichtigt werden. Das könnte zudem die Attraktivität des privaten Sparens für die Altersvorsorge entscheidend steigern.

3. Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und die „Aktion Impulse" haben in ihren Modellvorschlägen gemäß den Vorgaben der Riester-Systematik eine nachgelagerte Besteuerung der Förderbeträge vorgesehen. Denkbar im Sinne der Suche nach Kompromisslösungen wären allerdings auch Pauschalregelungen: Die Steuerschulden könnten als Einmalzahlung bei Eintritt in den Ruhestand, über einen bestimmten Zeitraum verteilt oder bereits vor Eintritt in den Ruhestand, noch aus dem Arbeitseinkommen beglichen werden. Keine geeignete Lösung wäre aus Sicht der Verbände ein Kompromiss, der die Förderung durch vorgelagerte Besteuerung kürzt, so dass die Gleichwertigkeit der Förderung des „Wohnens" und anderer Riester-Produkte nicht mehr gegeben wäre. Der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, wandte sich in diesem Zusammenhang gegen Einschränkungen bei einer Riester-Neuregelung, die „Familien mit Durchschnittseinkommen und Kindern eine Förderung von Wohneigentum praktisch versagt". Nur mit einer größtmöglichen Flexibilität der Anlage- und Entnahmemöglichkeiten, so die Forderung der Verbände, lässt sich eine wirkliche Wahlfreiheit bei der privaten Altersvorsorge gewährleisten, die der individuellen Lebenssituation der Arbeitnehmerhaushalte gerecht wird. An dem vorliegenden Referentenentwurf bemängelte Prof. Dr. Johannes Eekhoff vom Institut für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft der Universität Köln insbesondere die Vorschrift, wonach „die Riester-Zulage nicht für die Tilgung eingesetzt werden darf, sondern auf einem gesonderten Konto als Geldrente anzusparen ist". Dies verursache unnötige Zinskosten, verzögere die Entschuldung und erhöhe das Risiko, das sich durch Einkommenseinbußen, Zinssatzsteigerungen usw. ergeben könne.

[Quelle: iw-magazin.de]

21.09.2006

Immowelt.de setzt erfolgreiche Kooperation mit Spiegel Online fort

Das bekannte Immobilienportal Immowelt.de und Spiegel Online, die Nr. 1 der Top Nachrichten-Magazine im deutschsprachigen Internet, verlängern ihre erfolgreiche Kooperation. Die Vertragsunterzeichnung findet heute auf der Messe für digitales Marketing OMD in Düsseldorf statt.

Spiegel-Online-Nutzern stellt Immowelt.de seit 2004 einen umfangreichen Immobilienmarktplatz mit derzeit rund 400.000 Miet- und Kaufobjekten sowie Informationen über aktuelle Förderprogramme und Tipps zur Immobilienfinanzierung zur Verfügung. Dort besteht auch die Möglichkeit, Immobilien-Inserate aufzugeben, die bei Spiegel Online und auf Immowelt.de veröffentlicht werden.

Das Resümee der kontinuierlichen Zusammenarbeit: Der Immobilienmarktplatz von Immowelt.de kommt bei den gut ausgebildeten, gut verdienenden Spiegel-Online-Lesern an.

"Das umfangreiche Immobilien-Angebot von Immowelt.de ist ein attraktiver Service, der von der erstklassigen Spiegel-Online-Leserschaft sehr gerne angenommen wird", sagt Immowelt-Vorstand Carsten Schlabritz.

"Die Qualität der über Spiegel Online generierten Kontakte hat uns überzeugt, die Zusammenarbeit fortzuführen und eventuell sogar noch weiter auszubauen", so Schlabritz weiter. "Über Spiegel Online werden Wohnungen vermietet und Häuser verkauft. Die Performance stimmt!" Sollte sich die Online-Zusammenarbeit weiter so erfolgreich gestalten, ist eine Ausweitung in den Print-Bereich geplant.

[Quelle: iw-magazin.de]

19.09.2006

Experten-Treff zum Thema Asset Management in Düsseldorf

Rund 40 Branchenkenner diskutierten auf Einladung von Bernd Heuer Dialog und Aengevelt Immobilien GmbH zum Thema Asset Management.

Rund 40 Experten der Immobilienbranche diskutierten im Rahmen Fachveranstaltung in Düsseldorf über die Bedeutung von Asset Management in der Immobilienwirtschaft. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Lösungsansätze, wie dem Mangel an qualifizierten Experten infolge des steigenden Bedarfs beizukommen ist. Einig waren sich die Teilnehmer, dass Asset Management keine Standarddisziplin ist, und die besten Asset-Manager gerade deshalb sehr gefragt sind. Des Weiteren herrschte Einigkeit darüber, dass besonders größere Unternehmen ihr Asset Management „inhouse“ ansiedeln sollten, während für kleinere Unternehmen und Privatpersonen die Einrichtung eines externen Managementteams sinnvoll sein kann. Bernd Heuer Dialog und die Aengevelt Immobilien GmbH haben die Veranstaltung gemeinsam ausgerichtet.

[Quelle: immobilienmanager.de]

18.09.2006

Berliner Verlag und ImmobilienScout24 starten crossmedialen Immobilienanzeigenmarkt

ImmobilienScout24 starten eine gemeinsame Crossmedia-Offensive in Berlin und Brandenburg. Diese umfasst Kooperationen mit der Berliner Zeitung und dem Berliner Kurier im Bereich der Print-to-Online- und Online-to-Print-Anzeigen sowie die Integration eines Immobilienmarktplatzes in die Online-Auftritte von Berliner Zeitung und Berliner Kurier.

Der Berliner Verlag und das ImmobilienportAb dem 23. September 2006 können Anzeigenkunden der beiden Tageszeitungen Berliner Zeitung und Berliner Kurier, die der Berliner Verlag herausgibt, ihre Immobilienanzeigen parallel auch bei ImmobilienScout24 veröffentlichen. Die vom Berliner Verlag erfassten Printanzeigen werden dazu einfach im XML-Format an ImmobilienScout24 übertragen. So bucht der Kunde seine Anzeige einmal und ist gegen einen geringen Aufpreis gleichzeitig bei www.berliner-zeitung.de/Immobilien, www.berliner-kurier.de/Immobilien, ImmobilienScout24 und seinen reichweitenstarken Partner-Portalen wie T-Online, Yahoo, MeineStadt.de sowie zahlreichen Regionalportalen vertreten.

Im zweiten Schritt der Kooperation können ImmobilienScout24-Kunden ihre Immobilien-Inserate dann in den Rubrikenmarktplätzen der Berliner Zeitung und des Berliner Kuriers veröffentlichen. ImmobilienScout24 übermittelt dem Berliner Verlag bei Buchung dieser Option durch einen Kunden einen Auftrag und eine Druckvorlage der Anzeige. Die Verknüpfung zur Internetanzeige des Objektes wird durch eine ImmobilienScout24-ID hergestellt.

Zusätzlich wird der Berliner Verlag einen Immobilienmarktplatz von ImmobilienScout24 als Immobilienchannel in den jeweiligen Immobilienbereich der Onlineauftritte der verbundenen Titel des Berliner Verlages integrieren.

Weitere Informationen unter www.immobilienscout24.de

[Quelle: iw-magazin.de]

18.09.2006

Verbände: „WEG-Änderung schafft verlässliche Rechtgrundlagen“

Vor der Anhörung des Bundestags-Rechtsauschusses haben die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft den Bundestag zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aufgefordert. „Der von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf schafft klare und verlässliche Rechtgrundlagen für Eigentümer und Verwalter“, begründet der Vorsitzende der Spitzenverbände, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn, den Handlungsbedarf.

Mehr als 30 Jahre nach seiner letzten umfassenden Änderung benötige das WEG jetzt eine Modernisierung. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes habe in weiten Bereichen eher zur Verunsicherung beigetragen als zu praktikablen Lösungen geführt. Die entstandene Rechtsunsicherheit in zahlreichen Einzelfragen führe bis heute dazu, dass die rund fünf Millionen Eigentümer und Verwalter zum Teil nicht mehr handlungsfähig seien.

Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf schaffe hier Abhilfe. Zum Beispiel könnten Änderungen der Verteilung von Betriebs-, Verwaltungs- und Instandsetzungskosten künftig auch mit Mehrheit der Wohnungseigentümer geändert werden. Bislang war die Zustimmung aller Eigentümer notwendig. Eine ähnliche Regelung soll auch bei Modernisierungsmaßnahmen im Haus gelten.

Mehr Sicherheit für den Wohnungseigentümer versprechen auch die vorgesehenen Beschränkungen der Haftung auf den Miteigentumsanteil. „Damit werden die Wohnungseigentümer vor einer möglicherweise Existenz bedrohenden Haftung abgesichert“, so Rüdiger Dorn. Außerdem sollen im Falle einer Zwangsversteigerung einer Wohnung Forderungen der anderen Wohnungseigentümer teilweise vorrangig bedient werden.

„Angesichts der Bedeutung der Eigentumswohnung auch als Instrument der privaten Altersvorsorge gibt es zu dem Gesetzentwurf derzeit keine brauchbare Alternative“, unterstreicht Rüdiger Dorn.

[Quelle: iw-magazin.de]

18.09.2006

WEG-Reform stößt grundsätzlich auf Zustimmung

Die Ziele des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (16/887) seien grundsätzlich zu unterstützen, meinte die Mehrzahl der vom Rechtsausschuss zu einer öffentlichen Anhörung eingeladenen Experten. Sie sahen aber - teilweise noch erheblichen - Änderungsbedarf.

Der gewählte Ansatz, so gab sich Professor Eckhart Pick, ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, überzeugt, wahre in erster Linie die Interessen der Wohnungseigentümer und stärke sie in ihrer Autonomie, sei zu begrüßen. Sie dürften nicht zum Spielball der Profilierungssucht von Rechtsprechung und außerhalb der Gemeinschaft liegenden Interessen werden. Vor allem müsse auf ein ausgewogenes Verhältnis von Verwalter und Wohnungseigentümer geachtet werden. Der Verwalter sei nicht der "Präzeptor der Gemeinschaft", sondern der von ihr Beschäftigte. Das letzte Wort stehe eindeutig den Wohnungseigentümern zu.

Jürgen Schmidt-Räntsch, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, begrüßte, dass die Beschlussfassung über Instandsetzungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft erleichtert werde. Die Möglichkeit der Wohnungseigentümer, durch Mehrheit zu entscheiden und dabei auch vom Gesetz abzuweichen, werde durch den Entwurf erweitert. Sie bedeute aber auch, dass sich der Inhalt des Wohnungseigentums außerhalb des Grundbuchs verändern kann, so Schmidt-Räntsch weiter. Das wiederum führe vor allem bei länger zurückliegenden Beschlüssen zu mangelnder Transparenz. Hieraus werde sich nicht selten unnötiger Streit unter den Wohnungseigentümern entwickeln.

Der jetzt von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf schaffe "verlässliche Voraussetzungen", um frei von anhaltenden Unwägbarkeiten der Rechtsprechung auch künftig in das Wohnungseigentum mit überschaubarem und kalkulierbarem Risiko zu investieren. Der Meinung war der Diplom-Volkswirt Volker Bielefeld aus Düsseldorf. Sollte die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes sich dagegen weiter verzögern oder sogar scheitern, könne potentiellen Interessenten der Erwerb einer Eigentumswohnung wegen der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken nicht mehr empfohlen werden.

Die Regelung der Aufgaben und Befugnisse des Wohnungseigentumsverwalters in der Neufassung des Gesetzes ist nach Meinung von  Wolfgang Gottschalg, ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, grundsätzlich zu begrüßen. Sie sei klarer und transparenter als die derzeitige Vorschrift und grenze die Rechte und Pflichten im Innenverhältnis von den Vertretungsbefugnissen gegenüber den Wohnungseigentümern deutlich ab.

Professor Stefan Hügel aus Weimar sprach in seiner Stellungnahme dafür aus, Beschlüsse, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander in Ergänzung oder Abweichung von Vorschriften dieses Gesetzes oder einer Vereinbarung regelten, seien zur Wirksamkeit gegenüber Rechtsnachfolgern unbedingt in das Grundbuch einzutragen. Die Regierung sei mit ihrem Hinweis auf die Gefahr der Überlastung des Grundbuchamtes, der Unübersichtlichkeit des Grundbuches und der mit der Eintragung verbundenen Kosten nicht überzeugend.

Die vorgesehene Überführung des Wohnungseigentumsrechts vom Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in die Regelung der Zivilprozessordnung schränke die erforderliche Flexibilität des Verfahrens und der Entscheidung des Richters ein. Diese Ansicht vertrat Rüdiger Warnecke aus Elsdorf. Diese Flexibilität ist nach Ansicht von gerade in Wohnungseigentumsangelegenheiten erforderlich, um die notwendige gütliche Einigung zwischen den beteiligten Parteien zu schaffen. Durch das Verfahren nach der Zivilprozessordnung trete eine Verhärtung der Fronten ein. Professor Wolf-Rüdiger Bub vom Evangelischen Siedlungswerk in Deutschland aus Nürnberg sprach sich gegen gesetzgeberische Eingriffe aus. Es dürfe nicht verkannt werden, so Bub, dass sich diese im Ergebnis zu einem Verlust an Flexibilität führe und "gerechtere" Einzelfalllösungen erschwerten. Seine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes bestünden deshalb nach wie vor und seien keineswegs ausgeräumt.

[Quelle: iw-magazin.de]

15.09.2006

Israelischer Investor kauft Immobilienpaket

Das Paket umfasst fünf Gewerbeobjekte in Frankfurt am Main und Düsseldorf und wechselte für 42,5 Millionen Euro den Besitzer.

Die Höchster Pensionskasse VVaG hat ein Portfolio bestehend aus fünf Gebäuden mit einer Gesamtfläche von 21.500 Quadratmetern verkauft. Die Gebäude befinden sich in Frankfurt am Main in der Lyoner Straße 38, 38a und 40 sowie in Düsseldorf in der Hombergerstraße 12 und der Cecilienallee 11. Bei dem Käufer handelt es sich um einen israelischen Immobilieninvestor, der bereits mehrere Transaktionen in Deutschland durchgeführt hat. Das Transaktionsvolumen betrug 42,5 Millionen Euro. Beratend war das Immobilienberatungsunternehmen NAI Apollo tätig.

[Quelle: immobilienmanager.de]

13.09.2006

IVD-Pressemitteilung vom 12. September 2006

IVD tritt dem Zentralen Immobilien-Ausschuss (ZIA) bei

Ganzheitliche Interessenvertretung der Immobilienwirtschaft angestrebt

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) wird Mitglied des Zentralen Immobilien-Ausschusses ZIA in Berlin. Führende Vertreter der deutschen Immobilienwirtschaft hatten den ZIA im Juni als Plattform für einen Spitzenverband der Immobilienwirtschaft gegründet.

"Eine ausreichende Schlagkraft kann der ZIA nur erreichen, wenn er die gesamte Breite der modernen Immobilienwirtschaft präsentiert", so Eckart John von Freyend, Gründungsvorsitzender des ZIA. "Mit dem Beitritt des IVD ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung erfolgt."

Diese Einschätzung wird von Johannes-Peter Henningsen, Präsident des IVD, geteilt: "Gemeinsam können wir mit einer Institution wie dem ZIA die Interessen der Immobilienwirtschaft noch nachhaltiger und erfolgreicher vertreten." Die bisherigen Verbindungen des IVD und der nun erfolgte Beitritt zum ZIA stellen eine ausgezeichnete Basis dar. "Insbesondere bei anstehenden Steuer- und Finanzfragen oder auch bei der Einführung von REITs in Deutschland wollen wir künftig gemeinsam mit dem ZIA an einem Strang ziehen", so Henningsen.

Ziel des ZIA ist eine ganzheitliche Interessenvertretung der Immobilienwirtschaft. Der ZIA strebt die Mitgliedschaft beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und darüber hinaus eine angemessene Vertretung bei der EU in Brüssel an. Der Gründungsvorsitzende Dr. Eckart John von Freyend ist Mitglied des Aufsichtsrates der IVG Immobilien AG sowie Vorsitzender der Initiative Corporate Governance der Deutschen Immobilienwirtschaft.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) Bundesverband e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD ist mit ca. 6.000 Mitgliedsunternehmen der zahlenmäßig stärkste Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft.

13.09.2006

Energieausweis – tut sich endlich was?

Noch immer ist der Referentenentwurf zur neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht veröffentlicht. Er wird weiterhin ressortintern abgestimmt. Der Gebäudeenergiepass verzögert sich daher weiter.

Experten erwarten jedoch bis zum Energiegipfel der Bundesregierung am 9. Oktober eine Einigung. Nach wie vor wird zwischen den Ministerien kontrovers diskutiert, ob die Angabe des Verbrauchs oder des Bedarfs sinnvoll ist. Bundesumweltminister Gabriel fordert einen bedarfsorientierten Energieausweis, Bundeswirtschaftsminister Glos will die Wahlfreiheit zwischen beiden lassen und Bundesbauminister Tiefensee bietet einen Kompromiss an: den Bedarfsausweis für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, ab fünf Einheiten Wahlfreiheit.

[Quelle: iw-magazin.de]

13.09.2006

Energieausweis – tut sich endlich was?

Noch immer ist der Referentenentwurf zur neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht veröffentlicht. Er wird weiterhin ressortintern abgestimmt. Der Gebäudeenergiepass verzögert sich daher weiter.

Experten erwarten jedoch bis zum Energiegipfel der Bundesregierung am 9. Oktober eine Einigung. Nach wie vor wird zwischen den Ministerien kontrovers diskutiert, ob die Angabe des Verbrauchs oder des Bedarfs sinnvoll ist. Bundesumweltminister Gabriel fordert einen bedarfsorientierten Energieausweis, Bundeswirtschaftsminister Glos will die Wahlfreiheit zwischen beiden lassen und Bundesbauminister Tiefensee bietet einen Kompromiss an: den Bedarfsausweis für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, ab fünf Einheiten Wahlfreiheit.

[Quelle: iw-magazin.de]

13.09.2006

Rekordvolumen bei weltweiten Direktanlagen in Gewerbeimmobilien

Im ersten Halbjahr 2006 wurden weltweit Direktinvestitionen in Gewerbeimmobilien in Höhe von 290 Mrd. USD getätigt, entsprechend einem Zuwachs von 30 Prozent.

Sowohl die amerikanische, die europäische als auch die asiatisch-pazifische Region verzeichneten dabei bis dato unerreicht hohe Transaktionsvolumina: Amerika blieb mit 44 Prozent der Gesamttransaktionsvolumina (129 Mrd. USD, + 27 Prozent gegenüber H1 2005) das am stärksten fokussierte Investitionsziel. Die asiatisch-pazifische Region zeigte mit einem Plus von 40 Prozent (auf 43 Mrd. USD) das höchste Wachstum, die Direktinvestitionen in Europa bewegten sich auf einem Niveau von 117 Mrd. USD (+ 30 Prozent).

Wachstum grenzüberschreitender und inter-regionaler Transaktionen höher als gesamtes Wachstum

Die grenzüberschreitenden Investitionen stiegen von 34 Prozent im ersten Halbjahr 2005 auf 44 Prozent im Vergleichszeitraum des laufenden Jahres und erreichten 128 Mrd. USD. Der Gewerbeimmobilienmarkt setzt seine Entwicklung hin zu einer globalen Investmentklasse fort. Am deutlichsten wird die Globalisierung an den inter-regionalen Transaktionen, an denen Player beteiligt sind, die nicht aus der Region stammen, in der die Immobilie sich befindet.. Während der ersten sechs Monate 2006 machten diese  89 Mrd. USD aus, entsprechend 31 Prozent des Gesamtvolumens.  „Diese Zahlen zeigen: Das Kapital auf den Gewerbeimmobilienmärkten wächst schnell, aber noch rasanter ist seine Globalisierung“, so Tony Horrell,  Leiter der International Capital Group von Jones Lang LaSalle.

„Für 2006 sind die Weichen auf ein erneutes Rekordjahr für das gewerbliche direkte Immobilien-Investment gestellt. Wir gehen davon aus, dass die weltweiten Transaktionen die 600 Mrd. USD-Marke erreichen werden“, so Horrell.

Wie bereits in 2005 prognostiziert erlebte Deutschland ein besonders beeindruckendes erstes Halbjahr.  „Betrachtet man die gesamten weltweiten Transaktionen – inländisch, intra- und inter-regionale grenzüberschreitende Aktivitäten -  verkauften deutsche Investoren Immobilien für immerhin 34 Mrd. USD – 19 Mrd. USD davon für Objekte in Deutschland, 10 Mrd. USD im übrigen Europa, vor allem in UK und Frankreich und 5 Mrd. USD in Amerika. Diese Volumina hätten noch größer sein können, bei der Nachfrage, die derzeit die Märkte und insbesondere  den deutschen Markt bewegt“, so Marcus Lemli, Leiter Capital Markets Jons Lang LaSalle Deutschland.

[Quelle: iw-magazin.de]

12.09.2006

IVD tritt ZIA bei    

IVD und ZIA sehen sich auf dem Weg zu einer ganzheitlichen Interessensvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Mehrere weitere Unternehmen sind dem Ausschuss beigetreten.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) wird Mitglied im Zentralen Immobilien-Ausschuss ZIA in Berlin. Eckart John von Freyend, Gründungsvorsitzender des ZIA, wertet den Beitritt des IVD als wichtigen Schritt für den ZIA. "Eine ausreichende Schlagkraft kann der ZIA nur erreichen, wenn er die gesamte Breite der modernen Immobilienwirtschaft repräsentiert", erklärte von Freyend. Davon zeigte sich auch Johannes-Peter Henningsen, Präsident des IVD, überzeugt. "Insbesondere bei anstehenden Stuer- und Finanzfragen oder auch bei der Einführung von REITs in Deutschland wollen wir künftig gemeinsam mit dem ZIA an einem Strang ziehen", erklärte die IVD-Präsident.

Zahlreiche neue Mitglieder

Neben dem IVD sind dem ZIA auch die Deutsche Bank AG, die SEB Immobilien-Investment GmbH, die Deutsche Euroshop AG, die Patrizia AG, die Unternehmensgruppe Hahn, die Alt & Kelber Immobiliengruppe sowie die Investa Immobiliengruppe beigetreten. An immobilienwirtschaftlichen Verbänden wurde auch der Verband geschlossener Fonds (VGF) sowie das German Council of Shopping Centers (GCSC) aufgenommen.

Der ZIA ist als ganzheitliche Interessenvertretung der Immobilienwirtschaft im Juni dieses Jahres Juni von Allianz Immobilien, Degi, DeTe Immobilien, Deutsche Wohnen AG, ECE, GSW, Heidrick & Struggles, HGA Capital, HL Leasing, IVG Immobilien AG, Jamestown, Morgan Stanley Real Estate sowie Pramerica Real Estate Investors (Europe) AG gegründet worden. Der Ausschuss strebt eine Mitgliedschaft im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und darüber hinaus eine angemessene Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel an.

[Quelle: immobilienmanager.de]

12.09.2006

Oppenheim: Zögerliche Erholung am Bürovermietungsmarkt

Laut dem jüngsten Deutschland-Bericht der Oppenheim Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft (OIK) fällt die Erholung am deutschen Bürovermietungsmarkt im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bislang verhalten aus. Zwar hat sich die Nettoabsorption in den meisten deutschen Standorten in der ersten Jahreshälfte positiv entwickelt; sie reicht aber trotz der gebremsten Neubautätigkeit nicht überall aus, um eine Leerstandsausweitung zu verhindern.

Dr. Oliver Voß, Leiter Research der OIK sieht starke regionale Unterschiede bei der Entwicklung der Büromärkte in Deutschland: „München wird bei hohen Flächenumsätzen und einer kräftigen Nettoabsorption auch in Zukunft deutlich fallende Leerstände verzeichnen, während die ebenfalls sehr dynamischen Städte Hamburg und Köln in den nächsten anderthalb Jahren mit einer Angebotsausweitung konfrontiert sein werden“, erläutert Voß und fährt fort: „In Berlin und Düsseldorf werden sich die Leerstandsquoten dagegen weitgehend stabil halten. In Frankfurt, wo im ersten Halbjahr sowohl die Umsatz- als auch die Leerstandsentwicklung enttäuschten, sollte die äußerst hohe Leerstandsquote von über 18 Prozent ab 2007 endlich zurückgehen.“

Eine beschleunigte Wachstumsdynamik der Mieten in den deutschen Büromärkten erwartet Voß für die nächsten anderthalb Jahre nicht. Zwei Trends, welche die Nachfrage in den meisten deutschen Büromärkten prägen, tragen jedoch dazu bei, dass zumindest die Spitzenmieten nach oben tendieren - selbst in Frankfurt trotz des enormen Überangebotes (Leerstandsanteil moderner Flächen dort immerhin ein Drittel): „Viele Unternehmen fragen angesichts der in den letzten Jahren gesunkenen Spitzenmieten und der laufenden wirtschaftlichen Erholung Büroflächen in den attraktiven Innenstadtlagen nach, so dass sich die Flächen dort als erstes verknappen“, erklärt Voß die Situation. Zudem nutzen viele Nachfrager die Phase geringer Mietpreise, um aus veralteten Bürogebäuden in neue, effizientere Büroräume zu ziehen. Dieser Prozess führt in der Toplage des Frankfurter Bankenviertels zu einer Verknappung an modernen Flächen, so dass sich die Spitzenmiete aufwärts bewegt – obwohl der Frankfurter Markt in seiner Gesamtheit über ein reichliches Büroflächenangebot verfügt.

Die Tendenz zur Flächenanmietung in den Innenstädten und der Flächentausch „alt gegen neu“ haben zudem in vielen Bürostandorten einen Anstieg der von den Maklern ausgewiesenen Durchschnittsmieten zur Folge, da diese auf der Basis der realisierten Flächenumsätze berechnet werden. Der Anstieg der Durchschnittsmieten bringt somit derzeit die Anmietung relativ teurer Ausstattungsqualitäten in den hochpreisigen Lagen zum Ausdruck und weniger eine Flächenverknappung am Gesamtmarkt.

Der spezifische Leerstand an modernen Büros nimmt aufgrund der Flächenwechsel in neue Bürogebäude absolut und relativ stetig ab – so ist der Leerstandsanteil moderner Flächen an den bedeutendsten Standorten bereits seit Ende 2003 von 43,2 Prozent auf mittlerweile 37,4 Prozent gesunken. Voß geht davon aus, dass sich dieser Prozess aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach modernen Büroflächen bei deutlich gebremster Neubautätigkeit noch beschleunigen wird und sagt weiter: „Im Gegenzug wird der strukturell bedingte Angebotssockel aus schwer vermietbaren Büroflächen, der momentan auf rund 10 Prozent des Leerstandes geschätzt wird, zulegen.“

[Quelle: iw-magazin.de]

12.09.2006

DID jetzt zu 100 Prozent im Eigentum von IPD

ebs Immobilienakademie und Prof. Thomas verkaufen ihre Anteile

Die Aufbauphase ist abgeschlossen: Der Kundenstamm der DID Deutsche Immobilien Datenbank GmbH, Wiesbaden, umfasst mehr als 20 institutionelle Investoren und Immobiliengesellschaften. Jetzt ziehen sich die Initiatoren und Mit-Gründer aus dem Gesellschafterkreis zurück. Die ebs Immobilienakademie GmbH, vertreten durch Prof. Dr. Karl-Werner Schulte, sowie Prof. Dr. Matthias Thomas, die bislang zusammen 50 Prozent des Kapitals der Gesellschaft hielten, verkaufen ihre Anteile an IPD Ltd., London, die bereits 50 Prozent der Gesellschaftsanteile besaß.

Die Dienstleistungspalette der DID rund um den Immobilienmarkt bildet die wichtigsten Bereiche auf den Gebieten Indices (DIX, Portfolioanalysen), Fonds-Ratings, Research und Web-basierte Dienste (Vermietungsdatenbank) ab. Neue Produkte wie Datenlieferanten erweitern kontinuierlich das Spektrum der Gesellschaft. Die Leistungen der wissenschaftlich basierten Arbeiten sind allseits anerkannt und werden stark nachgefragt.

Das ist das Ergebnis, auf das die bisherigen Gesellschafter der DID acht Jahren nach deren Gründung im April 1998 zurückblicken können.  Prof. Thomas, auf dessen Doktorarbeit die Struktur der DID gründet, bleibt der Gesellschaft als Geschäftsführer verbunden.

Mit der Konzentration aller Anteile auf IPD London wird die Internationalisierung der Immobilienportfolio-Analysen weiter ausgebaut. IPD hat sich seit 1985 auf die Erstellung von Immobilienindices, Analyse von Portfolios im Eigentum führender Investoren sowie Research konzentriert. Sie bietet ihre Dienste inzwischen in 20 Ländern an und verfügt über europäische Niederlassungen in Frankreich, Schweden und Großbritannien. Die Daten von 1.000 institutionellen Immobilien-Portfolios über 38.000 Liegenschaften, die einen Marktwert von einer Billion Euro repräsentieren, werden von Investoren an IPD geliefert. Das Netzwerk von IPD reicht bis nach Japan, Australien, Süd Afrika und in die USA.

Die Datenbanken der DID Deutsche Immobilien Datenbank enthalten Informationen über 3.490 Grundstücke und 110.000 Mietverträge, die mit Verkehrswerten von insgesamt mehr als 61 Mrd. Euro rund 53% des relevanten institutionell gehaltenen Immobilienvermögens in Deutschland abbilden. Die inländischen Investoren überwiegen, aber schon jetzt zählen ausländische Unternehmen zu den Kunden der DID.

Die Geschäftsführung der DID Deutsche Immobilien Datenbank verändert sich durch den Eigentümerwechsel nicht. Für das operative Geschäft ist weiterhin Dr. Daniel Piazolo zuständig. Prof. Dr. Matthias Thomas und Dr. Nassos Manginas, IPD London, ergänzen die Geschäftsführung.

[Quelle: iw-magazin.de]

12.09.2006

GdW: Besteuerungsmodelle nicht akzeptabel

Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, hat auf der gegenwärtig in Berlin stattfindenden IT-Fachmesse für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft „ImmoCom 2006“ einen Eckpunkt der Unternehmenssteuerreform scharf kritisiert.

Wörtlich erklärte Freitag: "Alle im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform angestellten Überlegungen zur Einbeziehung von Zinsen in die steuerliche Bemessungsgrundlage der künftigen föderalen Unternehmenssteuer – ob im Rahmen des Eckpunktepapiers aus dem Bundesfinanzministerium oder der Modelle aus Bayern und Hessen/Rheinland-Pfalz – lassen ein Verständnis für die Finanzierungsbedingungen der Immobilienbranche vermissen." Zwar seien die Vorschläge aus Bayern und Hessen / Rheinland-Pfalz weniger folgenschwer, weil sie im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesfinanzministeriums Zinsaufwendungen zumindest in einem bestimmten Umfang weiterhin zum Abzug zulassen. "Aber auch diese Besteuerungsmodelle stellen für die Wohnungs- und Immobilienbranche mit ihrem hohen Fremdfinanzierungsbedarf keine akzeptable Lösung dar", so GdW-Präsident Freitag. Ein Fremdfinanzierungsanteil bis zu 80 Prozent sei in der Branche der Regelfall – entsprechend hoch sei der Zinsaufwand der Wohnungsunternehmen.

"Daher führt selbst das auf die Minderung der Folgen einer Zinsbesteuerung ausgerichtete bayerische Modell noch zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung der Wohnungswirtschaft", erläuterte Freitag. Auf Grundlage einer Auswertung der Unternehmenskennzahlen würden rund 850 – darunter fast alle mittleren und größeren – der insgesamt rund 3.200 Wohnungsunternehmen im GdW-Verbandsbereich – trotz geringerer Steuersätze – steuerlich wesentlich stärker belastet. "Im Ergebnis erhöht das im Vergleich zu den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums noch sehr moderate bayerische Modell die steuerliche Bemessungsgrundlage bei diesen Unternehmen um insgesamt über 1,3 Mrd. Euro mit den sich daraus ergebenden steuerlichen Folgen", sagte Freitag.

Das steuerpolitische Ziel, Steuergestaltungen durch grenzüberschreitende Fremdfinanzierungen zu verhindern, dürfe nicht die Investitionsfähigkeit der Wohnungswirtschaft in Deutschland zum Erliegen bringen oder gar die Existenz der Wohnungsunternehmen gefährden. Die GdW-Mitgliedsunternehmen finanzierten ihre Investitionen fast ausschließlich bei Banken im Inland mit grundpfandrechtlich gesicherten Krediten.

[Quelle: iw-magazin.de]

11.09.2006

Immer mehr Bio-Supermärkte in den Innenstädten

Das Maklerunternehmen rechnet pro Jahr in Deutschland mit bis zu 70 neuen Bio-Supermärkten.

Bio-Supermärkte gewinnen bei der Anmietung innerstädtischer Einzelhandelsflächen an Bedeutung. Der Einzelhandelsmakler Kemper’s rechnet mit einer Fortsetzung der hohen Flächennachfrage, die 2005 für etwa 60 neue Standorte sorgte. Im vergangenen Jahr stieg der Umsatz mit ökologischen Lebensmitteln laut einer EHI-Studie um 14 Prozent auf etwa vier Milliarden Euro. Bis 2010 ist mit einer Ausweitung des Anteils am gesamten Lebensmittelhandel von derzeit drei auf fünf bis sechs Prozent zu rechnen. Eine Entwicklung, von der besonders Bio-Supermärkte profitieren. Nach einer Erhebung des Fachmediums Bio-Markt steigerten Märkte mit mehr als 300 Quadratmetern Fläche ihren Umsatz im ersten Halbjahr 2006 um 15 Prozent. Bundesweit gibt es laut Kemper’s derzeit etwa 300 Bio-Supermärkte. Ein Fünftel davon wurde im vergangenen Jahr eröffnet. Kemper’s rechnet mit jährlich 60 bis 70 Neueröffnungen.

In der Regel fragen Kunden aus der Bio-Branche innerstädtische 1b-Lagen und gute Stadtteillagen nach. Überwiegend werden Standorte in größeren Städten ab 100.000 Einwohnern und Metropolen gesucht. Der Flächenbedarf liegt in der Regel zwischen 500 und 1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche und etwa 200 Quadratmeter Nebenflächen.

[Quelle: immobilienmanager.de]

11.09.2006

„Tag der offenen Tür“ zum Studiengang „Real Estate Management“

Am 29. September 2006 veranstalten die FHTW Berlin und die BBA für alle Interessenten des MBA Real Estate Management einen "Tag der offenen Tür" in Berlin.

Interessenten können die Chance nutzen, sich über den in Deutschland derzeit einzigen berufsbegleitenden MBA für die Immobilienwirtschaft zu informieren, der in 3 Semestern einen staatlich und durch die FIBAA-Akkreditierung international anerkannten MBA-Abschluss bietet.

Interessenten haben die Möglichkeit, ab 10.00 Uhr das Studienkonzept kennen zu lernen und mit einigen der hochkarätigen Dozenten zu diskutieren. Die Auswahl der Dozenten spiegelt die generalistische Managementausbildung wie auch die immobilienspezifische Ausrichtung des MBA REM wider. So spricht bspw. Professor Dr. Dayanand Arora zum Thema "International Management" oder Hans-Georg Oelmann als einer der renommiertesten Rechtsanwälte und Steuerberater Berlins zum Thema „Fondskonzepte“. Marko Kröner, als Leiter Facility Management der DB Services Immobilien GmbH, sowie weitere ausgewiesene Experten werden zu branchenrelevanten Fragestellungen referieren.

Weitere Informationen unter www.mba-real-estate.de

[Quelle: iw-magazin.de]

06.09.2006

WEG-Reform: Deutscher Anwaltverein nimmt Stellung zum Entwurf des neuen Wohnungseigentumsgesetzes

In einer ausführlichen zweiten Stellungnahme geht der Deutsche Anwaltverein (DAV) durch den Ausschuss Miet- und Wohnrecht auf zahlreiche Punkte der geplanten Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ein und kritisiert insbesondere die Aufnahme der Teilrechtsfähigkeit in das Gesetz sowie die Überführung des WEG-Verfahrens in die Zivilprozessordnung (ZPO).

Der DAV „empfiehlt dringend, im Gesetz ausdrücklich die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verneinen“, weil eine gesetzliche Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit nicht zur Rechtssicherheit führen würde. Dies zeigen nach Ansicht des DAV bereits die sehr kontrovers geführten Äußerungen in der Fachliteratur und darüber hinaus sogar unterschiedliche Auffassungen der mit WEG-Sachen befassten Senate innerhalb eines Gerichts. Die Auswirkungen der Entscheidung des BGH vom 2.6.2005 (Az. V ZB 32/05, NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft sind massiv und abschließend nicht geklärt. Die Probleme, die der BGH mit seiner Entscheidung lösen wollte, wie z. B. die Abkehr von der gesamtschuldnerischen Haftung der Eigentümer für Verwaltungsschulden oder das Schicksal der Instandhaltungsrückstellung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung, ließen sich nach Ansicht des DAV gesetzgeberisch lösen, ohne dass die Teilrechtsfähigkeit ausdrücklich normiert werde.

Der DAV hat auch erhebliche Bedenken gegen die Überführung des WEG- in das ZPO-Verfahren, weil insbesondere eine vom Gesetzgeber angestrebte Verfahrensbeschleunigung tatsächlich nicht zu erwarten sei.

Wie der Entwurf des neuen § 11 WEG zum Ausdruck bringt, hat der Gesetzgeber die Insolvenzfähigkeit der Gemeinschaft anerkannt. Die Begründung dieser Insolvenzfähigkeit ist nach Ansicht des DAV wenig überzeugend, weil die Ausgestaltung des Insolvenzverfahrens große Probleme mit sich bringen wird. Der DAV empfiehlt vielmehr bessere Ausschlussmöglichkeiten für zahlungsunfähige Mitglieder der Gemeinschaft und die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer.

Schließlich spricht sich der DAV u. a. auch gegen die Aufhebung des § 26 Abs. 3 WEG aus. Nach dieser Vorschrift kann bislang auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder eines Dritten in dringenden Fällen ein Verwalter durch das Gericht bestellt werden. Der Gesetzgeber begründet die Aufhebung der Notverwalterbestellung damit, dass diese in der Praxis nur selten durch Dritte beantragt wurde. Seit Feststellung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft sieht der DAV aber eine besondere Notwendigkeit für Dritte, einen Verwalter gerichtlich bestellen zu können.

[Quelle: iw-magazin.de]

06.09.2006

FDP-Fraktion fragt zum Thema „Wohneigentum und Riester-Rente“

Die Einbindung des Wohneigentums in die geförderte private Altersvorsorge ("Riester-Rente") hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (16/2536) im Bundestag gemacht.

Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, zu mehreren in der Diskussion befindlichen Modellen Stellung zu beziehen und die jeweils erwarteten Steuermindereinnahmen zu beziffern.

Die Abgeordneten interessiert auch der zeitliche Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Einbindung des Wohneigentums in die Riester-Rente, die laut Koalitionsvertrag zum 1. Januar 2007 geplant ist. Die Regierung soll ferner sagen, ob sie im Zusammenhang damit die Kinderzulage erhöhen will und ob sie beabsichtigt, die Wohnungsbauprämie abzuschaffen.

[Quelle: iw-magazin.de]

06.09.2006

Rückgang der Mietschulden setzt sich fort

GdW: Sozial- und Forderungsmanagement der Wohnungsunternehmen haben Erfolg "Der Rückgang der Mietschulden bei den vom GdW bundesweit vertretenen rund 3.200 Wohnungsunternehmen hat sich auch im Jahr 2005 fortgesetzt", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, auf Grundlage aktueller Ergebnisse aus der GdW-Jahresstatistik. Der Rückgang um fast 11 Prozent von bundesweit 702 Mio. Euro im Jahr 2004 auf 627 Mio. Euro Ende 2005 stehe für ein optimiertes und sozial engagiertes Forderungsmanagement der Wohnungsunternehmen im GdW-Bereich.

"Mietrückstände gar nicht erst dauerhaft entstehen zu lassen, ist – neben anderen wichtigen Funktionen – ein bedeutendes Ziel des weit verbreiteten Sozialmanagements der Wohnungsunternehmen. Die dabei angebotenen Beratungsleistungen und Hilfestellungen der Wohnungsunternehmen haben sich zum Nutzen beider Seiten bewährt", so GdW-Präsident Freitag. Allerdings dürfe trotz dieser positiven Entwicklung nicht übersehen werden, dass sich die Mietschulden in Deutschland immer noch auf einem problematisch hohen Niveau befänden. In einer großen Zahl von Haushalten werde die vertragliche Pflicht zur monatlichen Mietzahlung gegenüber anderen Verwendungen des Einkommens verantwortungslos vernachlässigt.

Die schlechtere Lage auf dem Arbeitsmarkt und damit Einkommenssituation in den neuen Bundesländern spiegelt sich in deutlich höheren Mietrückständen bei den ostdeutschen Wohnungsunternehmen wider. Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen führten zum Jahresende 2005 rund 313 Mio. Mietschulden in ihren Büchern. In Westdeutschland beliefen sich die Rückstände auf insgesamt 314 Mio. Euro.

Im Verhältnis zur gesamten Miethöhe machten die Mietschulden bundesweit 3,7 Prozent aus. Dieser Wert lag mit 5,2 Prozent in den neuen Bundesländern deutlich höher als in Westdeutschland mit 2,8 Prozent. Im Ländervergleich zeigten Bayern mit 2 Prozent und Niedersachsen mit 2,2 Prozent die niedrigsten Quoten. Die höchsten Werte mussten die Unternehmen in Brandenburg mit 6,8 Prozent, und Thüringen, 6,5 Prozent, betriebswirtschaftlich verkraften.

[Quelle: www.iw-magazin.de]

04.09.2006

Baukosten in Deutschland gesunken

Seit Mitte der 1990er Jahre sind die Baukosten deutschlandweit stark gesunken.

Die Baukosten pro Quadratmeter für neue Eigenheime (Einzel-, Reihen-, oder Doppelhaushaus) in Deutschland sind seit 1995 deutlich gesunken. Laut dem Statistischen Bundesamt lagen die Kosten pro Quadratmeter bei einem Einfamilienhaus in 2004 um 7,3 Prozent unter dem Wert aus dem Jahr 1995. Ergänzend hierzu hat LBS Research einen weiteren Preisverfall im vergangenen Jahr um ein Prozent ausgemacht.

Wie auch bei anderen wohnungstechnischen Erhebungen macht sich auch hier ein deutliches West-Ost-Gefälle bemerkbar. In Ostdeutschland liegen die Baukosten 16 Prozent unter den Werten im Westen.

[Quelle: immobilienmanager.de]

04.09.2006

Eigenheime: Am günstigsten in der Reihe

Quadratmeterpreis von neuen Eigenheimen mit 1.236 Euro (2004) fast 100 Euro niedriger als 1995. Deutschland legt das Image des teuren Wohnungsbaulandes immer mehr ab. Mittlerweile wird anderswo kostspieliger gebaut, hierzulande gehen die Baukosten dagegen seit Mitte der 90er Jahre spürbar zurück. Im Vergleich zu 1995 sind nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes die veranschlagten Kosten für das Bauwerk bei Einfamilienhäusern pro Quadratmeter im Jahr 2004 bereits um 7,3 Prozent niedriger. Nach Auskunft von LBS Research hat sich dieser Sparkurs im Jahr 2005 mit minus 1 Prozent weiter fortgesetzt. Dabei fällt auf, dass die Entwicklung zum kostengünstigen Bauen in den neuen Ländern stärker ausgeprägt ist als in Westdeutschland.

In Ostdeutschland liegen die Baukosten im Durchschnitt bereits bei zwei von drei Gebäudetypen unter der Grenze von 1.000 Euro pro Quadratmeter: bei Reihenhäusern mit 920 Euro bereits sehr deutlich, bei Doppelhäusern mit 998 Euro noch relativ knapp. Allerdings hat laut Statistik die Bedeutung dieser Bauformen im Laufe des letzten Jahrzehnts abgenommen: Nur noch 5 Prozent der Einfamilienhäuser im Beitrittsgebiet wurden 2004 in der Reihe errichtet (nach 16 Prozent im Jahr 1995), 8 Prozent statt vorher 15 Prozent in Doppelhäusern. Nach Angaben von LBS Research haben vor allem relativ großzügige Grundstücksangebote und bezahlbare Baulandpreise den Anteil der frei stehenden Einfamilienhäuser in den neuen Ländern gleichzeitig von 69 auf über 84 Prozent ansteigen lassen.

Demgegenüber liege der Anteil dieser besonders bevorzugten Bauform im Westen vergleichsweise stabil bei rund 65 Prozent. Unverändert gut 14 Prozent setzten im ehemaligen Bundesgebiet auf das Reihenhaus. Vor allem in den wirtschaftsstarken Ballungsräumen sind nach Einschätzung der LBS-Experten diese Objekte neben Eigentumswohnungen auch eine kostengünstige Alternative. Denn sie bieten ebenerdiges Wohnen auch auf sparsamen Grundstücksflächen. Allerdings würden auch hier die West-Ost-Unterschiede bei den Baukosten deutlich, denn der Quadratmeter Reihenhaus ist in den alten Ländern im statistischen Durchschnitt immer noch 22 Prozent teurer als in den neuen.

Zugleich werden laut Statistik bei Reiheneigenheimen und Doppelhäusern die geringsten Wohnflächen realisiert. Mit der Kombination aus Kosten- und Flächensparen ist nach Auskunft von LBS Research das Geheimnis der Bezahlbarkeit dieser Objekttypen im Vergleich zu frei stehenden Häusern zu erklären. Reihenhäuser zum Beispiel kosteten im Osten 105.000 Euro (gegenüber 133.000 Euro bei frei stehenden Häusern). Im Westen mache der Vorsprung des Reiheneigenheims mit 142.000 Euro – gegenüber 194.000 Euro im frei stehenden Haus – sogar über 50.000 Euro aus, also mehr als ein Viertel.

[Quelle: iw-magazin.de]

04.09.2006

Gefma veröffentlicht zweite Auflage von CAFM-Handbuch

Das von Experten des Gefma Arbeitskreises CAFM erstellte Handbuch „IT im Facility Management erfolgreich einsetzen“ ist ab September 2006 in 2. überarbeiteter und erweiterter Auflage verfügbar.

„Seit Erscheinen im Dezember 2003 hat sich das CAFM Handbuch zum Standardwerk für alle Fragen des IT-Einsatzes im Facility Management im deutschsprachigen Raum entwickelt“ so der Herausgeber Prof. Dr. Michael May von der FHTW Berlin und Leiter des Arbeitskreises CAFM.

In bewährter Weise werden in der Neuauflage alle Aspekte systematisch dargestellt, die bei der Einführung von CAFM zu beachten sind. Bedeutung, Einsatzbereiche und Prozesse des (CA)FM sowie neue Modelle zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (ROI) von CAFM werden erörtert. Neben den wichtigsten aktuellen IT-Grundlagen und CAFM-Systemansätzen bilden Erfassung und Pflege von FM-Daten sowie die praktische Einführung von CAFM weitere Schwerpunkte. Neueste IT-Entwicklungen und -Trends, wie etwa Webservices, mobile Technologien und moderne Integrationsansätze, die nachhaltigen Einfluss auf die CAFM-Branche besitzen, wurden mit aufgenommen.

Erstmals wird das Vorgehen bei einer CAFM-Ausschreibung und -Einführung nach einer standardisierten Methode genau beschrieben, die als Leitfaden dienen soll.

Unterschiedliche Konzepte zur Realisierung von CAFM-Lösungen werden vorgestellt, z.B. auf Basis von CAFM-Standardsoftware aber auch durch Integration mit CAD-, ERP- und GLT-Software. Ausführlich wird hierbei die Integration von SAP in CAFM-Systemumgebungen erörtert.

Praxisbeispiele, ein aktueller internationaler Vergleich und viele praktische Tipps runden den Inhalt ab.

Das CAFM-Handbuch wendet sich sowohl an Anwender, Berater, Softwareanbieter, Dienstleister, Lehrende und Studierende als auch Entscheider im Facility Management. Nachdem Erstauflage und Nachdruck schnell vergriffen waren, entschieden sich die Autoren und der Springer-Verlag zu der stark erweiterten Neuauflage des Handbuchs.

[Quelle: iw-magazin.de]

01.09.2006

Kinder, Senioren und Verkehr schrecken viele Immobilienkäufer ab

Jeder zweite Deutsche träumt vom Eigenheim mit Garten - doch bei starkem Verkehrsaufkommen, hohem Renovierungsbedarf, mangelhafter Infrastruktur und lärmenden Kindern sehen Immobilienkäufer rot. So wollen 84 Prozent der Deutschen nicht in unmittelbarer Nähe einer stark befahrenen Straße wohnen. 72 Prozent schreckt ein Haus mit hohem Sanierungsbedarf ab. Jeder Zweite möchte weder Küche noch Bad renovieren und 62 Prozent wollen auf Geschäfte und öffentlichen Nahverkehr nicht verzichten. Das ist das Ergebnis der "Immobilien Trendstudie" von PlanetHome, einer Tochtergesellschaft der HypoVereinsbank.

"Wenn die Nachbarschaft nicht stimmt, die Lage ungünstig oder die Immobilie renovierungsbedürftig ist, kann aus dem Traumhaus schnell ein Albtraum werden", weiß Robert Anzenberger, Mitglied der Geschäftsleitung des Immobilienvermittlers PlanetHome, aus Berufserfahrung. Dies bestätigt auch die vom Unternehmen durchgeführte Immobilien-Trendstudie: Nur eine Minderheit der Immobilienkäufer würde besagte Risiken eingehen. Mehr als jeder zweite Deutsche zählt damit zur Gruppe der so genannten anspruchsvollen Immobilienkäufer, die einen hohen Wert auf Lage und Qualität ihrer Immobilie legen.

Mit dem Alter wird die Wunschliste immer länger. "Grund hierfür ist die heutige Generation der so genannten "jungen Alten". In punctoWohnqualität und Immobilien ist diese Altersgruppe weit selbstbewusster als noch vor einigen Jahren. Man will flexibel und selbstständig sein und wählt auf dieser Basis seine Wunschimmobilie",erklärt Anzenberger. Für mehr als 90 Prozent der über 60jährigen ist eine intakte Infrastruktur unabdingbar. Öffentliche Verkehrsmittel und Geschäfte des täglichen Bedarfs müssen nicht nur vorhanden, sondern auch leicht zugänglich sein. Hoch sind auch die Ansprüche an die Bequemlichkeiten im Eigenheim. So wünschen sich beispielsweise mehr als 30 Prozent der Befragten einen Aufzug.

Bei Lärm sehen vor allem ältere Immobilienkäufer rot: Jeder dritte Senior möchte nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu Kindern und Spielplätzen wohnen. Fast jeder Zweite fürchtet das Fehlen schalldichter Fenster. Auch angrenzende Schulen sind unerwünscht. Beider Altersgruppe der 20 bis 29jährigen stoßen dagegen Senioren auf wenig Gegenliebe. Jeder Vierte zieht es vor, mit jüngeren Menschen inder Nachbarschaft wohnen. Dafür stört sie das Fehlen eines Aufzuges kaum.

Die "Schrecken" der Immobilienkäufer:

  • Nähe zu stark befahrener Straße: 83,9 Prozent
  • Hoher Sanierungsbedarf am Haus selbst:71,7 Prozent
  • Fehlende Infrastruktur (Bus/Bahn/Geschäfte des täglichen Bedarfs):62,1 Prozent
  • Schlechte Parkplatzsituation: 60,1 Prozent
  • Hoher Sanierungsbedarf in Küche und Bad: 48,2 Prozent
  • Fehlen schalldichter Fenster: 35,0 Prozent
  • Schulen in der Nachbarschaft: 18,5 Prozent
  • Kinder/Kinderspielplatz: 16,3 Prozent
  • Fehlen eines Aufzuges: 15,8 Prozent
  • Viele ältere Menschen in der Nachbarschaft:13,4 Prozent

Diese Informationen basieren auf der "Immobilien-Trendstudie" von PlanetHome. Für die Internetumfrage wurden 1.519 Verbraucher im Mai und Juni 2006 detailliert befragt, um die derzeitigen Tendenzen und Entwicklungen in der Immobilienbranche zu untersuchen.

[Quelle: iw-magazin.de]

30.08.2006

Kostenlos telefonieren mit Immowelt.de

Als erstes Immobilienportal bietet Immowelt.de Haus- und Wohnungssuchenden einen kostenlosen Anrufservice zu Immobilienanbietern. Der FreeCall-Service bei www.immowelt.de ist deutschlandweit über das Festnetz verfügbar.

Und so funktioniert Immowelt-FreeCall:

Wer bei der Suche nach Häusern, Wohnungen oder Grundstücken über www.immowelt.de fündig geworden ist, kann bei den Angeboten, die in die engere Auswahl kommen, einen Button „kostenlos anrufen“ klicken und die eigene Telefon-Nummer eingeben. Sekunden später soll das eigene Telefon klingeln. Nach kurzer Wartezeit soll die Leitung zum gewünschten Immobilienanbieter aufgebaut sein und es kann bis zu 30 Minuten telefoniert werden. Weder der Immobilien-Anbieter noch der Interessent zahlt für das Telefonat.

Immowelt.de bietet diesen Service von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr.

[Quelle: iw-magazin.de]

30.08.2006

Erbschaftsteuer: Bundesregierung beabsichtigt Änderung bei der Bewertung von Grundstücken

Nach geltendem Recht erfolgt die Bewertung von Grundstücken bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer nach den Wertverhältnissen vom 1.1.1996. Diese Regelung hat praktische Bedeutung bei unbebauten Grundstücken und in Fällen, in denen der Bodenwert höher ist als der pauschaliert ermittelte Ertragswert des Grundstücks samt Gebäude. Hierbei wird mindestens der Wert des Grund und Bodens der Besteuerung unterworfen, der sich aus dem jeweiligen (um 20 % ermäßigten) Bodenrichtwert für das Grundstück zum 1.1.1996 ermittelt (Mindestbesteuerung).

Die Regelung über die Bindung an die Wertverhältnisse 1.1.1996 ist gesetzlich bis 31.12.2006 befristet. Im Hinblick darauf beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr, stets die aktuellen Verhältnisse der Besteuerung zugrunde zu legen. Dies bedeutet, dass unentgeltliche Grundstücksübertragungen in Regionen, in denen die Grundstückspreise gegenüber 1996 weiter angestiegen sind – dies gilt vor allem für Ballungsräume – mit einer höheren Steuerbelastung verbunden sein können. Inwieweit der Vorschlag der Bundesregierung Gesetzeskraft erlangen wird oder die geltende Befristung möglicherweise nur verlängert wird, lässt sich gegenwärtig nicht absehen.

Für Grundstückseigentümer, die sich mit dem Gedanken tragen, ihren Grundbesitz oder Teile davon in nächster Zeit unentgeltlich zu übertragen, könnte es sich lohnen, noch in diesem Jahr aktiv zu werden. Wie immer gilt aber: Vorsicht bei übereilten Entscheidung aus rein steuerlichen Gründen!

[Quelle: iw-magazin.de]

30.08.2006

Gleichbehandlungsgesetz betrifft auch Vermieter

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat am Freitag, den 18. August 2006 in Kraft. Der Bundespräsident hatte es noch einmal spannend gemacht. Ursprünglich war das Inkrafttreten bereits für den 1. August vorgesehen. Mit der Unterzeichnung des Gesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind jetzt aber die Fakten geschaffen. Auch bei der Vermietung von Wohnraum muss künftig ein Diskriminierungskatalog beachtet werden.

Das Gleichbehandlungsgesetz geht deutlich über die EU-Richtlinie hinaus, die nur den Schutz vor Diskriminierung auf Grund von Rasse und ethnischer Herkunft vorsehen. Der Schutz wurde erweitert auf Diskriminierung auf Grund von Religion oder Weltanschauung, Alter, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Identität. Dieser Diskriminierungskatalog ist bei sogenannten Massengeschäften, d.h. bei Geschäften, die grundsätzlich „ohne Ansehen der Person“ zustande kommen, zu beachten.

Bei der Wohnraumvermietung soll dies erst dann der Fall sein, wenn der Eigentümer mehr als 50 Wohnungen vermietet. Ansonsten müssen private Vermieter lediglich die von der EU-Richtlinie vorgegebenen Merkmale „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ beachten. Außerdem gilt eine Ausnahme vom Diskriminierungsverbot für den persönlichen Nähebereich. Das Gesetz gilt also beispielsweise nicht, wenn Vermieter und Mieter auf einem Grundstück wohnen.

Weiterhin können sich Vermieter auf § 19 Abs. 3 AGG berufen, der dem Anliegen der Wohnungswirtschaft Rechnung trägt, bei der Vermietung von Wohnraum die bewährten Grundsätze einer Stadt- und Wohnungspolitik berücksichtigen zu können. § 19 Abs. 3 AGG stellt deshalb klar, dass bei der Wohnungsvermietung eine unterschiedliche Behandlung zulässig sein kann, sofern sie den Zielen der Stadt- und Wohnungspolitik dient, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu erhalten und ausgewogene Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse zu schaffen und zu erhalten.

Mehr zu den Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - insbesondere auf das Mietrecht - erfahren Sie in den neuesten Updates von „Mietwohnungen verwalten“ und „Haufe Immobilien Office“.

Nutzen Sie unter www.immobilien-office.de auch den kostenlosen Download der Haufe Mediengruppe, der die Auswirkungen des AGG auf den Immobilienbereich übersichtlich und prägnant darstellt.

[Quelle: iw-magazin.de]

28.08.2006

GdW: Unternehmensteuerreform bringt neue Belastungen für die Immobilienbranche

Die veränderte Gewerbe- und Körperschaftsteuer wird sich nachteilig für die deutsche Immobilienwirtschaft auswirken.

Darauf weist der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen im Vorfeld der morgigen Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Unternehmensteuerreform hin. „Wie eine Substanzsteuer und somit negativ für die Wohnungsunternehmen wirkt sich schon jetzt die 50prozentige Einbeziehung vor allem von Zinsen in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer aus“, sagt GdW-Präsident Lutz Freitag vor dem Hintergrund aktueller Überlegungen, die Ermessungsgrundlagen beider Steuern anzugleichen. Dieser investitions- und damit auch konjunkturschädliche Effekt würde nochmals erheblich verstärkt, sollte es zu einer Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen in die Bemessungsgrundlage kommen, wie es sowohl für die neue kommunale Unternehmensteuer - heute Gewerbesteuer – als auch für die künftige föderale Unternehmensteuer – heute Körperschaftsteuer - vorgesehen ist. Derartige Pläne konterkarierten den beabsichtigten positiven Konjunkturimpuls der geplanten Unternehmensteuerreform für die Immobilienbranche und ignorierten deren Finanzierungsbedingungen. „Bei der Finanzierung ihrer Bauvorhaben greifen Wohnungsunternehmen in der Regel auf 80 Prozent Fremdkapital zurück. Dies geschieht nicht, um durch Gestaltung die Steuerlast des jeweiligen Unternehmens zu minimieren, sondern weil es zu diesem Finanzierungsweg schlicht keine Alternative gibt“, so Freitag weiter. Anderenfalls müssten die heutigen Mieter die ganze Last der Investitionen durch Umlagen refinanzieren. Das wäre gegenüber den folgenden Nutzergenerationen weder gerecht, noch für die jetzigen Mieter finanziell leistbar.

[Quelle: immobilienmanager.de]

24.08.2006

IREBS International Real Estate Business School geht an den Start

Die Würfel sind gefallen, der neue Name gefunden: Unter dem neuen gemeinsamen Dach IREBS International Real Estate Business School gehen im Oktober 2006 das 2003 gegründete Institut für Immobilienwirtschaft und die Immobilienakademie als Teil der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg an den Start.

Der neue Name und das „Haus der Immobilienökonomie" im neuen Logo sollen bewusst eine identitätsbewahrende Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft darstellen.

Professor Dr. Wolfgang Schäfers, Geschäftsführer des Instituts für Immobilienwirtschaft, erklärt dazu: „Die International Real Estate Business School, abgekürzt IREBS, wird zu den international führenden Zentren im Bereich der immobilienbezogenen Lehre, Forschung und Weiterbildung zählen." Zur Zukunft der IREBS Immobilienakademie bemerkt Professor Dr. Karl-Werner Schulte:

„Durch die Konzentration der wissenschaftlichen Aktivitäten werden wir auch in der Weiterbildung unsere bisherige erfolgreiche Arbeit fortsetzen. So können wir unsere Spitzenposition international nicht nur behaupten, sondern weiter ausbauen".

Aus der ebs IMMOBILIENAKADEMIE wird IREBS Immobilienakademie Die bisherige ebs IMMOBILIENAKADEMIE GmbH, gegründet und geführt von Prof. Dr. Karl-Werner Schulte, erhält unter der Dachmarke den neuen Namen IREBS Immobilienakademie. Die auf Immobilien- Studienprogramme fokussierte Weiterbildungsgesellschaft behält ihren Hauptsitz in Oestrich-Winkel/Rheingau bei. Auch die Standorte in Berlin, München und Essen bleiben unverändert bestehen. Dazu Prof. Dr. Karl-Werner Schulte: „Es ändert sich für unsere Teilnehmer und Partner nichts – nur die Türschilder. Die Qualität unserer Studiengänge unter dem Dach der Universität Regensburg wird weiterhin gewährleistet und in Zusammenarbeit mit den Regensburger Kollegen vertieft werden.“ Schulte betont, dass die Garanten der Studiengänge – der exklusive Dozenten-Stamm aus rund 150 Führungskräften der Immobilienbranche und Hochschuldozenten aus der Fachrichtung Immobilienökonomie – ohne Abstriche weiterhin die Studiengänge bestreiten werden. Das Führungspersonal der IREBS Immobilienakademie bleibt gleich.

Die erfolgreichen Absolventen aller Studiengänge tragen künftig hinter ihrem Titel anstelle von „ebs“ den Zusatz „IREBS“. Damit wird der in der Branche hoch anerkannte „Immobilienökonom (ebs)“ zu „Immobilienökonom (IREBS)“. Ein Executive MBA Real Estate soll Anfang 2008 starten.

Die Loslösung vom Firmenzusatz ebs wird notwendig, weil Prof. Dr. Karl-Werner Schulte und seine Kollegen vom „Department of Real Estate“ 16 Jahre nach der Gründung der Akademie und zwölf Jahre nach Initiierung des Stiftungslehrstuhls Immobilienökonomie an der European Business School zur Universität Regensburg wechseln. Der Wechsel wird voraussichtlich zum 1. Oktober 2006 vollzogen sein.

IREBS Institut für Immobilienwirtschaft nunmehr komplett Das IREBS Institut für Immobilienwirtschaft umfasst nunmehr fünf Lehrstühle und drei Honorarprofessuren mit den Schwerpunkten Immobilienmanagement, Immobilienfinanzierung, Immobilien- und Regionalökonomie, Immobilien- und Stadtentwicklung und Immobilienrecht. Als Teil der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg deckt es mit seinem breiten Angebot in Lehre und Forschung alle fach- und branchenspezifischen Besonderheiten von Immobilien und Immobilienunternehmen ab. Ab 2008 wird zusätzlich ein konsekutiver „Master of Science in Real Estate“ angeboten.

[Quelle: iw-magazin.de]

23.08.2006

GdW: Bürokratieabbau ist wichtig für Konjunktur und Wirtschaftsstruktur

1.195 Gesetze und 3.055 Verordnungen hat der Deutsche Bundestag im Zeitraum 1998 bis 2004 beschlossen, häufig in Umsetzung von 750 Richtlinien sowie 18.167 Verordnungen der Europäischen Kommission.

Ohne die notwendigen und wichtigen Gesetzesinitiativen auf Bundes- und EU-Ebene in Frage stellen zu wollen, steigt mit der Zahl gesetzlicher und administrativer Regelungen der bürokratische Aufwand und damit die Belastung für die Wirtschaft. Ein mutig angegangener Bürokratieabbau – so wie von der Großen Koalition zum Regierungsantritt angekündigt - kann wichtige wirtschaftliche Impulse gerade auch in der Immobilien- und damit Baubranche setzen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich einer GdW-Stellungnahme zum "Programm Bürokratieabbau und besserer Rechtssetzung" der Bundesregierung gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWI). "Erste Schritte hin zu weniger Bürokratie sind mit den bisher initiierten Maßnahmen der Bundesregierung, etwa der Einrichtung eines Normenkontrollrates, eingeleitet. Jetzt müssen konkrete Maßnahmen folgen", forderte Freitag mit Verweis auf die in der Stellungnahme enthaltenen insgesamt 10 ausgewählten Vorschläge des GdW zum Bürokratieabbau.

Ein besonders eklatantes Beispiel bestehender Überregulierung sei die seit ihrer Einführung vom GdW kritisierte Bauabzugsteuer, so Freitag. Danach müssen seit dem 1. Januar 2002 alle Auftraggeber von Bauleistungen von den Zahlungen an ausführende Unternehmen jeweils 15 Prozent Bauabzugsteuer einbehalten und an das Finanzamt des Bauunternehmens abführen. Zweck des Gesetzes war es, durch den Einbehalt die deutschen Steueransprüche aus Lohnsteuer und Einkommensteuer bei Einsatz - insbesondere ausländischer Werkunternehmer - zu sichern. "Die Nutzung der Ausnahmeregelung durch das Beantragen von Freistellungserklärungen bei den zuständigen Finanzbehörden bedeutet für die Auftragnehmer hohen Verwaltungsaufwand", so der GdW-Präsident. Gleichzeitig müssten Wohnungsunternehmen, die eine Bauleistung beziehen, im Rahmen ihres Rechnungswesens etwaige Freistellungen durch Kontrollmechanismen absichern, die Laufzeiten der Freistellungserklärungen hinterlegen und bei projektbezogenen Freistellungserklärungen ein möglicher Widerruf durch die Finanzbehörden beachten. "Allein die Hinterlegung dieser Funktionen in den wohnungswirtschaftlichen EDV-Systemen hat zu erheblichen Kostenbelastungen geführt", sagte Freitag. "Andererseits haben die Finanzgerichte zwischenzeitlich in allen entschiedenen Fällen die Finanzämter zur Ausstellung von Freistellungserklärungen verpflichtet", so der GdW-Präsident. Im Ergebnis seien die Finanzämter heute in allen Fällen verpflichtet, Freistellungsbescheinigungen auszustellen, so dass das Gesetz überflüssig geworden sei. "Die Bauabzugsteuer ist ein Paradebeispiel für eine Überregulierung, die sowohl die private Wirtschaft als auch die Verwaltungsbehörden belastet, ohne einen erkennbaren Zweck zu erfüllen", erklärte GdW-Präsident Freitag.

Neben der Forderung nach Abschaffung der Bauabzugsteuer enthält die GdW-Stellungsnahme u.a. Vorschläge zur Baustellenverordnung, zum Entwurf einer Muster-Hochhausrichtlinie, zum Schornsteinfegerwesen sowie zur Kürzung und Vereinfachung von Bebauungsplanverfahren.

[Quelle: iw-magazin.de]

22.08.2006

6. Akademietag der Europäischen Immobilien Akademie

Am 16. September lädt die Europäischen Immobilien Akademie (EIA) wieder zu ihrem Tag der offenen Tür.

Am 16. September findet in Saarbrücken der 6. Akademietag der Europäischen Immobilien Akademie (EIA) statt. Das Programm der Veranstaltung, die in Kooperation mit dem IVD West stattfindet, umfasst verschiedene Fachvorträge und Diskussionen zu Themen wie beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit, Haftung und Kundenakquise für Makler, Verwalter und Gutachter.

Informationen zum Akademietag erhalten Sie im Internet unter www.eia-akademie.de oder telefonisch unter 06 81/9 27 38-0.

[Quelle: iw-magazin.de]

22.08.2006

Gebrauchte Einfamilienhäuser oft günstig zu haben

Besonders in Randlagen erzielen die Verkäufer von Einfamilienhäusern als Verkaufspreis nur selten den tatsächlichen Wert ihrer Immobilie.

Eine Studie des WertermittlungsForums (WF) über Kaufpreise gebrauchter Einfamilienhäuser hat ergeben, dass je nach Lage und Größe der Häuser nur noch bis zu 50 Prozent der errechneten Substanzwerte am Markt realisiert werden. Die Untersuchung von über 4.000 Kaufpreisen aus ganz Deutschland der Jahre 2002 bis 2005 zeigt, dass kleine Eigenheime in teuren Lagen immer noch über ihrem Substanzwert gehandelt werden. Große Gebäude in Randlagen dagegen gehen in Deutschland deutlich unter Substanzwert über den Tisch.

[Quelle: immobilienmanager.de]

22.08.2006

Gesetzentwurf REITs: Komplizierte Regelungen grenzen mittelständische Immobilienwirtschaft aus

Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) fordert Korrekturen am Gesetzentwurf zur Einführung der steuerbefreiten Immobilienaktiengesellschaft REIT.

Der Entwurf sieht eine Börsenpflicht der REITs vor und würde damit die mittelständischen Immobilienunternehmen von dieser neuen Anlageform ausgrenzen. Nach Auffassung des BFW müss-te auch der nicht-börsengehandelte REIT zugelassen und mit diesem Schritt ein anlagegerechtes Produkt entwickelt werden. In den letzten Jahren wurden jeweils rund 400 Milliarden Euro in deutsche Immobilienanlagen investiert, von denen nicht einmal 3 Prozent auf börsennotierte Aktiengesellschaften entfallen.

„Der nicht-börsengehandelte REIT bringt dem Finanzplatz Deutschland einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen europäischen Staaten. Zugleich hätten ausländische Investoren eine weitere An-lagemöglichkeit und würden zusätzliches Kapital auch in die Entwicklung der Wohnungsbestände einbringen“, sagte Dr. Jürgen H. Tiemann, Vorsitzender des BFW-Arbeitskreises „Neue Finanzie-rungsinstrumente“, anlässlich der Sitzung des Arbeitskreises am 22. August in Berlin.

Nicht nur mit der Börsenpflicht, auch an weiteren Stellen baut die Rohfassung des Gesetzes neue Schranken auf. Der REIT soll sich nur bis zu maximal 60 Prozent seines Immobilienvermögens ver-schulden dürfen, um stark fremdkapitalfinanzierte Übernahmen durch Finanzinvestoren zu verhindern. Diese Eingrenzung hält der BFW für realitätsfern, denn Immobiliengesellschaften weisen angesichts hoher Investitionen in der Regel hohe Fremdfinanzierungsquoten auf.

Korrigiert werden müsste die so genannte Exit-Steuer, die Unternehmen an den Fiskus leisten sollen, wenn Immobilien in einen REIT eingebracht werden sollen. „Die Exit-Steuer für das einbringende Un-ternehmen ist mit 20 Prozent zwar nicht zu hoch angesetzt, wird aber durch Haltefristen und weitere Restriktionen im Gesetzesentwurf derart eingeschränkt, dass die erfolgreiche Übertragung der Immo-bilien gefährdet ist“, erklärte Tiemann, für den außerdem die im Gesetzentwurf vorgesehene Streube-sitzklausel überflüssig ist. Bereits die Einschränkung der direkten Beteiligung auf unter 10 Prozent würde gewährleisten, dass ein Gewinnabfluss ins Ausland ohne Besteuerung verhindert wird.

[Quelle: iw-magazin.de]

21.08.2006

IVD warnt vor Verdoppelung der Grundsteuer

IVD gegen Einführung der „Grundsteuer C“ / Vorschläge der CDU bringen Mehrbelastung von Immobilieneigentümern von 2 bis 3 Mrd. Euro / „Fortgesetzte Abzocke von Immobilieneigentümern“

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) wendet sich scharf gegen den Vorschlag des CDU-Finanzexperten Otto Bernhardt, eine Grundsteuer C für „gewerblich genutzte Immobilien“ einzuführen. Nach dem CDU-Vorschlag müssten auf gewerblich genutzte Immobilien in Zukunft doppelt so hohe Steuersätze wie auf privat genutzte gezahlt werden. Offenbar sind die Vorschläge schon sehr konkret, denn der CDU/CSU-Finanzexperte rechnete bereits die Steuermehreinnahmen vor, die bei Realisierung des Vorschlages generiert würden: Demnach würde die Einführung der Grundsteuer C eine Mehrbelastung von 2 bis 3 Mrd. Euro für Immobilieneigentümer mit sich bringen.

„Unklar ist, was mit dem Begriff ‚gewerblich genutzte Immobilien’ gemeint ist“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. In der Immobilienwirtschaft sind mit dem Begriff Gewerbeimmobilien alle Immobilien außer Wohnimmobilien gemeint, denkbar ist jedoch, dass damit auch Wohnimmobilien gemeint sind, soweit diese nicht von Privatpersonen selbst genutzt werden. In diesem Fall würden auch vermietete Eigentumswohnungen, Mietshäuser etc. unter diesen Begriff fallen und wären von der angedrohten Verdoppelung der Gewerbesteuer betroffen.

„Das Argument von Bernhardt, in anderen Ländern wie etwa den USA oder Großbritannien sei die Grundsteuer sehr viel höher, kann nicht überzeugen“, so Schick. „Dort herrscht ein ganz anderes Steuersystem mit wesentlich niedrigeren Einkommensteuersätzen. Auch die Körperschaftssteuer ist dort sehr viel niedriger. Man kann nicht einzelne Elemente, die eine höhere Steuerbelastung bedeuten, aus diesem Gesamtkontext herauslösen und als Argument für eine drastische Steuererhöhung in Deutschland missbrauchen.“

Die Grundsteuer ist eine Sonder-Vermögenssteuer für Immobilienbesitzer, die unabhängig von Erträgen erhoben wird. Der IVD fordert, dass diese Sondersteuer nicht erhöht, sondern – ebenso wie seinerzeit die Vermögenssteuer – abgeschafft wird. „Immobilien sind, anders als etwa Aktien, die einzige Assetklasse, auf die Substanzsteuern unabhängig von Erträgen oder Wertzuwächsen erhoben wird“, so kritisiert Schick.

Eine Verwirklichung des Vorschlages von Bernhardt würde einen Höhepunkt der „Abzocke von Immobilieneigentümern“ bedeuten, kritisiert Schick. „Es ist paradox, dass einerseits im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgeschrieben wird, die bisherige ‚Diskriminierung der Immobilie’ müsse abgeschafft werden, damit Bürger künftig eine ‚echte Wahlfreiheit’ hätten, und andererseits nun eine Verdoppelung der Substanzbesteuerung gefordert wird.“

[Quelle: iw-magazin.de]

18.08.2006

EXPO REAL 2006: Mehr und größer

Die Internationale Gewerbeimmobilienmesse vom 23. bis 25. Oktober in München hat sowohl an Größe als auch an Ausstellern dazu gewonnen.

Auf der EXPO REAL 2006 werden rund 1.550 Unternehmen aus 35 Ländern ausstellen. Dies entspricht, laut Angaben des Veranstalters Messe München, einem Wachstum von rund zehn Prozent im Vergleich EXPO REAL 2005. Von den bis August 2006 angemeldeten Teilnehmern stammen 350 aus dem Ausland. Sie belegen damit ein Viertel des Ausstellungsgeländes.

Die 9. Internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien wird vom 23. bis 25. Oktober fünf Hallen mit 52.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche belegen. Dies entspricht einem Flächenwachstum von mehr als 20 Prozent gegenüber 2005. Dies führt die Messe München auf die gestiegene Nachfrage aus dem Ausland, vor allem aus den ost- und südosteuropäischen Märkten, der russischen Föderation und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurück. Weitere Informationen zur Messe finden Sie im Internet unter www.exporeal.net.

Der Immobilien Informationsverlag Rudolf Müller wird auch in diesem Jahr wieder mit einem eigenen Stand und zahlreichen Veranstaltungen auf der EXPO REAL vertreten sein. Wie Sie es aus den vorangegangenen Jahren gewohnt sind, enthält die kommende Ausgabe von IMMOBILIEN MANAGER im September eine ausführliche Vorschau auf die Messe sowie den praktischen Hallenplan mit Ausstellerverzeichnis.

[Quelle: immobilienmanager.de]

17.08.2006

Kein 90jähriges Wiederkaufsrecht der öffentlichen Hand über ein Grundstück

BGH, Urteil vom 21.7.2006, V ZR 252/05

Verkauft die öffentliche Hand ein Grundstück zum Zwecke der Ansiedlung von Familien zu günstigen Konditionen und vereinbart sie ein Wiederkaufsrecht, um die zweckentsprechende Nutzung des Grundstücks sicherzustellen und Bodenspekulationen zu verhindern, kann das Wiederkaufsrecht mehr als 30 Jahre nach seiner Begründung nicht mehr ausgeübt werden.

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines 1930 begründeten und durch eine Rücklassungsvormerkung gesicherten Wiederkaufsrechts zugunsten des Landes L., dessen Rechtsnachfolger der Beklagte ist. Das Land L. verkaufte das betreffende Grundstück an einen Ziegler, der sich verpflichtet, auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit 6 Zimmern zu errichten. Zur Sicherung der eigenen Nutzung des Grundstücks durch den Käufer wurde ein vormerkungsgesichertes Wiederkaufsrecht auf die Dauer von 90 Jahren vereinbart. Dieses Wiederkaufsrecht sollte nicht nur im Weiterverkaufsfall, sondern auch in den Fällen geltend gemacht werden können, wenn der Käufer bzw. sein Rechtsnachfolger seit mehr als drei Jahren das auf dem Grundstück befindliche Gebäude nicht selbst bewohnen sollte. Der Kläger ist Insolvenzverwalter und beansprucht die Löschungsbewilligung der Vormerkung, um eine Teilfläche des Grundstücks veräußern zu können.

Sowohl das Landgericht als auch das Berufungsgericht verneinten die wirksame Vorlage eine Wiederkaufsrechts. Der BGH schließt sich dieser Auffassung im Ergebnis an.

Der BGH entschied, dass die Ausübung eines Wiederkaufsrechts mehr als 70 Jahre nach dessen Begründung unverhältnismäßig sei. Daher könne der durch die Vormerkung gesicherte Rückauflassungsanspruch nicht mehr bestehen. Der Beklagte sei als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung in Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich weitergehenden Bindungen unterworfen als eine Privatperson. Es gelte neben dem allgemeinen Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch die Einhaltung des Übermaßverbots zu beachten. Insbesondere das Ermessen zur Ausübung des Rückauflassungsanspruchs sei vorliegend dahin reduziert, dass nur der Verzicht auf die Ausübung des vereinbarten Wiederkaufsrechts das Übermaßverbot einhalte. Selbst unter Berücksichtigung der mit dem damaligen Verkauf verbundenen Ziele der Wohnungsbau-, Siedlungs- oder Familienpolitik müsse die Bindung, die der Käufer durch das Wiederkaufsrecht erfahre, in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck stehen. Daher war eine 90 Jahre währende Bindung des Käufers nicht notwendig.

BGH, Urteil vom 21.7.2006, V ZR 252/05

[Quelle: iw-magazin.de]

17.08.2006

GdW: Über 10 Prozent der Mieterhaushalte zogen 2005 um

Deutliche Unterschiede der Fluktuationsrate zwischen Ost und West

"Die Umzugsquote in den rund 6,5 Mio. von GdW-Mitgliedsunternehmen bewirtschafteten Wohnungen betrug im Jahr 2005 im Bundesdurchschnitt 10,3 Prozent - nach 10,6 Prozent im Jahr 2004. Die Fluktuationsrate der Mieter in den vom GdW statistisch erfassten Beständen verblieb damit auch im zurückliegenden Jahr auf einem hohen Niveau, lag jedoch - wie schon 2004 - unter dem durchschnittlichen Wohnungswechsel im gesamten Mietwohnungsbestand Deutschlands", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, auf der Grundlage aktueller Ergebnisse der GdW-Jahresstatistik.

Für den gesamtdeutschen Mietwohnungsbestand hatte das Dienstleistungsunternehmen Techem auf Basis seiner Abrechnungsdaten bei 3,82 Mio. Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern für das Jahr 2004 bundesweit einen repräsentativen Wert von 11,1 Prozent ermittelt. "Unabhängig von den z.T. stark differenzierten regionalen Marktlagen, stehen die hohen Umzugsquoten der zurückliegenden Jahre insgesamt für einen noch immer mieterfreundlichen Wohnungsmarkt in Deutschland", so Freitag.

"Deutliche Unterschiede im Umzugsverhalten zeigen die GdW-Daten zwischen ost- und westdeutschen Mietern auf. In den alten Ländern betrug die Fluktuationsrate im Jahr 2005 9,7 Prozent, in den neuen Bundesländern lag diese hingegen bei 11,2 Prozent", sagte GdW-Präsident Freitag. Ein Grund für diese unterschiedliche Fluktuation liege dabei in der schwierigeren Situation auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt, die für Arbeitssuchende häufiger einen Wohnortwechsel und damit Umzug nötig mache. "Zum anderen eröffnet die Lage auf dem Wohnungsmarkt in vielen Regionen Ostdeutschlands den Mietern die Möglichkeit, problemlos in eine andere Wohnung umzuziehen", erläuterte Freitag. Die niedrigste Fluktuationsrate des Jahres 2005 wiesen die GdW-Mitgliedsunternehmen in den süddeutschen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern mit 7,6 bzw. 8,5 Prozent auf. Spitzenreiter war im zurückliegenden Jahr Mecklenburg-Vorpommern mit einer Quote von 12,7 Prozent, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 12,5 Prozent. "Vergleicht man das Umzugsverhalten in Wohnungsunternehmen unterschiedlicher Rechtsformen, so weisen Genossenschaften mit einer Umzugsquote von 9,1 Prozent einen deutlich niedrigeren Wert auf als der Durchschnitt aller Rechtsformen mit 10,3 Prozent", so Freitag.

[Quelle: iw-magazin.de]

16.08.2006

Bundespräsident Köhler unterzeichnet AGG

Der Bundespräsident hatte es noch mal spannend gemacht. Jetzt hat er das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unterschrieben. Es tritt voraussichtlich am Freitag in Kraft. Auch bei der Vermietung von Wohnraum muss künftig ein Diskriminierungskatalog beachtet werden.

Grundsätzlich wurde daran festgehalten, die entsprechende EU-Richtlinie nicht nur 1:1 umzusetzen. Danach sollten lediglich Benachteiligungen wegen der Rasse und der ethnischen Herkunft sanktioniert werden. Dies war den Mehrheiten im deutschen Bundestag nicht ausreichend. Daher wurden zusätzlich die Merkmale Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität in den Diskriminierungskatalog aufgenommen (§ 1 AGG). Dieser ist bei sogenannten Massengeschäften, d.h. bei Geschäften, die grundsätzlich „ohne Ansehen der Person“ zustande kommen, zu beachten.

Bei der Wohnraumvermietung soll dies erst dann der Fall sein, wenn der Eigentümer mehr als 50 Wohnungen vermietet. Ansonsten müssen private Vermieter lediglich die von der EU-Richtlinie vorgegebenen Merkmale „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ beachten.

[Quelle: iw-magazin.de]

16.08.2006

Koalition ringt um „Wohn-Riester-Gesetz“

Um die Abschaffung der Wohnungsbauprämie und den möglichen Ersatz öffentlicher Immobilienerwerbsförderung im Rahmen der Riester-Förderung entsteht zurzeit ein zähes Ringen in der Koalition.

Das Bundesfinanzministerium hat verlauten lassen, die Wohnungsbauprämie bis spätestens 2010 abzuschaffen und stattdessen die eigengenutzte Wohnimmobilie in die Riester-Förderung zu integrieren. Die Abschaffung der Wohnungbauprämie soll dem Bund eine Einsparung von rund 500 Millionen EUR ermöglichen. Der Anteil der Riester-Vorsorge zur Immobilienfinanzierung soll nach diesem Modell erst im Rentenalter nachgelagert besteuert werden. Ebenfalls ist im „Wohn-Riester-Gesetz“ die Erhöhung der Riester-Zulage für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren werden, auf 300 EUR vorgesehen.

Kritik erfährt dieses Modell aus den eigenen Reihen der Koalition. Die CDU/CSU-Fraktion will auf die Besteuerung von Wohnimmobilien im Rahmen der Riester-Förderung vollständig verzichten. Das vorgeschlagene Modell werde der im Koalitionsvertrag niedergelegten Forderung, „die Immobilie gleichberechtigt mit anderen Anlageformen in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zu verankern“, nicht gerecht. Auch die Bausparkassen wenden ein, Familien mit mittleren und kleineren Einkommen würden der Möglichkeit der Bildung von Wohneigentum beraubt. Von Seiten der Bausparkassen wird befürchtet, dass Sparer ohne Absicht eines Wohnimmobilienerwerbs zukünftig ihr Geld eher in riester-geförderte Fonds und Lebensversicherungen, als in Bausparverträgen stecken werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

15.08.2006

IVD warnt: Scheinangebote bei Zwangsversteigerungen unwirksam

Neues BGH-Urteil soll Gläubigern von Häusern und Grundstücken mehr Sicherheit geben.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) warnt anlässlich eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. V ZB 98/05) vor Scheinangeboten bei Zwangsversteigerungen. Die Richter des obersten deutschen Zivilgerichts haben in diesem Urteil Gebote, die beim ersten Zwangsversteigerungstermin allein aus taktischen Gründen abgegeben werden, für unwirksam erklärt.

Laut Gesetz muss ein Versteigerungsobjekt beim ersten Termin mindestens die Hälfte seines Verkehrswertes erzielen. Bis zu einem Wert von 70 Prozent des Verkehrswertes kann der Gläubiger sein Veto einlegen. Für viele Immobilien findet sich aber unter diesen Voraussetzungen kein Käufer. Deshalb wird häufig ein zweiter Termin notwendig, bei dem dann die Mindestgrenzen entfallen.

„Wer als Schnäppchenjäger jemand anderen beim ersten Termin vorschickt und ihn niedrig bieten lässt, nur damit es zu einem zweiten Termin kommt, sollte allerdings aufpassen“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des IVD. Denn wenn der andere nicht auch beim zweiten Termin mitbiete, gehe die Rechtsprechung nun davon aus, dass es sich um ein bloßes Scheinangebot handele. „Potenzielle Käufer sollten daher dafür sorgen, dass Versteigerungsangebote, die im ersten Termin zum Aufheben der Wertgrenzen abgegeben werden, im zweiten Termin noch einmal gemacht werden“, rät Schick.

Im entscheidenden Fall hatte im ersten Termin nur die versteigernde Bank ein Gebot von 3.000 Euro abgegeben. Der Zuschlag wurde versagt und ein neuer Versteigerungstermin anberaumt, bei dem die Wertgrenzen gefallen waren. In diesem Termin hatte die Bank allerdings nicht mitgeboten. Aufgrund des geringen Gebots beim ersten Termin und der Tatsache, dass die Bank beim zweiten Termin überhaupt kein Gebot abgegeben hatte, schloss der Bundesgerichtshof, dass sie das Grundstück gar nicht hatte ersteigern wollen, und es sich deshalb bei den geboten 3.000 Euro um ein unwirksames Gebot gehandelt habe. Das Versteigerungsgericht hätte daher im zweiten Versteigerungstermin den Zuschlag nicht unterhalb der Wertgrenzen erteilen dürfen.

[Quelle: iw-magazin.de]

14.08.2006

Bauinvestitionen stützen Wirtschaftswachstum

Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland ist im zweiten Quartal 2006 gestiegen.

Die Wirtschaftsleistung ist in Deutschland auch im zweiten Quartal 2006 gestiegen: Um 0,9 Prozent war das Bruttoinlandsprodukt (BIP) – preis-, saison- und kalender­bereinigt – höher als im ersten Quartal 2006, so die Mitteilung des Statistischen Bundesamtes. Im saisonbereinigten Vorquartalsvergleich kamen die Wachstumsimpulse im zweiten Quartal 2006 hauptsächlich aus dem Inland: Während sich die Dynamik des Außenhandels abschwächte, trugen vor allem die Investitionen in Bauten und in Ausrüstungen zur wirtschaftlichen Belebung im zweiten Quartal 2006 bei. Im ersten Quartal 2006 war die Wirtschaftsleistung um 0,7 Prozent gestiegen.

[Quelle: immobilienmanager.de]

11.08.2006

Studie: Offene Immobilienfonds und Rentenfonds im Vergleich

Eine von der Commerz Grundbesitz Gruppe (CGG) in Auftrag gegebene Studie der CE Consulting, München, hat die Entwicklung von Rentenfonds und Offenen Immobilienfonds im längerfristigen Vergleich untersucht und dabei erstmalig auch eine eingehende Analyse des nach Steuern erzielten Anlageerfolges vorgenommen. Danach erzielten Offene Immobilienfonds nach Steuern durchschnittlich höhere Renditen und höhere Realverzinsung bei geringeren Wertschwankungen.

Untersucht wurden neben der erreichten Vor- und Nachsteuer-Performance die Volatilität, das Rendite-Risiko-Verhältnis und die Kapitalerhaltungsfunktion bzw. Realverzinsung beider Assetklassen. Basis der Untersuchung war eine Stichprobe von Offenen Immobilienfonds und Rentenfonds, die nach einheitlichen Auswahlkriterien zusammengestellt wurde. Aus Vereinfachungsgründen wurde bei den steuerlichen Betrachtungen für den gesamten Analysezeitraum ein einheitlicher Spitzensteuersatz von 45 Prozent angenommen.

Offene Immobilienfonds erzielten höhere Nachsteuer-Performance

Im Zeitraum 1980 bis 2005 erzielten die untersuchten Rentenfonds vor Steuern eine durchschnittliche Performance von 6,76 Prozent p. a. Bei den Offenen Immobilienfonds betrug die Performance im Durchschnitt 6,00 Prozent p. a. Ein anderes Bild ergibt sich jedoch bei Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Im Rahmen der Untersuchung wurden erstmals sowohl bei Offenen Immobilienfonds als auch bei Rentenfonds die einkommensteuerfreien Anteile an den Ausschüttungen für Anleger berücksichtigt, die die Fondsanteile im Privatvermögen halten. Für den Untersuchungszeitraum 1990 bis 2005 lag die durchschnittliche Vor-Steuer-Performance der Rentenfonds bei 6,14 Prozent p. a., während Offene Immobilienfonds durchschnittlich 5,46 Prozent erzielten. Die Ausschüttungen der Rentenfonds waren jedoch in diesem Zeitraum relativ konstant zu 94 Prozent und damit fast vollständig einkommensteuerpflichtig. Der relativ geringe steuerfreie Ausschüttungsanteil der Rentenfonds war lediglich auf nach Ablauf der Spekulationsfrist realisierte Kursgewinne und Kuponzahlungen aus Spezialanleihen zurückzuführen.

Bei den Offenen Immobilienfonds ging der durchschnittliche einkommensteuerpflichtige Anteil im Laufe des Untersuchungszeitraums von 80 Prozent p. a. auf unter 50 Prozent p. a. zurück. Zum wachsenden steuerfreien Anteil trug vor allem der zunehmende Auslandsanteil an den Investitionen Offener Immobilienfonds bei. Diese Unterschiede zwischen den Fondskategorien bewirkten, dass Anleger mit Offenen Immobilienfonds nach Steuern eine durchschnittliche jährliche Performance von 4,21 Prozent erzielen konnten, während es bei den Rentenfonds nur 3,91 Prozent waren.

Bemerkenswert sind außerdem die Unterschiede in der Kontinuität der Performance, die zwischen Offenen Immobilienfonds und Rentenfonds festzustellen sind. Vergleicht man beispielsweise die Gruppe der Offenen Immobilienfonds mit der höchsten Durchschnittsverzinsung im Analysezeitraum (4,3 Prozent bis 5,5 Prozent p. a.) mit Rentenfonds, die eine vergleichbare Rendite erzielten, dann ergibt sich, dass diese Renditen bei den Offenen Immobilienfonds mit einer Schwankungsbreite von durchschnittlich 1,4 Prozent p.a. erzielt wurden, während die Schwankungsbreite der ihnen gegenüber stehenden vergleichbaren Rentenfonds-Renditen mit durchschnittlich 2,75 Prozent fast doppelt so hoch war. Dies war nicht zuletzt dadurch bedingt, dass Rentenfonds in Phasen stark steigender Zinsen eine negative Wertentwicklung hinnehmen mussten, während die Performance der Offenen Immobilienfonds zur selben Zeit positiv und absolut höher als bei den Rentenfonds war. Unter dem Aspekt der Risikominimierung haben Offene Immobilienfonds damit aus Anlegersicht ein vorteilhafteres Rendite-Risiko-Profil im Vergleich zu Rentenfonds.

[Quelle: iw-magazin.de]

11.08.2006

IVG verbucht deutlichen Ergebnissprung zum Halbjahr

Die IVG Immobilien AG ist weiter auf Erfolgskurs. Das operative Ergebnis (EBIT) des Konzerns stieg im Vergleich zum ersten Halbjahr 2005 von 88 Millionen Euro auf 185 Millionen Euro, das Halbjahresergebnis nach Zinsen und Steuern hat sich von 25 Millionen auf 116 Millionen Euro erhöht.

Projektentwicklungs- und Verkaufsgewinne aus Transaktionen in Stockholm, London, Brüssel und Budapest leisteten positive Ergebnisbeiträge. In London, Paris und Hamburg erwarb IVG Büroimmobilien. Die Vermietungsleistung ist mit 420.000 Quadratmetern neu vermieteter Fläche gegenüber dem ersten Halbjahr 2005 (320.000 Quadratmeter) um rund ein Drittel gestiegen. Der London-Immobilienfonds EuroSelect 11 wurde vollständig, der Nachfolgefonds EuroSelect 12 zum 30.06. nach acht Wochen bereits zu rd. 50 Prozent platziert. Für die Kavernenanlage bei Wilhelmshaven ist aufgrund steigender Nachfrage nach zusätzlichen Lagerkapazitäten für Öl und Gas kurzfristig der Bau weiterer 12 Kavernen geplant. Langfristig wird die Anlage insgesamt um mindestens 65 Kavernen erweitert.

Für das Gesamtjahr erwartet IVG einen Anstieg des Ergebnisses nach Ertragsteuern (vor Anteilen Konzernfremder und Hybrid-Kapitalgebern) auf rund 145 Millionen Euro (Vorjahr: 110 Millionen Euro) sowie des Net Asset Values (NAV) auf über 22 Euro pro Aktie (Vorjahr: 18 Euro). Der NAV ist das wirtschaftliche Eigenkapital einer Immobiliengesellschaft.

Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender des Vorstandes der IVG Immobilien AG: "In den europäischen Metropolen steigt die Nachfrage nach modernen Büroflächen. Die Leerstände sinken und die Immobilienpreise steigen. Dieses Umfeld sorgt für gute Aussichten in allen drei Geschäftsfeldern Portfoliomanagement, Projektentwicklung und Fonds."

[Quelle: iw-magazin.de]

20.07.2006

IVD unterstützt Bundesratsinitiative zur Mietrechtsreform

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) unterstützt die Bundesratsinitiative der baden-württembergischen Landesregierung zur Liberalisierung des Mietrechts. Ziel der Initiative ist die Einführung einheitlicher Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter, die Verkürzung der so genannten Schonfrist für bereits gekündigte, säumige Mieter auf einen Monat sowie die Anhebung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 20 auf 30 Prozent.

„Es ist überfällig, das Mietrecht zu vereinfachen und die Rechtsstellung des Vermieters wieder zu verbessern – allein, um den Mietwohnungsneubau wieder attraktiver zu machen und dem großen Bedarf an energetischer Gebäudesanierung gerecht zu werden“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD. „Die vom IVD seit Jahren geforderte Liberalisierung und Entideologisierung des Mietrechts ist die logische Konsequenz aus dem Abbau von Steuervorteilen und Subventionen im Immobilienbereich.“

Insbesondere die Abschaffung der asymmetrischen Kündigungsfristen kann nach Auffassung des IVD mit dazu beitragen, die Ausgewogenheit im Rechtsverhältnis zwischen Mietern und Vermietern wieder herzustellen. Für Mieter gilt derzeit eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten, während für Vermieter längere Kündigungsfristen von bis zu neun Monaten je nach Dauer des Mietverhältnisses gelten.

Die Kappungsgrenze – ob 20 oder 30 Prozent – wird den Marktbedingungen in keiner Weise gerecht. „Notwendig ist vielmehr eine grundsätzliche Liberalisierung des Mietrechts, wozu auch eine völlige Beseitigung von Kappungsgrenzen und ähnlichen Regulierungen gehört“, so Schick. Die Verkürzung der Schonfrist auf einen Monat sei für den Vermieter aus betriebswirtschaftlicher Sicht sehr zu begrüßen. „Denn damit würde der finanzielle Schaden, der ihm dadurch entsteht, dass er die Wohnung nicht räumen und somit nicht neu vermieten kann, minimiert.“

Derzeit scheuen viele potenzielle Vermieter davor zurück, in den Mietwohnungsbau zu investieren. „Das liegt unter anderem am unausgewogenen Wohnungsmietrecht. Die vorgesehenen Änderungen im Mietrecht würden das grundlegend ändern“, sagt Schick. Ein ausreichendes Wohnungsangebot aber wäre aber wiederum der Garant dafür, dass die Mieten auf moderatem Niveau bleiben. „So profitieren dann auch die Mieter von der Liberalisierung.“

Ein deutliches Zeichen für die Schieflage des deutschen Mietrechts ist die Zahl von über 300.000 Mietprozessen jährlich. „Um den Rechtsfrieden wieder herzustellen, wäre es das beste, das Mietrecht grundsätzlich zu entrümpeln und zu vereinfachen“, erläutert Schick. Die von Baden-Württemberg gestartete Bundesratsinitiative ist insoweit zu unterstützen – insgesamt ist sie aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung.

[Quelle: iw-magazin.de]

18.07.2006

onOffice sportlich im Team!

Am vergangenen Mittwoch fand in Aachen der alljährliche Lousberglauf statt. Bei einer Strecke von 5,5 Kilometern gilt es den "Teufelsberg" zu bezwingen.

Auch die Mitarbeiter der onOffice Software GmbH haben es sich nicht nehmen lassen an diesem Lauf teilzunehmen. Gemeinsam sind wir stark!

14.07.2006

Köln: Rekord beim Halbjahresergebnis

Von Januar bis Juni 2006 wurden in Köln 116.000 Quadratmeter Bürofläche umgesetzt (plus 21Prozent) – das höchste Halbjahresergebnis, das jemals in Köln erzielt wurde. Dies ergibt der “City Report Köln”, den Atisreal Deutschland Anfang August veröffentlichen wird.

“Die seit längerem zu beobachtende Aufwärtstendenz des Kölner Büromarkts hält damit unverändert an. Die Stadt hat sich als bedeutender deutscher Bürostandort etabliert”, erklärt Jens Hoppe, Niederlassungsleiter Köln der Atisreal GmbH. Eine Großanmietung der Lufthansa hat mit 17.000 Quadratmetern das Ergebnis zwar maßgeblich beeinflusst, aber auch ohne diesen Vertrag hätte der Flächenumsatz noch über dem bereits sehr guten Vorjahresergebnis gelegen.

Wieder wurden mehr als die Hälfte der Flächen in den beiden Innenstadtlagen umgesetzt. Die City hatte wie vor einem Jahr den höchsten Anteil am Flächenumsatz (rund 37 Prozent, 42.300 m²), den zweiten Platz sicherte sich erneut die Büromarktzone Deutz (fast 20 Prozent, 23.100 m²) . Wie auch an anderen Standorten setzt sich in Köln also der Trend zurück in die Innenstadt fort. Die in den Cityrandlagen am meisten nachgefragte Büromarktzone Ehrenfeld/Braunsfeld liegt erneut auf Platz drei (rund 13 Prozent, 14.500 m²). Kalk/Mülheim übertrifft mit 11.200 Quadratmetern (fast 10 Prozent) bereits zum Halbjahr das Jahresergebnis 2005.

Die Analyse des Flächenumsatzes nach Größenklassen zeigt erhebliche Unterschiede im Vergleich zum Vorjahr. Die positive Entwicklung des Kölner Büromarkts wird nicht von Einzelereignissen, sondern von einer breiten Nachfragebasis getragen, was auch die erneut gestiegene Anzahl der Vertragsabschlüsse dokumentiert. Durch die Anmietung der Lufthansa entfallen fast 15 Prozent des Ergebnisses auf Verträge mit mehr als 10.000 Quadratmetern. Aber auch die Kategorie zwischen 5.000 und 10.000 Quadratmetern, in der vor einem Jahr keine Flächen umgesetzt worden waren, erreichte in diesem Jahr 9 Prozent. Die Flächen von 2.000 bis 5.000 Quadratmeter steigerten sich auf knapp 14 Prozent, und auch die Bedeutung des Segments von 200 bis 1.000 Quadratmeter legte zu (auf rund 41 Prozent).

Dienstleister wie beispielsweise Zeitarbeitsfirmen oder private Bildungseinrichtungen setzten im ersten Halbjahr 2006 die meisten Flächen um (rund 21 Prozent). Der sehr hohe Vorjahreswert (gut 43 Prozent) lag vor allem an der Großanmietung der KölnMesse GmbH. Auf Platz zwei rangiert die Branche Transport und Verkehr (15 Prozent; vor allem durch die Lufthansa-Anmietung), gefolgt von den Beratungsgesellschaften (über 14 Prozent) sowie Medien und Werbung (11 Prozent).

Das insgesamt verfügbare Büroflächenangebot (Leerstand plus noch verfügbare Flächen im Bau) ist im vergangenen Quartal leicht gesunken (um knapp 1 Prozent). Dahinter verbergen sich unterschiedliche Entwicklungen: Während die Flächen im Bau stiegen (um rund 2 Prozent auf 263.000 m²), entwickelte sich der Leerstand rückläufig (um etwa 2 Prozent auf 656.000 m²). Auf die von Mietern am meisten nachgefragten Flächen mit moderner Ausstattungsqualität entfallen nur noch 26 Prozent des Gesamtleerstands (minus 9 Prozent). Dies ist auch ein Grund für das um etwa 4 Prozent leicht gestiegene Volumen der Projektplanungen. Die aktuelle Leerstandsquote in Köln beträgt 9,4 Prozent. Die Spitzenmiete sank im zweiten Quartal leicht auf 19,60 Euro pro Quadratmeter. Sie wird in der City erzielt. Dass sich hieraus kein Trend für die generelle Mietentwicklung ableiten lässt, zeigt die Tatsache, dass die Höchstmieten in mehreren Büromarktzonen (etwa Porz/Flughafen) leicht zulegen konnten. Die Durchschnittsmieten entwickelten sich etwas aufwärts.

Gute Perspektiven

“Es bestehen realistische Chancen, dass der Flächenumsatz auch in diesem Jahr die 200.000-Quadratmeter-Schwelle erreicht”, so Jens Hoppe. “Die vorliegenden Flächengesuche und die zunehmende Abschlussfreude der Nutzer lassen eine weitere Marktbelebung erwarten. Auch wenn das Gesamtangebot an Büroflächen im laufenden Jahr nur marginal sinken dürfte, werden die modernen, nachgefragten Flächen in guten Lagen etwas knapper. Diese Situation wird sich aufgrund umfangreicher Flächen im Bau ab Mitte nächsten Jahres jedoch wieder ändern.”

Sehr hohes Transaktionsvolumen

In den ersten sechs Monaten 2006 wurden rund 529 Millionen Euro in Gewerbeimmobilien angelegt. Damit erreichte der Kölner Investmentmarkt erstmals eine ähnliche Größenordnung wie Düsseldorf (549 Mio. €). Aufgrund der weiterhin starken Nachfrage, insbesondere von ausländischen Investoren, wird auch im zweiten Halbjahr ein erhebliches Transaktionsvolumen erreicht werden.

Der höchste Anteil des gesamten Transaktionsvolumens entfiel auf Immobilien AGs (Anteil: fast 26 Prozent). Ihnen folgen ausländische Fonds und Immobilienunternehmen, die opportunistisch oder an einem Wertzuwachs (added value) orientiert sind (gut 14 Prozent), sowie Versicherungen (rund 14 Prozent), Projektentwickler (knapp 12 Prozent), Spezialfonds (fast 11 Prozent) und geschlossene Fonds (rund 10 Prozent). Wie auch an anderen Standorten waren ausländische Käufer in Köln stark vertreten (Anteil am Transaktionsvolumen: etwa 40 Prozent). Auf Verkäuferseite dominierten die Projektentwickler und privaten Anleger.

[Quelle: iw-magazin.de]

04.07.2006

DTZ-Research zeigt: Deutsche B-Standorte sind gefragt

Immobilieninvestoren richten ihren Fokus verstärkt auf deutsche Klein- und Mittelstädte Auf der Suche nach lukrativen Anlagemöglichkeiten konzentrierten sich Investoren in den vergangenen Jahren vor allem auf Büroimmobilien in den deutschen Großstädten München, Berlin, Hamburg, Düsseldorf und Frankfurt am Main. Nach Beobachtung des Immobilienberatungsunternehmens DTZ ist hier eine Trendwende eingetreten. Immer häufiger weichen die Käufer auf andere Betriebsformen und in neue Anlageregionen aus. Einkaufscenter und Logistikobjekte, aber auch Supermärkte und Discounter in deutschen Mittel- und Kleinstädten erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Hotels und Sozialimmobilien sind ebenfalls gefragt.

„Das Angebot an renditestarken Büroimmobilien bleibt infolge der anhaltend hohen Flächenüberhänge an den großen Top-Standorten auch in diesem Jahr begrenzt. Aus diesem Grund rechnen wir damit, dass der Run auf alternative Betriebsformen in den nächsten Monaten anhalten wird“, sagt Raffaele Lino, Geschäftsführer der DTZ Zadelhoff Tie Leung GmbH und verantwortlich für den Bereich Investment Advisory. Internationale Käufergruppen seien auch im ersten Quartal 2006 tonangebend gewesen.

Überraschend groß sei aus nationaler Perspektive das starke Interesse an Immobilien, die fernab der großen Metropolen liegen. Zwar richteten Investoren ihr Augenmerk 2005 nach wie vor auf die fünf wichtigsten Bürostandorte. In München, Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg und Düsseldorf wechselten Immobilien im Wert von 8,5 Mrd. Euro den Besitzer. Dies entsprach gegenüber 2004 einem Anstieg von 80 Prozent. Portfoliotransaktionen, also der Verkauf von Supermärkten, Discountern und Logistikflächen im Paket, sorgten aber dafür, dass insgesamt mehr Kapital in deutsche Klein- und Mittelstädte floss. 12,5 Mrd. Euro gaben die Käufer 2005 für Immobilien außerhalb der 5-Top-Cities aus.

„Für diesen Trend zeichnen vor allem internationale Kapitalsammelstellen wie Opportunity- und Pensionsfonds verantwortlich. Sie verfügen über enorme Mittel, die in Immobilien investiert werden sollen. Deutschland besitzt für diese Käufergruppen großes Entwicklungspotenzial“, sagt Raffaele Lino. Im Ergebnis sei der deutsche Anlagemarkt vielfältiger geworden, in Bezug auf die Produkte, aber auch was die Akteure und die von ihnen bevorzugten Anlageregionen betrifft. „Für den Supermarkt in Delmenhorst, das Hotel in Limburg oder die Lagerhalle in Ulm hätte sich vor ein paar Jahren kaum jemand interessiert“, so Lino. „Heute fragen Anleger aus anderen europäischen und außereuropäischen Ländern solche Objekte nach. Der Antriebsmotor sind natürlich die niedrigen Kapitalzinsen“.

Trends im Überblick

Im vergangenen Jahr prägten vor allem Paketverkäufe das Geschehen, wobei Wohnungspakete nach Umfang und Investitionsvolumen marktbeherrschend waren. Der Umschlag von Einzelhandels- und Logistikportfolios erhöhte sich im Laufe des Jahres jedoch spürbar. Weniger dynamisch verlief demgegenüber das Geschäft mit Büroportfolios – mit Ausnahme langfristig vermieteter Büroportfolios. In diesem Teilmarkt nahm jedoch die Zahl der Einzelvermarktungen insgesamt deutlich zu. „Inzwischen schlägt sich der hohe Wettbewerb um die besten Objekte fast überall in steigenden Verkaufspreisen nieder. Da die Mieten für gewerbliche Immobilien im Wesentlichen stabil bleiben, sinken die Nettoanfangsrenditen“, so Lino. Neben Wohn- und Einzelhandelsimmobilien seien Logistikimmobilien davon am stärksten betroffen. Hier sei das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage derzeit am wenigsten ausgeglichen.

Unternehmen und öffentliche Hand wollen sich von Liegenschaften trennen

Nach Beobachtung von DTZ stellen immer mehr Hersteller-, Handels-, Infrastruktur – und Dienstleistungsunternehmen ihren Immobilienbesitz auf den Prüfstand. Am Ende der Kosten-Nutzen-Analyse steht häufig der Wunsch zu verkaufen. „Die Unternehmen setzen nicht nur alles daran, Interessenten für nicht mehr betriebsnotwendige Immobilien zu finden. In der Regel sollen auch noch benötigte Gebäude über Sale-and-Lease-Back-Transaktionen veräußert werden. Das bringt zusätzliche Liquidität, die sofort ins Kerngeschäft fließen kann“, berichtet Raffaele Lino. Bei Neubedarf werde zudem wesentlich stärker als in früheren Jahren geprüft, ob die neue Immobilie gemietet oder erworben werden soll. „Hier geht der Trend aber ganz klar zur Miete“, so Lino. Gleiches gilt für die öffentliche Hand, die sich ebenfalls von umfangreichen Portfolios trennen will. Sie steht nicht zuletzt aufgrund des langjährigen schwachen Wirtschaftswachstums unter einem enormen Kostendruck.

„Sowohl auf Bundes-, Länder- wie auf kommunaler Ebene arbeiten die Haushalte daran, ihre originären Aufgaben neu zu definieren und sich von nicht-originären Aufgaben und Besitztümern, beispielsweise dem Immobilienbestand, zu trennen“, sagt Lino. Auch hier seien weitere Komplettverkäufe ebenso zu erwarten wie Sale-and-Lease-Back-Geschäfte. Die Folge: Der am Markt fungible Immobilienbestand steigt immer weiter an. „2004 befanden sich noch rund 55 Prozent der selbst genutzten Immobilien im Besitz der öffentlichen Hand. Wir gehen davon aus, dass sich das Verhältnis inzwischen deutlich geändert hat und die Mehrzahl der Flächen verkauft und zurückgemietet ist“, sagt Lino. Zudem sei zu beobachten, dass in den vergangenen Jahren erworbene Portfolios nun als neu strukturierte Teilportfolios oder als ausgesuchte Einzelobjekte zum Wiederverkauf anstünden. „Die Immobilie entwickelt sich zunehmend zum Handelsgut. Das wirkt sich für alle Marktteilnehmer positiv aus“, so Raffaele Lino.

[Quelle: iw-magazin.de]

28.06.2006

Verbände begrüßen Kompromiss zum Gleichbehandlungsgesetz

Der GdW begrüßt den Koalitionskompromiss, nach dem "bei der Vermietung von Wohnraum eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig ist" (§ 19 Abs. 3 AGG-Entwurf). Auch die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat die Vereinbarung der Regierungskoalition begrüßt.

Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen: "Damit sichert die Koalition in rechtlich eindeutiger Weise, dass die vom GdW vertretenen Wohnungsunternehmen die seit jeher praktizierte sozialräumliche Integration - insbesondere von ethnischen Minderheiten - in funktionierende Nachbarschaften sowie die Gewährleistung sozial ausgewogener Quartiere verantwortungsvoll weiter verfolgen können".

Der GdW appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, diesen Koalitionskompromiss zu beschließen.

„Aus Sicht der privaten Vermieter ist die Einigung eine vernünftige Entscheidung“, sagt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn angesichts der Änderungen des Gesetzentwurfes im Bereich der Wohnraumvermietung.

Danach wird für den privaten Vermieter die EU-Richtlinie nur 1:1 in deutsches Recht umgesetzt. Private Vermieter müssen bei der Vermietung von Wohnraum die Diskriminierungsmerkmale „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ beachten. Als „Massengeschäft“, auf die sämtliche Diskriminierungstatbestände angewendet werden können, gilt die Wohnraumvermietung erst, wenn der Eigentümer mehr als 50 Wohnungen vermietet.

Auch die von Haus & Grund kritisierte Beweislastregelung wurde auf EU-Maß beschränkt. Ein einfaches Glaubhaftmachen der Diskriminierung durch einen Mietinteressenten ist nicht mehr ausreichend, er muss die Indizien für eine Benachteiligung beweisen.

Haus & Grund sieht seine Forderungen erfüllt. „Der neue Gesetzentwurf bietet dem Vermieter ein höheres Maß an Rechtssicherheit“, unterstreicht Rüdiger Dorn.

[Quelle: iw-magazin.de]

28.06.2006

Baugewerbe begrüßt Beschluss der Bundesregierung zum Vergaberecht

„Das Deutsche Baugewerbe begrüßt die von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für die geplante Reform des Vergaberechts. Damit werden die Aussagen des Koalitionsvertrages zur künftigen Ausgestaltung des Vergaberechts sinnvoll konkretisiert,“ erklärte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes jetzt in Berlin.

Aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft komme es nun darauf an, dass diese Eckpunkte zum Vergaberecht in den kommenden Monaten sachgerecht umgesetzt würden. „Ziel muss es sein, das Vergaberecht mittelstandsgerecht fortzuentwickeln. Schließlich unterfallen mehr als 90 Prozent aller Bauvergaben nicht dem europäischen Vergaberecht, das mit seiner Komplexität den Mittelstand zunehmend vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausschließt,“ so Robl weiter.

Das Baugewerbe will dabei sein besonderes Augenmerk auf folgende Punkte richten:

  • Das europäische Vergaberecht soll nur im zwingend erforderlichen Umfang umgesetzt werden.
  • Das deutsche Vergaberecht soll im „Unterschwellenbereich“ autonom gestaltet werden, d.h. die Regeln zur Vergabe von Aufträgen unterhalb der europäischen Schwellenwerte sind unabhängig von den Regeln für europaweit auszuschreibende Vorhaben fortzuentwickeln.
  • Mittelstandspolitische Zielsetzungen des Vergaberechts sind zu stärken; dazu gehört, die Fach- und Teillosvergabe weiter zu fördern wie auch den Trend zur Vergabe an Generalübernehmer zu stoppen.
  • Insbesondere soll das neu eingeführte nationale Präqualifikationsverfahren als Mittel zur Entbürokratisierung genutzt werden.
  • Schlussendlich ist ein effektiver Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte zu schaffen.

„Die Entscheidung der Bundesregierung, das Vergaberecht im bestehenden System, d.h. unter Aufrechterhaltung der Vergabeordnungen (VOB/VOL/VOF) und der Vergabe- und Vertragsausschüsse (DVA/DVAL) zu reformieren, weist den richtigen Weg. Das Baugewerbe hat bereits zahlreiche Vorschläge für eine anwenderfreundlichere, die Interessen des Mittelstands besser berücksichtigende Ausgestaltung des Vergaberechts vorgelegt. Wir werden uns hiermit intensiv in die anstehenden Beratungen einbringen. Es gilt, den Interessen der mittelständischen Unternehmen der Bauwirtschaft an einem transparenten und fairen Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge noch besser Gehör zu verschaffen“, so Robl abschließend.

[Quelle: iw-magazin.de]

27.06.2006

Bis 2009 nur geringes Mietpreiswachstum für Büroflächen in Deutschland

Aufgrund einer erwarteten nur leicht ansteigenden Nachfrage nach Büroflächen in den fünf deutschen Bürohochburgen erwartet das Immobilienberatungsunternehmen Jones Lang LaSalle bis zum Jahr 2009 nur geringe Mietzuwächse.

Die Mietpreise auf den fünf großen deutschen Büromärkten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München werden auch in den kommenden Jahren nur leicht steigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prognose zur Entwicklung der deutschen Büroimmobilienmärkte bis 2009 von Jones Lang LaSalle Deutschland (JLL). Zwar ist die Zeit der Rekordleerstände vorbei, dennoch bleibt das absolut verfügbare Büroflächenvolumen in den nächsten Jahren vor dem Hintergrund einer nur leicht steigenden Nachfrage hoch. Infolgedessen erwartet JLL lediglich ein moderates Mietpreiswachstum in allen Hochburgen bis zum Ende des Prognosezeitraumes 2009. Die Spanne reicht dabei von 1,5 Prozent in der Bankenmetropole Frankfurt am Main bis zu vier Prozent in Hamburg.

Im selben Zeitraum wird sich nach der Prognose der Mietflächenumsatz kontinuierlich auf 2,62 Millionen Quadratmeter pro Jahr steigern (2005: 2,255 Millionen Quadratmeter). Die Leerstandsquote wird auf 8,7 Prozent sinken.

[Quelle: immobilienmanager.de]

27.06.2006

Energieeffizienz für Kommunen - Tagung in Wuppertal

Die Energieagentur NRW und die Deutsche Energie-Agentur (dena) laden am 21. August 2006 zu der gemeinsamen Tagung "Steigerung der Energieeffizienz im kommunalen Gebäudebestand - Erfahrungen, Chancen, Potenziale" ein.

Mittlerweile bietet unter anderem das Contracting vielen Kommunen die Möglichkeit, in Energieeffizienz zu investieren ohne gleichzeitig den Haushalt noch weiter zu belasten. Ein weiteres Schwerpunktthema wird der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude sein, der künftig auch für größere kommunale Liegenschaften erstellt werden muss.

Veranstalter der Tagung ist die dena in Zusammenarbeit mit der Energieagentur NRW. Teilnahmegebühr beträgt 75 Euro. Für Kommunen ist die Teilnahme von bis zu zwei Personen kostenfrei.

Anmeldungen an die Deutschen Energie-Agentur GmbH, Chausseestraße 128a, 10115 Berlin.

Weitere Infos unter Tel. 030 / 72 61 65 - 600 oder Tel. 0202 / 2 45 52 - 0

[Quelle: iw-magazin.de]

23.06.2006

Immobilienverbände mahnen bei Unternehmenssteuerreform zur Vorsicht

Die Verbände der Immobilienwirtschaft fordern eine Berücksichtigung der branchenspezifischen Finanzierungsbedingungen bei der Neugestaltung der Gewerbesteuer.

Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft fordern die Große Koalition auf, bei ihren Überlegungen zur Neugestaltung der Gewerbesteuer im Rahmen der Unternehmensteuerreform die branchenspezifischen Finanzierungsbedingungen der Immobilienwirtschaft angemessen zu berücksichtigen. „Die volle Einbeziehung von Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer verschärft den bereits heute bestehenden Substanzbesteuerungseffekt bei den Wohnungs- und Immobilienunternehmen“, warnt GdW-Präsident Lutz Freitag. Insbesondere die Einbeziehung der gezahlten Zinsen für aufgenommenes Fremdkapital ignoriere die branchentypische Finanzierungsstruktur der Wohnungswirtschaft, die einen durchschnittlichen Fremdkapitalanteil von 80 Prozent aufweise.

Der Wunsch der Kommunen nach einer verlässlichen und zukunftssicheren Finanzbasis werde auch von den Spitzenverbänden der Immobilienwirtschaft unterstützt. Gleiches gelte für den Versuch des Bundes, die Praxis internationaler Unternehmen zu unterbinden, in Deutschland vor allem Kreditzinsen anfallen zu lassen, Gewinne aber in Länder mit niedrigen Steuersätzen zu verlagern. „Diese Ziele können aber erreicht werden, ohne der sich konjunkturell erholenden Immobilien- und damit auch Bauwirtschaft neue Lasten aufzulegen“, erklärt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch. Ein tragfähiges Konzept habe etwa die Stiftung Marktwirtschaft mit ihrem Viersäulenmodell zur Kommunalfinanzierung vorgelegt. Dabei wird bei der kommunalen Unternehmensbesteuerung gänzlich auf die Einbeziehung ertragsunabhängiger Faktoren verzichtet und dennoch den Erwartungen der Kommunen im Hinblick auf eine verlässliche Finanzierungsbasis Rechnung getragen.

[Quelle: immobilienmanager.de]

23.06.2006

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Antidiskriminierungsgesetz sollte es heißen – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wird es nun tatsächlich heißen – das wohl umstrittenste Gesetzgebungswerk der letzten Jahre. Das Gesetz geht im Zivilrecht über die EU-Vorgaben hinaus.

Ziel des Gesetzes ist die grundsätzliche Benachteiligung aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Regelungsschwerpunkt des AGG ist der arbeitsrechtliche Diskriminierungsschutz. So stellt sich für Verwaltungsunternehmen die Frage, welche Diskriminierungsverbote in der Personalpraxis sowie bei der Vermietung von Wohnraum zu beachten sind. Als Arbeitgeber sollte der Verwalter Entscheidungen, die möglicherweise unter dem Gesichtspunkt einer Benachteiligung überprüft werden könnten, sorgfältig und gerichtsverwertbar dokumentieren, um den Nachweis erbringen zu können, dass eine Benachteiligung nicht erfolgt ist.

Die Regierung strebt eine zügige Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens an.

[Quelle: iw-magazin.de]

23.06.2006

Mietnomaden - „Bundesregierung hat keinen Sinn für die Realität“

Haus & Grund fordert härtere Gangart

„Bei dem Thema Mietnomaden hat die Bundesregierung offenbar keinen Sinn für die Realität“, beurteilt Rüdiger Dorn, Präsident von Haus & Grund, die Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Enttäuscht hat man bei der Eigentümerschutz-Gemeinschaft registriert, dass die Bundesregierung bei dem Problem keinen Handlungsbedarf sieht, Vermieter vor Mietnomaden zu schützen.

Der Verweis auf die bestehenden Möglichkeiten, sich vor Mietnomaden und den damit verbundenen finanziellen Schäden zu schützen, gehe an der Wirklichkeit vorbei. „Eine solche Argumentation ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Vermieter“, kritisiert Dorn unter Verweis auf finanzielle Schäden, die pro Fall durchschnittlich 25.000 Euro erreichen. Auch der Versuch der Regierung, Mietnomadentum als angebliche Randerscheinung klein zu reden, sei nicht überzeugend. Die Aussage, dass „nur“ zwei Prozent aller Mietverhältnisse betroffen seien, helfe nur einem Statistiker – nicht dem tatsächlich betroffenen Vermieter.

Haus & Grund fordert eine härtere Gangart gegen betrügerische Mietnomaden. „Wer einen Mietvertrag unterschreibt ohne jemals zu beabsichtigen, Miete zu zahlen, ist kriminell und muss auch so behandelt werden können“, unterstreicht der Haus & Grund-Präsident. Dazu gehöre zum Beispiel die Möglichkeit einer Zwangsräumung per Einstweiliger Verfügung.

[Quelle: iw-magazin.de]

16.06.2006

GdW: Wahlfreiheit beim Energieausweis ist praxisgerecht und effizient

Gefundene Lösung nicht ideologisch blockieren

"Der zwischen Bundesbau- und Wirtschaftsministerium abgestimmte Entwurf einer novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) gewährleistet eine im Grundsatz praxisgerechte und effiziente Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Die darin vorgesehene Wahlfreiheit (Optionsmodell) zwischen der bedarfs- oder verbrauchswertbasierten Methode zur Erstellung von Energieausweisen für den Gebäudeeigentümer trage den bisherigen praktischen Erfahrungen Rechnung. "Nicht zuletzt ein von den Spitzenverbänden der Immobilienwirtschaft durchgeführter Praxistest des bedarfswertbasierten Energieausweises hat - entgegen der immer wieder behaupteten Objektivität dieser Variante des Energieausweises - große Mängel in Bezug auf die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse nachgewiesen", so Freitag. Die bedarfsbasierten Energieausweise der beauftragten und bei der Deutschen Energieagentur (dena) gelisteten Aussteller wiesen in diesem Praxistest eine Abweichung der Kennwerte für den Primärenergiebedarf um bis zu 60 Prozent für ein und dasselbe Gebäude auf. Der GdW fordert daher insbesondere vom Bundesumweltministerium, sich dem Optionsmodell nicht zu verschließen und das Verfahren zur Novellierung der EnEV auf dieser Basis nicht zu verzögern.

"Nach den EU-Vorgaben soll der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis der Erstinformation von Hausbesitzern, Käufern und Mietern dienen und zu mehr Transparenz des Energieverbrauchs eines Gebäudes führen", so Freitag. Dieser Maßgabe trage der derzeitige Entwurf mit einem einheitlichen Energieausweis-Formular für Neubau und Bestand sowie Bedarfs- und Verbrauchswerten angemessen Rechnung. "Im Hinblick auf die dokumentierten Erfahrungen der eingeschränkten Qualität des bedarfswertbasierten Energieausweises stellt sich verschärft die Frage nach dem effizientesten Mitteleinsatz: Im Gegensatz zum verbrauchswertbasierten Energieausweis, der etwa 15-20 Euro kostet, müssen für den bedarfswertbasierten 500-1000 Euro aufgebracht werden", betonte der GdW-Präsident. Allein auf den Bedarfsausweis zu setzen - wie u.a. vom Bundesumweltministerium und der dena gefordert - würde rechnerisch für alle Wohngebäude in Deutschland Mehrkosten von rund 8 Mrd. Euro verursachen, ohne dass auch nur eine kWh Energie eingespart wurde. "Diese riesige Summe fehlt aber für die energetische Modernisierung. Dies würde dem Verhalten eines Gourmetrestaurants gleichen, das alles Geld in den Druck der Menükarten investiert, dann aber nicht mehr über die Mittel für die Zutaten der Speisen verfügt", so Freitag. Der Energieausweis sollte so einfach und kostengünstig wie möglich sein und könne keine qualifizierte Energieberatung zur Vorbereitung einer Investitionsentscheidung ersetzen.

[Quelle: iw-magazin.de]

13.06.2006

Medienunternehmen mieteten 2005 deutlich mehr

Die Unternehmen der Verlags- und Medienbranche steigerten im vergangenen Jahr ihr Mietvolumen um 45 Prozent.

Verlage und Medienunternehmen haben im Jahr 2005 in den fünf deutschen Immobilienhochburgen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München 45 Prozent mehr Büroflächen gemietet als im Vorjahr. Innerhalb der Branche waren die stärksten Nutzergruppen die Werbeagenturen und die Verlage, die zusammen mehr als 60 Prozent des entsprechenden Vermietungsvolumens ausmachten. Diese Zahlen gehen aus einer Untersuchung von Jones Lang LaSalle hervor, wonach München und Hamburg als Medienstandorte besonders stark nachgefragt wurden. Der Trend scheint sich fortzusetzen: Gemessen am gesamten Vermietungsvolumen der Standorte beläuft sich der Anteil der Medienunternehmen im ersten Quartal 2006 auf zehn Prozent (2005: neun Prozent).

[Quelle: immobilienmanager.de]

12.06.2006

FTD: Bund startet Immobilien-Ausverkauf

Wie die Financial Times Deutschland berichtet, plant der Bund einen radikalen Ausverkauf seiner nicht mehr benötigten Immobilien. Dem Bericht zufolge sollen über 55.000 Wohnungen, leerstehende Dienstgebäude und Militärflächen über die neu geschaffene Bundesanstalt für Immobilienaufgaben veräußert werden.

Von dem Immobilienvermögen des Bundes, das mit 10 Mrd. Euro in der Bilanz stehe, sind nach Worten von Hans Hinrich Schroeder-Hohenwarth, Vorstandssprecher der Bundesanstalt, 8,3 Mrd. Euro zum Verkauf vorgesehen." Im Gespräch mit der FTD erklärte er, es ei geplant, jedes Jahr Immobilien im Wert von 500 Mio. Euro zu verkaufen.

Trotz der starken Nachfrage global agierender Kapitalanleger nach Immobilien in Deutschland ist das Vorhaben nach Ansicht der Financial Times Deutschland „kein Selbstläufer“. Werthaltig seien vor allem die Wohnungsbestände, aus denen Investoren stetige Mieteinnahmen ziehen können, nicht aber ausgemusterte Grundstücke und Truppenübungsplätze. Die mit 1,4 Mrd. Euro bewerteten Bürobauten der Bundesministerien sollen nicht auf den Markt kommen. Die Bundesanstalt ist 2005 aus der Bundesvermögensverwaltung hervorgegangen und soll die Bewirtschaftung der Bundesimmobilien nach kaufmännischen Grundsätzen professionalisieren.

Schroeder-Hohenwarth erklärte in seinem ersten Interview, seit er an der Spitze der Behörde steht, die für 2007 geplanten REITs seien eine Option: " Wenn das Gesetz kommt, werden wir sicher eine Nutzung dieses Finanzierungsinstrumentes prüfen."

[Quelle: iw-magazin.de]

12.06.2006

Wirtschaftsweiser“ auf der ImmoCom 2006

Prof. Dr. Peter Bofinger spricht im Rahmen des IT-Kongresses Den Eröffnungsvortrag zum IT-Kongress ImmoCom 2006, der am 11. und 12. September in Berlin statt findet, wird der im März 2004 zum Wirtschaftsweisen berufene Prof. Dr. Peter Bofinger halten.

Der unkonventionelle Ökonom hat sich in den letzten Jahren häufig zu aktuellen Problemen geäußert und besticht dabei nicht nur durch die Klarheit seiner Worte, sondern vielleicht auch, weil in seinen Thesen etwas mitschwingt, dass viele derzeit vermissen: Optimismus.

Allerdings steht Prof. Bofinger mit seinen Vorstellungen auch im Zentrum der Kritik – unter anderem der Leiter des Ifo-Instituts Prof. Dr. Hans-Peter Sinn gilt als sein Lieblingsgegner. Mit seinen Forderungen nach höheren Löhnen und mehr Investitionen steht Bofinger in der Tat recht alleine da. Aber: die Konzepte seiner Gegner haben bislang nicht die versprochenen Erfolge gebracht – deshalb kann man sich auf einen spannenden und sicher zur Diskussion anregenden Vortrag freuen!

Weitere Informationen zum IT-Kongress der Immobilienwirtschaft erhalten Sie unter www.immocom-berlin.de

[Quelle: iw-magazin.de]

08.06.2006

Wann ist ein Hausverwalter gewerbesteuerpflichtig?

Niedersächsisches FG v. 23.3.2005, 3 K 175/99

  • Eine Hausverwaltung entspricht i.d.R. einer Vermögensverwaltung i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
  • Gewerbliche Einkünfte einer Hausverwaltertätigkeit sind ausnahmsweise dann zu bejahen, wenn sie einen Umfang angenommen haben, der die Übertragung qualifizierter Aufgaben auf Angestellte/Subunternehmer erforderlich macht.
  • Die Verwaltung von ca. 200 Wohneinheiten lässt nicht darauf schließen, dass der Bereich der bloßen Vermögensverwaltung überschritten ist.
  • 4. Gemischte Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen sind regelmäßig auch dann getrennt zu erfassen, wenn zwischen den unterschiedlichen Betätigungen gewisse sachliche und wirtschaftliche Berührungspunkte bestehen. Die verschiedenen Täigkeiten als Versicherungsvertreter/Makler und Hausverwalter zwingen nicht zu einer einheitlichen Betrachtung der Tätigkeiten.

Gegenstand der Klage waren die Gewerbesteuermessbescheide 1984-1987 sowie 1989. Der Kläger war in den Streitjahren in gemieteten Räumen als Makler, Versicherungsvertreter und Hausverwalter tätig. Die Gewinne aus der Makler- und Versicherungsvertretertätigkeit beliefen sich auf ca. 53.000 DM bis 78.000 DM und jene der Hausverwaltertätigkeit auf ca. 17.000 DM bis 26.000 DM. Es wurden für beide Tätigkeitsbereiche getrennte Bilanzen erstellt. In den Jahren 1988 und 1989 betreute der Kläger ca. 20 Objekte mit ca. 200 Wohneinheiten. Er beschäftigte drei Angestellte, eine Vollzeit-, eine Halbtagskraft und eine Aushilfe. Die Einkünfte aus der Hausverwaltertätigkeit wurden von der Beklagten beim Gewerbeertrag erfasst. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Klage.

Zu Recht! urteilte der BFH unter Zurückverweisung des Verfahrens an das Niedersächsische FG.

Eine Hausverwaltung führe nur dann zu gewerblichen Einkünften, wenn die Vermögensverwaltung einen Umfang angenommen habe, der die Übertragung qualifizierter Aufgaben auf Angestellte oder Subunternehmer erforderlich macht bzw. die Beschäftigung von Hilfskräften für untergeordnete Arbeiten die Vermögensverwaltung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als gewerblich erscheinen lässt. Nach der sog. Vervielfältigungstheorie beruhe die Tätigkeit dann nicht mehr auf der persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers und sei deshalb steuerrechtlich als gewerblich zu qualifizieren, wenn die Tätigkeit einen Umfang angenommen habe, der die ständige Beschäftigung mehrerer Angestellter oder aber die Einschaltung von Subunternehmern erforderlich mache und den genannten Personen nicht nur untergeordnete, insbesondere vorbereitende oder mechanische Aufgaben übertragen worden seien. Bei einem verhältnismäßig geringen Wohnungsbestand der ca. 200 Wohneinheiten könne nicht davon ausgegangen werden, dass bereits aufgrund der hohen Zahl der Wohnobjekte von einem den Bereich der bloßen Vermögensverwaltung übersteigenden und vom Kläger allein nicht mehr zu bewältigenden Arbeitseinsatz ausgegangen werden müsse. Die Angestellten hätten im Wesentlichen unselbstständige und untergeordnete Hilfstätigkeiten durchzuführen gehabt.

Es gebe auch keine unlösbare Verflechtung der Hausverwaltertätigkeit mit jenen als Versicherungsvermittler und Immobilienmakler, so dass von keiner einheitlichen gewerblichen Tätigkeit des Klägers auszugehen sei. Der BFH hat nach seiner ständigen Rechtsprechung durch Zurückverweisung entschieden, dass eine gemischte Tätigkeit des Steuerpflichtigen auch dann getrennt zu erfassen seien, wenn zwischen den unterschiedlichen Betätigungen gewisse sachliche und wirtschaftliche Berührungspunkte bestehen. Dies allein rechtfertige jedoch keine Annahme einer Verflechtung.

[Quelle: iw-magazin.de]

07.06.2006

Mehr Lebensqualität mit grünen Dächern

Verbände übergreifende Internetplattform zur Dachbegrünung

Grüne Dächer liegen ganz im Trend: Mittlerweile sind in Deutschland rund 13 Millionen Quadratmeter Dachfläche extensiv oder intensiv begrünt. Von der pflegeleichten Sedum-Begrünung bis zur begeh- und nutzbaren Dachfläche mit Stauden, Sträuchern, Gehölzen und Bäumen ist alles drin. Jetzt gibt eine neue Homepage im Internet einen umfassenden Überblick rund um die Dachbegrünung.

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) hat mit seinem BGL-Arbeitskreis „Gebäudebegrünung“ maßgeblich die Entwicklung dieses Verbände übergreifenden, neutralen Informationsangebotes begleitet. Ziel des neuen Internetauftrittes ist es, einer breiten Öffentlichkeit das Begrünen von Dächern anschaulich und leicht verständlich näher zu bringen. Neben interessierten Laien, Bauherren, Investoren und öffentlichen Auftraggebern erhalten Planer und Ausführungsbetriebe unter der Internetadresse gruendaecher.de eine Fülle von Fachinformationen rund um Gründächer.

Planungsgrundlagen und Fördermöglichkeiten

Dargestellt werden die vielfältigen Vorteile begrünter Dächer – Zahlen, Daten, Fakten ergänzen die Informationen. Die Internetseite bietet außerdem viel Fachwissen, angefangen von Planungsgrundlagen über Definitionen bis hin zu Checklisten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Service-Bereich umfasst aktuelle Informationen aus Forschung und Praxis. Es werden Prüfinstitute genannt. Enthalten sind auch Angaben zu geeigneten wurzelfesten Dachabdichtungen. Darüber hinaus werden Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Broschüren und Pressetexte als Downloads ergänzen das Angebot. Nicht zuletzt geben zahlreiche Fotos einen Überblick über gelungene Referenzobjekte. Dachbegrünungen und Gründach-Projekte in Deutschland und vielen anderen Ländern zeigen die ganze Bandbreite von Möglichkeiten.

Das Verbände übergreifende, neutrale Informationsangebot gruendaecher.de entstand unter Mitwirkung folgender Projektpartner:

  • Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e. V. (BDLA)
  • Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL)
  • Deutscher Dachgärtner Verband e. V. (DDV)
  • Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. (FBB)
  • Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL)

Weitere Informationen unter gruendaecher.de

[Quelle: iw-magazin.de]

07.06.2006

Spitzenverbände sehen in „Wohn-Riester“ viel versprechenden Ansatz

SPD-Modell zur Integration der Immobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge

Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft haben das von der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vorgestellte Modell zur Integration der Immobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge als innovativen Beitrag grundsätzlich begrüßt. Der „Wohn-Riester“ weise deutliche Überschneidungen mit dem von den Verbänden vorgelegten Modell „KaNaPE“ (Kapitalstock zur Kalkulation der Nachgelagerten Persönlichen Einkommensbesteuerung) auf, betonte der Vorsitzende der Spitzenverbände, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.

„Das SPD-Konzept kann ein großer Schritt sein, um die gleichberechtigte Einbindung der Immobilie in das bestehende Riester-System voranzubringen“, sagte Dorn, der die Regierungskoalition aufforderte, möglichst rasch mit der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens zu beginnen. Positiv bewerten die Spitzenverbände, dass die Tilgungsbeiträge wie Altersvorsorgebeiträge behandelt und steuerlich gefördert werden sollen. Auch das Ansparen eines Geldbetrages zur Begleichung der Steuerschuld im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung wird von den Spitzenverbänden als ein sinnvoller Beitrag angesehen. Problematisch sei hingegen der Vorschlag, dass die Förderbeträge in die Geldrente zurückfließen sollen. Die Nichtauszahlung des Förderbetrages schränke die beabsichtigte vollständige Integration der Immobilie unnötig ein. Hier sei der SPD-Vorschlag verbesserungswürdig.

Optimierungsbedarf sehen die Spitzenverbände auch noch bei der Frage, wie viel Kapital zur Immobilienfinanzierung aus dem angesparten Riester-Vermögen entnommen werden darf. „Wenn die Immobilie als gleichberechtigte Anlageform bestehen soll, müsste die Entnahme des kompletten Kapitals zur Finanzierung möglich sein“. Der „Wohn-Riester“ der SPD sieht vor, lediglich maximal die Hälfte des gesparten Geldes für den Immobilienerwerb verwenden zu können. Die von Rüdiger Dorn vertretenen Spitzenverbände sind:

BFW - Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
Haus & Grund - Eigentümerschutz-Gemeinschaft
BFW - Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V.
DDIV – Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.
vdp – Verband deutscher Pfandbriefbanken

[Quelle: iw-magazin.de]

07.06.2006

Balkon-Grillpartys zur WM: IVD rät zu Rücksicht auf Nachbarn

Grillpartys mit Fernseher auf dem Balkon oder der Terrasse: Die meisten Deutschen werden die Fußballweltmeisterschaft nicht im Stadion erleben, sondern zu Hause. Aus diesem Grund hat der Immobilienverband Deutschland (IVD) einige Urteile zu diesem Thema zusammengestellt:

Egal, ob Jubelrufe oder Empörungsschreie, „jeder Mieter muss Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen, das gilt auch während der WM“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD. Fair Play gilt nicht nur für Sportler, sondern auch für Mieter und Eigentümer. Damit der Nachbar oder Vermieter nicht die rote Karte zücken muss, genügt es aber, sich bei den häufigsten Streitpunkten an ein paar Regeln zu halten.

„Grillen ist in den Sommermonaten durchaus üblich“, sagt Schick. „Daher ist gelegentliches Grillen auf der Terrasse, im Garten oder auf dem Balkon in Ordnung, vorausgesetzt, dass die Nachbarn dadurch nicht unzumutbar belästigt werden.“ Auch die meisten Gerichte sehen dies so, beispielsweise das Landgericht Stuttgart (Beschl.v. 14.8.96, Az.10 T 359/96). Mieter müssen aber sicherstellen, dass kein dichter Qualm entsteht, der in die Wohnung der Nachbarn ziehen kann. „Das ist zum Beispiel möglich, indem sie das Grillgut in Alufolie wickeln oder gleich einen Elektrogrill statt des Kohlegrills verwenden“, rät Schick. Außerdem soll der Grill mit möglichst großem Abstand zur Nachbarwohnung aufgebaut werden (LG München I in einem Beschluss vom 12.1.2004, Az. 15 S 22735/03). Nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg (Az. 40 C 229/72) oder des Landgerichts Düsseldorf (Az. 25 T 435/90) darf auf einem Balkon überhaupt nicht mit offenem Holzkohlefeuer gegrillt werden. Erlaubt ist demnach nur ein Elektrogrill.

Dauergriller bekommen Probleme

Ständig dürfen Mieter allerdings nicht grillen. Was das konkret heißt, dazu haben die Gerichte ganz unterschiedliche Auffassungen. Das Landgericht Stuttgart beispielsweise hält dreimal zwei Stunden im Jahr für ausreichend (Az. 10 T 359/96). Grillen stelle in einer „multikulturellen Freizeitgesellschaft“ zwar eine „gebräuchliche Zubereitung von Speisen jeglicher Art dar“. Doch sei das keinesfalls ein Freibrief für „Dauergriller“. Großzügiger sieht es das Amtsgericht Bonn, das Mietern in Mehrfamilienhäusern einmal Grillen im Monat erlaubt – allerdings nur, wenn sie 48 Stunden vorher ihre Nachbarn informiert haben (Urt.v. 29.4.1997, Az. 6 C 545/96). „Ohnehin empfiehlt es sich bei Grillpartys wie auch bei jeder anderen Feier, seinen Nachbarn Bescheid zu sagen“, so Schick.

„Es ist auch zulässig, im Mietvertrag ein totales Balkongrillverbot auszusprechen“, sagt Rechtsanwalt und Immobilienexperte Ulrich Joerss von der Kanzlei Joerss-Rechtsanwälte in Berlin mit Bezug auf ein Urteil des Landgerichtes Essen (7.2.2002, Az: 10 S 438/01). „Wenn der Mieter sich trotz Ermahnungen nicht daran hält, kann der Vermieter Unterlassungsklage beim Amtsgericht erheben oder sogar die Kündigung erklären.“ Die Kosten für das Verfahren habe dann der Mieter zu tragen. „Ein totales Grillverbot sehen jedoch nur wenige Mietverträge oder Hausordnungen vor.“

Wer zuviel Qualm verursacht, muss mit einer Geldbuße rechnen. 100 Euro musste nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf der Mieter eines Mehrfamilienhauses in Krefeld zahlen, weil „Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn“ zog. Wer seine Nachbarn einräuchere, begehe nach dem Immissionsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen eine Ordnungswidrigkeit und müsse Strafe zahlen (Beschl.v. 26.5.1997, Az: 5 Ss-Owi-149/95).

Absolute Nachtruhe zwischen 22 und sieben Uhr

Der laut aufgedrehte Fernseher auf dem Balkon, Jubel- oder Trauerschreie: Lärm ist ein weiterer Zankapfel, den Joerss während der Fußballweltmeisterschaft verstärkt zwischen Mietern aufkommen sieht. „Die Rechtslage ist hier allerdings eindeutig. Zwischen 22 und 7 Uhr gilt absolute Nachtruhe“, sagt Joerss mit Bezug auf das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 5 Ss-Owi-149/95). Anhaltender oder immer wiederkehrender Lärm berechtigt den Vermieter sogar zur Kündigung (AG Köln Urt.v.11.9.1985, Az. 204 C 499/83). Aber auch außerhalb der Nachtruhe sind Musik und andere Geräusche nur in Zimmerlautstärke gestattet. Denn dem Landgericht Hamburg zufolge hat jeder das Recht, grundsätzlich ungestört in seiner Wohnung zu leben und sich gegen unzulässigen Lärm zu wehren (Urt.v. 14.1.1983, Az. 11 S 251/82).

Uneinheitlich ist die Rechtsprechung zu der Frage, ob Nachbarn bei besonderen Party-Anlässen auch mal bei der Nachtruhe ein Auge zudrücken müssen. Nein, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gesagt. Es gebe grundsätzlich zwischen 22 und 7 Uhr kein Recht, „ohne Rücksicht ein krachendes Fest zu feiern“ (Az. 5 Ss-Owi-149/ 95). Anders sieht das das Landgericht Frankfurt. „Gartenfeste müssen in einem typischen Wohngebiet als Ausdruck der üblichen Geselligkeit von den Nachbarn bis zu 4 mal im Jahr hingenommen werden, aber nur im üblichen Umfang“ (Urt.v. 6.3.1989, Az. 2/21 O 424/88). Und das Amtsgericht Bremen hat entschieden: Bei Karneval, Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern in der eigenen Wohnung müssen die Nachbarn auch mal ein wenig damit verbundenen, unvermeidbaren Lärm zur Schlafenszeit akzeptieren (Urt.v. 6.6.1957, Az. 15 C 2658/1957). Dieser Ausnahmetatbestand gilt sicher auch für den Fall, dass Deutschland Weltmeister werden sollte.

[Quelle: iw-magazin.de]

02.06.2006

Gute Aussichten für die deutsche Bauwirtschaft

Ich sehe gute Chancen für die deutsche Bauwirtschaft. Die Unternehmen haben sich auf die Herausforderungen neuer Märkte und die deutliche Zunahme des internationalen Wettbewerbs gut eingestellt", sagte Bundesbau- und Verkehrsminister Tiefensee heute beim Kongress "Mobilität und Stadtumbau" der Deutschen Bauindustrie in Berlin.

Tiefensee forderte die Branche auf, sich weiter aktiv auf Marktentwicklungen einzulassen. "Sie dürfen den Vorteil nicht aus der Hand geben, zu agieren anstatt zu reagieren. Wir können in Deutschland den internationalen Wettbewerb nicht umgehen. Wir unterstützen die Bauwirtschaft, indem wir die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen weiter verbessern, und indem wir die Investitionen auf hohem Niveau halten. Wir müssen die Chancen neuer Märkte nutzen", sagte der Minister.

Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze seien für die Funktionsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt unseres Gemeinwesens zentral. Dem Mobilitätssektor und der Stadtentwicklung kämen dabei eine Schlüsselfunktion zu.

"Mit jährlich rund 11 Milliarden Euro verfügen wir über den größten Investitionshaushalt des Bundes. Wir wollen den Anteil von Public Private Partnership bei öffentlichen Investitionen von 4 % auf 15 % ausbauen. Und wir sind kurz vor dem Ziel, die Verkürzung von Planungszeiten mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz in Gesetzesform zu bringen. Das sind ganz wesentliche Bausteine für eine weitere Verbesserung des Investitionsklimas in Deutschland", sagte Tiefensee.

Insbesondere die Programme Soziale Stadt sowie Stadtumbau Ost und West würden Städten dabei helfen, sich erfolgreich den Herausforderungen von Strukturwandel, Arbeitslosigkeit, Wohnungsleerstand und Zuwanderung zu stellen. Tiefensee kündigte an, dass die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel für die drei Programme erhöht würden.

"Städtebau schafft Arbeitsplätze. In erster Line profitieren die örtliche und regionale Bauwirtschaft. Dazu trägt auch die energetische Gebäudesanierung entscheidend bei. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist schon jetzt ein voller Erfolg. Das Vorjahresergebnis an Darlehenszusagen wurde bereits im April um das Doppelte übertroffen.

"Die Bauwirtschaft hat einen langen Leidensweg hinter sich. Ich bin aber zuversichtlich, dass sie am Ende vom Wettbewerb profitiert. Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Tätigkeitsfeldern und internationale Orientierung zeigen, dass die Branche die Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit hat, sich gegen die internationale Konkurrenz durchzusetzen. Die Bauwirtschaft hat sich neu aufgestellt. Ich bin sicher, dass sich das auszahlt", sagte Tiefensee.

[Quelle: iw-magazin.de]

02.06.2006

Wohnung muss auf mindestens 22 Grad beheizbar sein

Bei dem derzeitigem Kälteeinbruch muss der Vermieter die Heizungsanlage wieder starten – obwohl die Heizperiode formell zu Ende ist. Darauf weißt der IVD West hin.

Formell endete die Heizperiode am 30. April, falls im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wenn aber wie derzeit der Sommer auf sich warten lässt und in der Wohnung die Temperaturen dauerhaft nicht über 18 Grad steigen, muss der Vermieter die Heizungsanlage wieder in Betrieb nehmen. Insbesondere wenn abzusehen ist, dass der Kälteeinbruch mindestens einen Tag dauert. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD), Region West, hin.

Während der Heizperiode (Anfang Oktober bis Ende April) muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Wohnung (je nach Zimmer) auf 20 bis 22 Grad beheizt werden kann. In Bad und Toilette müssen es mindestens 21 Grad sein. Diese Mindesttemperaturen werden zumeist im Mietvertrag vereinbart. In mehreren Gerichtsurteilen wurde entschieden, dass diese Richtlinien auch gelten, wenn im Mietvertrag zu dieser Thematik keine separate Klausel aufgeführt wird. Entsprechend sind Mietverträge, die lediglich eine Temperatur von tagsüber maximal 18 Grad festschreiben, in diesem Punkt ungültig. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, die Mindesttemperatur von 22 Grad rund um die Uhr zu gewährleisten. Er erfüllt seine Aufgabe, wenn die Heizkörper diese Leistung zwischen sieben und 23 Uhr erbringen. „Nachts reicht es aus, wenn die Raumluft auf 18 Grad erwärmt werden kann“, erläutert IVD-Verbandsjurist RA Andre Wrede.

Kann der Mieter die Wohnung nicht entsprechend heizen, ist dies ein Mangel und er kann unter Umständen die Miete mindern. Die Gerichte akzeptierten beispielsweise eine Mietminderung von zehn Prozent, weil sich die Wohnräume tagsüber lediglich auf 18 Grad erwärmen ließen. 20 Prozent Mietabschlag gewährte das Amtsgericht Köln einem Mieter, der seine vier Wände auf lediglich 16 bis 18 Grad (AG Köln, WM 78, 189) erwärmen konnte. Ein 75-prozentiger Abschlag fanden die Richter für eine Wohnung berechtigt, die in der kalten Jahreszeit überhaupt nicht beheizt werden konnte. Diese Beispiele sind lediglich Anhaltspunkte; eine eventuelle Mietminderung muss in jedem Einzelfall neu festgesetzt werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

31.05.2006

Erstmalig IVD-Marktbericht für Augsburg

Das Marktforschungsinstitut des IVD Süd für die Region Schwaben, speziell für die kreisfreie Stadt Augsburg, die aktuelle Entwicklung der Immobilienpreise untersucht und erstmalig einen eigenen Marktbericht veröffentlicht. Bei der Untersuchung wurde teilweise ein leichter Anstieg der Nachfrage nach einzelnen Objekttypen beobachtet. Die Gesamtnachfrage bzw. das Käuferverhalten gestaltet sich jedoch nach wie vor relativ unterschiedlich.

Das IVD-Marktforschungsinstitut ermittelte, so Institutsleiter Prof. Stephan Kippes, dass „in Teilbereichen des Immobilienmarktes der Stadt Augsburg eine langsame Stabilisierung der Preise stattgefunden hat." Grundsätzlich sei hier bei Reihenmittelhäusern aus dem Bestand eine marginal steigende Kaufpreistendenz festzustellen, Doppelhaushälften und Einfamilienhäusern tendieren derzeit stabil.

Der Markt für gebrauchte Eigentumswohnungen gestaltet sich in Augsburg verhalten. Die nach wie vor bestehenden Angebotsüberhänge bewirkten, so IVD-Regionalbeirat Florian Schreck, eine überdurchschnittliche Vermarktungsdauer sowie harte Kaufpreisverhandlungen seitens der Interessenten. Diese Situation verschärft sich bei fehlenden Ausstattungsmerkmalen wie Balkon, Aufzug, etc. Altbauobjekte oder größere Eigentumswohnungen mit einer höheren Zimmeranzahl erfreuen sich demgegenüber einer zunehmenden Nachfrage.

Die Mieten für Altbau- und Bestandswohnungen sind im Jahresvergleich rückläufig. Die Marktentwicklung ist auf diesem Segment sehr verhalten. Größerer Nachfrage unterliegen Neubauwohnungen in guten bis sehr guten Lagen mit außergewöhnlicher Architektur und hervorragender Infrastruktur, was einen leichten Preisanstieg zur Folge hat.

[Quelle: iw-magazin.de]

30.05.2006

Bundesverwaltungsgericht erklärt pauschale Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten für unzulässig

Einen Meilenstein für den Eigentümerschutz sieht der Immobilienverband Deutschland (IVD) in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, pauschale Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten für unzulässig zu erklären. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat damit (BVerwG 4 C 9.04) ein bereits ergangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin (OVG 2 B 18.02) bestätigt und die Revision des Berliner Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg zurückgewiesen.

Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung zumindest mittelbar als Richtschnur auch auf die in anderen Sanierungsgebieten aufgestellte Mietobergrenzen Auswirkungen hat. Allein in Berlin gibt es 22 Sanierungsgebiete mit mehr als 80.000 Wohnungen.

Der IVD hatte bereits mehrfach kritisiert, dass einige Sanierungsverwaltungsstellen Genehmigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nur unter der Auflage erteilen, dass nach Abschluss der Sanierungen von der Kommune festgelegte Mietobergrenzen eingehalten werden. „Diese Praxis war immer schon sachwidrig“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des IVD. Es habe zumeist keine Rechtsgrundlage für Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten gegeben.

„Wohnungen werden saniert, um bauliche Missstände zu beseitigen. Es muss Eigentümern möglich sein, die Miete nach solchen baulichen Verbesserungsmaßnahmen innerhalb der zivilrechtlichen Grenzen entsprechend anzupassen.“ Investitionen seien sonst in diesem Bereich nicht mehr attraktiv und liefen in Gefahr, völlig zum Erliegen zu kommen. „Es hat sich gezeigt, dass Investoren schon bei der Beschaffung von Baukrediten Schwierigkeiten haben, wenn es für ihre Objekte Mietobergrenzen gibt.“

Grundsätzlich kann die Gemeinde also Maßnahmen wie Mietobergrenzen nicht durch Beschluss festlegen. Das OVG Berlin hatte bereits ausgeführt, dass dies die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches unterlaufen würde. „Gemäß § 559 BGB kann der Vermieter die Kosten für eine Modernisierung auf die Miete aufschlagen. Allerdings nicht alles auf einmal, sondern er darf nach Abschluss der Bauarbeiten pro Jahr 11 Prozent der Ausgaben umlegen, die für die konkrete Wohnung entstanden sind“ so Rechtsanwältin Bettina Baumgarten von der Immobilienrechtskanzlei Bethge & Partner in Hannover.

Laut Schick ist es „mehr als fraglich, ob mit Mietobergrenzen tatsächlich der Schutz der alteingesessenen Anwohner erreicht werden kann“. Im konkreten Fall hatte der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg argumentiert, die Mietobergrenzen seien notwendig, um angestammte Bewohner nach Modernisierungen vor Verdrängung zu schützen. Dieses Argument der Städte und Gemeinden für Mietobergrenzen sei von Anfang an nicht nachvollziehbar gewesen.

[Quelle: iw-magazin.de]

26.05.2006

BGH: Contracting muss im Mietvertrag vereinbart sein

Der Bundesgerichtshof hat in zwei aktuellen Urteilen der Umstellung der Wärmelieferung auf Contracting im Mietverhältnis enge Grenzen gesetzt.

Der BGH hat demnach entschieden (VIII ZR 54/04), dass in einem laufenden Mietverhältnis die Umstellung auf Contracting nur zulässig ist, wenn hierfür im Mietvertrag eine ausdrückliche Regelung getroffen wurde oder der Mieter der Änderung zugestimmt hat. In einem anderen Urteil (BGH VIII ZR 362/04) stellten die Karlsruher Richter fest, dass diese Grundsätze auch dann gelten, wenn der so genannte Wärmecontractor die bestehende Heizungsanlage nicht nur übernimmt, sondern auch erneuert.

Die Kosten der Wärmelieferungen eines so genannten Wärmecontractors, der vom Vermieter den Betrieb der vorhandenen Heizungsanlage übernimmt, enthält im Gegensatz zu einer „normalen“ Heizkostenabrechnung kalkulatorische Kosten für Instandhaltung, Abschreibung, Kapital und Gewinn. Diese Kosten seien in einem laufenden Mietverhältnis ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters auch nicht als Betriebskosten umlegbar.

Fehlt – wie im verhandelten Fall – eine konkrete Vertragsregelung für den Contractingfall oder stimmen die Mieter einer Abrechnungseinheit der Übertragung des Betriebs der Heizungsanlage auf einen Dritten (Contractor) nicht ausdrücklich zu, darf der Hauseigentümer und Vermieter nur die „klassischen“ Heizkosten fordern, nicht aber die kalkulierten Wärmepreise des Contractors.

[Quelle: iw-magazin.de]

26.05.2006

Roth: Ordnungsrecht und finanzielle Förderung unterstützen energetische Gebäudesanierung

Baustaatssekretärin Karin Roth hat auf der internationalen Fachmesse für Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik und Gebäudeautomation in Moskau im Rahmen eines Symposiums die deutschen Strategien zur energetischen Gebäudesanierung vorgestellt.

Deutschland, so die Staatssekretärin, verstärke die energetische Gebäudesanierung und wende dazu einen Instrumentenmix aus Ordnungsrecht, Förderung, Öffentlichkeitsarbeit und flankierender Forschung an. Zentrale Elemente seien dabei eine Energieeinsparverordnung, ein Energieausweis für Altbauten und zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für Modernisierungsvorhaben.

Mit der Einführung von Energieausweisen sowohl für Wohn-, als auch für Nichtwohngebäude will die Bundesregierung Eigentümern und Mietern die energetische Qualität von Gebäuden und die Auswirkung auf die Betriebskosten besser transparent machen.

Für die Bundesregierung sei die Energieeinsparung im Gebäudebestand eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben, sagte Roth. Damit werde ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Durch Investitionen in energiesparende Heiztechnik oder Wärmedämmung würden auch Betriebskosten gesenkt und Arbeitsplätze geschaffen.

Dazu sollen in den nächsten Jahren insgesamt rd. 5,6 Milliarden Euro eingesetzt werden. Ein Großteil dieser Summe wird in Form von Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen aber auch in einem weiteren gesonderten Programm kommunale Gebäude mit Hilfe von Krediten energetisch ertüchtigt werden. Auch der Bund will seinen eigenen Gebäudebestand erheblich verbessern und hat dafür rund 120 Millionen Euro pro Jahr eingeplant, die zusätzlich zu geplanten Baumaßnahmen aufgewendet werden sollen.

[Quelle: iw-magazin.de]

09.05.2006

Lokale Lichtblicke auf dem Schweizer Immobilienmarkt

Wüest & Partner stellen die Immobiliemarktanalyse Immo-Monitoring Frühjahr 2006 vor.

Die Wüest & Partner AG, Zürich, hat ihren aktuellen Immobilienbericht, Immo-Monitoring 2006 – Frühlingsausgabe, veröffentlicht. Ergebnisse der Analyse: Der Schweizer Immobilienmarkt bewegt sich immer mehr in Richtung Nachfragermarkt. Bei den Büroflächen bestehen seit geraumer Zeit, Angebotsüberhänge. Ähnliches deutet sich nun auch im Wohnbereich an. Denn auch hier hat die intensive Neubautätigkeit der vergangenen Jahre die Angebotsmenge in einem Ausmaß anwachsen lassen, das sich als oberes Limit dessen erweist, was der Wohnungsmarkt zu absorbieren vermag. Positiv entwickeln sich für den Büroflächenbereich allein die Region am Genfer See, da die Neubauinvestitionen eher bescheiden ausfallen.

[Quelle: immobilienmanager.de]

09.05.2006

ebs Finanzakademie vom Universitäten-Streit nicht betroffen

Weiterbildungsgesellschaft verbleibt in Oestrich-Winkel

Die ebs Finanzakademie GmbH, eine der Weiterbildungsgesellschaften der European Business School in Oestrich-Winkel, ist vom „Streit der Universitäten“ nicht betroffen, der durch den Weggang des Departments of Real Estate und der Immoilienakademie zur Universität Regensburg ausgelöst wurde. Die ebs Finanzakademie verbleibt in Oestrich-Winkel und führt ihre Ausbildungsgänge wie bisher fort.

Das teilt Prof. Dr. Rolf Tilmes mit, der die Akademie im Jahr 1994 mit begründete und als „Wissenschaftlicher Berater“ seither leitet. Tilmes ist Honorarprofessor für Private Finance and Wealth Management an der European Business School.

Die ebs Finanzakademie bot mit dem einjährigen, berufsbegleitenden Kontaktstudium zum „Finanzökonom (ebs)“ als erstes Institut in Konti-nentaleuropa die Ausbildungsvoraussetzung für den „Certified Financial Planner® (CFP®) an. Seitdem gilt dieser Studiengang als Referenz. Neben dem Kontaktstudium Finanzökonomie führt die ebs Finanzaka-demie in Oestrich-Winkel und an mehreren anderen Studienorten Inten-siv- bzw. Kompakt-Studiengänge zur Weiterbildung auf universitärem Niveau durch.

[Quelle: iw-magazin.de]

09.05.2006

Betriebskostenausschlussfrist bei Gewerberaum

Für Wohnungen sieht § 556 Abs. 3 BGB die Erforderlichkeit der Abrechnungserstellung und Übermittlung an den Mieter binnen eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums vor. Für den Bereich des Geschäftsraums fehlt es an einer gesetzlichen Regelung. Das AG Wiesbaden nimmt für diesen Fall eine gesetzliche Regelungslücke an und schließt diese, indem die Regelung für Wohnraum entsprechend angewendet wird.

AG Wiesbaden, 93 C 349/05, NZM 2006, 140

Anhand der herangezogenen Gesetzesmaterialien führt das Gericht aus, dass neben der Gesetzeslücke auch die erforderliche Vergleichbarkeit der Sachverhalte zu bejahen ist. Der Mieter soll nach Ablauf einer bestimmten Zeit Klarheit darüber haben, ob er bezüglich seiner Betriebskosten ein Guthaben zu erwarten hat oder eine Nachzahlung leisten muss, was selbstverständlich nicht nur für den Wohnraummieter, sondern auch für den Mieter einer gewerblichen Immobilie gelten müsse. Dessen Interesse liege sogar noch höher als das eines Privatmieters.

Im zweiten Entscheidungsabschnitt ging es um die Frage der Fälligkeit der Kaution. Der entsprechende Rückzahlungsanspruch des Mieters ist (erst) nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Prüfung etwaiger Ansprüche fällig, die nach Ansicht des Gerichts bei mindestens sechs Monaten anzusiedeln sei. Da die Kaution aber auch Anspruch auf Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen deckt, sei diese Frist zu kurz. So müsse bei der Bemessung der Frist die gesetzliche Abrechnungsfrist für Betriebskosten berücksichtigt werden, zumindest in Höhe einer aufgrund der Nachzahlungsforderungen in der Vergangenheit zu erwartenden Nachzahlung.

[Quelle: iw-magazin.de]

05.05.2006

Deutscher Immobilien Index im Jahr 2005 auf Tiefststand

Marktperformance von Büroimmobilien erstmals im Minus

Der Deutsche Immobilien Index (DIX®) hat für das abgelaufene Jahr 2005 erstmals in der zehnjährigen Erhebungsperiode einen Total Return von nur einem halben Prozent ausgewiesen (Vorjahr 1,1 Prozent).

Das ermittelte die DID Deutsche Immobilien Datenbank aus der repräsentativen Datenbasis von 3.427 Immobilienobjekten mit einem Marktwert per Dezember 2005 von annähernd 60 Milliarden Euro. Diese werden von 22 institutionellen Anlegern in Deutschland gehalten und stellen 53 Prozent des relevanten Marktes dar – von der Allianz Immobilien GmbH bis zur Zurich Group Invest Europe GmbH. Der durchschnittliche Objektwert lag bei 17,4 Millionen Euro. Mit 56,6 Prozent war der Anteil an Büroimmobilien im Durchschnitt der untersuchten Portfolios dominierend, gefolgt von Handelsimmobilien mit 14,3 Prozent und der gemischten Nutzung Handel/Büro mit 9,5 Prozent. Wohnimmobilien waren mit 8,2 Prozent in den Portfolios vertreten. Der DIX Deutscher Immobilien Index misst die Performance von direkten Immobilieninvestitionen für Objekte, die während des gesamten Jahres im Bestand gehalten werden – ohne Transaktionen und Projektentwicklungen.

Deutlicher Verlierer waren im vergangenen Jahr Büroimmobilien, die erstmals in den zehn Jahren seit Erhebung der DIX-Zahlen ins Minus kamen: minus 0,7 Prozent und damit 1,2 Prozentpunkte unter Vorjahr (0,5). Gewinner zum Vorjahr waren Handelsimmobilien mit einem Performance-Plus von 1,2 Prozentpunkten auf 4,1 Prozent (Vorjahr 2,9), gefolgt von Wohnimmobilien, die sogar um 1,5 Prozentpunkte zulegen konnten und einen Total Return von 2,8 Prozent (Vorjahr 1,3) erreichten.

Die Netto-Cash-Flow-Rendite aller Bestandsobjekte im DIX – Kennzahl der Netto-Mieteinnahmen im Vergleich zum gebundenen Kapital – ist in den letzten zehn Jahren (1996 bis 2005) fast kontinuierlich gefallen. 1996 betrug sie noch 5,8 Prozent, im Jahr 2005 nur noch 4,6 Prozent. Dies ist auch durch steigende Leerstandsquoten bedingt. Der Rückgang der Wertänderungsrendite hat sich erheblich beschleunigt. Seit dem Aktien-Hype 2000/2001, als die Bestandsgrundstücke noch geringfügige Wertzuwächse aufwiesen, wurden die Objekte immer deutlicher abgewertet. Der Marktwertverlust in 2005 betrug für alle Bestandobjekte 4 Prozent, für den Teilmarkt Büroimmobilien sogar 5 Prozent. Das spiegelt deutlich die sich beschleunigende negative Entwicklung des Immobilienmarktes und hier besonders der Büroflächen wider.

Der Total Return der Bürostandorte wurde von negativen Vorzeichen dominiert. Nur in Hamburg (0,9 Prozent) und Düsseldorf (0,8) blieb den Investoren eine bescheidene Rendite. Berlin (minus 3,3 Prozent), Frankfurt (minus 1,8), Köln (minus 0,9) und Stuttgart (minus 0,5) fielen zurück. München zeigte eine glatte Null. Einen Einbruch auf minus 5,6 Prozent erlebte der Büromarkt in Leipzig im abgelaufenen Jahr.

„Bei dem derzeit niedrigen Bewertungsniveau deutscher Immobilien sehen Ausländer günstige Einstiegsmöglichkeiten“, sagt dazu Dr. Daniel Piazolo, Geschäftsführer der DID Deutsche Immobilien Datenbank GmbH, bei der Vorstellung des Zahlenwerks in Frankfurt. Nach seiner Auffassung hat die Branche die Talsohle im vergangenen Jahr erreicht. „Wir bemerken eine Frühlingsstimmung auf den deutschen Immobilienmärkten“. Dazu haben auch die Abwertungen der Bestandsobjekte in den offenen Immobilienfonds beigetragen, die zu einer Basis für bessere Renditen beitragen.

Somit hat die Assetklasse Immobilien wieder eine Chance, an die Entwicklung der anderen Indizes anzuknüpfen, von denen sie im Jahr 2005 weit überflügelt wurde. Der DAX verzeichnete eine Steigerung um 27,1 Prozent, Festverzinsliche Wertpapiere ein Plus von 4,9 Prozent (REXP) und Immobilien AGs sogar von 38,4 Prozent (E&G-DIMAX).

[Quelle: iw-magazin.de]

05.05.2006

„Immobilienkostenprognosen und Lebenszyklus“ in der Praxis

Seminarreihe von ebs und speedikon

„Immobilien - Werte und Wissen“ – dies ist der Titel einer Seminarreihe, zu der sich Experten der Branche in München treffen. Das Seminarthema am 20. Juni lautet „Immobilienkostenprognosen und Lebenszyklus“.

Da mit einer wachsenden Zahl großer Immobilientransaktionen gerechnet wird, weil auch ausländische Investoren in Deutschland günstige Einstiegspreise und Wachstumschancen sehen, rücken Lebenszykluskosten verstärkt in den Focus der Branche. Als Referenten in München werden Dr. Gert W. Riegel (HSG Technischer Service GmbH), Dr. Andrea Pelzeter (ebs-Immobilienakademie) und Dr. Barbara Schwer (speedikon Facility Management AG) erwartet.

Dr. Schwer wird an der ebs Immobilienakademie in München Informations-technologie-Werkzeuge und Methoden vorstellen, mit denen sich Lebenszykluskosten von Immobilien kalkulieren und steuern lassen: Langfristige Vorhersagen der Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Betriebskosten sind mit entsprechender Software heute ohne großen Aufwand möglich. Sie können die Bewertung voluminöser Immobilienportfolios entscheidend verbessern.

Die Seminarreihe wird organisiert von der speedikon Facility Management AG, einem Software- und Beratungsunternehmen mit Sitz in Bensheim an der Bergstraße. Die speedikon FM AG will bei dieser Veranstaltungsreihe in Zusammenarbeit mit der ebs Immobilienakademie, Immobilienfachleute über die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse informieren und Beispiele für deren Umsetzung in die Praxis präsentieren: Die Seminarreihe mit weiteren Veranstaltungen in Essen und Berlin dauert bis in den November. Weitere Infos unter: iww-seminarreihe.speedikonfm.com.

[Quelle: iw-magazin.de]

05.05.2006

Rentenfonds gelten als sicherste Anlage

Feri Rating & Research-Umfrage bei privaten Fondsanlegern

Bei einer Befragung, die Feri Rating & Research unter 880 meist sehr erfahrenen und engagierten Fondsanlegern durchführte, erklärten 71,5 Prozent, dass sie Rentenfonds (Investment-Grade) für sicher halten. Bei offenen Immobilienfonds differenzieren die Anleger nach Anlageschwerpunkten: Von den offenen Immobilienfonds mit Anlageschwerpunkt Europa sagen 44,3 Prozent, sie hielten diese für sicher. Global investierende offene Immobilienfonds halten 33,9 Prozent der Befragten für sicher und offene Immobilienfonds, die schwerpunktmäßig in Deutschland investieren, sind nach Einschätzung von 28,2 Prozent der Anleger sicher.

Weit abgeschlagen sind dagegen geschlossene Immobilienfonds, wenn es um Sicherheit geht. Geschlossene Auslandsimmobilienfonds halten 43,1 Prozent der Anleger für riskant und nur 16 Prozent sehen darin relativ sichere Investments. Bei den geschlossenen Immobilienfonds mit deutschen Objekten sind sogar 54,2 Prozent der Anleger der Meinung, diese seien riskant. Nur 10,9 Prozent halten diese Anlageform für relativ sicher.

„Nimmt man die Volatilität einer Anlageform als einen wichtigen Indikator für die Sicherheit bzw. das Risiko, dann unterliegen die Anleger beim Vergleich von Rentenfonds und offenen Immobilienfonds einer Fehleinschätzung“, so Helmut Knepel, Vorstand der Feri Finance AG und Geschäftsführer der Feri Rating & Research GmbH in Bad Homburg. „Rentenfonds haben sich in der Vergangenheit deutlich volatiler entwickelt als offene Immobilienfonds. Anleger mussten bei Rentenfonds innerhalb eines Kalenderjahres teilweise auch Verluste hinnehmen.“

Fragt man nach den langfristigen Renditechancen, dann ist das Urteil der Fondsanleger eindeutig: 86,8 Prozent der Anleger halten Aktienfonds (Standardwerte) für die Fonds mit den besten mittel- bis langfristigen Renditechancen. Offene Immobilienfonds, die schwerpunktmäßig im Ausland investieren, liegen hinsichtlich der Chanceneinschätzung vor Rentenfonds. Offene Immobilienfonds, die schwerpunktmäßig in Deutschland investieren, werden dagegen im Vergleich zu Rentenfonds als weniger chancenreich bewertet.

Kombiniert man beide Betrachtungen zur Ermittlung der erwarteten Rendite-Risiko-Potenziale gelten Aktienfonds (Standardwerte) derzeit als besonders attraktiv. Auch Rentenfonds (Investment Grade) werden positiver beurteilt als Immobilienanlagen. Von diesen werden offene Immobilienfonds mit globalem und europäischem Anlageschwerpunkt am günstigsten eingeschätzt. Die Rendite-Risiko-Profile offener Fonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland und vor allem geschlossener Immobilienfonds mit deutschen Objekten werden dagegen sehr kritisch beurteilt.

[Quelle: iw-magazin.de]

04.05.2006

Berliner Wohnungspreise erholen sich

Der Immobilienverband Deutschland sieht eine Trendwende am Berliner Wohnungsmarkt.

Eine Trendwende auf dem Berliner Immobilienmarkt prognostiziert der Immobilienverband Deutschland (IVD) in seinem neuen Preisspiegel für Berlin 2006. Er erwartet steigende Kaufpreise bei Wohnimmobilien in guten und sehr guten Lagen, mit leichten Rückgängen rechnet er nur noch in einigen einfachen Lagen im Osten der Stadt. Die Wohnungsmieten werden flächendeckend zulegen. Zudem weist der Preisspiegel zum Teil vom Gutachterausschuss abweichende Baulandpreise aus. Ein- und Zweifamilienhäuser mit Baujahr 2001 oder später kosten im Westteil der Stadt 260.000 Euro bis 320.000 Euro in einfachen und mittleren Lagen. Im Ostteil müssen Interessenten für vergleichbare Objekte 240.000 bis 300.000 Euro zahlen. Die Mieten sieht der IVD durchgängig steigen. Alle Preisauswertungen wurden basierend auf beurkundeten Kaufverträgen der IVD-Mitglieder ermittelt. Der Preisspiegel bezieht Faktoren wie Mikrolage sowie Ausstattung und Zustand der Wohnung in seine Berechnungen ein.

[Quelle: immobilienmanager.de]

04.05.2006

2005 Rekordjahr für deutschen Logistikimmobilienmarkt

Die Vermietungsumsätze erreichten 2005 einen neuen Rekordwert und lassen auch zu Beginn des Jahres 2006 neue Bestmarken erwarten. Auf dem Investmentmarkt konnten 2005 neunmal mehr Logistikimmobilien verkauft werden als noch im Jahr zuvor.

2005 war ein Rekordjahr auf dem deutschen Markt für Logistikimmobilien. Laut dem aktuellen Logistikimmobilien Report von Jones Lang LaSalle (JLL) konnten im vergangenen Jahr insgesamt 2,7 Millionen Quadratmeter Logistikflächen vermietet werden, davon mehr als eine Million Quadratmeter innerhalb der fünf großen Ballungsräume Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München. Laut Rainer Koepke, Leiter Industrie Immobilien Deutschland bei JLL, wird die Entwicklung auch in diesem Jahr positiv weiter gehen: „2006 könnte ein neuerliches Rekordjahr mit einem Lagerflächenumsatz von bis zu drei Millionen Quadratmetern, davon zwei Drittel außerhalb der Ballungsräume, werden.“ Unterstützt wird diese Annahme von den aktuellen Zahlen für das erste Quartal des laufenden Jahres. Fast eine Million Quadratmeter Lagerfläche sind bereits vermietet worden, wobei Hamburg mit einer Verdreifachung seines Umsatzes auf 170.000 Quadratmeter an der Spitze liegt.

Die Spitzenmieten für Lagerflächen über 5.000 Quadratmeter sind in Deutschland vergleichsweise stabil. In den Ballungszentren reicht die Spanne von 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat in Berlin bis zu 6,50 Euro in München. Auf Grund der Flächenknappheit zahlten allerdings einige Unternehmen auch bis zu neun Euro in der Cargo City Nord und Süd.

Neunmal mehr Logistiktransaktionen

Der Wunsch zur Diversifizierung ihrer Portfolios hat Logistikimmobilien im vergangenen Jahr auch vermehrt für Investoren interessant gemacht. Dabei bedeutete ein Transaktionsvolumen von 1,76 Milliarden Euro einen neuen Rekord und ein neunmal höheres Ergebnis als noch 2004. Zu diesem Ergebnis beigetragen hat laut JLL auch, dass Eigennutzer vermehrt über Sale-and-lease-back-Transaktionen ihre bis dato im Bestand gehaltenen Immobilien veräußert haben. Mit einem Anteil von 93 Prozent am gesamten Transaktionsvolumen beherrschten ausländische Investoren den Markt klar. Mehr als die Hälfte aller Käufer kamen aus Großbritannien.

[Quelle: immobilienmanager.de]

04.05.2006

Neues Europäisches Städtenetzwerk zur Integrationspolitik gegründet

Plattform für den Erfahrungsaustausch über kommunale Integrationsarbeit In Stuttgart ist jetzt ein neues Europäisches Städtenetzwerk zur Integrationspolitik mit dem Titel “Cities for Local Integration Policy of Migrants” gegründet worden. Initiatoren dieses neuen Netzwerks sind die Landeshauptstadt Stuttgart, der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (Straßburg), der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (Brüssel) und die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin).

Die Gründungs-Urkunde des neuen Netzwerkes wurde im Stuttgarter Rathaus von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster, der auch Präsident der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas ist, gemeinsam mit Ulrich Bohner, Generalsekretär des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats in Straßburg, und Dr. Jorma Karppinen, Direktor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, unterzeichnet.

Das wichtigste Ziel des Städtenetzwerks ist, erfolgreiche Strategien und Programme zur Integration und Partizipation von Zugewanderten auf kommunaler Ebene in Zusammenarbeit von ausgewählten europäischen Städten zusammenzutragen und zu dokumentieren. Ferner geht es darum, die Integrationsarbeit mit Unterstützung externer wissenschaftlicher Experten weiterzuentwickeln.

Dabei soll trotz verschiedenen Ausgangssituationen in den beteiligten Städten und Ländern eine Vergleichbarkeit des Standes und der Weiterentwicklung der Integrationsarbeit sichergestellt werden. Die praxiserprobten und wissenschaftlich ausgewerteten Ergebnisse, insbesondere nachhaltige “best practice” - Modelle, werden einer breiteren Fachöffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene in Form von Berichten und Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt.

Die europäischen Städte, insbesondere die wirtschaftsstarken Metropolregionen, sind Magneten für Zuwanderer aus aller Welt. Diese Städte verfügen über zahlreiche Erfahrungen, wie eine sprachlich, kulturell und religiös zunehmend heterogene Bevölkerung vor Ort erfolgreich integriert werden kann. Somit sind die Städte die wichtigsten Kompetenzzentren, wenn es darum geht, erfolgreiche Strategien für die Integration und Partizipation der Migranten in die jeweiligen Aufnahmegesellschaften zu entwickeln und umzusetzen.

Umgekehrt sind die von Einwanderung geprägten Städte und Gemeinden aber auch das erste Frühwarnsystem, wenn Integrationsprozesse in bestimmten Bereichen des Zusammenlebens zu scheitern drohen - wie zuletzt bei den Jugendkrawallen in Frankreich.

In einem ersten Schritt sind 30 Städte als Mitglieder in das Netzwerk berufen worden. Das erste Treffen hat in diesen Tagen in Stuttgart statt gefunden. Mit dabei waren unter anderem Vertreter aus Lüttich, Zagreb, Helsinki, Dublin, Luxemburg, Bukarest und Istanbul, der Europäischen Kommission sowie Mitarbeiter der Robert Bosch Stiftung und der König Baudouin Stiftung.

[Quelle: iw-magazin.de]

04.05.2006

IVD sieht Trendwenden auf Berliner Immobilienmarkt

Eine Trendwende auf dem Berliner Immobilienmarkt prognostiziert der Immobilienverband Deutschland (IVD) Berlin-Brandenburg e. V. in seinem neuen Preisspiegel für Berlin 2006.

Er erwartet überwiegend steigende Kaufpreise bei Wohnimmobilien in guten und sehr guten Lagen. Die Wohnungsmieten für vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser mit guter Ausstattung und für modernisierte große Altbauwohnungen werden weiter zulegen.

Preisspiegel mit neuem Konzept

Alle Preisauswertungen wurden basierend auf beurkundeten Kaufverträgen der IVD-Mitglieder, ergänzt durch Expertenbefragungen und Einschätzungen des Wertermittlungsausschusses, vorgenommen. Anderen Datenerhebungen haben die IVD-Werte voraus, dass erstmals Faktoren wie Mikrolage, Ausstattung und Zustand in die Ermittlungen eingeflossen sind.

Starke Umsatzsteigerungen im Jahr 2005

Das hohe Interesse ausländischer Investoren gerade am Berliner Immobilienmarkt hat die Nachfrage verstärkt und die Preistendenz gedreht. Andreas Habath, stellvertretender Koordinator des IVD-Wertermittlungsausschusses WEA, sagt hierzu: „Den mit Abstand stärksten Nachfrageboom verzeichneten die als Renditeimmobilien bezeichneten, gemischt genutzten Mietwohn- und Geschäftshäuser, deren Ertragsfaktor – also die Jahresnettokaltmiete im Verhältnis zum Kaufpreis – sich innerhalb von zwei Jahren im Schwerpunkt von zehn auf zwölf steigerte. Nachgefragt werden mittlerweile aber auch Immobilien, die noch vor einigen Jahren überhaupt nicht im Blickpunkt von Investoren lagen, beispielsweise Wohnimmobilien in einfachen Lagen und Gewerbeimmobilien.“

In fast allen Marktsegmenten wurden hohe Umsatzsteigerungen erzielt. Die Beurkundungen legten um 30 Prozent zu. Der Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern stieg im letzten Quartal 2005 auf einen Rekordwert – was mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zusammenhängen dürfte. Ein so hohes Verkaufsniveau wie 2005 erwartet der IVD für dieses Jahr nicht. „Die Verkäufe sind aber in den ersten Monaten des Jahres 2006 nicht eingebrochen, sondern bewegen sich weiter auf hohem Niveau – das gilt auch für die einfachen Lagen im Osten der Stadt“, stellt Habath heraus.

Der 32 Seiten umfassende Preisspiegel kann gegen eine Schutzgebühr von 15 Euro beim IVD Berlin-Brandenburg e.V. bestellt werden unter Tel. 030/89735364, per E-Mail an info@ivd-berlin-brandenburg.de oder direkt auf der IVD-Homepage www.ivd-berlin-brandenburg.de

[Quelle: iw-magazin.de]

03.05.2006

Geschichte der Makler

Makler sind etwa seit 3000 Jahren nachgewiesen. In Griechenland erachtete man nach Ansicht einiger Autoren den Berufsstand ca. 46 v. Chr. als "vollendet". Sie wußten alles, konnten alles, machten alles, und zwar Marktpreise festlegen, Gewichte und Maßeinheiten kontrollieren, Vereinbarungen bezeugen, Verträge dokumentieren und abwickeln. Sie waren als Mittler und Vermittler tätig (später: Mediatores et intercessores nach römischem Recht), durch ein Dekret des Kaiser Justitian konnten sie als Amtsleute für andere verbindlich verkaufen.

Um 1300 wurden die mitteleuropäischen Makler in Makler und Vermittler aufgespalten. Zahlreiche Städte erließen nach und nach neue Maklerverordnungen, nach denen die Wirte für ihre von weither angereisten Gäste tätig werden konnten (als Agenten beim Aufstöbern der Waren, der Wahl des Anbieters und als Mittler des Geschäfts). Die herkömmlichen Makler wurden verpflichtet, mit den Wirten zusammen zu arbeiten und mußten mit den Wirten ihre Courtagen teilen.

Die Makler besaßen den sog. "Gottespfennig", ein Pfand des Eigentümers der Ware. Der Gottespfennig blieb solange in der Hand des Maklers, bis das Geschäft abwicklungsreif war. Dann wanderte der Gottespfennig an den Käufer, der ihn dem Verkäufer wieder übergab. Makler hatten also zeitweise eine starke Position. Auch standen sie teilweise, insbesondere vor dem Jahre 0, unter Rechtsimmunität. Ihnen war erlaubt, starre Verhaltensweisen zugunsten wirtschaftlicher Lebendigkeit aufzubrechen.

Trotzdem waren Makler nicht überall gern gesehen. Sie trieben sich z. B. mit "Ausländern" rum - und diese gab es im Mittelalter schon im nächsten Dorf - und zeigten auch schon mal Leute an, die falsche Gewichte verwendeten oder Wein mit Wasser panschten. Außerdem boten sie Waren unter der Herkunftsangabe an, was manchem Eigentümer die Zornes- und Schamröte ins Gesicht trieb. Zu letzterem gibt es zahlreiche römische Fragmente in lateinischer Sprache, die Beschwerde darüber führen.

Historisch gesehen also ein ungeheuer interessanter Beruf.

Quelle: www.immobiliendiskussion.de von Chinwuba, Monika, www.abschlussmakler.de

02.05.2006

Neue Immobilienmesse in Wien

Die REAL VIENNA hat die Immobilienmärkte der zentral- und südosteuropäischen Staaten im Fokus.

Vom 31. Mai bis 2. Juni findet in der österreichischen Hauptstadt Wien die erste internationale Gewerbe- und Industrieimmobilien-Fachmesse REAL VIENNA statt. Die Messe, die ihren Fokus auf die Immobilienmärkte Zentral- und Südosteuropas legt, beinhaltet neben einer Ausstellung ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Podiumsdiskussionen und weiteren sozialen Events. Der Messeverantstalter Reed Exhibitions Messe Wien erwartet 180 Aussteller aus 16 Ländern.

Auch IMMOBILIEN MANAGER ist auf der REAL VIENNA mit einem eigenen Messestand vertreten. Dort können Sie als Abonnent unserer Zeitschrift ein Wochenende für Zwei in Wien gewinnen, das wir gemeinsam mit der Reed Exhibitions Messe Wien verlosen. Zudem moderiert IMMOBILIEN MANAGER-Herausgeber Andreas Schiller am 31. Mai um 11.45 Uhr die Auftaktveranstaltung auf der Themenbühne Cities & Regions. Zu der Podiumsdiskussion der Investkredit Bank AG „Aufbruch in neue Märkte – Immobilieninvestitionen in Mittel- und Osteuropa“ haben Klaus Gugglberger, Mitglied des Vorstands der Investkredit Bank AG; Bernhard Mayer, Sprecher der Geschäftsführung der Europolis Real Estate Asset Management GmbH; Ilaria Benucci, Director Property and Tourism Team der European Bank of Reconstruction and Development EBRD; Mariarcangela Carriero, Real Estate Program Manager bei Hewlett Packard; Angelika Kunath, geschäftsführende Gesellschafterin, FHH Fondshaus Hamburg sowie Jörg Banzhaf, Geschäftsführer der ECE, ihre Teilnahme bereits zugesagt.

[Quelle: immobilienmanager.de]

02.05.2006

20 Prozent aller öffentlichen Gebäude brauchen Sicherheitsüberprüfung

Der Vorstand Technik der TÜV Rheinland Group, Dr. Wolfram Oppermann, war als Experte für Bautechnik bei einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag. Die Vorschläge, die die TÜV Rheinland Group macht, sind Ergebnis jahrzehntelanger Erfahrung mit gebäudetechnischen Anlagen und Einrichtungen und neuesten Erkenntnissen aus Untersuchungen zur Stand- und Funktionssicherheit von Hallendächern nach dem Unglück von Bad Reichenhall. Danach wird deutlich: Die gesetzliche Grundlage ist gut und ausreichend. Allerdings bedarf die Umsetzung der Gesetze viel stärker einer Prüfung und Dokumentation.

Dr. Wolfram Oppermann: "Wir brauchen keine neuen Gesetze um öffentliche Gebäude sicherer zu machen. Aber bislang gibt es für die Bautechnik und die Standfestigkeit eines Gebäudes keine Prüfpflicht, das liegt einzig im Ermessen des Betreibers. Nach unseren Erkenntnissen sind schätzungsweise 10 bis 20 Prozent der Gebäude mit Risiken behaftet, die eine Sicherheitsüberprüfung sinnvoll machen."

Es besteht zudem eine Rechtsunsicherheit für den Betreiber einer Halle oder eines Bürogebäudes - egal ob öffentliche Hand oder privat -, da es für die Umsetzung seiner Betreiberpflichten keinen Standard zur Standsicherheit gibt. Es gibt deshalb den Bedarf, die Standsicherheit in Gebäuden mit hohem Gefährdungspotential regelmäßig zu checken. Dies belegen die Prüfungen der letzten Monate.

Folgende Punkte, die dem Betreiber bislang selbst überlassen sind, sollten aus Sicht der Experten der TÜV Rheinland Group künftig einheitlich geregelt werden:

  • Ein fertig gebautes Gebäude muss mit Blick auf Statik und Standfestigkeit dokumentiert werden.
  • Der Betreiber verschafft sich mit eigenem (entsprechend geschultem) Personal einen regelmäßigen Überblick über Zustand und Veränderungen.
  • Über jedes Gebäude ab einer gewissen Gefährdungsklasse wird ein Bauwerksbuch erstellt, in dem Wartung, Instandhaltung, Inspektion und Reparatur dokumentiert werden.
  • Eine Klassifizierung von Gebäuden in Risikoklassen soll nach den folgenden Kriterien
  • Vulnerabilität (Bauart, Werkstoffe, Inspizierbarkeit)
  • Gefährdungspotential (Anzahl, Besucher)
  • Einwirkungen (Lasten, Feuchte, Temperatur) erfolgen.
  • Eine generelle Prüfpflicht durch Dritte ist nicht erforderlich, sondern sollte auf die höchsten Risikoklassen - die noch festzulegen sind - konzentriert werden.

Der Aufwand dieser Dokumentation ist – so der TÜV – im Verhältnis zu den allgemeinen Bewirtschaftungskosten eher gering. Denn durch ein solches Bauwerksbuch werden Mängel früh erkannt, das wiederum senkt die Kosten für Reparaturen und damit die Betriebskosten.

"Eine Schließungswelle von Gebäuden und Hallen ist nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht zu befürchten, wenn man dies umsetzen würde. Die Sicherheitsmängel, die sofort eine Reaktion erfordern, liegen nach unseren Erfahrungen unter 5 Prozent der Gebäude", sagte Dr. Oppermann im Landtag.

Die schon heute vorgeschriebenen Kontrollen zur Standsicherheit beziehen sich einzig auf die Sicherheit bei allen öffentlichen Brücken. Außerdem überprüfen Experten der TÜV Rheinland Group mit Hilfe modernster Mess- und Analyseverfahren, der sogenannten Bauwerksdiagnose, Gebäude auf ihre Langzeitstabilität. Deutschlandweit wird zurzeit an über 40 Gebäuden und Brücken ein solch standardisiertes Langzeitmonitoring durchgeführt.

[Quelle: iw-magazin.de]

02.05.2006

ImmoAuktionen.de veranstaltet Auktion zugunsten der Deutschen Krebshilfe

Nach der ersten erfolgreichen Charity Auktion zugunsten der Deutschen Krebshilfe im November 2005 zum einjährigen Bestehen der Online-Auktionsplattform www.ImmoAuktionen.de, engagieren sich die Gründer jetzt verstärkt für karitative Zwecke.

Charity Auktionen sollen nun regelmäßig angeboten werden, wie die zurzeit durchgeführte zweite Charity Auktion zugunsten der Deutschen Krebshilfe zeigt. Bei dieser werden meist signierte Artikel deutscher Prominenz angeboten, beispielsweise signierte Trikots, Krawatten Bücher etc.. Viele bekannte deutsche Persönlichkeiten sind dem Aufruf der Auktionsplattform gefolgt und haben dieser signierte, ihnen nahestehende Gegenstände zur Verfügung gestellt. Zum Gebot stehen unter anderem eine getragene Krawatte des ehemaligen Finanzministers Hans Eichel, eine signierte Biografie der regierenden Bundeskanzlerin Angela Merkel, signierte Poster und Vimpel von Schalke 04 und TSV 1860 München, ein signiertes Radtrikot gespendet vom M! oderator Alexander Mazza, und viele weitere signierte T-Shirts, Bücher, Kochschürzen, Kugelschreibersets und weiteres.

[Quelle: iw-magazin.de]

28.04.2006

Scope: Deutliche Qualitätssteigerung bei einigen Offenen Immobilienfond

Ratingagentur legt drittes Immobilienfondsrating vor:

Nach den jetzt vorliegenden, jährlich aktualisierten Ergebnissen 2006 der Ratingagentur Scope für Offene Immobilienfonds hat eine deutliche Qualitätssteigerung bei einer Reihe von Fonds stattgefunden.

Erstmals wurden drei Offene Immobilienfonds mit der zweithöchsten Ratingstufe AA bewertet. Sieben weitere Fonds erhielten mit A eine ebenfalls hohe Bewertung. Im Vorjahr hatten sechs Fonds eine Note im Bereich A erhalten; kein Fonds hatte eine Note im AA-Bereich erreicht.

Die Ratingagentur Scope veröffentlicht damit zum dritten Mal in Folge Ratings für Offene Immobilienfonds. Für die Ratingergebnisse zeichnet die Tochtergesellschaft der Scope Holding GmbH, die Scope Analysis Open Ended Funds GmbH (im Folgenden Scope) verantwortlich. Erstellerin der Analyse ist Chefanalystin Alexandra Merz mit ihrem Team. Kernelemente der Ratingmethodik, die quantitative sowie qualitative Elemente enthält, sind die Qualität des Managements, das Immobilien- sowie das Liquiditätsportfolio, Kostenstruktur, Nachhaltigkeit der Performance sowie die Nachsteuerrendite der Ausschüttung. Jeder Fonds wird anhand der genannten sechs Panels im Detail analysiert. Die Bewertung der Immobilienportfolios erfolgt wie in der Vergangenheit durch die BulwienGesa AG. Die Einzelnoten der Panels werden anhand bestimmter Gewichtungen zu einer Gesamtratingnote zusammengeführt.

Insgesamt 28 Offene Immobilienfonds hat Scope in den vergangenen Wochen einem Rating unterzogen. Davon wurden sieben junge Produkte erstmals mit einer Ratingnote bewertet. Von den bereits im vergangenen Jahr benoteten 21 Fonds verbesserten sich acht, sechs verschlechterten sich. Sieben Fonds erhielten eine unveränderte Benotung. Drei Offene Immobilienfonds, die bereits im vergangenen Jahr mit BBB oder A gute Benotungen erhielten, konnten nach den Ergebnissen von Scope ihre Qualität um eine Ratingstufe auf A bzw. AA weiter steigern oder zumindest halten. Dabei handelt es sich um den DIFAGrund (von A auf AA), den DIFA-Fonds Nr. 1 (von BBB auf A) sowie den grundbesitz global (unverändert A). Von den sieben neu in die Ratingbenotung aufgenommenen Offenen Immobilienfonds erhielten drei Produkte die Note A sowie zwei Fonds, die sich beide an institutionelle Anleger wenden, AA-Ratings.

Scope wird sich künftig auf das Rating und die Risikoklassifizierung der Offenen Immobilienfonds konzentrieren. Die Lizenzpartner von Scope greifen auf sämtliche Elemente des Ratings für Offene Immobilienfonds zurück und nutzen die Einzelergebnisse im Abgleich mit den individuellen Portfolios ihrer Kunden. Eine konkrete Handlungsempfehlung – wie bisher erfolgt – ist für diesen professionellen Nutzerkreis nicht erforderlich.

Die Detailanalyse der einzelnen Immobilienportfolios nimmt die BulwienGesa AG (Bulwien) vor. Die 28 erfassten Fonds verfügen insgesamt über 1.544 Immobilien mit über 40.000 Mietkonditionen (Vorjahr 1.687 Immobilien bei 23 erfassten Fonds). Der durchschnittliche Leerstand erreicht mit 11,9 Prozent einen im internationalen Maßstab normalen Wert. Der höchste Leerstand liegt mit 12,5 Prozent nach wie vor bei den Büroimmobilien; Bulwien erwartet nicht, dass sich diese Situation kurzfristig wesentlich ändern wird. Trotz massiver Verkäufe dominieren deutsche Immobilien flächenanteilsmäßig mit 51,8 Prozent nach wie vor die Portfolios. Der europäische Anteil erreicht mittlerweile 35,8 Prozent, der interkontinentale Anteil 12,4 Prozent.

[Quelle: iw-magazin.de]

28.04.2006

BGH-Urteile zu Schrottimmobilien

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat jetzt einige lang erwartete Urteile zu kreditfinanzierten Fondsbeteiligungen gefällt. Bei so genannten "verbundenen Geschäften" können Anleger ihre Ansprüche und Einwendungen, die ihnen gegen die Fondsgesellschaft zustehen auch weiterhin der Bank entgegenhalten.

"Laut einer Presseerklärung zu den neuen Urteilen scheint der BGH den Anwendungsbereich gegenüber früherer Rechtssprechung sogar noch zu erweitern: Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler können Anleger nun auch gegenüber der Bank geltend machen. Überdies ist Anlegern künftig auch die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung möglich, sofern er hinsichtlich der Beteiligung getäuscht wurde und seinen Darlehensvertrag ohne Täuschung nicht abgeschlossen hätte.", erläutert Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Siegburger Kanzlei Göddecke.

Nach Ansicht der Anlegerschützer haben die Anleger jedoch auch einige "Kröten zu schlucken": Im Vergleich zur bisherigen Rechtssprechung des II. Zivilsenats ist es nach den aktuellen Urteilen nicht mehr möglich, etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Fondsverantwortlichen gegenüber der Bank geltend zu machen. Darüber hinaus sieht der nunmehr allein zuständige XI. Zivilsenat einen nichtigen Darlehensvertrag als geheilt an, wenn das Darlehen auf Anweisung des Darlehensnehmers an einen Dritten ausgezahlt worden ist, obwohl ein "verbundenes Geschäft" vorliegt - dies sah der II. Zivilsenat noch anders. War der II. Zivilsenat bis vor kurzem für Kredit finanzierte Fondsfinanzierungen zuständig, hat nunmehr wegen einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans beim Bundesgerichtshof der - weithin als Bankensenat bezeichnete - XI. Zivilsenat diese Verfahren übernommen.

Rechtsanwalt Corzelius kommentiert: "Obwohl es auf den ersten Blick so aussieht, als würden die Anlegerrechte durch den XI. Zivilsenat erneut einen Dämpfer erhalten, liefert die aktuelle Presseerklärung insbesondere wegen des Verweises auf die Haftung der Bank wegen des Vermittlerverschuldens auch Grund zur Hoffnung. Die Rechtslage bleibt komplex. Anleger sollten sich daher von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen."

[Quelle: iw-magazin.de]

21.04.2006

Deutsche haben mehr Platz zum Wohnen

Die Pro-Kopf-Wohnfläche in Deutschland steigt und ist international doch nur Mittelmaß.

Die Wohnfläche, die jedem Deutschen pro Kopf zur Verfügung steht, ist zwar im Jahr 2005 um 0,4 Quadratmeter auf einen neuen Höchststand von 41,2 Quadratmeter gestiegen. Im internationalen Vergleich belegen die Deutschen mit diesem Wert allerdings lediglich einen Platz im Mittelfeld. Dies geht aus den Berechnungen des ifs Städtebauinstituts in Berlin hervor.

Der Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland hat sich demnach verringert. Während im Westen der Republik jedem Bürger im Durchschnitt 41,8 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen, sind es im Osten 38,5 Quadratmeter. Die Differenz hat sich damit seit 1990 von damals 8,2 Quadratmetern auf aktuell 3,3 Quadratmeter reduziert.

International rangieren die USA (68,1 Quadratmeter) vor Dänemark (50,6), Schweden, der Schweiz und Großbritannien mit jeweils rund 44 Quadratmetern.

[Quelle: immobilienmanager.de]

21.04.2006

Maklerrecht: Gefährliche Gefälligkeiten

Kleinere Reparaturarbeiten machen den Makler noch nicht zum Verwalter. Das Landgericht Düsseldorf lehnte deshalb die Rückforderung einer Maklerprovision ab. Der Kläger hatte seinen Anspruch damit begründet, der Makler sei als Verwalter im Sinne des Wohnungsvermittlungsgesetzes (ƒ 2 Abs. 2 Nr. 2) anzusehen. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. März 2005 - 20 S 167/04 = NJW-RR 2006, 235

Wer Verwalter im Sinne des WoVermG ist, hängt nicht davon ab, ob er zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses eine formale, vertraglich übernommene Verwalterstellung hinsichtlich der zu vermittelnden Wohnung innehat. Er kann nämlich "faktischer Verwalter" sein. Als solcher ist er nach Ansicht des LG Düsseldorf jedoch nur dann anzusehen, wenn die wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben ein "solches Gewicht erreicht" haben, dass ihr "Anlass dafür nicht mehr in der Vermittlungstätigkeit gesehen werden kann, sondern sich als eigenständige Verwaltertätigkeit darstellt". Kleinere Reparaturarbeiten (hier: Auswahl des Teppichbodens, Auswahl und Beauftragung von Handwerkern, Austausch von Badarmaturen) stellen sich nur als gelegentlich ausgeführte Gefälligkeiten dar.

Praxistipp:

Das Düsseldorfer Landgericht hat vorliegend zu Recht angenommen, dass dieser Makler nicht als Verwalter anzusehen ist. Es nennt als zusätzliches Kriterium für die Annahme eines "faktischen Verwalters" auch den Zeitraum, in dem bestimmte "Verwalteraufgaben" provisionsunschädlich übernommen werden dürfen. Das Gericht trägt somit dem Umstand Rechnung, dass gewisse Dienstleistungen erlaubt sein müssen, die streng genommen nicht zu den Maklerpflichten gehören. Dennoch ist dieses positive Dienstleistungsverständnis gefährlich. Gibt es doch auch andere Gerichte, die weniger maklerfreundlich urteilen. Der sicherste Weg ist somit immer noch die Vereinbarung einer Vermieterprovision, da diese nicht den Verboten des Wohnungsvermittlungsgesetzes unterliegt.

Autor: Uwe Bethge, Anwaltskanzlei Bethge & Partner

[Quelle: iw-magazin.de]

21.04.2006

Renditen für Einzelhandelsimmobilien in 1a-Lagen

Kemper’s-Studie: Spitzengruppe München, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, Stuttgart Die Bruttoanfangsrenditen für Einzelhandelsimmobilien in innerstädtischen 1a-Lagen zeigen sich 2006 weiter stabil und liegen im bundesweiten Durchschnitt exakt auf Vorjahresniveau. Damit setzt sich das 10-Jahres-Hoch aus dem Vorjahr nahtlos fort. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie des auf Handelsimmobilien spezialisierten Maklerhauses Kemper’s.

Die aktuellen Renditen für erstklassige Objekte liegen danach im westdeutschen Durchschnitt bei konstanten 7,25 Prozent. In Ostdeutschland prognostiziert Kemper’s für das laufende Jahr einen Durchschnitt von 8,3 Prozent. In den 1a-Lagen ist mit einer zunächst weiterhin stabilen Renditeentwicklung zu rechnen. Die für viele internationale Investoren entscheidende Differenz zwischen Immobilienrendite und Zinsniveau wird sich laut Kemper’s voraussichtlich erst nach Ablauf der kommenden 12 bis 18 Monaten nennenswert verringern.

Renditen zwischen 4,0 und 6,0 Prozent für Top-Objekte in Metropolen

In den Top-Lagen der Metropolen bewegen sich die Spitzenrenditen 2006 laut Kemper’s bei etwa 4,0 bis 5,0 Prozent. In München und Düsseldorf liegen sie bei 4,0 bzw. 4,75 Prozent. In Frankfurt, Hamburg, Köln und Stuttgart werden für Spitzenobjekte etwa 5,0 Prozent erzielt. Renditen zwischen 5,0 und 6,0 Prozent prognostiziert Kemper’s für erstklassige Objekte in Berlin, Dortmund, Freiburg, Hannover, Mannheim, Münster, Nürnberg und Wiesbaden.

In Mittelstädten liegen die Renditen zwischen 5,5 und 8,25 Prozent

Für westdeutsche Städte mit 250.000 bis 500.000 Einwohnern nennt Kemper’s einen durchschnittlichen Rendite-Korridor von 5,5 bis 7,75 Prozent. Städte mit 100.000 bis 250.000 Einwohnern erzielen je nach Standortqualität 6,0 bis 8,25 Prozent. In Städten bis 100.000 Einwohnern liegt die Bandbreite zwischen 7,0 und 9,5 Prozent. Für ostdeutsche Einzelhandels-Immobilien liegt die Spanne im laufenden Jahr zwischen 6,25 und 10,5 Prozent. Spitzenreiter ist Leipzig (6,25), gefolgt von Dresden (6,45), Erfurt (6,75) und dem stark aufstrebenden Potsdam (7,0).

Investmentchancen bleiben günstig – Zusätzlicher Anreiz Konjunkturerholung

Den genannten Ertragsdaten steht mit etwa vier Prozent ein historisch niedriges Niveau der Hypothekenzinsen gegenüber. Im Idealfall können die Erträge aus den Mieteinnahmen die Fremdkapitalkosten auch bei einer Fremdkapitalquote von 100 Prozent nach wie vor mehr als decken. Außerdem bietet die Aussicht auf eine Konjunkturerholung einen weiteren Anreiz für Investments in Deutschland. Vor diesem Hintergrund rechnet Kemper’s in den 1a-Lagen mit einer zunächst weiterhin stabilen Renditeentwicklung.

Nachhaltig sinkende Rendite-Zins-Differenz frühestens in 12 bis 18 Monaten

Die für viele internationale Investoren entscheidende Differenz zwischen Immobilienrendite und Zinsniveau wird sich voraussichtlich erst nach Ablauf der kommenden 12 bis 18 Monaten nennenswert verringern. Zum einen bewirkt die anhaltend hohe internationale Nachfrage tendenziell steigende Multiplikatoren und damit sinkende Renditen. Zum anderen ist mittelfristig mit einem Anstieg der Zinsen zu rechnen. Die aktuelle Phase, in der sich auch Immobilien platzieren lassen, die bislang als schwierig vermarktbar galten, ist laut Kemper’s dementsprechend eine befristete Chance.

[Quelle: iw-magazin.de]

21.04.2006

Immobilienwirtschaft hilft Kindern in Not

Die Kinderhilfe der Deutschen Immobilienwirtschaft, ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Köln, lädt am 17. Mai zu einer Benefizveranstaltung in den Rotonda Business Club in Köln ein.

Die Kinderhilfe der Deutschen Immobilienwirtschaft unterstützt ein Kinderkrankenhaus in Nigeria. Auf dieser Veranstaltung berichtet Dr. Torsten Erdsach vom Children Hospital Sokota über die Bedrohung durch die Nomakrankheit und erklärt, wie Spendengelder eingesetzt werden. Der persönliche Kontakt des Vereinsvorsitzenden, Dipl.- Kfm. Jens H. Kratzke, Geschäftsführer vom Immobilien Vertreib Köln, zum Botschafter in Nigeria soll sicherstellen, dass die Gelder dort auch wirklich ankommen und sinnvoll verwendet werden.

Weitere Informationen: 0221-660 65- 23 oder www.kidhelp.de

[Quelle: iw-magazin.de]

21.04.2006

Neue Partner im Wohnfinder-Netzwerk

Kooperationen mit weiteren mitteldeutschen Kommunen Die Immobilienangebote des ostdeutschen Immobilienportals wohnfinder.de sind jetzt auch auf den offiziellen Städteportalen von Bischofswerda, Ilmenau, Blankenburg und Meerane sowie auf den regionalen Informationsportalen www.erzgebirge-life.de und www.dresden-web.de vertreten.

Im Rahmen einer exklusiven Kooperationen erstellt und hostet die Wohnfinder AG den Immobilienmarktplatz auf den Partnerseiten. Damit steht deren Nutzern zukünftig eine komfortable und effektive Möglichkeit zur Verfügung, nach Wohnungen, Häusern, Gewerbeobjekten und Grundstücken in Ihrer Region zu suchen.

Mit der Partnerschaft baut wohnfinder.de seine regionale Präsenz bei der Online-Vermarktung von Immobilien konsequent weiter aus. Als Ergebnis dieser Strategie bietet das ständig wachsende regionale Wohnfinder-Kooperationsnetzwerk eine beispiellose regionale Marktabdeckung für Anbieter und Interessenten von Immobilien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zum Wohnfinder-Netzwerk zählen u.a. die offiziellen Internet-Auftritte der Städte Dresden, Halle, Meißen, Meiningen, Grimma und Suhl, reichweitenstarke Regionalportale sowie die Online-Auftritte beliebter Radio-Sender.

[Quelle: iw-magazin.de]

18.04.2006

IVD kritisiert REITs-Kritiker

Die von einigen SPD-Politikern geäußerte Kritik an der geplanten Einführung von deutschen Real Estate Investment Trust hält der Immobilien Verband Deutschland für unbegründet.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD), hält die in den vergangenen Tagen erneut aufgekommene Kritik einiger Politiker an der geplanten Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland für unbegründet. Der Verband hält die Vorschläge zur steuerlichen Ausgestaltung der G-REITs für durchaus konstruktiv. Die von den Kritikern ins Feld geführte Gefahr negativer Auswirkungen für Mieter aufgrund der Profitausrichtung der REITs sieht der IVD nicht. „Dies widerspricht den Erfahrungen im Ausland“, erklärt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. Gegenüber den angelsächsischen Investoren, die in den vergangenen Jahren die großen Wohnungstransaktionen in Deutschland getätigt haben, hält Schick REITs sogar für „eine vergleichsweise konservative Anlageform.“ Vor allem Kommunen könnten über Beteiligungen an G-REITs ihren Einfluss auf Wohnungsbaugesellschaften ausüben und nicht wie bei einem Verkauf an Private-Equity-Investoren die Kontrolle aus der Hand geben.

Davon abgesehen rechnet Schick damit, dass die Kommunen ihre Wohnungsbestände ohnehin verkaufen werden, wenn sie es für sinnvoll erachten – mit oder auch ohne G-REITs. Er sieht vielmehr die Gefahr, dass bei einer Blockade die Investorengelder an Deutschland vorbei ins Ausland abwandern werden.

[Quelle: immobilienmanager.de]

18.04.2006

IVD empfiehlt neues Immobilien Jahrbuch 2006

Das neue Immobilien Jahrbuch 2006 ist mit 25 Beiträgen renommierter Autoren zu allen branchenrelevanten Themen erschienen. Das Werk wurde herausgegeben von dem Immobilienjournalisten Robert Ummen und dem Bundesgeschäftsführer beim Immobilienverband Deutschland (IVD), Sven Johns. Es führt die Akteure und Marktteilnehmer in den aktuellen Stand der Diskussion ein und bietet zugleich ein reichhaltiges Angebot zur Vertiefung der Informationen.

Dabei reicht die Bandbreite der Themen von der Wohnungsbau- und Stadtent-wicklungspolitik über anstehende steuerliche Änderungen bis hin zur Einführung von Real Estate Investment Trusts (Reits) oder der neuesten Rechtsprechung im Makler- und Mietrecht.

So erläutert etwa Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) die Zielsetzun-gen der Großen Koalition für die Politikfelder Bauen, Wohnen und Stadtentwick-lung. Zentrale Aufgabe dabei sei die Bewältigung des demografischen, städtebau-lichen und wirtschaftlichen Strukturwandels, schreibt Tiefensee. Zum Geschehen an den Immobilieninvestmentmärkten erklärt er, die Veräußerungen großer, teils kommunaler Wohnungsbestände sei hinsichtlich der damit verbundenen sozialen, städtebaulichen und bauwirtschaftlichen Auswirkungen sorgfältig zu analysieren. Die Einführung von Reits werde von der Regierung befürwortet, sofern die verläss-liche Besteuerung beim Anleger sichergestellt und eine positive Wirkung auf Im-mobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sei.

Eckart John von Freyend, Vorstandsvorsitzender der IVG Immobilien AG, fordert in einem weiteren Beitrag, dass deutsche REITs nicht zu vielen Beschränkungen unterworfen sein dürften: „Werden bei uns zügig REITs eingeführt, deren Kon-struktionsmerkmale international akzeptiert sind, dann kann Deutschland zu einem führenden Immobilien-Finanzplatz werden.“

Prof. Norbert Walter, Chefvolkswirt der Deutschen Bank, prognostiziert eine lang-same Erholung der deutschen Immobilienmärkte in diesem und dem nächsten Jahr. Deutliches Zeichen für ein Licht am Ende des Tunnels seien beispielsweise auch die ausländischen Investoren, die in Deutschland günstige Einstiegspreise und Wachstumschancen sehen. „In diesem Sinne wollen wir hoffen, dass es das Licht wirklich gibt und dass es uns die neue Regierung nicht mit all zu viel sozial-demokratischem Glauben an staatliche Allheilmittel wieder auspustet“, schreibt Prof. Norbert Walter.

Weitere Fachbeiträge befassen sich ausführlich mit der geplanten Gewinnbesteu-erung bei Immobilienveräußerungen, die gravierende Auswirkungen auf die Bran-che haben dürfte, mit der Einführung des Energiepasses, der Entwicklung bei of-fenen und geschlossenen Fonds sowie zahlreichen aktuellen Themen aus dem Makler und Mietrecht. Eine zentrale Rolle spielen dabei Fragen der Maklerhaftung, des Alleinauftrags oder der Rechtsprechung des BGH in Mietsachen.

„Wir möchten mit diesem nun zum zweiten Mal erschienenen Jahrbuch einen Bei-trag dazu leisten, die Themen und Diskussionen innerhalb der Immobilienwirt-schaft aufzugreifen und zu bündeln, um so auch der wachsenden Bedeutung der Branche für die Gesamtwirtschaft mehr Nachdruck zu verleihen“, so die Heraus-geber Robert Ummen, Mitglied der Geschäftsleitung des Beratungsunternehmens Dr. ZitelmannPB. GmbH, und Sven Johns, Bundesgeschäftsführer beim Immobi-lienverband Deutschland (IVD).

Robert Ummen, Sven Johns (Hrsg.), Jahrbuch Immobilien 2006 – Praxis und Recht, Berlin, Immo I.deen, ISBN 3-00-017425-7, 216 Seiten, 29,80 Euro. Zu be-ziehen im Buchhandel oder unter www.ivd.net

[Quelle: iw-magazin.de]

18.04.2006

Neues IHK-Zertifikat „Immobilien- und Grundstücksbewertung für Makler"

Die IHK-Akademie München-Westerham und das IVD-Institut, Gesellschaft für Immobilienmarktforschung und Berufsbildung – beide seit vielen Jahren im Bereich Seminarwesen in Kooperation – haben nun das Zertifikat „Immobilien- und Grundstücksbewertung für Makler“ geschaffen.

Ähnlich wie bei den anderen Zertifikaten der IHK-Akademie München-Westerham, müssen die Anwärter auf das Zertifikat „Immobilien- und Grundstücksbewertung für Makler“ jeweils 100 Seminarstunden absolvieren, die in der IHK-Akademie in München oder in Westerham durchgeführt werden. Diejenigen, die die entsprechenden Seminare besucht haben, können sich dann für einen Test zum IHK-Zertifikat anmelden.

Folgende Kurse müssen für den Abschluss belegt werden:

  • Grundlagenseminar I für Immobilienmakler
  • Grundlagenseminar II für Immobilienmakler
  • Grundlagen der Immobilienbewertung
  • Immobilienbewertung in der Praxis
  • Technik für Hausverwalter und Immobilienmakler
  • Mietpreisbewertung von Wohn- und Gewerberaum (neu)
  • Fundierte Immobilienbewertung im Maklerbüro in der Praxis (neu)

Seminarteilnehmer, die in der Vergangenheit bereits einen Teil der Seminare bei der IHK-Akademie München-Westerham besucht haben, die für das Zertifikat notwendig sind, bekommen die bereits absolvierten Seminare angerechnet.

Weitere Auskünfte zum Seminarangebot für die Immobilienbranche und zu den IHK-Zertifikaten erhalten Sie von Frau Gabriele Günther, Tel.: 08063 / 91-271; Fax: 08063 / 91-288.

[Quelle: iw-magazin.de]

07.04.2006

RWE Systems Immobilien und IVG Immobilien loben Immobilien-Award

Agenda4-Wettbewerb 2006 sucht Zukunftskonzepte für Entwicklungsflächen in Berlin, Essen und München. In 2006 findet der städtebauliche Wettbewerb mit RWE Systems Immobilien und IVG Immobilien seine Fortsetzung. Er wurde 2005 erstmals mit dem agenda4-Mitgliedsunternehmen aurelis Real Estate Management durchgeführt.

Partner ist agenda4, ein Verein, der sich für nachhaltige Stadtentwicklungen und den interdisziplinären Erfahrungsaustausch von Wirtschaft, Kommunen und Hochschulen einsetzt. Studierende der Fachbereiche Architektur, Bau-, Wirtschaftsingenieurwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Jura, Ökologie, Soziologie und Geographie der zehn agenda4-Mitgliedshochschulen sind eingeladen, sich bis zum 1.5.2006 bei der TU Berlin mit interdisziplinären Teams zu bewerben und intensiv mit zukunftsweisenden Stadtkonzepten auseinanderzusetzen.

Die IVG Immobilien bringt Standorte in Berlin und München ein, die RWE Systems Immobilien Projekte am Standort Essen. Aufgabenstellung ist, Wettbewerbsbeiträge abzugeben, die den Kriterien einer Machbarkeitsstudie genügen. Eine prominent besetzte Jury, zu der Prof. Speer, Prof. Dr. Schulte, BDA-Präsident Kraemer, Frau Dr. Wiese-von Ofen, Prof. Kyrein, Prof. Kipar und Prof. Sewing sowie Repräsentanten der Auslober zählen, wird im September die studienrelevanten Arbeiten bewerten. Die Verleihung der Preise im Gesamtwert von 20.000 Euro ist für November 2006 vorgesehen.

[Quelle: iw-magazin.de]

07.04.2006

Haus & Grund kritisiert Teilnehmerauswahl für den Energiegipfel

"Interessen der Eigentümer und Verbraucher sind völlig unterrepräsentiert" Vor dem Energiegipfel bei Bundeskanzlerin Angela Merkel am kommenden Montag kritisiert die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund die mangelnde Beteiligung von Verbraucher-Interessen bei dem Gespräch.

Auf der Gästeliste des Kanzleramtes stehen vorwiegend Vertreter von Energiekonzernen. „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die privaten Eigentümer, die die hohen Kosten der Energieversorgung tragen müssen, hier nicht mit am Tisch sitzen“, so Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.

Ebenso wie einige andere Verbraucherverbände ist auch Haus & Grund als Vertreter der privaten Haus- und Wohnungseigentümer nicht zu diesem Treffen eingeladen worden. Der Verband mit bundesweit 800.000 Mitgliedern fordert seit langem echten Wettbewerb auf dem Energiemarkt, um die hohen finanziellen Belastungen der privaten Eigentümer zu mindern. „Wir hätten unsere Vorstellungen gerne in diese Runde eingebracht“, bedauert Rüdiger Dorn die Nicht-Berücksichtigung seines Verbandes. Der Energiegipfel drohe nun zu einem Spitzentreffen der Energieindustrie zu werden, bei dem die Positionen von Verbrauchern und Eigentümern völlig unterrepräsentiert seien.

[Quelle: iw-magazin.de]

07.04.2006

Catella Eureal: Vermietungen am Büromarkt Düsseldorf um 5 Prozent gestiegen

Zum Abschluss des Monats März 2006 konnte in Düsseldorf ein Büroflächenumsatz (bereinigt um Eigennutzer) von rund 46.000 m² festgehalten werden. Dieser Flächenumsatz bedeutet im Vergleich zum Vorjahr mit 43.800 m² ein leicht angestiegenes Ergebnis um knapp 5 Prozent, wenngleich einige anstehende Großvermietungen im I. Quartal 2006 noch nicht zum tragen gekommen sind.

Größte Vermietung des I. Quartals 2006 waren die Anmietung der Bundesagentur für Arbeit in der Innenstadt mit rund 9.050 m² sowie die Anmietung des Justizministerium mit etwa 4.200 m². Besonders herausragend war der in diesem Quartal besonders starke Anteil der öffentlichen Hand mit gut 16.000 m², welcher im Wesentlichen durch die zuvor genannten Anmietungen zustande kam. Zweitgrößter Nachfrager auf dem Düsseldorfer Büroimmobilienmarkt waren die Handelsunternehmen, welche insgesamt zirka 8.000 m² absorbiert haben. Drittstärkster Bereich ist die Gruppe der Rechtsanwälte und Steuerberater, die - nicht nur in Düsseldorf - einen stetigen Grundumsatz der relevanten Immobilienmärkte sichern.

Umsatzstärkster Teilmarkt zum I. Quartal 2006 war der Bereich der Düsseldorfer City mit einer Gesamtvermietungsleistung von rund 22.000 m², geprägt vor allem durch Anmietungen der Öffentlichen Hand. Zweitstärkster Teilmarkt war der Bereich Nordost / Grafenberg mit knapp 6.600 m² Vermietungsleistung.

Die Spitzenmiete von 20,50 Euro wurde wie bereits in den vergangenen Jahren wieder im Teilmarkt Bankenviertel erzielt und ist im Vergleich zum I. Quartal 2005 um 1,0 Euro gesunken. Die gewichtete Durchschnittsmiete lag mit 12,19 Euro/m² knapp 0,10 Euro über dem Vorjahreswert.

Die Leerstandsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht und liegt zum Abschluss des 1. Quartals bei ca. 11,37 Prozent inkl. eines Anteils von etwa 1 Prozent an Flächen, die zur Untervermietung angeboten werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

07.04.2006

Hochwasserschutz: Tipps der Experten minimieren Schäden

Der Verein Deutscher Ingenieure VDI rät gegen Hochwasser bereits im Vorfeld Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um mögliche Schäden an Gebäuden gering zu halten. Eine Checkliste mit allen wichtigen Vorsichtsmaßnahmen bietet die Richtlinie VDI 6004 - 1 "Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung vor Hochwasser - Gebäude, Anlagen, Einrichtungen".

Gerade nach den starken Niederschlägen und dem zu erwartenden Schmelzwasser in Flüssen sei es wichtig, die Aufmerksamkeit der in Hochwasserrisikogebieten Lebenden noch einmal zu schärfen. Professor Klaus W. Usemann, Obmann dieser VDI-Richtlinie, weist auf die Gefahren bei Hochwasser hin: "Nach Möglichkeit sollte niemals in Hochwassergebieten mit Öl-Heizanlagen gearbeitet werden, sondern mit Gas. Zudem sollte die Elektrik in den Häusern geschossweise schaltbar sein, so dass die Bewohner bei voll gelaufenen Kellern nicht ganz von der Außenwelt abgeschnitten sind und zum Beispiel Medien wie Fernseher und Radio noch bedienbar sind."

Keller in Hochwassergebieten sollten zudem nicht mit Klima- und Raumlüftungsanlagen ausgestattet sein, da diese nach einem Flutschaden meist nicht reparabel sind. Ähnliches gilt für Kühl- und Heizanlagen. Ist bekannt, dass die Bautexn in einem gefährdeten Gebiet liegen, empfiehlt der VDI dringend, Heizanlagen mit der immer teurer werdenden Elektronik und Kühlsysteme in die Dachgeschosse zu verlegen.

"Vorsicht gilt ebenfalls bei anschließenden Trocknungsvorgängen mit speziellen mobilen Geräten. Nicht alle Firmen arbeiten fachgerecht, denn mit dem Trocknen alleine ist es nicht getan. Böden müssen auf Risse überprüft werden, Ähnliches zählt für Leitungsrohre, Dämmungen und Dichtungen", so VDI-Experte Usemann weiter, "viele der Firmen sind branchenfremd." Da Hochwasserbetroffene in der heutigen Zeit nicht auf Versicherungshilfen hoffen können, empfiehlt Usemann die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Geldgeber in der Not. Die KfW bietet in Not Geratenen günstige Kredite für dieentsprechenden Schadensregulierungen.

Die Richtlinie VDI 6004 Blatt 1 kann unter www.beuth.de bestellt werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

30.03.2006

Facility Management profitiert vom Outsourcingboom

Studie IC Market Tracking Facility Management in Deutschland 2006 veröffentlicht Der deutsche Markt für Facility Management erreichte im Jahr 2005 ein Leistungsvolumen von 56,8 Mrd. Euro. Das entspricht einem Umsatzwachstum von +3,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Laut einer aktuellen Studie der InterConnection Consulting Group waren dafür wie in den letzten Jahren die externen Facility Management Leistungen verantwortlich, während der Markt für interne Leistungen weiter leicht abnahm.

Die deutsche Industrie nutzt Facility Management Anbieter, um Strukturen zu verschlanken und Fixkosten zu senken. Das Auslagern ganzer Systeme ist eine Herausforderung für die Branche, die zunehmend zum Komplettanbieter wird.

Erstmals überschreiten externe Facility Management Leistungen, also Aufgaben, die von einem externen Dienstleistungsunternehmen übernommen werden, die Marke von 35 Mrd. Euro. Dieser Wert bedeutet einen Marktanteil von 62 Prozent des Gesamtmarktes. Für das Jahr 2007 rechnet InterConnection mit einem Anstieg des Anteils dieser Leistungen auf über 65 Prozent bzw. 40 Mrd. Euro.

Weil trotzdem die Möglichkeit des organischen Wachstums für die Unternehmen wegen des hohen Konkurrenz- und Kostendrucks begrenzt ist, hält der Konzentrationsprozess in der Branche weiter an. Vor allem die deutschlandweiten Unternehmen versuchen, ihr Dienstleistungsportfolio um bisher nicht oder in geringem Maße angebotene Services zu erweitern, um als Komplettanbieter wahrgenommen zu werden und Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Viele mittelständische Unternehmen werden in der Zukunft vor allem als Subunternehmer und Kooperationspartner für diese Multidienstleister oder als regionale bzw. spezialisierte Nischenanbieter am Markt verbleiben können.

Kaufmännisches Facility Management erreicht 10 Prozent

Das Outsourcingpotenzial im kaufmännischen Facility Management wird von immer mehr Unternehmen erkannt. 2005 bewegte sich der Marktanteil mit 10 Prozent erstmals im zweistelligen Bereich und bei Wachstumsprognosen für die nächsten Jahre von bis zu +11 Prozent wird dieser positive Trend weiter anhalten.

Der infrastrukturelle Bereich dagegen bietet vor allem in der Gebäudereinigung nicht mehr viel Spielraum. Die Absenkung der Tariflöhne, Preisnachlässe und hoher Kostendruck seitens der Auftraggeber lassen kein großes Wachstum erwarten.

Gebäudereinigung bleibt größtes Servicesegment

Trotzdem ist bei den befragten Unternehmen der Reinigungsbereich mit einem Anteil von 28,4 Prozent das größte Servicesegment vor der technischen Bauerhaltung/Wartung (18,6 Prozent) und den Sicherheitsdiensten (7,8 Prozent). Allein schon wegen seiner Größe bleibt der Reinigungsbereich ein sehr wichtiges Segment, größere Gewinnspannen und Wachstumsraten sind aber in den anderen Segmenten zu erwarten.

Neue attraktive Kundensegmente warten auf Erschließung

Industrie und Handel bleiben mit 42,5 Prozent das dominierende Kundensegment. Durch das große Potenzial des technischen Facility Managements wird der Anteil in Zukunft weiter steigen. Tendenziell werden in diesem Bereich dann verstärkt Komplettverträge abgeschlossen werden.

Durch den Kostendruck, der auf der öffentlichen Hand lastet, kommt es verstärkt zum Outsourcing im Rahmen so genannter Public-Private-Partnership-Projekte. In den Bereichen öffentlicher Hochbau, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung bieten sich in den nächsten Jahren vielfältigen Möglichkeiten für Facility Management Unternehmen und man schätzt das Gesamtpotenzial für solche Aufträge bei Bund, Ländern und Kommunen bis 2009 auf mindestens 2 Mrd. Euro.

Auch im Gesundheitssektor läuft derzeit ein Anpassungs- und Umstrukturierungsprozess. Kleine und unrentable Kliniken werden geschlossen und andere privatisiert. Die finanzielle Situation ist allgemein schlecht und verstärkt die Notwendigkeit, Aktivitäten, die nicht zum Kernbereich gehören (wie Verpflegung, Reinigung), auszugliedern. Mit dem entsprechenden Know-how eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten für Facility Management-Unternehmen, so dass der Anteil der Gesundheitsbranche 2007 auf fast 13 Prozent steigen wird.

Bereiche, die bislang erst wenig durch externe Dienstleister erschlossen sind und hohes Potenzial für die Zukunft besitzen, sind die Pharmaindustrie, Flughäfen, die Automobilindustrie und die Elektronikbranche, allesamt Bereiche, bei denen ein Markteintritt genau geplant werden muss, dann aber hohe Renditen versprechen.

Markt noch fest in deutscher Hand

Der Markt wird weiterhin dominiert von deutschen Anbietern. Unternehmen wie Dussmann, HSG, Wisag, Hochtief oder Klüh sind weiter auf Wachstumskurs und konnten ihren Marktanteil ausbauen. Die Gefahr, dass ausländische Unternehmen sich schnell ein großes Stück des deutschen Facility Management-Kuchens abschneiden, scheint derzeit eher gering. Zwar haben sich Firmen wie ISS und Johnson Controls am deutschen Markt etabliert, an der Spitze stehen aber weiter die deutschen Unternehmen.

Mehr als eine Dienstleistung

Für den Kunden stehen zwei zentrale Aspekte im Vordergrund: Convenience und Kostenreduktion. Convenience steht für die zentrale Planung aller Vorgänge rund um die Immobilie durch einen strategischen Partner, wofür man sich früher mit vielen verschiedenen Firmen herumplagen musste. Kostenreduzierung entsteht durch die Transformation von bisherigen Fixkosten in variable Kosten, die nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme der Leistung anfallen. Die gesteigerte Anspruchshaltung auf Kundenseite sorgt auch auf der Anbieterseite für nachhaltige Veränderungen. Das Facility Management hat sich in den letzten Jahren aus einer reinen Dienstleistung zu einer neuen Managementdisziplin entwickelt. Im Gegensatz zu der rein administrativen Verwaltung von Gebäuden geht es jetzt um einen strategischen Ansatz, der eine ganzheitliche Betrachtungsweise, ein umfassendes betriebswirtschaftliches Know-how, innovatives Denken und Vorgehen verlangt. Der Kostendruck auf öffentliche und private Unternehmen und die zunehmende Professionalisierung der Dienstleistungen im Facility Management lässt erwarten, dass der Markt für externe Facility Management-Leistungen auch in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird.

Die Studie IC Market Tracking Facility Managment in Deutschland (Umfang: rund 200 Seiten plus Rohdaten als Excel Tabelle) ist bei der InterConnection Consulting Group zum Preis von 3.950,- Euro erhältlich.

Weitere Informationen:

IC Market Tracking Facility Management in Deutschland 2006
Mag. Michael Bruhns – Market Analyst, Bereich Services
e-mail: Bruhns@interconnetionconsulting.com

Internet: www.interconnectionconsulting.com

[Quelle: iw-magazin.de]

30.03.2006

Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft: Ermäßigte Mehrwertsteuer

Antragsfrist bei der Europäischen Union endet am 31. März 2006 Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft haben der Bundesregierung empfohlen, die versuchsweise Einführung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen bei der Europäischen Union zu beantragen.

„Angesichts eines erheblichen Potenzials von Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen im Wohnungsbestand könnten hier umfangreiche und beschäftigungswirksame Investitionen ausgelöst werden“, unterstreichen die Spitzenverbände in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. In der Gesamtwirkung würden die positiven Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt sowie für die Steuer- und Beitragseinnahmen die Mindereinnahmen bei der Mehrwertsteuer mindestens ausgleichen.

Die Antragsfrist für den reduzierten Mehrwertsteuersatz bei der EU läuft am 31. März 2006 aus. Bislang haben neun EU-Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nach Ansicht der Spitzenverbände sollte sich auch Deutschland dem Versuchsprojekt der EU anschließen und die Regelung auf arbeitsintensive Energiesparmaßnahmen ausdehnen. „Die Initiative entspräche auch den Zielen der Koalitionsvereinbarung, deren Umsetzung mit dem verbesserten CO2-Gebäudesanierungsprogramm begonnen wurde“, betont der derzeitige Vorsitzender der Spitzenverbände, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.

Neben den positiven Auswirkungen auf den Wohnungsbestand könnte eine solche Regelung Impulse für den Arbeitsmarkt bringen und dazu beitragen, die Schwarzarbeit zurückzudrängen. Ein vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beim Institut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim in Auftrag gegebenes Gutachten prognostiziert als Folge eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes einen erheblichen Arbeitsplatzzuwachs.

Zu den Unterzeichnern des Papiers an die Regierung gehören der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, der BFW Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V., der DDIV Dachverband Deutscher Immobilienverwalter sowie der vdp Verband deutscher Pfandbriefbanken.

[Quelle: iw-magazin.de]

30.03.2006

Geprüfter Wohnungseigentumsverwalter und geprüfter Wohnraum- und Gewerbe

Zertifizierte Lehrgänge der Haufe Akademie Die von der Haufe Akademie angebotenen Lehrgänge zum geprüften Wohnungseigentumsverwalter und zum geprüften Wohnraum- und Gewerbemietverwalter können mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden.

Diese besteht aus einer schriftlichen Projektarbeit, deren Thema sich auch an den spezifischen Fragestellungen der einzelnen Teilnehmer orientieren kann, sowie einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten die Absolventen eine Diplomurkunde und damit einen aussagekräftigen Nachweis über ihre erworbenen Kompetenzen.

Mehr als 20.000 Grundstücks- und Wohnungsverwaltungsunternehmen unterschiedlicher Größe tummeln sich auf dem deutschen Markt. Die Branche verwaltet in Treuhänderfunktion ein Milliardenvermögen. Dennoch gibt es für das Berufsbild des Haus- und Wohnungseigentumsverwalters weder eine gesetzliche Zugangsvoraussetzung noch eine gesetzlich geregelte Ausbildung. Dabei liegt es auf der Hand, dass professionelle Immobilienverwaltung qualitativ hochwertiges rechtliches, kaufmännisches und technisches Fachwissen erfordert.

Deutsche Immobilienverwalter sind in puncto Qualifikation also selbst gefordert: Wer sich im Wettbewerb durchsetzen will und ein vertrauensvolles und gewinnbringendes Verhältnis zu seinen Kunden aufbauen möchte, muss über fundiertes Fachwissen, nachweisbare Sachkenntnis und Sicherheit bei Rechtsfragen verfügen. Hier setzen die zertifizierten Lehrgänge der Haufe Akademie zum „Geprüften Wohnungseigentumsverwalter“ und „Geprüften Wohnraum- und Gewerbemietverwalter“ an:

Die aufeinander abgestimmten Pflicht- und Wahlseminare sind auf die tägliche Praxis der Fach- und Führungskräfte von Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen zugeschnitten. Aber auch Mitarbeiter von auf die Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG) bzw. Gewerbe- und Mietobjekten spezialisierten Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Maklern und öffentlichen Verwaltungen zählen in letzter Zeit verstärkt zum Teilnehmerkreis.

Je nach Fachrichtung sind pro Lehrgang unterschiedliche Themenkombinationen vorgesehen. Insgesamt werden folgende Inhalte angeboten, die auch als unabhängige Seminare einzeln buchbar sind: Grundlagen Wohnraummietrecht; WEG Vertiefungswissen; WEG Recht Update; Gewerbliches Mietrecht kompakt; Mietrecht update aktuell; Buchführung und Kostenrechnung für die Hausverwaltung; Jahresabrechnung in der WEG; Betriebskosten bei Wohn- und Geschäftsraum; Werk- und Bauvertragsrecht; Bautechnik für Verwalter und Makler; Haftungsfallen für den WEG-Verwalter; Neuakquise von Miet- und WEG-Verwaltungen.

Wie wichtig eine fundierte Ausbildung innerhalb der Immobilienbranche ist, kann man auch auf der Website des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) nachlesen: „Heute sind Wissen und Qualifikation, auch für Immobilienverwalter, nicht zuletzt angesichts der Konkurrenz auf europäischer Ebene, wichtiger denn je. Die Ansprüche an Vewaltungsunternehmen steigen kontinuierlich an. Wer im Markt bestehen will, tut gut daran, über den Tellerrand – jenseits der Wohnungseigentumsverwaltung – zu schauen. Wenn Unternehmen die vom Markt geforderten Qualitätsstandards erreichen oder halten wollen, genügt es nicht, dass nur in der Chefetage das Wissen regelmäßig aktualisiert wird. Die gesamte Mannschaft sollte auf ein hohes und aktuelles Wissensniveau gehievt werden.Eine fundierte Ausbildung tut daher auch in der Immobilienverwaltung dringend Not.“ – Hierzu leisten die Seminare und Lehrgänge der Haufe Akademie einen wichtigen Beitrag.

[Quelle: iw-magazin.de]

28.03.2006

Energiepass: Bauminsterkonferenz

Die Bauministerkonferenz der Länder fordert offenbar, dass es Gebäudebesitzern beim Energieausweis freigestellt wird, ob sie sich für die bedarfs- oder die verbrauchsbasierte Variante entscheiden.

Dies berichtet die Fachzeitschrift "Gebäude-Energieberater" in ihrem Online-Newsletter. Da die Energieeinsparverordnung (EnEV) durch den Bundesrat muss, würde sich der Verordnungsgeber einem Votum der Bauministerkonferenz wohl kaum entziehen können, heißt es.

Der EnEV-Referentenentwurf des Bundesbauministeriums ist dagegen bisher nicht öffentlich bekannt geworden.

[Quelle: iw-magazin.de]

28.03.2006

Geislinger Studienabsolventen mit Preisen ausgezeichnet

Der Studiengang Immobilienwirtschaft am Geislinger Standort der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt hat zum Beginn des neuen Semesters 29 Absolventen verabschiedet. An die besten von ihnen wurden von Verbänden und Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft insgesamt elf Preise vergeben.

Fünf Preisträger erhielten den inzwischen traditionsreichen Immo-Preis des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Als Jahrgangsbeste wurden Ramona Eisenbeis, Rainer Mutschler und Nele Fechter ausgezeichnet. Sie erhielten auch Preise des Hochschulbundes Nürtingen-Geislingen Für ihre Diplomarbeiten erhielten Philipp Langbehn und Nathanael Over den Immo-Preis.

Aus dem Hause Wüstenrot ging der Leistungspreis Haus- und Städtebau an Stefan Ertl. Der Leistungspreis wird für besondere Leistungen in der Vertiefungsrichtung Wohnimmobilien verliehen. Stefan Ertl erhielt den Preis für seine Diplomarbeit mit dem Titel „Smart Home als innovatives Immobilienkonzept - Begriff, Darstellung, Marketing und Probleme“. Die Preise der Branchenvereinigung Royal Institution of Chartered Surveyors für „outstanding students“ erhielten Judith Blickle und Carolin Schusser.

[Quelle: iw-magazin.de]

28.03.2006

Vermieter darf seine Immobilie nicht ohne weiteres per Video überwachen

Ein Hausbesitzer hatte schlechte Erfahrungen gemacht. Während seine Immobilie saniert wurde, nutzten Unbekannte die Möglichkeit, in dem nicht abschließbaren Objekt Drogengeschäfte abzuwickeln und die Wände mit Graffiti zu verunstalten. Um das zu verhindern, ließ der Eigentümer im Treppenhaus und im Außenbereich Videokameras anbringen. Sie blieben auch nach der Renovierung in Betrieb. Irgendwann störte das einen Mieter.

Er fühlte sich, weil ständig gefilmt, in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt. Deswegen rief er die Justiz um Hilfe an. Die insgesamt 13 Kameras sollten sofort entfernt werden. Nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern hatte er damit Erfolg. Ohne Einwilligung aller Hausbewohner sei eine derartige Überwachung nicht erlaubt, hieß es im Urteil. Das Recht der Bewohner am eigenen Bild werde dadurch verletzt. Außerdem sei die Bedrohung des Objekts nach Ende der Sanierung deutlich zurückgegangen, weil es eine funktionierende Schließanlage mit Gegensprecheinrichtung und integrierter Videokamera gebe. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 62 S 37/05)

[Quelle: iw-magazin.de]

28.03.2006

Große Nachfrage nach Zuschüssen für Solarwärme

Solarwärmeanlagen erfreuen sich angesichts hoher Energiepreise einer wachsenden Beliebtheit. Nun stehen die Förderzuschüsse aus dem bundesweiten Marktanreizprogramm, die seit Oktober 2005 nicht mehr bewilligt wurden, wieder zur Verfügung. Über die neuen Richtlinien informiert die Initiative Solarwärme Plus.

Die Bundesregierung bezuschusst kleine Solarwärmeanlagen zur Brauchwassererwärmung mit 84 Euro pro angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche. Für eine große Anlage zur zusätzlichen Unterstützung der Raumheizung erhalten Hausbesitzer 108 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Um in den Genuss des höheren Fördersatzes zu gelangen, muss eine Mindestkollektorfläche von zehn Quadratmetern bei Flachkollektoren, beziehungsweise acht Quadratmetern bei Vakuumröhrenkollektoren eingeplant werden. Außerdem ist ein spezieller Heizungs-Pufferspeicher mit ausreichender Größe notwendig.

Die Fördersätze wurden gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert. In 2005 war die Nachfrage nach Solarwärmeanlagen so groß, dass schon im Oktober die eingeplanten Fördermittel erschöpft waren und keine Bewilligungen mehr erteilt wurden. Die aufgrund der stetig wachsenden Nachfrage steigende Produktion führt zu tendenziell sinkenden Preisen für Solarwärmeanlagen.

In den nächsten Wochen werden zunächst die seit Oktober 2005 in großer Zahl aufgelaufenen Förderanträge gemäß den neuen Richtlinien abgearbeitet. Die Initiative Solarwärme Plus empfiehlt allen Solar-Interessenten, ihre Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zeitnah zu stellen. Denn ab sofort gilt wieder die Regelung, dass mit dem Bau der Solarwärmeanlage erst nach der verbindlichen Förderzusage begonnen werden darf. Zudem bewilligt das Bafa die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Wer frühzeitig beantragt, kann also auch früh die Anlage installieren und die Förderung beanspruchen.

Alles Wissenswerte zu Solarwärmeanlagen - von der Planung bis zur Handwerkersuche - bietet die Initiative Solarwärme Plus unter der Hotline 0 18 02/00 08 70 (6 Cent pro Gespräch) oder unter www.solarwaerme-plus.info.

[Quelle: iw-magazin.de]

27.03.2006

Bausparkassen: Auch 2006 noch keine Trendwende im Wohnungsneubau

Die Wohnungsbaukonjunktur wurde im vergangenen Jahr erneut von der Diskussion um die Abschaffung der Eigenheimzulage beeinflusst. Wie bereits im Jahre 2003 kam es noch einmal zu Vorzieheffekten im Eigenheimbau, wobei diese Effekte allerdings diesmal auf den Einfamilienhausbereich beschränkt blieben. Während die Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser in den ersten sechs Monaten 2005 stark rückläufig waren, trat Mitte des Jahres eine Trendwende ein: Die Baugenehmigungen nahmen im zweiten Halbjahr wieder deutlich zu. Auf diese Entwicklung hat jetzt der Verband der Privaten Bausparkassen hingewiesen und die Befürchtung geäußert, dass es 2006 zu einem entsprechenden Rückgang der Bautätigkeit kommt.

Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes: „Die derzeit zu beobachtende Aufhellung der konjunkturellen Entwicklung dürfte zumindest im Bereich des Wohnungsbaus nicht von Dauer sein.“

Wegen der hohen Minusraten zu Beginn des Jahres 2005 sei der Einfamilienhausbau – trotz der Vorzieheffekte – allerdings im Gesamtjahr mit 122.000 Einheiten um 9,8 Prozent unter dem Vorjahresniveau geblieben. Auch alle anderen Bereiche des Wohnungsneubaus verzeichneten mehr oder weniger deutliche Rückgänge, so dass die Gesamtzahl der genehmigten Wohnungen um 10,3 Prozent auf 240.000, darunter 207.000 in Westdeutschland und 33.000 in Ostdeutschland, abnahm. Dies sei die mit Abstand niedrigste Genehmigungszahl seit der Wiedervereinigung. Würden die zusammengefassten Zahlen für West- bzw. Ostdeutschland vor der Wiedervereinigung mit berücksichtigt, sei im Wohnungsneubau 2005 ein absoluter historischer Tiefstpunkt erreicht.

Zehnder betonte, man könne nur hoffen, dass sich die Rahmendaten in 2006 besserten, sich insbesondere die Situation am Arbeitsmarkt zumindest tendenziell aufhelle und die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte auch real wieder stiegen. Vor allem müsse die Politik bald für klare Verhältnisse sorgen und dem Bürger sagen, wie die Einbeziehung des selbst genutzten Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge aussehe und wann sie komme.

Aufgrund der Vorzieheffekte rechnet der Verband mit einem Absinken der Genehmigungszahl im Jahr 2006 um etwa 10 Prozent auf dann nur noch 220.000 Einheiten, darunter 190.000 in West- und 30.000 in Ostdeutschland; das sei dann ein erneuter Minusrekord.

Mit einem Timelag von etwa einem Jahr folge die Entwicklung bei den fertig gestellten Wohnungen derjenigen der Baugenehmigungen. Nachdem sich hier die Vorzieheffekte aus dem Jahr 2003 im Jahre 2004 bemerkbar gemacht und zu einem leichten Anstieg geführt hätten, habe die Zahl der fertig gestellten Wohnungen 2005 voraussichtlich um über 10 Prozent von 278.000 auf nur noch 240.000 abgenommen. Auch dies sei ein absoluter Tiefststand für Deutschland.

Zehnder: „Gegenläufige Einflussfaktoren machen eine Prognose für 2006 allerdings schwierig. Auf der einen Seite ist die Förderung in Form der Eigenheimzulage weggefallen, was den Erwerb gerade für Haushalte mit mittleren Einkommen erschwert, und die Einbeziehung des Wohneigentums in die private Altersvorsorge ist erst für 2007 vorgesehen; auf der anderen Seite werden die geplante Mehrwertsteuererhöhung und die seit einiger Zeit wieder steigenden Kapitalmarktzinsen manchen Bauherren dazu bewegen, bereits im laufenden Jahr zu bauen.“

Bestenfalls könnten sich die Effekte gegenseitig neutralisieren, so dass die Bautätigkeit 2006 auf dem Niveau von 2005 verharre. Eine generelle Trendwende im Wohnungsneubau sei nach Ansicht des Verbandes auch in diesem Jahr noch nicht erkennbar, obwohl die Bautätigkeit bereits weit unter dem von allen Experten notwendig erachteten Niveau von mindestens 350.000 Wohnungen pro Jahr liege.

[Quelle: iw-magazin.de]

24.03.2006

Neuer Termin für Immobilia Berlin

Die Immobilia Berlin hat einen neuen Termin. Die mit einem Kongress verbundene internationale Fachmesse wird vom 9. bis 11. Mai 2007 stattfinden.

Die Messe Berlin entspricht mit dieser Entscheidung zum einen dem Wunsch der Immobilienwirtschaft. Zum anderen ermöglicht erst die längere Vorlaufzeit eine optimale Akquisition der für die Veranstaltung so wichtigen mittel- und osteuropäischen Länder. Wie Messedirektor Werner Mocke informierte, hätten stark interessierte größere Aussteller aus Russland, Polen sowie Estland, Lettland und Litauen längere Vorbereitungszeiten für ihre Präsentationen für erforderlich gehalten.

Auch der Vorsitzende des Ausstellerbeirates, Dr. Heiko Stiepelmann, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V., hatte sich für eine Verschiebung des Termins ausgesprochen. Da sich die Situation an den Immobilienmärkten erst im nächsten Jahr signifikant verbessern werde, sei der Mai 2007 der richtige und frühestmögliche Zeitpunkt, um die „Immobilienkonzepte für Ballungsräume“ vom Start weg in einem angemessen großen Rahmen präsentieren zu können.

Zudem sind die politischen Rahmenbedingungen für den Immobilienmarkt, die zu den thematischen Schwerpunkten des geplanten Kongresses gehören sollten, zurzeit noch weitgehend ungeklärt. Dies gilt für die Fragen der künftigen Rolle des Immobilieneigentums im Rahmen der privaten Altersvorsorge, für das Thema „Reits“ und auch für die immobilienwirtschaftlichen bedeutende, seit langem angekündigte, aber voraussichtlich erst im nächsten Jahr erfolgende Einführung des Energiepasses.

Noch mehr in den Vordergrund gerückt werden sollen zur Immobilia Berlin 2007 auch Spezialimmobilien, insbesondere im Bereich des boomenden Logistikmarktes. Hier wird sicherlich der Neubau des Flughafens Berlin Brandenburg International und sein Umfeld ein wesentlicher Kristallisationspunkt sein.

[Quelle: iw-magazin.de]

24.03.2006

Einwurf-Einschreiben kein rechtlicher Beweis für Zugang

Beim Versand von Schriftstücken ist immer darauf zu achten, dass für den Streitfall auch der Zugang beim Empfänger nachgewiesen werden kann. Ein Einwurf-Einschreiben stellt hierbei vor Gericht keinen Nachweis für den tatsächlichen Zugang des Schriftstückes dar. Dies ist vor allem bei terminrelevanten Schriftstücken wie Kündigungen oder Mieterhöhungsverlangen zu beachten.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil klargestellt, dass im Gegensatz zum Übergabeeinschreiben bei einem so genannten Einwurf-Einschreiben keine persönliche Aushändigung des Schriftstückes erfolge. Wie die Quelle Bausparkasse jetzt mitteilt, sei damit der Nachweis, dass das Schreiben auch den richtigen Adressaten erreicht hätte, nicht zu erbringen und auch nicht erbracht (OLG Koblenz, Az. 11 WF 1013/04).

Allerdings birgt auch das Übergabeeinschreiben Gefahren. Ist der Zustellungsempfänger nicht anzutreffen, erhält er in der Regel eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten. Holt der Empfänger die Sendung dann nicht von der Post ab, ist die Zustellung ebenfalls nicht erfolgt.

Sichere Möglichkeiten sind die persönliche Übergabe des Schreibens mit schriftlicher Empfangsbestätigung, eine Zustellung per Boten, der die erfolgte Zustellung im eventuellen Streitfall dann bezeugen kann oder aber - je nach Fall - die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

[Quelle: iw-magazin.de]

23.03.2006

Kölner Wohnimmobilienpreise leicht rückläufig

Der City Report Wohnen von Corpus hat neben den Wohnimmobilienpreisen in Köln erstmals auch jene in Bonn untersucht. Hier wie da gilt es genauer hinzugucken.

Die Preise für angebotene Wohnimmobilien im Raum Köln haben 2005 leicht, um durchschnittlich 4,4 Prozent, gegenüber dem Vorjahr nachgegeben. Dies geht aus dem heute vorgestellten „City Report Wohnen“ der Corpus Immobilien Makler GmbH, Köln, hervor. Laut dem Bericht lag der Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen in der Rheinmetropole im Schnitt bei 1.913 Euro. Die Spanne reicht dabei von unter 1.550 Euro in den günstigsten Stadtteilen, bis hin zu mehr als 2.500 Euro in der Top-Lage Marienburg. Ebenfalls leicht gesunken sind die Preise für Einfamilienhäuser in Köln. Verlangten Verkäufer im Vorjahr im Mittel noch 319.000 Euro für eine entsprechende Immobilie, so liegt der Wert aktuell lediglich bei 296.900 Euro (minus 6,9 Prozent). Da eine generelle Betrachtung und Bewertung des Wohnimmobilienmarktes nach Ansicht von Carsten Brodesser, Niederlassungsleiter KölnBonn der Corpus Immobilienmakler, nur wenig Sinn macht, bricht der City Report die Ergebnisse auf einzelne Stadtgebiete herunter und unterscheidet dabei auch zwischen Bestands- und Neubauobjekten. Dabei wird wiederum deutlich, dass sich die Preise in den beliebten linksrheinischen Stadtrandgebieten im Westen und Süden positiv entwickelten, während gerade im rechtsrheinischen ein niedrigeres und zum Teil auch fallendes Preisniveau auszumachen ist.

Erstmals auch Untersuchung für Bonn

Erstmals untersucht Corpus in seinem City Report auch den Wohnimmobilienmarkt der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn. Ebenso wie in Köln, so dominieren auch in Bonn Bestandsobjekte den Markt. Im Bereich der Eigentumswohnungen lag deren Anteil an den insgesamt erfassten Objekten bei über 85 Prozent. Im Durchschnitt betrug der Quadratmeterpreis im vergangenen Jahr 1.687 Euro. Hierbei differieren die Preise für Neubauten (2.449 Euro) und Bestandsobjekte (1.597 Euro) deutlicher als dies in Köln (2.316 Euro zu 1.806 Euro) der Fall ist. Für ein Einfamilienhaus müssen Interessenten in Bonn im Mittel 294.000 Euro zahlen.

Der City-Report basiert nicht auf den tatsächlich erzielten Verkaufspreisen der angebotenen Wohnimmobilien, sondern wird gespeist mit Angeboten und Immobilieninseraten in verschiedenen Zeitungen und Internetportalen. Laut Professor Dr. Manfred Nutz, außerordentlicher Professor am Geografischen Institut der Universität Köln und mit verantwortlich für den City Report, ermöglicht diese Form der Datenerhebung das Kenntlichmachen der Dynamik des Marktes. Mögliche Überhitzungen, wie sie vor einigen Jahren im rechtsrheinischen Deutz zu beobachten waren, können so besser lokalisiert werden.

Jürgen Probst, Geschäftsführer Corpus Immobilienmakler sieht gute Perspektiven für den Kölner Wohnungsmarkt. „Die Menschen drängen ganz klar zurück in die Städte. Dazu kommt die steigende Zahl der Haushalte, was insgesamt in den kommenden zwei bis drei Jahren die Preise in Köln eher steigen lassen wird.“

[Quelle: immobilienmanager.de]

23.03.2006

Zahlen Sie marktgerechte Gehälter?

Zunehmender Wettbewerbsdruck zwingt auch Unternehmen der Immobilienwirtschaft, Höhe und Struktur ihrer Personalkosten kritisch zu untersuchen. Die zentrale Frage lautet: "Zahlen wir zu wenig, zu viel oder liegen wir genau richtig?" Antwort auf diese Fragen gibt die große Vergütungsstudie "Führungskräfte und Spezialisten in der Immobilienwirtschaft".

Die vom Fachmagazin „Immobilienwirtschaft“ und den Unternehmensberatungen PersonalMarkt und Baumgarter und Partner durchgeführte Studie gibt detailliert Auskunft über Höhe und Zusammensetzung der Gehälter von insgesamt 14 Führungspositionen und 21 Fach- und Spezialistenfunktionen in der Immobilienwirtschaft - vom Geschäftsführer über den Immobilienverwalter bis hin zum Facility Manager. Insgesamt sind über 4.200 aktuelle Gehaltsdaten in die Studie eingeflossen. An der Studie haben sich allein 165 Geschäftsführer beteiligt, insgesamt gab es 729 Meldungen zu Führungspositionen und 3.550 Meldungen zu Fach- und Spezialistenpositionen.

Ziel der Vergütungsstudie ist es, eine aktuelle, verlässliche und laufend erweiterbare Gehaltsdatenbasis für alle relevanten Positionen in der Immobilienwirtschaft zu schaffen. Die Studie kann zum Preis von 400 Euro zzgl. MwSt. direkt bei PersonalMarkt, Lehmweg 17, 20251 Hamburg, per Telefon 040 / 41 34 54 30, per Fax 040 / 41 34 54 34 oder online unter http://www1.personalmarkt.de/vs.bestellung.php bestellt werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

23.03.2006

Mipim Award 2006 krönt Kölner Standortpräsentation

Zum ersten Mal hat der Standort Köln ein Immobilienprojekt ins Rennen um die begehrten Mipim Awards geschickt und gleich eine Auszeichnung erworben:

Das Weltstadthaus Köln, das die Stadt Köln mit ihrem Partner Peek & Cloppenburg in Frankreich präsentiert hat, wurde mit dem Jury-Preis ausgezeichnet.

Dieser „Oscar der mmobilienwirtschaft“ würdigt eine neue herausragende Facette der internationalen Architekturlandschaft in Köln – und unterstreicht zugleich den Erfolg der Standortpräsentation von Cologne & Partners auf der weltweit größten Immobilienmesse.

[Quelle: iw-magazin.de]

22.03.2006

2005 Rekordvolumen bei weltweiten Immobilien-Direktinvestments

Laut der Studie „Mehr Märkte, mehr Wettbewerb“ wuchs das Volumen der weltweiten Direktinvestments in Gewerbeimmobilien um mehr als ein Fünftel auf 475 Milliarden US-Dollar.

Niemals zuvor wurde weltweit mehr Geld direkt in Immobilien investiert als im Jahr 2005. Laut der Studie „Mehr Märkte, mehr Wettbewerb“ von Jones Lang LaSalle (JLL) wurden im vergangenen Jahr weltweit 475 Milliarden US-Dollar in Gewerbeimmobilien investiert, was einem Anstieg gegenüber 2004 um 21 Prozent entspricht. Der Großteil der Direktanlagen entfiel mit 216 Milliarden US-Dollar auf die nordamerikanischen Märkte, gefolgt von den Investments in Europa, die sich auf insgesamt 190 Milliarden US-Dollar summierten. Den größten Zuwachs konnte die asiatisch-pazifische Region mit einem Plus von 56 Prozent auf 67,5 Milliarden US-Dollar für sich verbuchen. Hier rückte verstärkt Japan in den Fokus weltweiter Investoren, weshalb dieser Markt, nach Auffassung von Robert Orr, Mitglied der International Capital Group von Jones Lang LaSalle, auch im laufenden Jahr besondere Beachtung finden sollte.

Vermehrter Blick über den Tellerrand

Gegenüber 2004 stieg der Anteil grenzüberschreitender Investitionen im vergangenen Jahr die von 29 Prozent auf 35 Prozent (164 Milliarden US-Dollar). Mehr als zwei Drittel dieses Transaktionsvolumens entfiel dabei auf Europa. In Deutschland tätigten Investoren von außerhalb Europas Ankäufe für insgesamt elf Milliarden US-Dollar sowie Verkäufe für 6,1 Milliarden US-Dollar. JLL rechnet damit, dass sich dieses Interesse der Investoren an Deutschland noch weiter steigern wird.

Aufgeschlüsselt nach Immobiliensektoren bleiben mit einem Anteil von 55 Prozent nach wie vor Bürogebäude die am stärksten nachgefragte Anlageklasse.

Die kommenden Zielmärkte: Japan und China

Kurzfristig rechnet JLL damit, dass vor allem Japan und China die weltweiten Kapitalströme am stärksten anziehen wird. Mittelfristig – also mit Blick auf die nächsten vier Jahre – werden die Investitionsvolumina in Mexico, Indien, den osteuropäischen Märkten und Russland zunehmen.

Weltweit Gewerbeimmobilien im Wert von 15 Billionen US-Dollar

Nach Schätzungen von LaSalle Investment Management (LIM) beträgt der Kapitalwert der weltweiten Gewerbeimmobilien insgesamt 15 Billionen US-Dollar. Tatsächlich handelbar – also nicht vom Eigentümer selbstgenutzt – sind allerdings nur Immobilien im Wert von rund 6,3 Billionen US-Dollar.

[Quelle: immobilienmanager.de]

22.03.2006

IVD rät: Bei Mietkaution Alternativen zum Sparbuch prüfen

Fast jeder Mietvertrag schließt die Zahlung einer Kaution ein. Diese sichert den Vermieter ab für den Fall, dass der Mieter beim Auszug Schäden an der Wohnung hinterlässt oder vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt hat. Meist umfasst die Kaution drei Monatskaltmieten – das ist der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag.

Wie das Geld jedoch angelegt wird, darüber können Mieter und Vermieter nach Absprache entscheiden. Üblicherweise wird eine Barkaution vereinbart – der Mieter überweist dem Vermieter den vereinbarten Betrag oder zahlt ihm diesen bar aus. „Die meisten Vermieter legen das Geld auf einem Sparbuch an. Allerdings lohnt es sich, die Alternativen zu prüfen – ein Tagesgeldkonto beispielsweise bietet Sicherheit und tägliche Verfügbarkeit zugleich und etwas mehr Zinsen als ein normales Sparbuch“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands Deutschland. „Von einer besseren Verzinsung profitieren sowohl Mieter als auch Vermieter: Der Mieter bekommt nach Beendigung des Mietverhältnisses mehr Geld ausgezahlt, der Vermieter profitiert von einem erhöhten Wert der Mietsicherheit“, so Schick. Allerdings bietet nicht jede Bank Tagesgeldkonten an.

Es ist auch möglich, die Kaution in Aktien oder Fonds anzulegen. Diese Variante ist aber laut IVD nicht zu empfehlen, da Aktien und Fonds wesentlich riskanter sind als ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto. „Die Mietkaution sollte gemäß ihrer Zweckbestimmung als Sicherheit angelegt werden. Bei Aktien und Fonds sind aber – auch hohe – Verluste nicht ausgeschlossen, damit riskiert der Vermieter seine Sicherheit und der Mieter sein Kapital.“ Auch Festanlagen über fünf Jahre sind nicht sinnvoll. Diese sind zwar sicher, allerdings steht das Geld nicht jederzeit zur Verfügung, was jedoch sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter wichtig ist, falls der Mietvertrag aufgelöst wird.

Statt das Geld bar zu zahlen, kann der Mieter in der Höhe der zu leistenden Mietsicherheit auch eine Bürgschaft bei einer Bank beantragen. Allerdings kann diese teuer werden und durchaus 100 Euro im Jahr kosten.

Alternativ kann der Mieter das Geld in Absprache mit dem Vermieter auch selbst anlegen. Allerdings muss er dem Vermieter dann die Anlage verpfänden –schließlich soll die Kaution ja als Sicherheit dienen. „Der Mieter hat also auch in diesem Fall während des Mietverhältnisses keinen Anspruch auf das Geld oder die Zinsen“, stellt Schick klar. Aber auch der Vermieter kommt im Streitfall nicht gegen den Willen des Mieters ohne weiteres an das Geld – Kontoinhaber ist schließlich der Mieter. Teilweise ist das Guthaben dann bis zum Ende des Mietrechtsstreits eingefroren.

Vermieter muss Kaution getrennt vom Privatvermögen anlegen

Legt der Vermieter das Geld in seinem Namen an, muss er die Kaution getrennt von seinem Vermögen konkursfest anlegen, damit das Geld des Mieters nicht gefährdet ist, falls der Vermieter Insolvenz anmelden muss. „Der Mieter kann vom Vermieter den Nachweis verlangen, dass dieser das Geld gesondert angelegt hat. In Fällen, bei denen der Vermieter diesen Nachweis verweigerte oder auf eine entsprechende Nachfrage gar nicht reagierte, brauchten Mieter die Miete bis zur Höhe der Kaution zunächst nicht bezahlen“, sagt Rechtsanwalt und Immobilienexperte Ulrich Joerss von der Kanzlei JOERSS-Rechtsanwälte in Berlin mit Verweis auf das Landgericht Mannheim (Az. 4 S 206/89). „Weist der Vermieter die korrekte Anlage der Mietkaution nach, muss die Miete allerdings nachgezahlt werden.“

Bei Kautionsverweigerung ist fristlose Kündigung möglich

Haben Vermieter und Mieter eine Mietkaution vereinbart und zahlt der Mieter diese nicht, ist der Vermieter berechtigt, den Einzug in die Mietwohnung zunächst zu verweigern. Ebenso kann der Vermieter wegen nachhaltiger Pflichtverletzung fristlos kündigen oder auf ordnungsgemäße Leistung klagen. Auch wenn Vermieter mit der Zahlungsklage abwarten, bleibt der Anspruch bestehen. „Noch nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter die Kaution verlangen, wenn das Mietverhältnis noch nicht abgerechnet wurde“, sagt Joerss. Der Grund: Ein Mieter, der seiner Leistungspflicht nicht nachkommt, darf nicht besser gestellt werden als ein Mieter, der seine Mietkaution vertragsgemäß gezahlt hat. Mietet ein Sozialhilfeempfänger eine Mietwohnung an, dann muss das Sozialamt die geforderte Mietkaution zur Verfügung stellen, so eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Az. 4 M 4713/99).

Einbehalt der Mietkaution bei Mietrückständen oder Mängeln

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, über die Kaution abzurechnen. Er muss dem Mieter den Kautionsbetrag mit den zwischenzeitlich angefallenen Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen, wenn er keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter hat. Andere Sicherheiten wie eine Bürgschaft muss der Vermieter freigeben. „Für die Rückzahlung hat der Vermieter drei bis sechs Monate Zeit“, teilt Schick mit. In dieser Zeit hat er die Möglichkeit zu überprüfen, ob er gegen den Mieter noch Ansprüche etwa wegen Mängeln, ausstehender Miete oder Betriebskosten hat. „Bei Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen kann dem Mieter auch eine längere Wartezeit zugemutet werden“, weiß Schick. Nach drei Jahren verjährt der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution.

Weil der Vermieter erst nach Beendigung des Mietverhältnisses prüfen kann, ob er noch Ansprüche geltend machen muss, darf der Mieter die Kaution nicht „abwohnen“, d.h. er darf zum Ende des Mietverhältnisses nicht einfach die Mietzahlung einstellen und eine Verrechnung der ausstehenden Mieten mit der geleisteten Kaution verlangen (OLG Frankfurt, Az. 2 W 10/04).

Bei Eigentümerwechsel Mietsicherheiten übertragen lassen

Findet während des Mietverhältnisses ein Eigentümerwechsel statt, hat sich der Mieter wegen der Kaution an den neuen Vermieter zu wenden. Dieser sollte sich darum kümmern, geleistete Mietsicherheiten der Mieter von dem vorherigen Eigentümer zu erhalten. Denn der Anspruch der Mieter auf die geleistete Mietkaution richtet sich auch gegen den neuen Eigentümer. Dieser musste bisher eine an den alten Vermieter geleistete Mietkaution nur dann zurückzahlen, wenn er diese vom alten Eigentümer auch erhalten hat. Seit der Mietrechtsreform 2001 kann der Mieter den neuen Eigentümer neben dem bisherigen Vermieter immer in Anspruch nehmen (§ 566a BGB).

Übernimmt nach Insolvenz des Vermieters ein Zwangsverwalter die Wohnung, muss dieser den ausziehenden Mietern die Kaution auszahlen. Diese Pflicht hat er auch, wenn der insolvente Vermieter ihm das Geld gar nicht ausgehändigt hat (BGH, Az. VIII ZR 11/03).

[Quelle: iw-magazin.de]

22.03.2006

Wohnungswirtschaft fordert politische Weichenstellung

"Im Zeitraum von 2000 bis Ende 2005 sind die warmen Wohnnebenkosten um rund 45 Prozent angestiegen. Die Position zwischen Energieversorgern und den privaten Endverbrauchern macht es für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft daher immer wichtiger, das Thema Energieversorgung und -effizienzsteigerung an zentraler Stelle in die strategische Unternehmensführung einzubeziehen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich des gemeinsam mit dem BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen am 21. März 2006 in Berlin veranstalteten Energieforums.

"Messbare Kostenentlastungen für die Mieterinnen und Mieter als Energieverbraucher haben jedoch grundlegende Weichenstellungen der Politik für mehr Preistransparenz und Wettbewerb im Energiesektor als Voraussetzung", so Freitag. Diese müssten auf dem am 3. April 2006 geplanten Energiegipfel der Bundesregierung und in dem für 2007 angekündigten energiepolitischen Gesamtkonzept vorgenommen werden.

"Was ist zu tun? Die Preiskalkulation der Versorger muss offen gelegt und nachprüfbar werden. Die Genehmigung der Netzentgelte muss sich an den Kosten des „besten“ Unternehmens, d. h. des Unternehmens mit den niedrigsten Kosten orientieren, ohne Regulierung geht es bei leitungsgebundenen Ver- und Entsorgern nicht", erklärte BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt. Ebenso müssten die einzelnen Preisbestandteile der Energieträger von den Versorgungsunternehmen transparent und nachvollziehbar dargelegt und verschiedene Tarife, insbesondere unterschiedlicher Anbieter, für einen bestimmten Verbrauchsfall vergleichbar werden, forderte Burkardt. Mit Spannung erwarte zudem die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, inwieweit mit der Umsetzung der Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes bis zum 1. Oktober 2006 ein effizientes und kostensenkendes Durchleitungssystem und damit ein funktionierender Wettbewerb auf dem Gasmarkt geschaffen werde.

"Die Wohnungswirtschaft hat reagiert: Seit 1992 haben die in den Verbänden des GdW organisierten 3.200 Wohnungs- und Immobilienunternehmen über 57 Mrd. Euro in die Modernisierung und weitere 63 Mrd. Euro in die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudebestandes investiert. Damit sind grundlegende Voraussetzungen für die bisher erreichten Einsparungen bei den Betriebskosten der Mieter geschaffen worden", so der GdW-Präsident. "Es kann jedoch nicht sein, dass ein erheblicher Teil der Einsparwirkungen dieser von den Wohnungsunternehmen zugunsten der Mieterinnen und Mieter getätigten Investitionen jetzt vom Anstieg der Energiekosten - auf nicht funktionierenden Märkten - aufgezehrt und die Entwicklung der Wohnnebenkosten fälschlicherweise immer wieder den Wohnungsunternehmen angelastet wird", erklärte Lutz Freitag.

"Für die Wohnungsunternehmen werden - auch aus Gründen des Wettbewerbs auf den Wohnungsmärkten - die Anstrengungen zur Begrenzung der Wohnnebenkosten - soweit diese vom Unternehmen zu beeinflussen sind - eine zentrale Rolle in der Unternehmenspolitik beibehalten. Das Werkzeug des Betriebskosten-Benchmarking, Wege der Nachfragebündelung, aber auch die Nutzung einer dezentralen Energieversorgung und regenerativer Energien zur Stärkung der Unabhängigkeit und Verhandlungsposition gegenüber den Versorgungsunternehmen müssen dabei verstärkt zum Einsatz kommen", so GdW-Präsident Freitag. Bei ihren Bemühungen zur Verminderung der Energiekosten seien die Mieter als Energieverbraucher wichtige Partner der Unternehmen, deren Unterstützung die Wohnungswirtschaft bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und innovativer Lösungen in der Wohnungsbewirtschaftung benötigen.

[Quelle: iw-magazin.de]

21.03.2006

Immobilienmesse „Expansion“ in Hamburg

Am 22. Juni steht im Congress Center Hamburg der Gewerbeimmobilienmarkt der Hansestadt im Fokus der diesjährigen „Expansion“.

Am 22. Juni findet im Congress Center Hamburg die 5. Fachmesse für Gewerbeimmobilien in Hamburg statt. Die Veranstalter erwarten eine weitere Steigerung der Teilnehmer- und Besucherzahlen aus dem Vorjahr, als 100 Unternehmen und rund 2.000 Fachbesucher an der „Expansion“ teilnahmen. Messebegleitend findet ein Vortragsprogramm rund um das Thema Gewerbeimmobilien statt. Ein eigener Messe- und Congressbereich widmet sich der in Hamburg besonders stark vertretenen Logistikbranche.

Genauere Informationen können Sie im Internet unter www.expansion.hamburg.de nachlesen.

[Quelle: iw-magazin.de]

21.03.2006

Hamburg bereitet nächsten Paketverkauf vor

Das dritte Teilpaket des „Primo“-Portfolios soll der Hansestadt weitere Finanzmittel in die leere Stadtkasse spülen.

Die Hansestadt Hamburg rechnet laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ mit mehreren hundert Millionen Euro an Einnahmen durch den Verkauf weiterer städtischer Immobilien. „Wir sind zuversichtlich, dass wir im April 70 Objekte den Interessenten anbieten können und dabei mehrere hundert Millionen Euro für die Stadtkasse erlösen können", äußerte sich Andreas Reuß, Geschäftsführer der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung. Mit den ersten beiden Teilpaketen des unter dem Namen „Primo" geführten städtischen Immobilienportfolios von insgesamt 187 städtische Büro- und Gewerbeimmobilien wurden nach Angaben der Finanzbehörde 815,5 Millionen Euro eingenommen. Bislang wurden 39 Gebäude verkauft.

[Quelle: immobilienmanager.de]

21.03.2006

Steigende Aufträge im Bauhauptgewerbe im Januar 2006

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, verzeichnete das Bauhauptgewerbe (Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten) im Januar 2006 in Deutschland preisbereinigt 8,7 Prozent höhere Auftragseingänge als im entsprechenden Vorjahresmonat.

Die Baunachfrage nahm im Hochbau um 10,4 Prozent zu, im Tiefbau erhöhte sie sich um 6,7 Prozent. In den Betrieben des Hoch- und Tiefbaus waren Ende Januar 2006 rund 655.000 Personen tätig. Das waren 29.000 Personen weniger als vor einem Jahr (– 4,3 %). Der Gesamtumsatz belief sich im Berichtsmonat auf rund 3,5 Milliarden Euro (– 3,8 % gegenüber Januar 2005).

[Quelle: iw-magazin.de]

20.03.2006

Geschäftszahlen 2005: Hochtief blickt positiv in die Zukunft

Nach einem erneut erfolgreichen Geschäftsjahr will der Baukonzern in zwei bis drei Jahren seinen Überschuss auf 100 Millionen Euro steigern.

Der Baukonzern Hochtief will in zwei bis drei Jahren einen Überschuss auf 100 Millionen Euro steigern. Grund für dieses ehrgeizige Ziel sind auch die positiven Geschäftszahlen für das abgelaufene Jahr, indem Hochtief ein Ergebnis vor Steuern von 329 Millionen Euro (plus 75,7 Prozent) erwirtschaften konnte. Der Konzerngewinn beläuft sich insgesamt auf 62,8 Millionen Euro (2004:41,2 Millionen Euro), wurde allerdings stark durch den Einstieg von Investoren in die Flughafenbeteiligungen von Hochtief beeinflusst.

Mit einem bereits akquirierten Auftragsvolumen in Höhe von 21,1 Milliarden Euro ist der Baukonzern für die kommenden anderthalb Jahre ausgelastet und Vorstandschef Hans-Peter Keitel zeigt sich auch für das Deutschlandgeschäft zuversichtlich. Nach rund zehnjähriger Talfahrt auf dem heimischen Bausektor sieht er ein ausgeglichenes Umsatzergebnis wieder in greifbarer Nähe.

[Quelle: immobilienmanager.de]

20.03.2006

Auszeichnung für Hendersons Property Equity Fonds

Das österreichische Geld-Magazin hat seinen "Alternative Investments Award" in der Kategorie "Immobilien-Aktienfonds Europa" gestern an den Henderson Pan European Property Equity verliehen. Der Fonds belegt den ersten Platz in der Ein-, Zwei-, und Dreijahres-Performance-Wertung.

Der Pan European Property Equity investiert in europäische Immobilienaktiengesellschaften, wie zum Beispiel REITs (Real Estate Investment Trusts). Seit seiner Auflegung im Juli 1998 hat er eine jährliche Performance von über 17 Prozent erzielt. "Österreich ist für uns ein sehr wichtiger Markt, da freut uns diese Auszeichnung besonders", sagte Ariane Dehn, die bei Henderson für Österreich zuständig ist.

[Quelle: iw-magazin.de]

20.03.2006

Tschechische Baumessen setzen auf "Grüne Energie"

Vom 25. bis 29 April finden in Brünn, Tschechien, die bedeutendsten Baumessen für Mittel- und Osteuropa statt. Hauptthema der Messen ist "Grüne Energie".

Die Baumessen Brünn 2006 werden aus drei eigenständigen Veranstaltungen bestehen: aus der 11. Internationalen Baumesse IBF, aus der 7. Internationalen Fachausstellung für Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Gebäudetechnik SHK BRNO und aus der 3. Internationalen Messe für Beleuchtungs­technik, Elektroinstallationen und Systemintegration von Gebäuden ELEKTRO.

Parallel findet die neue Investitionsmesse URBIS INVEST statt. „Diese Messe stützt sich auf die etablierte Messe URBIS, die wir noch stärker akzentuieren wollen, um spezifischen Anforderungen der Aussteller in diesem Segment – Verbindung des privaten und öffentlichen Sektors – im höchsten Maße zu entsprechen,“ erklärt Martina Bajerová, die neue PR- und Werbemanagerin der Baumessen Brünn hinzu.

Der gemeinsame Nenner, der alle Messen der Baumessen Brünn 2006 thematisch verbindet, ist die Grüne Energie. Es geht um ein Thema, das dank ihrer Aktualität und Verbindung mit den neuen EU-Vorschriften einen breiten Spielraum für Präsentationen der bisherigen und neuen Aussteller aus den Branchen Energieerzeugung und –ersparnisse, aber auch Messung und Regelung bieten werde, erklärt die Messegesellschaft in einer Mitteilung.

[Quelle: iw-magazin.de]

17.03.2006

EUWID startet Online-Publikation Themenbrief Contracting

Der Europäische Wirtschaftsdienst (EUWID) startet mit dem "Themenbrief Contracting und Energiedienstleistungen" Mitte März eine neue Online-Publikation.

Mit dem im 14-täglichen Rhythmus erscheinenden Informationsangebot richtet sich EUWID insbesondere an professionelle Energie- und Gebäudedienstleister, Energieagenturen und Energieberater, aber auch an Banken, Finanzierer, Berater und Versorger. Zur Zielgruppe zählen darüber hinaus öffentliche und private Eigentümer und Betreiber von Liegenschaften, die ihr Energiemanagement vor dem Hintergrund steigender Energiekosten optimieren wollen.

Der Themenbrief Contracting und Energiedienstleistungen ist in fünf Bereiche gegliedert. Der Themenblock Trends und Studien beinhaltet Berichte über aktuelle Markt- und Potenzialstudien sowie Stellungnahmen zur Entwicklung der Energiedienstleistungsbranche. Ein zweiter Kernbereich beleuchtet die Änderungen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Energiedienstleistungsbereich. Hier kommen unter anderem Themen wie die europäische Energiedienstleistungsrichtlinie oder das deutsche Energiesteuergesetz mit seinen Auswirkungen auf das Contracting zur Sprache. Geplante und laufende Contractingprojekte sowie die Geschäftszahlen und Strategien der Energiedienstleister stehen im Zentrum des Bereichs "Unternehmen und Projekte". Darüber hinaus informiert der Themenbrief im Bereich "Energiemärkte" über die Entwicklung der Energiepreise (Heizöl, Gas, Strom, Altholz). Ergänzt wird das Informationsangebot der Online-Publikation durch Literaturrezensionen und Terminhinweise.

Der Themenbrief basiert auf Nachrichten und Berichten aus dem Brancheninformationsdienst EUWID Facility Management. Eine Einzelplatz-Lizenz des Themenbriefs ist im Jahresabonnement von EUWID Facility Management enthalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Themenbrief separat zu abonnieren. Das Jahresabonnement des Themenbriefs Contracting und Energiedienstleistungen kostet für die Einzelplatzlizenz 130 € zzgl. MwSt. und umfasst 25 Ausgaben. Darüber hinaus erhalten Themenbrief-Abonnenten den "Report Contracting" kostenlos zugesandt.

Ein kostenloser Testzugang sowie Probe- und Jahresabonnement des Themenbriefs Contracting und Energiedienstleistungen können unter www.euwid-facility.de bestellt werden. Dort finden sich auch weiterführende Informationen zur neuen Publikation und zum Gesamtangebot von EUWID Facility Management.

[Quelle: iw-magazin.de]

16.03.2006

Baugenehmigungen in 2005 deutlich rückläufig

Die heutige Veröffentlichung der Baugenehmigungszahlen 2005 durch das Statistische Bundesamt bestätigt die Befürchtung des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, dass die rückläufigen Genehmigungszahlen die Wohnungsbautätigkeit in 2006 beeinträchtigen werden.

Nach einem Rückgang der genehmigten Neubauwohnungen um 27.000 Wohneinheiten im Jahr 2004 hat sich im abgelaufenen Jahr die Zahl der Baugenehmigungen für neue Wohngebäude noch einmal um 24.221 Wohneinheiten verringert. „Diese Zahlen sind Ausdruck der tiefen Verunsicherung der privaten Häuslebauer wie auch des quälenden Diskussionsprozesses über die Abschaffung der Eigenheimzulage. Der Wohnungsbau hat einen Anteil von mehr als 50 % an den Bauinvestitionen. Ist er rückläufig, zieht er die gesamte Baukonjunktur mit nach unten." Erklärte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes dazu. Soll der Wohnungsneubau nicht ins Bodenlose fallen, muss das selbstgenutzte Wohneigentum diskriminierungsfrei in die Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen werden. Die Bauwirtschaft hat hierzu kürzlich Vorschläge unterbreitet und erwartet von der Politik eine sachgerechte und unvoreingenommene Erarbeitung entsprechender gesetzlicher Regelungen.

Derzeit scheint allerdings Zeitverzug zu drohen, denn die Anfang des Jahres angekündigte Arbeitsgruppe des Bundestages zur Aufarbeitung dieses Komplexes existiert offenbar noch gar nicht.

Aus dem mit dem Vorjahr vergleichbaren Genehmigungsvolumen für Nichtwohngebäude lässt sich Hoffnung auf eine Stabilisierung der Hochbautätigkeit in diesem Bereich schöpfen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Genehmigungen von den jeweiligen Bauherren in konkrete Aufträge, und zwar kurzfristig, umgesetzt werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

16.03.2006

EXPANSION 2006

5. Fachmesse für Gewerbeimmobilien in der Metropolregion Hamburg 22. Juni 2006, Congress Center Hamburg Die Logistik-Branche ist der Wachstumsmotor der Metropolregion Hamburg. Schon heute beschäftigen hier rund 5.700 Logistik-Unternehmen mehr als 154.000 Menschen. Auf der diesjährigen EXPANSION, Norddeutschlands größter Fachmesse für Gewerbeimmobilien, verschaffen die regionalen Wirtschaftsförderungen in Zusammenarbeit mit Logistik-Verbänden und -Initiativen der boomenden Branche ein qualifiziertes Forum.

Das Wachstum der Logistik spiegelt sich nicht nur in den Umschlagszahlen des Hamburger Hafens oder der Beschäftigung wieder. Auch zahlreiche Investitionsprojekte sind ein Beleg für die Dynamik der Branche.

Mit der Inbetriebnahme eines 60.000 Quadratmeter großen Logistikzentrums in Altenwerder und einem Investitionsvolumen von 24 Millionen Euro verdeutlicht etwa Kühne + Nagel Hamburgs Poolposition: „Kühne + Nagel unterstreicht mit einem erheblichen Investitionsprogramm sein Interesse an Hamburg und profitiert gleichzeitig von den sehr guten Rahmenbedingungen des für die gesamte Unternehmensgruppe bedeutenden Standortes“, sagt Klaus-Michael Kühne. „Die zukunftsgerichtete Hafenpolitik wie auch die politischen Veränderungen in Osteuropa haben Hamburg einen rasanten Aufschwung beschert, der sich in den nächsten Jahren noch beschleunigen wird. Hieran möchte Kühne + Nagel als globaler und universeller Dienstleister maßgeblich partizipieren.“

Auch die Fiege-Gruppe, einer der größten Logistikdienstleister Europas, setzt auf den Norden: Rund 37 Millionen Euro investiert das Unternehmen aktuell in den Bau des Güterverteilzentrums Hamburg-Moorfleet, direkt an der A1.

Dort realisiert der Baudienstleister und Spezialist für Bausysteme, die Goldbeck Bau GmbH, auf 75.000 Quadratmetern für die Fiege-Gruppe eines der größten Logistikzentren Deutschlands. Der erste Bauabschnitt des Umschlagplatzes für Reifen, Kerzen und Lebensmittel wurde Anfang dieses Jahres termingerecht fertig gestellt. Bis zum Sommer 2006 sollen die Arbeiten am zweiten Bauabschnitt abgeschlossen sein.

Für die international agierende Goldbeck Bau GmbH ist der Logistik-Boom im Norden deutlich spürbar: „Dem allgemeinen Trend der florierenden Logistikbranche folgend, konnten wir in der jüngsten Vergangenheit einen erheblichen Auftragszuwachs verzeichnen“, berichtet Siegfried Apenbrink, Leiter Marketing bei Goldbeck. Dies gilt insbesondere auch für die Metropolregion Hamburg: „Befördert durch die Globalisierung der Märkte wächst die Bedeutung des Standortes Hamburg als Tor zur Welt beständig.“

Für Apenbrink ist es daher nur folgerichtig, dass die Wirtschaftsförderungen auf der Gewerbeimmobilienmesse EXPANSION erstmals in diesem Jahr ein Forum speziell für die Logistiker schaffen: „Gerade in einer derart dynamischen Branche ist der Austausch von Akteuren und Dienstleistern unverzichtbar“, betont Siegfried Apenbrink die Bedeutung der erweiterten Kommunikationsplattform im Norden, auf der auch die Goldbeck Bau GmbH als Aussteller vertreten sein wird.

Mit einem eigenen Messe- und Congressbereich wird Norddeutschlands größte Gewerbeimmobilienmesse der Bedeutung der Logistikbranche für die Region gerecht. Die Regionalgruppe Hamburg und Schleswig-Holstein der Bundesvereinigung Logistik (BVL) und die Logistik Initiative Hamburg werden gemeinsam über die Entwicklung der Logistikbranche in der Metropolregion Hamburg informieren. Nach der Eröffnung des Congresses und den Fachvorträgen namhafter Referenten wie Jens Wollesen, Mitglied der Geschäftsleitung Kühne+Nagel lädt der messebegleitende Logistik-Congress die Fachbesucher zu einer Diskussion unter der Leitung von Björn Helmke, Chefredakteur der Deutschen Verkehrs-Zeitung über die Anforderungen der Vertragsgestaltung aus Sicht der Logistik-Dienstleister und der Projektentwickler / Finanziers ein.

Unternehmen, die sich an der 5. EXPANSION beteiligen möchten wenden sich an die Messeagentur deltacom projektmanagement GmbH, Herrn Daniel Eisele, Telefon 040 – 35 72 32 0. Weitere Informationen zur EXPANSION erhalten Sie im Internet unter: www.expansion.hamburg.de.

[Quelle: iw-magazin.de]

15.03.2006

Preis für innovatives Immobilien-Marketing ausgeschrieben

Das Fachmagazin „Immobilienwirtschaft“ vergibt auch in diesem Jahr den „Immobilien-Marketing-Award“. Mit der Auszeichnung werden besonders innovative Marketing-Konzepte der Immobilienwirtschaft prämiert.

Teilnehmen können Unternehmen aus den Branchen Immobilienmanagement (Verwaltung und Facility-Management), Immobilienmakler, Bauträger, Projektentwickler, Immobilienfonds und Banken. Die eingereichten Konzepte bewertet eine prominent besetzte Jury aus Professoren der Immobilienwirtschaft, Marketingexperten und Immobilienjournalisten. Der „Immobilien-Marketing-Award 2006" wird in den Kategorien Produktmarketing Wohnimmobilien, Produktmarketing Gewerbeimmobilien und Unternehmenskonzepte vergeben. Auch originelle und praxisorientierte Diplomarbeiten zum Thema werden ausgezeichnet.

Die Sieger der Kategorien Produktmarketing und Unternehmenskonzepte erhalten einen Geldpreis in Höhe von je 3000 Euro, der im Rahmen der Immobilienmesse Expo Real im Oktober verliehen wird. Der Autor der besten Diplomarbeit darf sich über eine dreitägige Reise zur Immobilienmesse Mipim 2007 nach Cannes freuen.

Hauptsponsoren der Initiative sind die Unternehmen CGI Commerz Grundbesitz Investmentgesellschaft mbH, PATRIZIA Immobilien AG und SEB Asset Management AG. Förderer ist das Immobilienportal ImmobilienScout24.

Einsendeschluss ist der 15. Juli 2006. Bewerbungsunterlagen und Teilnahmebedingungen können auf der Website www.iw-magazin.de abgerufen oder unter der Telefonnummer 0761/3683-507 angefordert werden.

Kontakt:
Haufe Mediengruppe
Chefredaktion "Immobilienwirtschaft"
Dirk Labusch
Hindenburgstraße 64
79102 Freiburg

[Quelle: iw-magazin.de]

15.03.2006

GEFMA Förderpreise 2006 verliehen

GEFMA hat anlässlich der Facility Management Messe zum neunten Mal seine mit 7.500 Euro dotierten Förderpreise für Hochschul-Abschlussarbeiten im Facility Management verliehen. Die GEFMA Jury lobte die insgesamt sehr hohe Qualität der Arbeiten.

Die Gutachter hatten unter der Leitung von Prof. Dr. Markus Lehmann mit 30 eingereichten Arbeiten eine Rekordbeteiligung zu bewältigen. Sie konnten durch die Unterstützung namhafter Sponsoren zusätzlich zum Hauptpreis in fünf Fachkategorien Sonderpreise vergeben. Deutlich wird das aktuelle Themenspektrum: Lebenszykluskosten, Public Private Partnership, Management von Unternehmensprozessen, Revitalisierung bei Leerstand sowie Immobilienfinanzierung und Rating.

Der diesjährige Preisträger Sven Armin Teichmann, Dipl.-Ing. (TU) Master of Business and Engineering (MBE), ist Absolvent der Steinbeis-Hochschule Berlin. Er erhält die Auszeichnung für seine Master Thesis „Optimierung des Immobilien-Portfoliomanagement durch Entwicklung einer nutzen- und kostenorientierten Bewirtschaftungsstrategie". Nach einhelliger Auffassung der Jury gelingt Teichmann in beeindruckender Weise die Verknüpfung von Immobilien- und Facility Management. „Die Analyse des Immobilienportfolios und daraus abgeleitete Bewirtschaftungsstrategien unterstützen eine renditeorientierte Wertentwicklung des gesamten Immobilienportfolios und haben somit großen Nutzwert in der Praxis", so Lehmann in seiner Bewertung.

Ebenfalls ausgezeichnet und mit insgesamt 3.000 Euro prämiert wurden die besten Projektarbeiten im FM, die wichtiger Teil der GEFMA Fachwirt-Ausbildung sind. Besondere Anerkennung fanden Projektarbeiten zur Analyse von Lebenszykluskosten einer Büroimmobilie abhängig von der Nutzungsart sowie die Optimierung der Gebäudebewirtschaftung eines Landkreises.

[Quelle: iw-magazin.de]

14.03.2006

onOffice erweitert die Zusammenarbeit mit Immobilienportalen

Partnerangebot für onOffice Kunden

Die Internetvermarktung von Immobilien befindet sich immer noch im Aufschwung. Zahlreiche Makler nutzen bereits die Vorteile der online Vermarktung über die Immobilienbörsen denn diese bieten zahlreiche Möglichkeiten effektiver auf Kundenwünsche einzugehen, eigene Angebote in uneingeschränkter Reichweite zu präsentieren und auch einen breiten potentiellen Kundenstamm zu erreichen.

Ein unkompliziertes, zeitsparendes Einstellen der Immobilienangebote auf die einzelnen Portalen bietet die Software onOffice smart 2.0. Durch die Zusammenarbeit von onOffice mit den bekanntesten Immobilienportalen, kann jeder onOffice smart 2.0 Kunde diese Schnittstellen für seine individuelle Immobilienvermarktung nutzen und mit nur einem Mausklick die ausgewählten Immobilienangeboten auf die Portale einstellen.

Seit kurzem arbeitet onOffice jetzt auch mit dem Portal www.wohnung-jetzt.de und bietet allen onOffice Kunden ab sofort an ihre Wohnungsangebote 3 Monate lang kostenlos bei www.wohnung-jetzt.de mit Datenimport aus der onOfffice Software zu inserieren.

Im Anschluss daran bietet Ihnen www.wohnung-jetzt.de eine Flat-Fee von 39,-€ zzgl. MwSt. pro Monat an bei unbegrenzter Objektanzahl.

Seit 2003 ist www.wohnung-jetzt.de online und der wachstumsstärkste Wohnungsmarkt im Internet. Im Gegensatz zu den Immobilienmärkten werden hier ausschließlich Wohnungen, Appartements und Zimmer offeriert. Bei www.wohnung-jetzt.de sind jedoch auch Wohnungsgesuche online. Schon lange ist bei www.wohnung-jetzt.de das Powerinserat Standart und erscheint standardmäßig ganz oben im Listing. Der Schwerpunkt von www.wohnung-jetzt.de liegt in der Vermittlung von profunden Kontakten zu einem sensationellen Preis-Leistungsverhältnis.

Um das Partnerangebot von www.wohnung-jetzt.de nutzen zu können, kopieren Sie einfach den nachfolgenden Link und melden Sie sich an. Danach klicken Sie auf das Logo von OnOffice und übernehmen die angezeigten Zugangsdaten in ihre Software.

13.03.2006

Online-Makler ImmobilienScout erwägt Börsengang

Der Online-Makler ImmobilienScout24 erwägt dem "Spiegel" zufolge einen Börsengang.

Die Eigner, darunter die US-Investmentbank Morgan Stanley, stuften die Firma als "börsenreif" ein, berichtete das Magazin ohne klare Quellennennung. Dem Bericht zufolge erzielte das Unternehmen nach vorläufigen Zahlen 2005 mit Werbung und Gebühren einen Umsatz von 35 Mio. Euro, was einem Plus von 70 Prozent zum Jahr davor entsprechen würde. Vor Steuern sei ein Gewinn von 15 (Vorjahr: 8) Mio. Euro geblieben. Mit über zwei Mio. Nutzern sei der Immobilienmakler im Internet Marktführer auf seinem Gebiet.

[Quelle: Berliner Morgenpost vom 12. März 2006]

10.03.2006

IVD-Mitte fordert staatliches Qualitätssiegel für Immobilienberufe

Bis spätestens Ende 2007 muss die neue Richtlinie der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen in nationales Recht umgesetzt sein. Diese Richtlinie sieht vor, dass Personen, die in einem EU-Staat ihre Berufsqualifikationen erworben haben, diesen Beruf auch in anderen EU-Ländern ausüben dürfen – unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländer. Dies gilt allerdings nur für Berufe, die reglementiert sind, d.h., deren Aufnahme oder Ausübung über Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Länder an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist.

Aus Sicht des Immobilienverbandes Deutschland (IVD Mitte e.V.) ist ein staatlich anerkanntes Qualitätssiegel als Berufsqualifikation zwingend einzuführen. Er fordert daher ein staatliches Qualitätssiegel als Qualifikation für Immobilienberufe. Wer als Immobilienmakler und/oder Immobilienverwalter tätig werden will, sollte künftig zu einer staatlich anerkannten Fachkundeprüfung verpflichtet werden. Eine entsprechende Fachkundeprüfung könnte von den Industrie- und Handelskammern oder vom IVD vorgenommen werden.

Da Immobilienberufe wie die des Immobilienmaklers in Deutschland nicht staatlich reglementiert sind, wären deutsche Immobilienmakler gegenüber ihren EU-Kollegen benachteiligt. Immobilienmakler, die in Deutschland über eine Gewerbeordnungslizenz verfügen und Berufserfahrung haben, können nur dann in einem anderen Land der EU mit staatlich reglementierter Berufszulassung und -ausbildung dauerhaft beruflich tätig werden, wenn sie zusätzlich einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss vorweisen können. Ansonsten müssten sie „nachbessern“ und einen Eignungstest oder Anpassungslehrgang bestehen.

Bislang können sich Immobilienmakler in Deutschland in mindestens vier- und mehrsemestrigen Lehrgängen oder in Seminaren der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg (DIA) und der Europäischen Immobilien Akademie Saarbrücken (EIA) beruflich qualifizieren, fort- und weiterbilden. Diese Fortbildung ist notwendig, da sich Makler schon längst nicht mehr auf das reine Vermitteln von Immobilien beschränken, sondern mehr und mehr als Immobilienberater tätig sind.

Ohne staatliches Qualitätssiegel können deutsche Immobilienmakler nur zeitlich befristet in anderen Ländern tätig werden, wie dies die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vorsieht. Diese erlaubt, dass Dienstleister aus EU-Staaten mit niedrigen Berufszugangs- und Ausübungsregeln ohne staatliche Reglementierung gelegentlich – aber eben nicht auf Dauer – in anderen EU-Staaten tätig sind. Damit wären deutsche Immobilienmakler gegenüber Maklern anderer Länder benachteiligt. So ist dieser Beruf unter anderem in Frankreich, Italien und Österreich staatlich reglementiert. Die britischen Immobilienberufe als Mitglieder der RICS Royal Institution of Chartered Surveyors stehen nach der Richtlinie ohnehin reglementierten Berufen gleich. „Andere Staaten haben durch die staatliche Reglementierung einen erheblichen Vorteil gegenüber deutschen Immobilienmaklern. Um dies zu verhindern, ist der deutsche Gesetzgeber aufgefordert, für die notwendige Reglementierung mithilfe der immobilienwirtschaftlichen Verbände Sorge zu tragen“, so Harald Blumenauer, Vorstandsvorsitzender des IVD Mitte. „Es besteht dringender Handlungsbedarf“, mahnt Blumenauer. Denn die Berufsqualifikationsrichtlinie der EU muss innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

10.03.2006

Preis für innovatives Immobilien-Marketing ausgeschrieben

Das Fachmagazin „Immobilienwirtschaft“ vergibt auch in diesem Jahr den „Immobilien-Marketing-Award“. Mit der Auszeichnung werden besonders innovative Marketing-Konzepte der Immobilienwirtschaft prämiert.

Teilnehmen können Unternehmen aus den Branchen Immobilienmanagement (Verwaltung und Facility-Management), Immobilienmakler, Bauträger, Projektentwickler, Immobilienfonds und Banken. Die eingereichten Konzepte bewertet eine prominent besetzte Jury aus Professoren der Immobilienwirtschaft, Marketingexperten und Immobilienjournalisten. Der „Immobilien-Marketing-Award 2006" wird in den Kategorien Produktmarketing Wohnimmobilien, Produktmarketing Gewerbeimmobilien und Unternehmenskonzepte vergeben. Auch originelle und praxisorientierte Diplomarbeiten zum Thema werden ausgezeichnet.

Die Sieger der Kategorien Produktmarketing und Unternehmenskonzepte erhalten einen Geldpreis in Höhe von je 3000 Euro, der im Rahmen der Immobilienmesse Expo Real im Oktober verliehen wird. Der Autor der besten Diplomarbeit darf sich über eine dreitägige Reise zur Immobilienmesse Mipim 2007 nach Cannes freuen.

Hauptsponsoren der Initiative sind die Unternehmen CGI Commerz Grundbesitz Investmentgesellschaft mbH, PATRIZIA Immobilien AG und SEB Asset Management AG. Förderer ist das Immobilienportal ImmobilienScout24.

Einsendeschluss ist der 15. Juli 2006. Bewerbungsunterlagen und Teilnahmebedingungen können auf der Website www.iw-magazin.de abgerufen oder unter der Telefonnummer 0761/3683-507 angefordert werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

10.03.2006

Neues Forschungsinstitut für Immobilienwirtschafts- und Genossenschaft

Die Berliner Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen realisieren in Berlin ein Public Private Partnership-Projekt: Das von der FHTW und vom GdW gemeinsam gegründete Forschungsinstitut für Deutsches und Europäisches Immobilienwirtschafts- und Genossenschaftsrecht an der FHTW nimmt am Montag, 6. März 2006, seine Tätigkeit auf.

Berlins Wissenschaftssenator Dr. Thomas Flierl erklärte dazu: „ Eine enge Kooperation zwischen Forschung und Wirtschaft bietet für beide Seiten große Chancen: Sie verbindet Praxis und Theorie und erschließt größere finanzielle Spielräume für die Forschung.“ FHTW-Präsident Prof. Dr. Herbert Grüner und GdW-Präsident Lutz Freitag stellten anlässlich der offiziellen Eröffnung des Forschungsinstituts fest: „Diese Kooperation eröffnet dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und seine beruflichen Entwicklungschancen zu verbessern. Zu guter Letzt verschafft sie der Wirtschaft den zeitnahen Zugang zu den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen." Wichtig sei zudem, dass mit dem neuen Institut auch die europäische Ausrichtung des Forschungsstandorts Berlin nachhaltig unterstützt werde. "Waren vor etwa 25 Jahren schätzungsweise 20 Prozent der deutschen Rechtsvorschriften europäisch motiviert, dürfte der Anteil der von Europa bestimmten Normen heute bei 80 Prozent liegen", erklärten die beiden Präsidenten. Dem entsprechend soll das Forschungsinstitut für Deutsches und Europäisches Immobilienwirtschafts- und Genossenschaftsrecht die für die Branche relevanten rechtlichen Entwicklungen auf europäischer Ebene beobachten, die "städtische Dimension" der EU-Förderprogramme für die Wohnungswirtschaft auswerten sowie Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen des Genossenschaftsrechts sowie des genossenschaftlichen Prüfungswesens erstellen.

Das Institut steht unter Leitung des seit 1992 an der FHTW lehrenden Juristen Prof. Dr. Jürgen Keßler. Zu den ersten Arbeitsschwerpunkten des neu gegründeten Instituts zählen die derzeit diskutierte Novelle des Genossenschaftsgesetzes sowie die Reform der europäischen Beihilferegelungen und deren Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft.

[Quelle: iw-magazin.de]

10.03.2006

GdW: Rentenentwicklung macht Integration der Wohnimmobilie

"Die sich abzeichnende Entwicklung der Rentenbezüge macht die von Seiten der Politik angekündigte Integration der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge dringend erforderlich."

Dies erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vor dem Hintergrund des heute im Bundeskabinett zur Abstimmung stehenden Rentenversicherungs- und Alterssicherungsberichts.

Die Integration der Wohnimmobilie in die Förderung der privaten Altersvorsorge biete die Chance, die finanziellen Belastungen im Alter durch eine Reduzierung der Wohnkosten erheblich zu mindern, so Freitag. "Sollte neben dem selbst genutzten oder vermieteten, auch das genossenschaftliche Wohneigentum wie auch das Dauerwohnrecht in die Förderung einbezogen werden, würde die Zahl der Menschen erheblich zunehmen, die künftig eine Wohnimmobilie als Teil der Altersvorsorge nutzen können", erklärte GdW-Präsident Freitag. Dies entspreche auch der sozialpolitischen Zielsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD, die Wohnimmobilie in der staatlichen Altersvorsorgeförderung verstärkt als Teil der privaten Altersvorsorge einzusetzen, so der GdW-Präsident. Gerade für die Bezieher niedriger Einkommen sei der Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile zur Minderung der Wohnkosten im Rentenalter eine leistbare Form der zusätzlichen privaten Altersvorsorge.

Mit dem vom Forschungsinstitut empirica erarbeiteten KaNaPE-Modell haben die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft vor kurzem ein eigenes Konzept zur Umsetzung der zwischen den Regierungsfraktionen vereinbarten gleichberechtigten Einbeziehung der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2007 vorgelegt.

[Quelle: iw-magazin.de]

01.03.2006

Wohnen in Deutschland: Süden teuer – Berlin untypisch

Die Wohnungsmieten in Deutschland variieren regional sehr stark. Die Hauptstadt Berlin weist – für europäische Hauptstädte untypisch – relativ geringe Mieten auf.

In der Mitte und im Süden Deutschlands ist Wohnraum vergleichsweise teuer, im Norden befinden sich die Mieten auf Durchschnittsniveau und im Osten sowie in Berlin ist Wohnraum günstig. Das sind die Hauptergebnisse, die das Hamburger Beratungsunternehmen F + B – Beratung für Wohnen Immobilien und Umwelt GmbH in seinem aktuellen Mietspiegelindex 2006 ermittelt hat. Im Durchschnitt müssen für eine 65 Quadratmeter große Wohnung in Deutschland 5,72 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden. Im Süden liegt die Preisspanne zwischen 6,17 Euro bis 6,73 Euro, im Osten bei 5,09 Euro. Die teuersten Wohnstädte sind München, Germering, Dachau und Düsseldorf. Auf dem 317-ten und letzten Platz der untersuchten Städte landete Eberswalde.

Novum Berlin

Außergewöhnlich stellt sich die Mietsituation in der deutschen Hauptstadt Berlin dar. Während in den europäischen Kapitalen in der Regel die Mieten landesweit mit die höchsten Werte erreichen, findet sich die Metropole an der Spree im vorliegenden Ranking auf Plätzen jenseits der Top-50 wieder. Der Westteil der Stadt rangiert auf Platz 81, der Ostteil gar auf Platz 150.

Dem Mietspiegelindex liegen regionale Erhebungen aus 316 Städten mit jeweils mehr als 20.000 Einwohnern zugrunde.

[Quelle: immobilienmanager.de]

01.03.2006

GdW-Präsident Freitag im „Immobilienwirtschaft“-Interview: Maklerverba

IVD „quasi als Alleinvertretung der Immobilienbranche“ kommuniziert werde, nicht in eine Verbandsgemeinschaft.

In der inhaltlichen Zusammenarbeit gebe es aber keine Unberührbarkeit. So seien etwa bei der Frage der Berufsbildung die Makler aktiv mit einbezogen worden. In der Sache seien weiter viele Gemeinsamkeiten vorhanden. Als eine mögliche Lösung des Konflikts schlug Freitag eine Umbenennung des IVD in Immobilienmaklerverband Deutschlands vor.

Im Gespräch mit dem Freiburger Immobilienfachmagazin griff Freitag auch die Bündelungsinitiative der deutschen Immobilienwirtschaft an, deren Ziel die Förderung der Interessen der gesamten Immobilienbranche ist. Er habe die Bündelungsinitiative bisher bei keiner wichtigen politischen Veranstaltung erlebt, sagte Freitag. Stattdessen mache sie „durch schöne Einladungen auf Schiffen“ Furore.

[Quelle: iw-magazin.de]

28.02.2006

Nicht jeder Makler ist auch ein Immobilien-Profi

Branche bietet die Möglichkeit zum Quereinstieg - spezielle Studiengänge werden stark nachgefragt

Immobilienmakler haben in Deutschland ein schlechtes Image. Ärger bei der Wohnungsvermittlung oder Courtagezahlungen haben dem Berufsstand der Vermittler und Berater einen schlechten Ruf eingebracht. Schuld daran sind Branchenvertretern zufolge schwarze Schafe, die es früher in den immer noch ungeschützten Beruf zog. Heute ist fast ausschließlich gut qualifizierter Nachwuchs gefragt - und längst nicht jeder Immobilienprofi ist ein Makler.

Die Aufgaben in der Branche sind unterschiedlich. Neben Banken und Versicherungen stellen vor allem die rund 3000 Wohnungsunternehmen und -verwaltungen in Deutschland Immobilienprofis ein. Die Neubauabteilung, die Mieteneinnahme und der Verkauf sind hier mögliche Arbeitsplätze, zählt Thomas Schaefers vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) in Berlin auf. "Das sind überwiegend Sachbearbeiterposten", fügt der Referent für berufliche Bildung hinzu.

Auch Kaufleute, Verwalter und Marktanalysten arbeiten in der Branche. Als Lehrberuf, der als gute Basis für alle Tätigkeiten gilt und laut IVD mindestens einen guten Realschulabschluß erfordert, bilden die Unternehmen den Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft aus. In höhere Positionen führen ein betriebswirtschaftliches Studium oder ein Abschluß als Ingenieur oder Architekt. Auch einschlägige Studienmöglichkeiten wurden in den vergangenen zehn Jahren geschaffen, heißt es beim Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin. So gibt es seit einigen Jahren eine Handvoll Studiengänge im Fach Immobilienwirtschaft.

Dennoch ist der Zugang zu vielen Tätigkeiten auch heute noch relativ offen. "Es ist die Branche der spannenden Seiteneinstiege", sagt Professor Stephan Kippes, Leiter des IVD-Instituts für Marktforschung in München. Für Makler etwa setze die Gewerbeordnung lediglich voraus, daß der Berufsanfänger nicht einschlägig vorbestraft oder überschuldet ist. Viele stiegen daher aus ganz unterschiedlichen Branchen in den Maklerberuf ein - und tun es in geringerer Zahl auch heute noch, erläutert Kippes, der auch Inhaber eines Lehrstuhls für Immobilienmarketing an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen (Baden-Württemberg) ist.

Anerkannt sind aber auch Aufbaustudiengänge und Fortbildungen von Akademien der Immobilienwirtschaft. Sie bieten unter anderem berufsbegleitende Lehrgänge zum Immobilienfachwirt, zum Immobilienökonom, zum Consultant oder zum Sachverständigen an. Den Weg über ein duales Studium hat Sabrina Rhein gewählt. Heute erstellt die 24jährige bei Atisreal Deutschland in Frankfurt/Main unter anderem Finanzierungsgutachten für Banken und andere Investoren. In dem Unternehmen verbrachte sie auch den praktischen Teil ihres Studiums.

In ihrem Job muß sie die Immobilienmärkte in vielen größeren deutschen Städten im Blick haben: "Gibt es in der Stadt einen Markt für Büroflächen, was ist der Zustand des Gebäudes?", sind Fragen, die sie sich stellt, um den Wert einer Immobilie einzuschätzen. Auch mit Menschen muß ein Immobilienprofi umgehen können, sagt sie - und nicht nur mit Zahlen.

Die Studienplätze sind begehrt. Mehr als 200 Bewerbungen gibt es für den Studiengang von Stephan Kippes pro Semester für gerade einmal 40 Plätze. "Es gibt nicht so viele Ausbildungsplätze", sagt Thomas Schaefers über den Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. "Die Branche braucht nicht Millionen Angestellte, um die rund 20 Millionen Mietwohnungen zu verwalten." Ausgebildet werde in der Regel nach Bedarf. Für den, der Ausbildung oder Studienplatz bekommen hat, sind die Berufsaussichten vergleichsweise gut. 60 Prozent der Unternehmen gehen von steigendem Personalbedarf aus, heißt es in der Arbeitsmarktanalyse "IZ Karriereführer für die Immobilienwirtschaft 2005" der in Wiesbaden erscheinenden "Immobilien Zeitung". Mehr als 700 offene Stellen boten die 142 befragten Firmen an, nur fünf Prozent rechnen mit sinkenden Mitarbeiterzahlen. Vor allem Makler und Verwalter werden gesucht.

[Quelle: Die Welt]

28.02.2006

IVD: In München, Köln und Düsseldorf kosten Wohnimmobilien am meisten

Zum Teil große Unterschiede zwischen einzelnen Stadtteilen - Detaillierte Informationen im IVD-Wohnpreisspiegel

München, Köln und Düsseldorf zählen bei den Kaufpreisen für Wohnimmobilien zu den teuersten Städten in Deutschland. Das ist das Ergebnis eines Rankings, das der Immobilienverband Deutschland anhand seines Wohnimmobilienpreisspiegels für 300 deutsche Städte ermittelt hat.

Ein zirka 200 Quadratmeter großes Eigenheim mit sehr gutem Wohnwert und inklusive ortsüblich großem Grundstück und Garage kostet in München im Schnitt 960.000 Euro, in Köln und Düsseldorf müssen je 950.000 Euro gezahlt werden. Gefolgt werden die Spitzenreiter von Heidelberg, Frankfurt am Main, Bad Homburg und Konstanz mit Preisen zwischen 850.000 Euro und 770.000 Euro.

Es gibt allerdings starke Differenzen zwischen den verschiedenen Stadtteilen. Zu den teuersten Stadtteilen in München zählen Bogenhausen, Alt-Schwabing, und Nymphenburg. Hier gibt es häufig Angebote mit Kaufpreisen für 1 Million, vereinzelt werden auch Objekte für 2 Millionen Euro angeboten. In Düsseldorf gibt es Angebote zu 1 Million häufig in den besonders teuren Stadtteilen Zooviertel, Oberkassel und Niederkassel, die Preise steigen in Einzelfällen bis ca. 1,7 Million Euro. Die teuersten Stadtteile Kölns – Hahnwald, Marienburg und Lindenthal – weisen Spitzenwerte von 1,5 Millionen Euro aus.

Mit Spitzenwerten von 2 Millionen Euro für die Stadtteile Dahlem, Wannsee und Grunewald hat auch Berlin besonders teure Spitzenwerte. Insgesamt landet die Hauptstadt im Städte-Ranking für die teuersten Einfamilienhäuser auf Platz 9 – durchschnittlich werden hier 700.000 Euro für ein 200 Quadratmeter großes Einfamilienhaus mit sehr gutem Wohnwert gezahlt.

Wer statt eines Einfamilienhauses eine Wohnung kaufen will, muss in Düsseldorf am tiefsten in die Tasche greifen. Eine ca. 70 Quadratmeter große 3-Zimmer-Wohnung mit sehr gutem Wohnwert kostet dort als Neubau 4.200 Euro/m2, aus dem Bestand 3.500 Euro/m2. Auf dem zweiten und dritten Platz folgen bei Neubauwohnungen Heidelberg und Berlin mit je 3.800 und bei den Bestandswohnungen München (3.200 Euro/m2) sowie Konstanz und Köln mit je mit 3.000 Euro/m2.

Detaillierte Informationen zu den Immobilienpreisen in Deutschland finden Sie im IVD-Wohnpreisspiegel. Dieser kann gegen eine Schutzgebühr von 75 Euro beim IVD bestellt werden unter www.ivd.net.

[Quelle: iw-magazin.de]

28.02.2006

Geoinformationssysteme zur Prozessoptimierung bei der Immobilienbewert

Das InGeoForum und die HypZert GmbH haben in diesen Tagen mit Chefgutachtern, Immobilienabteilungsleitern zahlreicher Kreditinstitute sowie Vertretern der Geoinformationsbranche über Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der Immobilienbewertung diskutiert. Dabei stand vor allem eine verstärkte Anwendung von Geoinformationsdaten im Mittelpunkt.

Richard Ott, Leiter Immobilienbewertung der Berlin Hyp AG, erläuterte die zukünftigen Anforderungen an die Immobilienbewertung durch gesetzliche bzw. bankeigene Vorgaben. Mit der Anzahl regelmäßig durchzuführender Neubewertungen steigt entsprechend auch der Kosten- und Zeitdruck der Branche. Vor diesem Hintergrund beleuchtete Wolfgang Crimmann, Crimmann Immobilienanalyse & Consulting, die Wertschöpfungskette in der Immobilienfinanzierung. Dabei wurde das Effizienzpotential einer Integration von Geoinformationen in den Bewertungsprozess deutlich. Durch ihre Nutzung können Kreditinstitute bis zu 70 Prozent Zeit- und Kostenaufwand gegenüber den traditionellen Methoden einsparen.

Erste praktische Erfahrungen mit der Einbindung von Geoinformationen in den Immobilienbewertungsprozess sind in der Branche bereits vorhanden. Mit den Programmen "Wertweiser" bzw. "Lora-Port" demonstrierten Raymond Trotz, Zentralbereichsleiter Immobilienkunden der HypoVereinsbank AG, sowie Richard Ott bereits existierenden Lösungen.

"Die Kosten für den Informationsbeschaffungsprozess konnten durch die Nutzung von Geodatenportalen bereits deutlich gesenkt werden. Als nächsten Schritt gilt es nun, durch Prozessoptimierungen weiteres Kostensenkungspotential zu heben" so Reiner Lux, Geschäftsführer der HypZert GmbH, die als Vertreter der Spitzenverbände der deutschen Finanzwirtschaft auch in der Kommission für Geoinformationswirtschaft des Bundeswirtschaftsministeriums sitzt. "Die Kreditwirtschaft ist einer der innovativen Anwenderbereiche, die die Technologie- und Datenentwicklung einer wachsenden Geodateninfrastruktur für Deutschland nutzen, mit den vielfältigen Vorteilen, die die Internetwirtschaft bietet. Dies auf den gesamten Immobilensektor und darüber hinaus auszudehnen ist ein nahe liegender Schritt, der folgen muss" schloss InGeoForum Geschäftsführer Ralf Borchert.

[Quelle: iw-magazin.de]

23.02.2006

„Bau-Riester“: Altersvorsorge mit Wohneigentum

Die Bau- und Immobilienwirtschaft unterstützt die große Koalition darin, selbst genutztes Wohneigentum gleichberechtigt in die geförderte Altersvorsorge zu integrieren. Hierzu haben die maßgeblichen Verbände sowie die zuständige Gewerkschaft das „Bau-Riester“-Modell vorgelegt. Dieses kann auch genossenschaftliches Wohnen, Wohnrechte und vermietetes Wohneigentum umfassen, wie vom kürzlich vorgestellten empirica-Gutachten „Integration des Wohneigentums in die steuerliche Förderung der Altersvorsorge“ vorgesehen.

„Bau-Riester“ schafft damit für den Bürger echte Wahlfreiheit zwischen Geldrenten und Wohneigentum. So kann der Bürgerwunsch nach Wohneigentum als Altersvorsorge endlich angemessen berücksichtigt werden, heißt es zu diesem Modell in einer Erklärung der Verbände. Der große Vorteil ist das mietfreie Wohnen im Alter. Ein Ehepaar mit zwei Kindern, das „bauriestert“ und bei Renteneintritt in den abbezahlten eigenen vier Wänden wohnt, zahlt im Alter nur noch die Wohnnebenkosten. Hätte sich das Ehepaar dagegen für eine Riester-Rente mit monatlicher Auszahlung entschieden, könnte es - nach einem plausiblen Rechenbeispiel - im Alter davon nicht einmal die Kaltmiete bezahlen, sondern hätte eine zusätzliche Belastung von rund 320 Euro pro Monat.

„Bau-Riester“ basiert auf einem Zwei-Konten-Modell: Nicht das Wohneigentum selbst, sondern der Sparprozess wird gefördert und mit der Immobilienfinanzierung verbunden. Die geförderten Sparbeträge werden einem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben und wie bei anderen „Riester“-Produkten verzinst. Beim Erwerb von Wohneigentum wird zusätzlich ein Darlehenskonto eröffnet und die gesamte Bau-Summe („Riester“-Guthaben und Bau-Darlehen) ausgezahlt. Nach dem Erwerb der eigenen vier Wände dürfen die Altersvorsorge-Sparleistungen dann zur Tilgung des Darlehens verwendet werden.

Der Gesetzgeber fordert, dass Riester-Vermögen nach Eintritt in den Ruhestand versteuert werden muss (nachgelagerte Besteuerung). Um festzustellen, wie viel Altersvorsorgekapital in der Immobilie steckt, wird das Altersvorsorgekonto auch nach dem Immobilienerwerb so weitergeführt, als ob keine Auszahlung des Guthabens stattgefunden hätte. Der Kontostand zum Zeitpunkt des Renteneintritts ist die Summe aus Spar- und Tilgungsleistung, Förderung und Zinserträgen und bildet die Bemessungsgrundlage für die nachgelagerte Besteuerung.

Das Modell gewährt Grund- und Kinderzulagen oder den steuerlichen Sonderausgabenabzug im Rahmen der gesetzlichen Obergrenzen als Förderung. Das aus Eigenbeiträgen, Förderung und Zinserträgen gebildete Altersvorsorgekapital wird bei Renteneintritt mit dem individuellen Steuersatz über einen festgelegten Zeitraum (z. B. zehn Jahre) oder durch eine pauschalierte Abgeltung versteuert. Dadurch wird eine finanzielle Mehrbelastung des Staates vermieden.

Die Verbände sowie die Gewerkschaft der Bau- und Immobilienwirtschaft fordern die Politik auf, die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des „Bau-Riester“-Modells zu schaffen, um das Wohneigentum ab dem 01. Januar 2007 wirksam in die geförderte private Altersvorsorge zu integrieren.

Das „Bau-Riester“-Modell wird gemeinsam vorgelegt von:

  • Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e. V.
  • BAKA Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e. V.
  • Bundesarchitektenkammer e. V.
  • Bundesingenieurkammer
  • BDA Bund Deutscher Architekten
  • Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V.
  • BBS Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V.
  • BDB Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V.
  • Kalk Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V.
  • BTB Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V.
  • BDZ Bundesverband der Deutschen Zementindustrie e. V.
  • ZIEGEL Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.
  • BGA Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e. V.
  • BDB Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e. V.
  • BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen
  • KS Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V.
  • Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.
  • DGfM Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau e. V.
  • LB Fachvereinigung Leichtbeton e. V.
  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.
  • IWM Industrieverband WerkMörtel e. V.
  • IG BAU ? Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt
  • ZDB Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.

[Quelle: iw-magazin.de]

22.02.2006

IVD will Qualitätssiegel für Immobilienberufe

Mit dem Qualitätssiegel soll die Europäische Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen in nationales Recht umgesetzt werden.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert ein staatliches Qualitätssiegel als Qualifikation für Immobilienberufe. „Wer beispielsweise als Immobilienmakler und Immobilienverwalter tätig werden möchte, sollte künftig zu einer staatlich anerkannten Fachkundeprüfung verpflichtet werden. Die Fachkundeprüfung könnte von den Industrie- und Handelskammern oder vom IVD vorgenommen werden“, erklärte IVD-Präsident Johannes-Peter Henningsen. Aus Sicht des IVD ist die baldige Einführung eines staatlich anerkannten Qualitätssiegels als Berufsqualifikation zwingend erforderlich, da bis spätestens Ende 2007 die neue Richtlinie der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen in nationales Recht umzusetzen ist.

Die Richtlinie sieht vor, dass Personen, die in einem EU-Staat ihre Berufsqualifikationen erworben haben, diesen Beruf auch in anderen EU-Ländern ausüben dürfen – unter denselben Voraussetzungen wie Inländer. „Dies gilt allerdings nur für Berufe, die reglementiert sind, d.h., deren Aufnahme oder Ausübung über Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Länder an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist“, so Henningsen. Da Immobilienberufe wie der des Immobilienmaklers in Deutschland nicht staatlich reglementiert sind, wären deutsche Immobilienmakler gegenüber ihren EU-Kollegen in großem Umfang benachteiligt. Immobilienmakler, die in Deutschland über eine Gewerbeordnungslizenz verfügen und Berufserfahrung haben, können nur dann in einem anderen Land der EU mit staatlich reglementierter Berufszulassung und -ausbildung dauerhaft beruflich tätig werden, wenn sie zusätzlich einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss vorweisen können.

[Quelle: immobilienmanager.de]

22.02.2006

Beste Website für Immobiliennachrichten: Auch Immobilien Zeitung nomin

Auf der MIPIM in Cannes zeichnet PropertyDay.com Websites für Immobiliennachrichten aus.

Der Internetauftritt der Immobilien Zeitung ist für den Golden Brick Award nominiert, der an die weltweit besten Websites für Immobiliennachrichten verliehen wird. Ausgelobt wird der Preis durch PropertyDay.com in den Kategorien „Websites in English“ und „Websites in any other language“. Nominiert sind außerdem „Real Estate Press“, „Euroinmo“ (beide Spanien), „Businessimmo“ (Frankreich) sowie „PropertyNL“ (Niederlande). Die Gewinner werden im Rahmen der MIPIM in Cannes bekannt gegeben.

[Quelle: immobilienmanager.de]

22.02.2006

Immowelt.de künftig in jedem Schlecker-Markt

Der Drogerie-Discounter Schlecker und das Immobilienportal immowelt.de gehen eine weitreichende Kooperation ein.

Diese beinhaltet im ersten Schritt einen neuen Immobilienmarktplatz auf www.schlecker.com. Hier können die mehr als drei Millionen Online-Kunden des weltgrößten Drogeriemarkt-Unternehmens sich bequem ihr Wunschobjekt aus über 270.000 Häusern und Wohnungen zum Mieten oder Kaufen aussuchen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Immobilien-Inserate aufzugeben, die bei Schlecker.com und Immowelt.de veröffentlicht werden.

Weiter ist geplant, dass die mehr als 16 Millionen Kunden, die wöchentlich in den über 10.000 Schlecker-Märkten einkaufen, dort künftig auch Immobilien-Inserate aufgeben können. Dazu wird das deutsche Verkaufstellennetz mit einer Anzeigenannahme ausgestattet.

[Quelle: iw-magazin.de]

21.02.2006

IVD fordert Klarheit bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Im Zuge der Diskussion über die Reform des § 23 EStG und der damit verbundenen Abschaffung der Spekulationsfrist fordert der Immobilienverband Deutschland (IVD), dass die Bundesregierung sofort und unmissverständlich Klarheit über die Stichtagsregelung für die geplante Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien schaffen soll.

„Angesichts der sich abzeichnenden Pläne, die laut Koalitionsvertrag für den 1. Januar 2007 geplante Abschaffung der Spekulationsfrist um ein Jahr zu verschieben, ist diese Klarstellung dringend erforderlich“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD.

Aus Regierungskreisen ist zu vernehmen, dass die Änderung von § 23 des Einkommensteuergesetzes, der die Besteuerung der Veräußerungsgewinne u.a. für Aktien und Immobilien regelt, zeitlich verschoben und erst zusammen mit der Unternehmenssteuerreform durchgeführt werden soll. „Gegen diese zeitliche Verschiebung ist natürlich nichts einzuwenden, aber sie führt zu einer zwei Jahre anhaltenden Verunsicherung von Investoren, wenn nicht sofort die Stichtags-Frage verbindlich geklärt wird. Gravierende steuerrechtliche Änderungen, von denen nicht klar ist, wie sie ausfallen werden und vor allem, ab wann sie gelten, führen zu einem massiven Investitionsstau, der für die Immobilien-Konjunktur und auch für die gesamte Konjunktur schädlich wäre“, so Schick.

Die Bundesregierung soll klarstellen, dass die Stichtagsregelung in der gleichen Weise erfolgen wird wie bei der Änderung der Besteuerung von Kapitallebensversicherungen mit Wirkung zum 1. Januar 2005: Seinerzeit wurde gesetzlich festgeschrieben, dass derjenige, der vor dem Stichtag des 1.Januar 2005 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, auch nach dem bis dahin geltenden Recht besteuert wird und die Neuregelung erst für solche Versicherungen gilt, die ab dem 1.Januar 2005 abgeschlossen werden. Dies muss auch für Veräußerungsgewinne von Immobilien gelten: Wer vor Inkrafttreten des geänderten § 23 EStG eine Immobilie erworben hat, für den muss die seit dem 1.Januar 1999 geltende Spekulationsfrist von zehn Jahren gelten. „Was für Kapitallebensversicherungen recht ist, muss für Immobilien billig sein. Zumindest sollte dem Immobilienverkäufer ein Wahlrecht eingeräumt werden, dass der Verkauf einer vor dem Stichtag erworbenen Immobilie nach dem derzeit noch geltenden Recht besteuert wird“, so Schick.

Akzeptabel wäre aus Sicht des IVD allenfalls, dass die Neuregelung von § 23 EStG nach dem Modell erfolgt, das im November 2002 vom damaligen rot-grünen Bundeskabinett beschlossen worden war. Seinerzeit wurde folgende Übergangsregelung festgelegt: Für alle vor dem Stichtag erworbenen Immobilien gilt eine Vermutungsregelung, dass diese zum Zeitpunkt des Verkaufs um 10% an Wert gewonnen hatten. Auf diesen vermuteten Veräußerungsgewinn wird dann die pauschale Steuer angewandt. Der Steuerpflichtige kann diese Vermutung aber durch geeignete Nachweise widerlegen, wenn die Immobilie weniger als 10% Wertsteigerungen erfahren hat. „Auch mit einer solchen Regelung könnte die Immobilienwirtschaft gut leben“, so Schick.

[Quelle: iw-magazin.de]

21.02.2006

198 Immobilien bei Frühjahrsauktionen in Sachsen

Die Sächsische Grundstückauktionen AG versteigert vom 25. Februar bis 3. März 198 Immobilien aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Bayern. Auf der Auktionsliste befinden sich hauptsächlich Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekte.

Daneben kommen aber auch Villen, ein Rittergut, Mühlengebäude, Bahnhöfe und ein Schwimmbad unter den Hammer. Das Auktionslimit (Summe der Mindestgebote) beträgt rund 2,5 Mio. Euro.

Zu den spektakulärsten Immobilien der Frühjahrsauktion gehören zwei Wohnkomplexe in Dresden und Leipzig. Das Auktionsobjekt aus Leipzig umfasst sieben denkmalgeschützte Häuser mit 127 Wohnungen, zwei Büros sowie einer ehemaligen Kapelle. Die Gebäude wurden von 1890 bis1892 im Gründerzeitstil errichtet. Das Mindestgebot liegt bei 135.000 Euro. Das Wohnkarree in Dresden umfasst insgesamt 75 Wohnungen. Der denkmalgeschützte Bau wurde bereits für 400.000 Euro teilsaniert. Der Startpreis liegt bei 150.000 Euro. Ab 35.000 Euro kann man für ein ehemaliges Rittergut in Großbothen/Ortsteil Kössern (Sachsen) mit bieten. Im Herrenhaus sowie im angrenzenden Stallgebäude sind die charakteristischen Rundbögen und Kreuzgewölbe erhalten geblieben. Eine Jugendstilvilla mit einem 4.300 Quadratmeter großen Grundstück aus Lengenfeld (Sachsen) kommt ab 39.000 Euro unter den Hammer. Der Verkehrswert liegt laut Gutachten mit 166.000 Euro weit über dem Mindestgebot. Das Gebäude wurde zuletzt als Seniorenheim genutzt. Weiterhin befindet sich unter den 133 sächsischen Objekten eine Sport- und Freizeitanlage am Pelzmühlenteich in Chemnitz. Zum Ensemble gehören auch eine Schwimmhalle und eine Turnhalle. Der Starpreis liegt bei 48.000 Euro.

Der kostenlose Katalog kann telefonisch in Dresden unter 0351-4 37 08 00 oder über das Internet www.immobilienauktionen-sachsen.de angefordert werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

21.02.2006

Notargebühren trotz Gesetzesänderung europarechtswidrig

Für alle Gesellschaften, die eine notarielle Beurkundung vornehmen wollen, lohnt sich auch nach der Änderung des Landesjustizkostengesetzes (LJKG) zum 1. Januar 2006 die Prüfung, ob sie die anfallenden Gebühren beim beamteten Notar in Baden-Württemberg in voller Höhe zahlen müssen.

Zur Vorgeschichte: Schon 2002 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass die beamteten Notare in Baden in bestimmten gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft, Kapitalerhöhungen) nicht die nach der bundeseinheitlichen Kostenordnung (KostO) festgeschriebenen Gebühren erheben dürfen, weil die Gebühren überwiegend in die Staatskasse fließen und damit Steuern im Sinn einer europäischen Richtlinie sind, die dies verbietet. Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte einen entsprechenden Fall aus dem württembergischen Landesteil dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt und dabei zugleich angefragt, ob bei einer vom Land beabsichtigten Gesetzesänderung, nach der die Gebühren künftig dem Notar vollständig selbst zufließen sollten. In diesem Verfahren vertrat der Generalanwalt beim EuGH die Auffassung, über diese letzte Frage müsse das Gericht nicht entscheiden, da das Gesetz noch nicht beschlossen sei. Wenn das Gericht aber auch hierzu Stellung nehmen wolle, sei er der Meinung, dass die beabsichtigte Gesetzesänderung an der Rechtslage nichts ändere. Tatsächlich hat der EuGH dann auch nur entschieden, dass die Verhältnisse in Baden und Württemberg gleich seien, die vollen Gebühren also auch in Württemberg nicht erhoben werden dürften, und ist auf die Zusatzfrage nicht eingegangen.

Vor dem Rechtsausschuß des Landtags äußerte Minister Goll bei der Beratung des neuen LJKG seine Freude darüber, dass der EuGH dem Generalanwalt nicht gefolgt sei; denn wenn diese Meinung Schule mache, hätte dies Auswirkungen auf das Notariatswesen insgesamt. Hat der Minister nicht gemerkt, dass der EuGH entsprechend dem Vortrag des Generalanwalts über diese Frage gar nicht entscheiden wollte? Oder wollte der Minister gar bewußt den Ausschuß täuschen? Das geplante Gesetz wurde vom Landtag beschlossen und ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten, nachdem einige badische Notare vergeblich versuchten, das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu stoppen: Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden der Notare nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 2 BVR 1779/05).

In einer soeben bekannt gewordenen Entscheidung des LG Stuttgart vom 17.01.2006 (Az. : 19 T 288/02) vertrat das Gericht jetzt allerdings die Auffassung, die schon der Generalanwalt geäußert hatte, und erklärte in einem Verfahren, das seit 2002 anhängig ist, die von einem württembergischen Bezirksnotar erhobene Gebühr in einer gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit für europarechtswidrig. Auch wenn diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, darf man gespannt sein, wie das Land reagiert, zumal ein weiteres Verfahren beim EuGH anhängig ist, in dem die Frage - und damit zugleich die Zukunft des beamteten Notariats in Baden-Württemberg - endgültig entschieden wird.

[Quelle: iw-magazin.de]

10.02.2006

DID-Studie „Qualitätsranking der Büromakler“ vorgestellt

Regionale Makler haben beim Vermieten die Nase vorn 271 Unternehmen mit großen Bürobeständen, die regelmäßig Makler beauftragen, wurden von der DID Deutsche Immobilien Datenbank nach ihrer Beurteilung über deren Maklerleistungen befragt. Der gute Rücklauf in der gesetzten Frist zwischen Oktober und November 2005 lässt repräsentative Rückschlüsse auf den deutschen Maklermarkt zu.

Im Mittel vermieten die teilnehmenden Unternehmen jeweils 75.000 Quadratmeter Bürofläche pro Jahr. Insgesamt werden Immobilien im Wert von 48 Mrd. Euro von den befragten Unternehmen gemanaged. Diese Unternehmen haben in der Studie „Qualitätsranking Büromakler in Deutschland – Bewertung durch die Auftraggeber“ eine detaillierte Beurteilung von Maklern abgegeben. An der Studie haben unter anderem Offene Fonds, Geschlossene Fonds ebenso wie Pensionskassen, Projektentwickler und Versicherungen teilgenommen.

Per Fragebogen wurde unter anderem nach der Qualität der Werbemaßnahmen aus Kundensicht geforscht, nach der Kommunikation während des Vermietungsauftrags, die Betreuung, das Reporting, die lokalen Stärken und den letztendlich erzielten Vermietungserfolg. Aus Gründen der Vergleichbarkeit reduzierte der Fragebogen das weite Feld der Erfolgsfaktoren auf den Faktor Zeit. Erfolgreich ist ein Makler unter dieser Voraussetzung also dann, wenn er die fraglichen Flächen in einem vom Auftraggeber als angemessen betrachteten Zeitraum vermieten kann. Als „sehr guter“ Zeitraum für die Vermietung eines Objektes wird von der Dreiviertelmehrheit der Befragten ein Zeitraum von vier bis zwölf Wochen angesehen.

Dass bei der Vermietung von Büroflächen die regional tätigen Maklergesellschaften vor den überregionalen Generalisten die Nase vorn haben, wird durch die DID-Studie eindrucksvoll belegt. Anders verhält es sich beim Verkauf von Büro-Objekten. Da wurden in das Qualitäts-Ranking auch Faktoren wie die Research-Leistungen der Maklerfirmen einbezogen. Dabei holten die überregionalen Makler auf.

Insgesamt dürfen die Büromakler in Deutschland mit der Beurteilung ihrer Leistungen zufrieden sein, denn deren Kunden sind es zumindest in der durchschnittlichen Betrachtung auch. Dass die Urteile über Makler in der Regel wenig enthusiastisch ausfallen, mag auch an dem nüchternen, oftmals zähen Geschäft liegen, mit dem es beide Seiten zu tun haben. Einen Gesamtsieger über alle Disziplinen hinweg gibt es übrigens ebenso wenig wie einen entsprechendenletzten Platz.

Die DID-Studie „Qualitätsranking Büromakler in Deutschland – Bewertung durch die Auftraggeber“ gibt nicht nur den Eigentümern von Büroimmobilien einen guten Überblick über den Maklermarkt, sondern ist auch für die Maklergesellschaften hilfreich. Sie können anhand der detaillierten Leistungsbeurteilungen ihren Platz im Ranking feststellen und auf die geäußerten Wertvorstellungen ihrer Kunden reagieren.

Die vollständige Studie „Qualitätsranking Büromakler in Deutschland – Bewertung durch die Auftraggeber“ kann zum Preis von 750 Euro bei der DID Deutsche Immobilien Datenbank unter www.dix.de/05publikationen.html bestellt werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

10.02.2006

Weltweit mehr als 350 Milliarden Euro für Immobilieninvestments

Im vergangenen Jahr haben weltweit Immobilien im Volumen von über 350 Mrd. Euro den Eigentümer gewechselt. Nach Untersuchungen von Cushman & Wakefield Healey & Baker (C&W/H&B), internationales Beratungsunternehmen für Gewerbeimmobilien, wurde damit das Volumen an Immobilien-Investments des Vorjahres um 39 Prozent überschritten.

Ein treibender Faktor hierfür waren grenzüberschreitende Transaktionen: Sie betrugen weltweit 24 Prozent aller Immobilientransaktionen (2004 waren es 21 Prozent), in Europa 43 Prozent, in Asien 38 Prozent und in den USA 3,5 Prozent.

In Europa führt Großbritannien mit 24,7 Mrd. Euro Volumen die Rangliste der grenzüberschreitenden Immobilieninvestitionen an, gefolgt von Frankreich mit 9,9 Mrd. Euro auf Rang zwei und Deutschland mit über 8 Mrd. Euro auf dem dritten Rang, das damit gegenüber dem Vorjahr zwei Plätze aufgestiegen ist.

„Nach der ersten Welle der großen opportunistischen Käufernamen sehen wir nun in der zweiten und dritten Welle auch kleinere opportunistische Anleger und institutionelle wie private Investoren“, erklärt Martin J. Brühl, Managing Partner von C&W/H&B Deutschland, „mit ungebrochenem Interesse an 1-a-Immobilien, großflächigen Fachmärkten, Wohnungsportfolios und Portfolios der öffentlichen Hand. Die wiedergewonnene Transaktionsverlässlichkeit der Deutschen, die vorteilhafte Zinslandschaft und die globale Renditekonvergenz haben unseren heimischen Immobilien-Kapitalmarkt nachhaltig belebt.“

Unter den europäischen Schwellenländern führt Polen die Ranglisten an: Hier gab es im vergangenen Jahr nicht nur die meisten Immobilientransaktionen, sondern auch die größte Anzahl von Immobilieninvestments von ausländischen Investoren.

Investmentvolumen steigt in diesem Jahr weiter

Im Vergleich mit Aktien und Rentenpapieren sind Immobilien nach Einschätzung von C&W/H&B weiterhin für viele Anleger ein attraktives Investment. So erwarten die Immobilienberater auch in diesem Jahr trotz eines immer knapper werdenden Angebotes an qualitativ guten Immobilien und dem damit verbundenen stärkeren Wettbewerb einen weiteren Anstieg der Immobilieninvestments auf ca. 380 Milliarden Euro.

[Quelle: iw-magazin.de]

10.02.2006

Cäsar – der österreichische Immobilienpreis erstmalig verliehen

Im Rahmen der Premiere des Balls der österreichischen Immobilienwirtschaft wurde zum ersten Mal der Cäsar – der Immobilienpreis verliehen. Mehr als 2.000 Gäste feierten mit den PreisträgerInnen.

Die Wiener Hofburg bildete den Rahmen für diesen herausragenden Event der Immobilienbranche. Zahlreiche Prominenz zierte den Ball, sogar aus dem osteuropäischen Ausland waren Vertreter, wie der Bürgermeister von Bukarest, Adriean Videanu, am Ball anwesend.

Aus insgesamt 122 KandidatInnen in 5 Kategorien wurden bis Dezember jeweils 5 FinalistInnen gewählt.

In der Kategorie HauserwalterIn wurde Dr. Franz Neller von Dr. Neller Immobilien Consulting als Gewinner gefeiert.

Bester Makler wurde Dr. Stefan Brezovich, der sich gegen harte Konkurrenz, aufgrund herausragender Deals in naher Vergangenheit und der Übernahme der ÖRAG als Management Buy Out, durchsetzte.

Ing. Karl-Heinz Strauss konnte die Entscheidung in der Kategorie BauträgerIn für sich verbuchen. Der Erfolg des Projektes Euro Plaza war nicht zuletzt ausschlaggebend für das Votum der Jury.

Als Immobilienmanagerin des Jahres wurde Mag. Bettina Breiteneder ausgezeichnet. Für sie sprachen die erfolgreiche Verwertung des Donauzentrums und die Errichtung des 5- Sterne Hotels Le Meridien an der Wiener Ringstraße.

Der Gewinner der Kategorie Immobilienmanager des Jahres 2006. Dr. Karl Petrikovics, setzt seit mehr als 15 Jahren neue Maßstäbe in der Immobilienbranche. Unter seiner Führung wuchs die Immofinanz zu einem der bedeutendsten Player in ganz Europa.

[Quelle: iw-magazin.de]

10.02.2006

Tiefensee: Gebäude-Check für alle Bundesbauten

"Nach den Halleneinstürzen in Bad Reichenhall und Kattowitz hat Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee angeordnet, dass es für alle Bundesbauten einen Gebäude-Check geben wird.

„Wir werden eine Gefahrenklassifizierung all unserer Gebäude vornehmen und scharfe Prüfkriterien festlegen", sagte der Minister in Berlin. Er wies darauf hin, dass der Bund seine Bauten bisher schon einmal im Jahr kontrolliere. "Künftig schauen wir bei der Statik noch genauer hin. In regelmäßigen Abständen werden wir künftig auch beispielsweise hinter die Verkleidungen von Dachkonstruktionen schauen, um mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen", so Tiefensee.

Dazu werde das bisherige Regelwerk zur Bauüberwachung von Bundesliegenschaften (RBBau/RTÜ 90) verschärft. Vorgesehen sind auch intensivere Untersuchungen an nicht frei zugänglichen Bauteilen. Hier können auch Sonderfachleute hinzugezogen werden. Die Untersuchungen sind zu dokumentieren und müssen zur sogenannten Bauwerksakte hinzu gefügt werden, damit Untersuchungen später lückenlos nachgeprüft werden können. Bei Bauvorhaben des Bundes soll künftig schon beim Neubau darauf geachtet werden, das spätere Sicherheitsüberprüfungen unaufwendig durchgeführt werden können.

Bundesbauminister Tiefensee wird einen Gebäudesicherheitsbericht in Auftrag geben, der insbesondere Schwachstellen bei der Statik von größeren Gebäuden mit aufwendigerer Tragwerkskonstruktion dokumentieren soll und Hinweise für den Turnus und die Durchführung von Bauwerksüberwachungen gibt.

"Damit wollen wir Erkenntnisse über typische Schwachstellen gewinnen. Wir wollen keine unnötige Bürokratie, aber wir brauchen mehr Sicherheit. Bis Ende des Jahres wird der Bund seine Bauten nach den neuen Kriterien überprüfen. Wir werden unseren Gebäude-Check und unsere Erkenntnisse den Ländern und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen", sagte Tiefensee.

[Quelle: iw-magazin.de]

10.02.2006

Neuer Rekord: Zwangsversteigerungen 2005

„Die Zahl der Zwangsversteigerungstermine im Jahr 2005 ist gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 Prozent auf 92.577 Termine gestiegen. Damit ist die Rekordmarke des Jahres 2004 (92.306) erneut leicht überschritten.

Die Summe der Verkehrswerte veränderte sich unwesentlich von 18,8 Milliarden Euro auf 18,3 Milliarden Euro. In wirtschaftsschwachen Regionen wurden die Verkehrswerte noch einmal herabgesetzt. Hier finden Immobilien häufig auch beim dritten und vierten Termin keinen neuen Eigentümer.“ Das sagte Winfried Aufterbeck, Sprecher der Ratinger Argetra GmbH, die die Immobilien-Zwangsversteigerungstermine monatlich in ihrem Versteigerungskalender „VIZ" veröffentlicht.

Einige alte Bundesländer fallen durch deutliche Veränderungen auf: Schleswig-Holstein/Hamburg (+11,2 Prozent), Rheinland-Pfalz (+5,4 Prozent) Bayern (+5,1 Prozent) Baden Württemberg (-3,3 Prozent), Hessen (-4,8 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (-4,5 Prozent)., Dagegen bleiben Niedersachsen/Bremen (-0,5 Prozent) unter den alten Ländern über dem Bundesdurchschnitt von - 0,3 Prozent.

Die Neuen Länder sind noch immer die Spitzenreiter in der Zwangsversteigerungs-Statistik mit hohen Versteigerungszahlen. Allerdings bewegen sich die Veränderungen zum Vorjahr im moderaten Bereich. Sachsen/Thüringen (-0,2 Prozent) Berlin/Brandenburg (+3,7 Prozent) sowie Sachsen-Anhalt/Mecklenburg-Vorpommern (+3,5 Prozent) liegen inzwischen nicht mehr weit weg vom Bundesdurchschnitt (- 0,3 Prozent).

Verantwortlich für den hohen Stand der Zwangsversteigerungstermine im Osten ist die wirtschaftliche Situation. In der ersten Gründungs-Euphorie nach der Wende hatte es in den hier viele tausend Neugründungen von Unternehmen mit Hilfe großzügiger Darlehen (auch für den Bau von Immobilien) gegeben. Die anfänglichen Erfolge vieler Jungunternehmer blieben aus; die nicht mehr bedienten Darlehen wurden fällig und lösten eine Welle von Zwangsversteigerungen aus. Diese Welle ebbt nun langsam ab. Trotzdem können viele Objekte selbst mit erheblichen Forderungsnachlässen, wie sie in der Zwangsversteigerung vorkommen, nicht veräußert werden. Ein Rechtspfleger beobachtet: Wir könnten bei Gewerbe- und Renditeobjekten einen dritten, vierten oder fünften Termin ansetzen. Es ist niemand interessiert.?

Jede dritte notleidende Immobilie geschäftlicher Natur findet beim ersten Versteigerungstermin keinen neuen Eigentümer. Bei Objekten zur privaten Nutzung passiert das nur bei jedem fünften Termin. Jeder dreißigste Termin ist eine Teilungsversteigerung. Zu dieser Kategorie kommt es nicht durch Überschuldung, sondern durch Scheidung oder Erbstreitigkeiten.

[Quelle: iw-magazin.de]

10.02.2006

50 Prozent aller deutschen Kommunen werden bis 2020 schrumpfen

Informations- und Frühwarnsystem für den demographischen Wandel im Internet In rund fünfzig Prozent aller deutschen Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern wird die Bevölkerung bis zum Jahr 2020 zum Teil erheblich schrumpfen. Dies prognostiziert ein bislang einzigartiges Informations- und Frühwarnsystem der Bertelsmann Stiftung für den demographischen Wandel.

Die für Jedermann zugängliche Datenbank zeigt eindrucksvoll, wie sich das Leben in den Städten und Gemeinden durch rückläufige Geburtenzahlen und den steigenden Anteil älterer Menschen grundlegend verändern wird. So wird das Durchschnittsalter in allen untersuchten Kommunen deutlich ansteigen - in Einzelfällen bis auf über 55 Jahre.

Die Datenbank verbindet erstmals flächendeckende Prognosen zur demographischen Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland mit aktuellen Daten zur sozialen und ökonomischen Situation in den Städten und Gemeinden. Mit dem "Wegweiser Demographischer Wandel" der Bertelsmann Stiftung werden im Internet erstmals belastbare Daten zur lokalen Situation in 2.959 untersuchten Kommunen und 432 Landkreisen bereitgestellt. Erfasst wird das Lebensumfeld von 85 Prozent der Einwohner Deutschlands. Der Wegweiser gliedert sich in die drei Rubriken: Daten, Prognosen und Konzepte.

"Die Kommunen sind der Ort, wo der demographische Wandel unmittelbar und unausweich-lich erlebt wird", sagte Dr. Johannes Meier, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung, bei der Vorstellung des Frühwarnsystems. Die Kommunen würden jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten, mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und Intensität von den Auswirkungen des demographischen Wandels erfasst. Der Wegweiser Demographischer Wandel mache diese Entwicklungen nun für jede Kommune transparent. So sind die Städte Wolfen, Hoyerswerda und Weisswasser am stärksten von Alterung und Schrumpfung betroffen. Der Bevölkerungsverlust wird in diesen Städten bis zum Jahr 2020 laut Prognose bis zu 47 Prozent betragen. Dies ist in erster Linie auf eine besonders starke Abwanderung der 18 bis 24 Jährigen zurückzuführen. Demgegenüber stehen Kommunen, die bis zum Jahr 2020 über 40 Prozent an Bevölkerung hinzugewinnen werden. Dies sind häufig Städte und Gemeinden im Umfeld der wirtschaftsstarken und aufstrebenden Großstädte wie Ahrensfelde bei Berlin oder Wentorf bei Hamburg.

Die Aktion Demographischer Wandel der Bertelsmann Stiftung hat den Wegweiser gemeinsam mit kommunalen Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Eine Besonderheit des Wegweisers ist die Einteilung der untersuchten Städte und Gemeinden in 15 unterschiedliche Demographietypen. Für diese Demographietypen bietet der Wegweiser konkrete Handlungskonzepte für die kommunale Praxis an.

Weitere Informationen unter: www.aktion2050.de/wegweiser

[Quelle: iw-magazin.de]

03.02.2006

Facility Management 2006: Mehr Fläche – Mehr Aussteller

Die Facility Management Exhibition Europe findet vom 7.–9. März 2006 gemeinsam mit der European Facility Management Conference (7.–8. März 2006) auf dem Frankfurter Messegelände statt.

Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Messe kräftig zulegen: Rund 160 Aussteller (2005:134) werden in Frankfurt ihre Produkte und Lösungen präsentieren. Auch die vermietete Hallenfläche ist um 16% gestiegen. 3.423 Besucher machten die FACILITY MANAGEMENT im Vorjahr zu dem FM-Treffpunkt Europas.

Die Aussteller, voran führende Firmen der Branche, präsentieren ihre FM-Konzepte, Produkte und Dienstleistungen. Den Fachbesuchern bietet sich das gesamte FM-Spektrum: FM-Komplettdienstleister, CAFM-Hersteller, Standortbetreiber und FM-Einzeldienstleister. Dazu zählt auch wieder der Bereich HumanFM. Unter dem Begriff Workspace stellen große Büroeinrichter ihre das Thema FM und Arbeitsplatzgestaltung verbindenden Konzepte vor.

Die drei Veranstaltungstage stehen im Zeichen des Dialoges zwischen FM-Dienstleistern und Produktanbietern mit den Verantwortlichen für den Betrieb von Gebäuden, Immobilien und Anlagen.

Messforum mit fünf Top-Themen

Die fünf vom Ausstellerbeirat benannten Top-Themen stellen die ganze Vielfalt des Themas Facility Management dar. Hochkarätige Vertreter der FM-Branche tragen vor und diskutieren miteinander. Als Ergänzung des Programms nutzen die Aussteller das Forum für Hintergrundinformationen zu ihren Produkten. Der Besuch des Messeforums ist kostenfrei.

Die fünf Top-Themen und ihre Termine:

  • Workplace Dienstag, 7. März 2006, 11.00 – 12.00 Uhr
  • Public Private Partnership Dienstag, 7. März 2006, 14.00 – 15.00 Uhr
  • Asset Portfolio Management Mittwoch, 8.März 2006, 10.00 – 11.00 Uhr
  • Industrial FM Mittwoch, 8. März 2006, 14.00 – 15.00 Uhr
  • Health Care Donnerstag, 9. März 2006, 10.00 – 11.00 Uhr

Das detaillierte Programm ist im Internet unter www.fm-messe.de abrufbar.

European Facility Management Conference

Im Rahmen der European Facility Management Conference (EFMC) geben internationale Experten aus elf Ländern ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiter. Alle Vorträge der Konferenz werden simultan übersetzt (Deutsch – Englisch; Englisch – Deutsch). Die internationale Teilnehmer- und Referentenstruktur ermöglicht einen lebhaften Austausch zwischen den verschiedenen FM-Kulturen.

[Quelle: iw-magazin.de]

03.02.2006

Neue Rahmenbedingen für Investoren in Deutschland

Welchen Einfluss nimmt die neue Bundesregierung auf die Rahmenbedingungen für den Immobilienmarkt? Welche Besonderheiten ergeben sich für die Standorte in Ostdeutschland? Welche langfristigen Auswirkungen haben der demografische Wandel und das staatlich unterstützte Programm zum Stadtumbau? Mit diesen und anderen Themen beschäftigt sich der Kongress des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) am 20. Februar 2006, der das Kernstück des Rahmenprogramms der Leipziger Immobilienmesse bildet.

„Wir wollen damit dem Fachpublikum einen zusätzlichen Anreiz zum Besuch dieser wichtigen Messe geben. Hier erhält man aus erster Hand und umfassend Informationen zu den Entwicklungen am Markt“, so Jürgen Poschmann, Regionalvorsitzender des IVD Mitte-Ost. Zudem wolle der Maklerverband die Vernetzung der Entscheider auf den verschiedenen Ebenen von Politik, Forschung und Markt weiter voranbringen, und zwar über die Ländergrenzen hinweg. Die Probleme und Chancen des mitteldeutschen Immobilienmarktes sollen mit der Tagung, an der in den vergangenen Jahren bereits jeweils mehr als 200 Experten teilnahmen, diskutiert und überregional wahrnehmbar gemacht werden.

Zu den Referenten gehört Prof. Dr. Martin Rosenfeld vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), der über die Chancen Mitteldeutschlands im globalen Wettstreit um Investoren referiert und dabei auch auf die zu erwartenden Auswirkungen auf den Immobilienmarkt eingeht. „Durch eine sinnvolle Kooperation der Städte und eine Abstimmung der Landesregierungen bei der Förderung der Infrastruktur können die vorhandenen Mittel effizienter eingesetzt und die Position der Region im schärfer werdenden Wettbewerb gestärkt werden“, sagt der Wirtschaftsforscher. Als problematisch für den Immobilienmarkt im Osten sieht Rosenfeld weniger die höheren Löhne als in Osteuropa, sondern vielmehr das Fehlen von großen Unternehmenszentralen in den Großstädten. „Die Konzerne sind alle in Warschau, Budapest oder Prag mit nationalen Zentralen vertreten, in Deutschland aber nur im Westteil. Man muss versuchen, das zu ändern.“

Stefan Sachse, Leiter der Niederlassung von Atis Real in Leipzig, wird eine Analyse des Gewerbeimmobilienstandortes vorlegen. Er zeigt dabei auf, weshalb in den letzten Jahren vor allem in neue Einzelhandelsflächen in ostdeutschen Stadtzentren investiert wurde. „Hier hat sich über längere Zeit eine Umkehr im Wettbewerb mit der ‚grünen Wiese’ ergeben. Viele Städte haben die Weichen richtig gestellt und erleben jetzt, dass Investoren kommen.“ Allein im Südteil der Leipziger City vergrößert sich binnen zwei Jahren bis Ende 2006 die Einzelhandelsfläche von 112.000 auf 180.000 Quadratmeter, unter anderem durch ein Warenhaus für Karstadt sowie mehrere Modehäuser. Laut Sachse werde es allenfalls kurzfristig zu Diskrepanzen zwischen dem Wachstum der Kaufkraft und diesen enormen zusätzlichen Angeboten kommen. In drei, spätestens fünf Jahren werde sich das ausgleichen. Zugleich steigen in Städten wie Leipzig in den Toplagen wieder moderat die Mieten bei hoher Nachfrage. Höchstmieten von mehr als 100 Euro je Quadratmeter seien ein Beleg für die Kraft dieses Marktes.

Wie sich die neuen Rahmenbedingungen auf den Immobilienmarkt auswirken, wird im bundespolitischen Teil des Kongresses diskutiert, zu dem unter anderem Staatsekretär Dr. Engelbert Lütke Daldrup aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erwartet wird. Hier stehen Themen wie die künftige Stadtentwicklung, Investitionssicherheit und die steuerliche Belastung für Investoren zum Beispiel durch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Fokus. Aus der Streichung der Eigenheimzulage, heißt es dazu aus dem Ministerium, erwarte man keinerlei negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit.

Auch das Baugewerbe rechnet für die kommenden Jahre keineswegs mit einem drastischen weiteren Rückgang der Investitionen. Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes, sieht sogar zahlreiche Chancen für neue Impulse: „Das Ende der Stadtflucht und die Aufwertung urbanen Wohnens erzeugen Nachfrageimpulse für ein anspruchsvolles städtisches Wohnumfeld sowie nutzergerechten Wohnraum“, sagt Robl. Zunehmend werde jetzt die vorhandene Bausubstanz quantitativ und qualitativ an rückläufige Einwohnerzahlen und geänderte -strukturen angepasst. Das biete Beschäftigungschancen, insbesondere für das mittelständische Baugewerbe, so Robl. „Unterstützt durch Maßnahmen aus den aufgestockten Stadtumbauprogrammen werden private Investitionen in erhaltenswerte innerstädtische Wohnquartiere attraktiv“.

Mit dem Kongress werde ein Forum geschaffen, auf dem bewusst Raum für kontroverse Debatten vorhanden ist. Jens Zimmermann, Pressesprecher des IVD Mitte-Ost sieht hier einen großen Gesprächsbedarf, „weil natürlich die neue Bundesregierung einen schwierigen Spagat zwischen unbestrittenen Sparzwängen und einer möglichst attraktiven Investitionskulisse schaffen muss.“

[Quelle: iw-magazin.de]

03.02.2006

Morgan Stanley: Deutsche Wohnimmobilien bleiben für ausländische Inves

Das Interesse ausländischer Investoren an deutschen Wohnungsportfolios ist trotz steigender Preise ungebrochen. Die Investoren rechnen mit einer deutlichen Erhöhung der Eigentumsquote in Deutschland, positiven volkswirtschaftlichen Impulsen und günstigen Rahmenbedingungen für weitere Anlagen. Dies sind einige Ergebnisse der soeben von Morgan Stanley Real Estate vorgelegten Studie „Investing in German Residential Property: A Guide to Key Sector Dynamics“.

„Die Angebotsseite für weitere Wohnungstransaktionen ist sehr positiv einzuschätzen“, so Oliver Puhl, Executive Director und Head of German Real Estate Investment Banking von Morgan Stanley. Die Studie schätzt, dass insgesamt etwa zwei Millionen Wohnungen an den Markt kommen werden, davon bis zu eine Million in den kommenden fünf bis sechs Jahren. Etwa 1,35 Mio. Wohnungen könnten von der öffentlichen Hand angeboten werden, weitere 650.000 Wohnungen werden von bestehenden Private Equity-Plattformen wieder an den Markt gebracht werden, vornehmlich in der Form von „Kapitalmarkttransaktionen, d.h. Börsennotierung von Immobiliengesellschaften – je nach Stand der Gesetzgebung auch als G-Reit“, so Puhl. Die Einführung von G-Reits werde aber nicht mehr als Voraussetzung für einen Börsengang gesehen.

Zusätzlich zum Verkauf großer Wohnungsgesellschaften gewinnen kleine Portfolio-Transaktionen zunehmend an Bedeutung. Im Unterschied zu den Private Equity-Fonds und klassischen Finanzinvestoren suchen internationale Immobilienunternehmen insbesondere nach kleineren Portfolios (bis zu 5.000 Einheiten), die sie in Off-Market-Transaktionen erwerben. In den Jahren 2004 und 2005 wurden bereits 75.000 Wohnungen in solchen Transaktionen kleinerer Portfolios veräußert. Dagegen standen allerdings 437.000 Wohnungen, die für insgesamt knapp 20 Mrd. Euro in großen Transaktionen veräußert wurden.

Die Investoren-Typen am deutschen Wohnimmobilien-Markt verändern sich. In der ersten Welle waren insbesondere internationale Finanzinvestoren an deutschen Wohnungsgesellschaften interessiert. In der zweiten Welle kamen kleinere Private Equity-Investoren und börsennotierte Immobiliengesellschaften hinzu. In der dritten Welle werden langfristig orientierte, strategische Investoren eine steigende Bedeutung gewinnen.

Die Investoren kaufen die Wohnungsportfolios mit unterschiedlichen Zielen. Ein Teil der Investoren plant, die Immobilien zu optimieren und anschließend langfristig im Bestand zu halten, um so beispielsweise Gewinne aus höheren Mieten und optimierten Kostenstrukturen zu erzielen. Andere Investoren optimieren den Bestand ausschließlich mit dem Ziel, das gesamte Portfolio kurz- bis mittelfristig wieder zu verkaufen. Manche Investoren teilen für den Verkauf das Gesamtportfolio in kleinere Bestände auf. Schließlich besteht noch die Möglichkeit der Privatisierung. Hier wird der Bestand in einzelne Wohnungen aufgeteilt, die dann an Selbstnutzer und Kapitalanleger veräußert werden.

„Wichtiger Bestandteil der Strategie vieler Wohnimmobilieninvestoren mit langfristiger Perspektive ist der Gang zum Kapitalmarkt im Rahmen einer Börsennotierung – auch im Kontext der zu erwartenden Einführung des G-REIT“, erläutert Puhl. Diese Anleger, zu denen u.a. auch Finanzinvestoren aus der ersten „Welle“ zählen, verfolgen i.d.R. den Aufbau einer serviceorientierten und kosteneffizienten Plattform für langfristiges Wachstum. Das mittelfristige Volumen solcher Wohnungsplattform-IPOs wird von der Initiative Finanzplatz Deutschland auf etwa 20 Mrd. Euro geschätzt.

Im Rahmen der Studie untersuchte Morgan Stanley auch die Gründe für das große Interesse ausländischer Investoren an deutschen Wohnimmobilien.

Die 9 wesentlichen Gründe für das Interesse der Investoren sind:

  • 1. Die volkswirtschaftliche Perspektive in Deutschland hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich gebessert. Es wird u.a. erwartet, dass stärkeres Wirtschaftswachstum zu einer Reduzierung der Arbeitslosenzahl führt, mit positiven Auswirkungen auf die Wohneigentumsnachfrage.
  • 2. Das Zinsumfeld bleibt weiterhin günstig für Finanzierungen. Zwar erwartet Morgan Stanley für 2006 einen Zinsanstieg um bis zu 100 Basispunkte, aber der Spread zwischen den mit Wohnimmobilien zu erzielenden Renditen und den Zinsen bleibt weiterhin positiv.
  • 3. Mittelfristig wird mit einer steigenden Nachfrage nach Wohnungen gerechnet. Die demografischen Perspektiven sind zumindest bis zum Jahr 2020 weiterhin positiv. Vor allem wird jedoch die Zahl der Haushalte weiter steigen – und dies ist der wesentliche Bestimmungsfaktor für die Nachfrage nach Wohnungen.
  • 4. Die Eigentumsquote in Deutschland ist im internationalen Vergleich mit 43 % extrem niedrig. Eine von Morgan Stanley durchgeführte Befragung internationaler institutioneller Investoren anlässlich des Morgan Stanley German Property Day im Januar 2006 ergab, dass 85 % erwarten, dass in die Eigentumsquoten in den nächsten fünf Jahren steigen werden. Etwa die Hälfte der befragten Investoren erwarten einen Anstieg der Eigentumsquote auf mindestens 50%.
  • 5. Die Krise der gesetzlichen Rentenversicherung und die steigende Bedeutung der privaten Vorsorge wird zu einer steigenden Nachfrage nach Wohnimmobilien als Form der privaten Altersvorsorge führen.
  • 6. Die Preise für Wohnungen in Deutschland sind im internationalen Vergleich nach wie vor extrem niedrig. Ein Vergleich der Wohnungspreise in 20 Ländern zeigt, dass nur in Japan die Wohnungspreise stärker zurückgegangen sind als in Deutschland. Das Risiko von weiteren Preisrückgängen ist daher überschaubar.
  • 7. Die Wohnungsbautätigkeit in Deutschland ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Damit steigt die Bedeutung von Bestandswohnungen an.
  • Laut der Studie besteht die Möglichkeit, die Instandhaltungs- und Modernisierungskosten für Wohnungsportfolios von durchschnittlich 20 bis 25 Euro pro Quadratmeter pro Jahr durch professionelleres Management auf rund 15-20 Euro pro Quadratmeter zu senken.
  • 9. In vielen Fällen lassen sich die Verwaltungskosten reduzieren. Bei den Wohnungsgesellschaften der öffentlichen Hand und – in geringerem Maße – auch bei Werkswohnungen liegen die Verwaltungskosten häufig relativ hoch. Im Branchendurchschnitt ist ein Angestellter für die Verwaltung von 120 bis 150 Wohnungen zuständig. Einige Eigentümer großer Wohnungsportfolios liegen jedoch deutlich unterhalb dieses Niveaus. Nach Einschätzung von Morgan Stanley lässt es sich in den meisten Fällen erreichen, dass von einem Angestellten 180 bis 200 Wohnungen betreut werden.

[Quelle: iw-magazin.de]

27.01.2006

Immo-IT-Kongress von ESS, Kabel Deutschland und Uni Dortmund

Die ESS AG und die Kabel Deutschland GmbH laden vom 18. und 19. Mai 2006 zu einem Immo-IT-Kongress in Berlin unter der wissenschaftliche Leitung von Prof. Dr. Ulrich Teichmann von der Universität Dortmund, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, ein.

Unter dem Motto „Für die Zukunft gerüstet“ setzen die Initiatoren auf Themen für Führungskräfte der Immobilienwirtschaft, wie politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Führungskonzepte. In Vorträgen, Diskussionsrunden und in Arbeitskreisen sollen aktuelle Themen sowie Fragen der Informationstechnologie intensiv vertieft, ausgearbeitet und mit den Teilnehmern diskutiert werden. Die Namen der Referenten:

Lutz Freitag, Präsident des GdW und Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. sowie stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., werden über aktuelle Entwicklungen der Wohnungswirtschaft informieren.

Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué, Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt, Mitglied des Bundesrates, widmet seinen Vortrag der regionalen Infrastruktur. Prof. Dr. Klaus Gretschmann, Generaldirektor im Sekretariat des Rates der Europäischen Union in Brüssel, wird über politische Probleme und Rahmenbedingungen referieren und Prof. Dr. Ulrich Teichmann versucht auf seine geschätzte humorige Art, Wege aus dem Steuerchaos aufzuzeigen.

Die Forumsdiskussion mit Dr. Hans-Michael Brey, Generalsekretär des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V., Prof. Dr. Lorenz Jarass, FH Wiesbaden, Mitglied der Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung und der Gemeindefinanzen, Dr. Dietlind Tiemann, Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg und Jens Heiser, Mitglied der Expertenkommission Wohnungsgenossenschaften, wird sich mit der Frage auseinandersetzen: „Überfordert die Demographie die Anpassungsfähigkeit der Kommunen und der Wohnungsunternehmen?“

Fünf wissenschaftliche Arbeitskreise bieten zum Leitthema „Führungskonzepte auf dem Prüfstand" ausreichend Gelegenheit, sich intensiv mit Themen wie Führungsstil und Führungssysteme, Personalpolitik, Instandhaltung und Portfoliomanagement sowie aktuellen Fragen der immobilienwirtschaftlichen Informationstechnologie aus Sicht eines großen deutschen Kabelnetzbetreibers, der Kabel Deutschland GmbH und eines führenden immobilienwirtschaftlichen Systemhauses, der ESS AG, auseinanderzusetzen. Als Referenten stehen auch hier renommierte Experten zur Verfügung, z. B. Prof. Dr. Uwe Götze, Universität Chemnitz, Inhaber des Lehrstuhls BWL, Unternehmensrechnung und Controlling, Prof. Dr. Michael Fallgatter, Bergische Universität Wuppertal, Lehrstuhl für Personal und Organisation, Prof. Dr. Fred G. Becker, Universität Bielefeld, Inhaber des Lehrstuhls Betriebswirtschaftslehre, Organisation, Personal und Unternehmensführung sowie Dr. Henrik Baumunk, Prokurist Advisory der KPMG.

Weitere Informationen über www.ess-ag.de

[Quelle: iw-magazin.de]

27.01.2006

BBU-Tage 2006 unter dem Motto „Neue Strategien sind gefragt“

Die Wohnungswirtschaft der Hauptstadtregion trifft sich in Bad Saarow: Zum elften Mal lädt der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen vom 6. bis 8. März 2006 an den Scharmützelsee, um aktuelle Fragen der Branche zu diskutieren.

Im Zentrum steht diesmal die Frage, wie sich Wohnungsunternehmen durch betriebswirtschaftliche Optimierung fit für die Zukunft machen können. Ein Highlight ist die Vorstellung des wohnungspolitischen Konzepts der neuen Bundesregierung durch Bundesbauminister Tiefensee.

Um den unterschiedlichen Informationsbedürfnissen von Wohnungsgenossenschaften und –gesellschaften Rechnung zu tragen, unterteilt sich die Veranstaltung in den Genossenschaftstag (6. und 7. März) und die Wohnungswirtschaftlichen Tage (7. und 8. März).

Eröffnet vom Referat „Quo vadis Wohnungsgenossenschaften?“ des GdW-Präsidenten Lutz Freitag steht der Genossenschaftstag unter dem Motto „Heute an morgen denken“. Eines der Highlights der Veranstaltung ist die Vorstellung des wohnungspolitischen Konzepts der neuen Bundesregierung durch Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. Weiter stehen Themen wie Eigenkapitalstärkung, Umschuldung, Beschwerdemanagement und Leerstandsbekämpfung auf der Agenda. „Rating der Genossenschaften durch die Banken“ – unter diesem Titel wird Ingeborg Esser (GdW) einen Überblick über die Anforderungsprofile der Banken beim Rating von Genossenschaften geben. Wie Wohnungsgenossenschaften den Schritt weg von der Steuerpflicht, hin zur Steuerbefreiung gehen können, ist Gegenstand eines Workshops.

Die wohnungswirtschaftlichen Tage 2006 befassen sich mit verschiedenen „Baustellen“ der betriebswirtschaftlichen Optimierung von Wohnungsunternehmen. In vier Workshops geht es u.a. um leistungsorientierte Vergütungssysteme, aber auch um Fragen der Kapitalbeschaffung und Wohnungsvermarktung. Das Podiumsgespräch „Wohnungsunternehmen im Spagat zwischen Leerstand und Investitionsbedarf“ widmet sich der Weiterentwicklung von Wohnungsbeständen aus Unternehmens-, wie auch aus wohnungspolitischer Sicht. „Sozialer Brennpunkt oder attraktive Wohnlage? Zu den Zukunftsperspektiven großer Wohnsiedlungen“ – dieser Abschlussvortrag von Prof. Hartmut Häußermann (Humboldt-Universität Berlin), einem ausgewiesenen Experten in Sachen Stadtentwicklung, erhält durch die dramatischen Ereignisse, die im Spätherbst 2005 in den französischen Vorstädten zu beobachten waren, besondere Aktualität.

Wichtiger Programmpunkt der BBU-Tage ist zudem die Verleihung der Preise des BBU-Wettbewerbs 2006 „Leben, Wohnen, Arbeiten: Beiträge der Wohnungsunternehmen zur Zukunft der Städte“ durch Prof. Fritz Schmollgen. Eisenwerth (FH für Wirtschaft Berlin).

[Quelle: iw-magazin.de]

20.01.2006

Der erste Eindruck zählt

Nach einer Studie von Psychologen haben Webseiten gerade einmal 50 Millisekunden Zeit, um bei neuen Besuchern einen überzeugenden oder uninteressanten Eindruck zu hinterlassen, der über Erfolg oder Scheitern entscheidet.

Wenn es denn zutrifft, was Psychologen von der Carleton University herausgefunden haben wollen, dann müssen viele Websites von ihren Betreibern vielleicht umgestaltet werden, wenn sie möglichst große Aufmerksamkeit finden wollen. Die Eingangsseite wird nämlich in gerade einmal 50 ms von den neuen Besuchern abtaxiert – und die erste Beurteilung hält an.

Das scheint dann so ein wenig wie mit der Liebe auf den ersten Blick zu sein. Auch hier sollen ja Manche einem anderen Menschen in einem Augenblick verfallen – oder, wovon man allerdings weniger hört, von ihm abgestoßen sein oder ihm gleichgültig begegnen. Das dürfte für diejenigen, die nach Aufmerksamkeit suchen, am Schlimmsten sein.

Wer eine Website, ein Blog oder was auch immer ins Web stellt, will in die Öffentlichkeit treten und wünscht sich Aufmerksamkeit. Vielleicht nicht von jedem zufälligen Passanten, der sich auf die Seite verirrt, aber doch von möglichst vielen ähnlich Gesinnten. Im Web zu publizieren, gleicht dem Gestalten eines Schaufensters, das zum Betreten der dahinter liegenden Räume einladen soll.

Nach der Studie der Psychologen unter der Leitung von Gitte Lindgaard, die sie in der Zeitschrift Behaviour and Information Technology (V. 25, Number 2/March-April 2006, pp. 115-126) veröffentlicht haben, scheint es dabei auf Angebote anzukommen, die blitzschnell von den Passanten/Besuchern registriert und beurteilt werden. Schon nach 500 Millisekunden setzen sich nämlich schon Eindrücke fest, die dann jenseits des langsamen Bewusstseins erfolgen müssen. Bei einem der Versuche mussten und konnten die Versuchspersonen bereits Webseiten nach ihrer empfundenen "Qualität" einstufen, die sie gerade einmal 500 Millisekunden gesehen hatten. Bei einem zweiten Versuch konnten sie sich Webseiten immerhin schon 50 Millisekunden lang – immer noch ein kurzes Aufleuchten – ansehen und mussten diese dann nach sieben Kriterien beurteilen. Die allgemeinen Urteile fielen jedoch nicht wesentlich anders als beim 500-Millisekunden-Flash aus. Bei einem dritten Versuch, wurden den Versuchspersonen eine Webseite jeweils 500 und darauf 50 Millisekunden gezeigt. Auch hier veränderten sich die Beurteilungen nicht. Danach, so die Psychologen, habe man mit einer Webseite gerade einmal 50 Millisekunden Zeit, um Eindruck zu machen.

Viel sehen, vor allem viele Einzelheiten, kann man in dieser kurzen Zeit nicht. Man kann die Seite nicht abscannen, sondern man nimmt einige ihrer "ins Auge springenden" Eigenschaften wahr. Gerade weil die meisten Internetbenutzer zu einer kommerziellen Webseite über Suchmaschinen kommen – das soll, so wird Marc Caudron in Nature zitiert, 60 Prozent der Besucher ausmachen -, ist der erste Eindruck möglicherweise auch Geld wert. Gitte Lindgaard ein wenig Panik machend zu den Konsequenzen ihrer Studie: "Wenn der erste Eindruck nicht günstig ist, werden die Besucher von Ihrer Website schon wieder weg sein, bevor sie wissen, dass Sie ihnen mehr als Ihre Konkurrenten anbieten."

Nur wenn die Seite gefällt, werden Besucher auch auf ihr verweilen und den Links folgen. Für Lindgaard bestätigen sich mit Zustimmung und Ablehnung die Besucher selbst, die gerne Recht haben wollen. Wem beim ersten Anblick eine Seite gefällt, wird auch Mängel im Folgenden eher übersehen, um sich zu überzeugen, dass er eine richtige Entscheidung getroffen hat. Das sei eine allgemeine Eigenschaft von Menschen, die deswegen durchaus auch falsche oder riskante Konsequenzen aus dem ersten Eindruck ziehen, der gegen Widersprüche abgedichtet wird, solange sie nicht zu groß werden. Wenn dagegen etwas auf den ersten Blick als uninteressant beurteilt wird, hat keine Chance mehr, anders gesehen zu werden.

Nach Caudron, einem Webdesigner, den Nature als Experten zitiert, sollte eine Webseite grafisch nicht überladen sein, um einen guten oder interessanten Eindruck zu hinterlassen. Als Blickfang könnte auch ein einzelnes Bild genügen. Die Internetbenutzer seien auch im Hinblick auf das Webdesign "puritanisch" geworden, sie wollen die Information so einfach und schnell als möglich bekommen. Deswegen müsse eine Seite schnell heruntergeladen sein, weil sonst viele schon das Weite gesucht haben. Überdies würden Menschen aus der westlichen Welt – ganz in der Leserichtung – zuerst nach oben links schauen, weil dort alles gewissermaßen beginnt (demgemäß müssten Webseiten für arabisch oder japanisch lesende Menschen anders herum aufgebaut sein, da diese von rechts nach links schreiben). Angeblich sei es für die westlichen von Links-Oben nach Rechts-Unten Orientierten gut, wenn ein Unternehmen sein Logo – das natürlich entsprechend attraktiv sein muss – links-oben platziert. Rechts-oben würden die Besucher eine Suchfunktion erwarten.

Das haben wir ja bei Telepolis intuitiv ganz nach dieser Vorschrift erledigt. Ob aber der Rest der Eingangsseite puritanisch genug ist, um die Aufmerksamkeit anzuziehen? Für 50 Millisekunden zum Abchecken wäre da schon viel zu viel Text und Bild – und das trifft auch auf die meisten anderen Seiten zu. Allerdings mögen zwar 60 Prozent der Erstbesucher über Suchmaschinen kommen, die überdies in der Regel auch nicht auf die Eingangsseite geführt werden, aber viele Besucher kommen auch wiederholt. Dann aber könnte der Effekt des ersten Eindrucks nicht mehr maßgeblich sein, sondern dann käme es darauf an, die einmal gefundene Aufmerksamkeit zu halten, wozu durchaus dienen könnte, mehr Inhalte auf die Seite zu packen, als auf den ersten 50-Millisekunden-Blick zu erfassen sind.

Die Angebote an Erst- und Wiederholungsbesucher widersprechen sich also oder decken sich zumindest nicht vollständig. Das könnte man nur dadurch lösen, dass Wiederholungsbesucher erkannt werden, denen dann eine andere Eingangsseite präsentiert wird, während den Erstbesuchern eine puritanisch ausgedünnte und zugleich spektakuläre Seite offeriert wird, die als eine Art Falle agiert. Wenn die Psychologen ihren Artikel mit "Attention web designers: You have 50 milliseconds to make a good first impression!" übertitelt haben, dann ist das sicherlich gut, um Aufmerksamkeit anzuziehen, aber als Maxime für den Erfolg dürfte das nicht taugen.

[Quelle: heise.de]

20.01.2006

SVIT-Immobilien-Forum 2006 mit Live-Blog

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT setzt an seinem SVIT-Immobilien-Forum auf moderne Internettechnologie.

Im Live-Blog wird laufend in Wort und Bild über alle Ereignisse am SVIT-Immobilien-Forum 2006 in Pontresina berichtet. Das Weblog soll auch Nichtteilnehmern einen Einblick in die Forumsveranstaltungen ermöglichen. Zu den Referenten der dreitägigen Veranstaltung gehören unter anderem Christoph Blocher und Helmuth Kohl. Idee und Konzept zum Live-Blog sowie die redaktionelle Betreuung kommen von Swissaffairs Communications, die technische Unterstützung durch Cablecom.

Den Live-Blog finden Sie unter: http://www.svit-immobilienforum.ch/wp/

[Quelle: kleinreport.ch]

20.01.2006

Handelsblatt: BVI will neue Regeln für Immobilienfonds

Der Verband der Fondsindustrie, BVI, will einer Meldung vom Handelsblatt zufolge nach der Schließung von zwei offenen Immobilienfonds die Fondsprodukte reformieren.

In dem Bericht heißt es, in einem Papier, das dem Handelsblatt vorliege, rege der Verband unter anderem neue Regeln zur Bewertung der Fondsimmobilien an. Die Sachverständigen, die deren Wert feststellen, sollten künftig von der Finanzaufsicht BaFin beauftragt werden. Damit reagiere der BVI auf den Vorwurf, dass die Fondsgesellschaften die Sachverständigen zu sehr beeinflussen, so das Blatt. Das Reformpaket solle offiziell nächste Woche vorgestellt werden und sehe außerdem Veränderungen bei der Liquiditätssteuerung der Fonds vor.

[Quelle: iw-magazin.de]

20.01.2006

Immobilien-Event im Hotel InterContinental Berlin

Am 5. und 6. Mai 2006 wird der ImmobilienSalon Berlin seine Premiere im InterContinental, dem 5-Sterne Hotel im Herzen der Hauptstadt, feiern. Dann haben private Immobilieninteressenten und Anleger die Möglichkeit, sich an zwei Tagen einen Überblick über eine exklusive Auswahl von Wohnimmobilien und Ferienprojekten aus dem In- und Ausland zu verschaffen.

Ob uriges Bauernhaus in Umbrien, exklusive Golfvilla an Spaniens Küste oder eine Jugendstilvilla in Berlin-Dahlem - solche und weitere Projekte werden im Rahmen des ImmobilienSalon Berlin 2006 vorgestellt. Darüber hinaus werden in begleitenden Vorträgen auch professionelle Informationen zu Finanzierung, Steuern, Vermögens- und Anlageplanung geboten.

Weitere Infos: www.immobiliensalonberlin.de

[Quelle: iw-magazin.de]

20.01.2006

Amtsgerichte München und Delmenhorst: Überhöhte Gaspreise nicht fällig

Die Amtsgerichte Delmenhorst (Az. 4A C 4001/06 IV, Beschluss vom 6.1.2006) und München (Az. 131 C 797/06 Beschluss vom 12.1.2006) haben in einstweiligen Verfügungen den Stadtwerken Delmenhorst bzw. München untersagt, Gasprotestkunden den Gashahn abzudrehen.

Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind überhöhte Strom- und Gaspreise nicht zu Zahlung fällig und können deshalb weder angemahnt werden, noch darf eine Liefersperre angedroht oder gar vollzogen werden.

Die Beschlüsse der Amtsgerichte lauten in beiden Fällen gleich: „Die Sperre wird untersagt, bis die Stadtwerke den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhebung dem Antragsteller offengelegt haben…Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.4.03 und ständiger Rechtssprechung trifft das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit…“

Der Bund der Energieverbraucher hält die aktuellen Gas- und Strompreiserhöhungen für unbillig und ermutigt alle Verbraucher, von ihren gesetzlichen Rechten auf Zahlungsprotest gebrauch zu machen. Bereits 500.000 Verbraucher verweigern derzeit mit Erfolg die Zahlung der Gaspreiserhöhungen.

Über 60% Prozent der Kunden halten nach einer Untersuchung der Bremer trend:research die erneuten Gasverteuerungen für "überhaupt nicht gerechtfertigt". Ein Fünftel der Kunden planen nach der Umfrage eine konkrete Zahlungsverweigerung ihrer Gasrechnung. Das sind über drei Millionen der insgesamt 17 Millionen Haushaltsgaskunden.

Aktuelle Haushaltsgaspreise für Dezember 2005
Weitere Hinweise einschließlich Musterschreiben zur Zahlungsverweigerung
Eine Übersicht über aktuelle Gerichtsurteile

[Ouelle: iw-magazin.de]

13.01.2006

Business mit Immobilienhändlern

Die Geografie-Software Google Earth ist aus den Kinderschuhen raus - mit der ersten Vollversion hofft der Konzern, mit Immobilienmaklern, Versicherungsfirmen und Architekten ins Geschäft zu kommen.

Google Earth hat den Beta-Status verlassen und steht als Vollversion zum Download bereit. Mit zwei neuen Aufbaustufen hofft der Konzern, den virtuellen Globus für Immobilienmakler, Architekten und Versicherungsfirmen interessant zu machen.

Google Earth ermöglicht es dem Nutzer, virtuelle Reisen an beliebige Orte der Welt zu unternehmen; Datengrundlage dafür sind hoch aufgelöste Satellitenkarten. Bisher konnten Benutzer mit dem Programm Routen planen sowie Adressen, Krankenhäuser und Restaurants ausfindig machen.

20 bis 400 Dollar

Nun kommt die Software mit verbesserter Grafik, höherer Auflösung und 3D- Ansichten daher - ist aber in den höher entwickelten Varianten auch kostenpflichtig geworden. Für "Google Earth Plus" sind 20 US-Dollar Abogebühren pro Jahr fällig. Dieses Basisprogramm ist für den persönlichen Gebrauch gedacht, die Anbindung an GPS-Geräte ist möglich.

"Google Earth Enterprise", die Profiversion, schlägt bereits mit 400 Dollar pro Jahr zu Buche. Google will mit dem Programm vor allem Immobilienmakler locken. Sie können vom Schreibtisch aus neue Grundstücke inspizieren oder Kunden auf digitalen Flügen Immobilien zu präsentieren. Der US-Immobilienexperte Jay Lucas glaubt bereits, Google Earth könne das entscheidende Tool für die "die Zukunft des Immobiliengeschäfts" sein.

[Quelle: stern.de]

13.01.2006

Lehrgänge Immobilienmakler und Wertermittlung beginnen

Für alle diejenigen, die sich das Fachwissen für eine Tätigkeit als Immobilienmakler aneignen wollen, bietet die Europäische Immobilien Akademie (EIA) in Saarbrücken ab 16. Januar 2006 einen dreiwöchigen Lehrgang an.

Maklerrecht, Grundstücksverkehr, Steuern und Wettbewerbsrecht stehen ebenso auf dem Lehrplan wie z. B. Fragen der Bewertung, Finanzierung und Marketing für Immobilien. Zwischen den einzelnen Lehrgangswochen ist jeweils eine Lehrgangspause. Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs berechtigt die Teilnehmer, die Bezeichnung „Geprüfte/r Immobilienmakler/in (EIA)" zu führen.

Am 23. Januar 2006 beginnt der Lehrgang „Wertermittlung für Immobilien" für Interessenten, die Immobilien bewerten oder in Zukunft sachgerecht Gutachten erstellen wollen. In diesem Lehrgang werden fundierte Kenntnisse für die Erstellung von Gutachten vermittelt. In den Lehrgang integriert sind die Besichtigung eines Objektes und die Erstellung des Gutachtens für diese Immobilie.

Zu beiden Lehrgängen sind noch Anmeldungen möglich. Weitere Informationen unter www.vdm-akademie.de.

[Quelle: iw-magazin.de]

13.01.2006

Oberhausen enttäuscht über aus für O.Vision

Mit Unverständnis und großer Enttäuschung hat der Oberhausener Oberbürgermeister Klaus Wehling die Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung kommentiert, den geplanten Zukunftspark O.Vision zu kippen.

„Oberhausen braucht dieses Projekt, die ganze Region würde von diesem Projekt profitieren. Mit ihrer Entscheidung verbaut die Landesregierung dem gesamten Ruhrgebiet eine wichtige Chance für die Zukunft und für die Schaffung von 7000 neuen Arbeitsplätzen“, so Wehling wörtlich.

Völliges Unverständnis äußerte der Oberbürgermeister über die Argumentation des Landeskabinetts: „Wir haben jahrelang mit dem Land gemeinsam geplant, inhaltlich an dem Projekt gearbeitet, seine Qualität und seine Details gemeinsam verbessert. Und jetzt wird es nicht aus inhaltlichen Gründen abgelehnt, sondern aus reinem Formalismus. Schlichtweg aus fiskalischen Gründen mit Verweis auf die schlechte Haushaltslage der Stadt, die wir gerade durch O.Vision verbessern wollten.“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte Dienstag abend beschlossen, den Gewerbepark O.Vision der Stadt Oberhausen nicht finanziell zu fördern. Das finanzielle Risiko des Projekts sei bei der derzei­tigen Haushaltslage weder für das Land noch für die Stadt Oberhausen tragbar.

[Quelle: iw-magazin.de]

13.01.2006

IVD: Was sich 2006 für Immobilieneigentümer ändert

Das neue Jahr bringt für Immobilieneigentümer zahlreiche Änderungen. Davon sind die Immobilienwirtschaft, private Anleger und Selbstnutzer gleichermaßen betroffen. „Positiv zu bewerten ist, dass laut Koalitionsvertrag die Immobilie in der geförderten Altersvorsorge ab 2007 eine wichtigere Rolle einnehmen soll“, so Jürgen Michael Schick, Vize-Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD).

„Es wäre allerdings sinnvoll gewesen, schon jetzt, parallel zu den jetzt eingeführten Änderungen, die Immobilie verstärkt in die Altersvorsorge einzubinden“, betont Schick.

Selbstnutzer von Immobilien sind insbesondere von der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1.1.2006 betroffen. Wer bislang ein Haus gebaut oder gekauft hat, erhielt acht Jahre jeweils bis zu 1.250 Euro und darüber hinaus 800 Euro pro Kind an staatlicher Unterstützung. Nur Bauherren, die vor dem 1.1.2006 mit der Herstellung begonnen haben, und Käufer, die vor diesem Datum den Vertrag mit dem Notar abgeschlossen haben, haben Anspruch auf die Zulage. Eigentümer, denen bereits eine Eigenheimzulage gewährt wird, erhalten diese auch weiterhin bis zum Ende des Förderzeitraums.

Private Anleger sind insbesondere von der Abschaffung der degressiven AfA betroffen. Künftig gilt auch für Neubauten nur noch die lineare Abschreibung von zwei Prozent. Bislang konnten Bauherren oder Erwerber im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung in den folgenden neun Jahren jeweils vier Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes abschreiben. In den darauf folgenden acht Jahren waren es jeweils 2,5 Prozent und in den folgenden 32 Jahren jeweils 1,25 Prozent.

„Trotz der Abschaffung von Eigenheimzulage und der degressiven AfA bleibt die Wohnimmobilie schon allein zum Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge für private Kapitalanleger und Selbstnutzer interessant. Die Mietersparnis oder das zusätzliche Einkommen aus der Vermietung sind auch bisher wesentliche Argumente für Immobilieneigentum gewesen und haben nichts von ihrer Bedeutung verloren“, so Schick. „Staatliche Förderungen oder Abschreibungsmöglichkeiten sollten ohnehin grundsätzlich nicht ausschlaggebend für den Kauf sein. Entscheidend für den Kauf einer Immobilie sind immer die Qualität der Immobilie und die Wirtschaftlichkeit der Investition.“

Unsicherheit herrscht auch wegen der geplanten Änderung des § 23 Einkommensteuergesetz (EStG). Es ist vorgesehen, dass der Verkaufsgewinn beim Verkauf von Immobilien mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert wird. Dies soll zum 1. Januar 2007 eingeführt werden. Im Gespräch sind dabei rund 20 Prozent. Dieser Steuersatz greift unabhängig von der Haltedauer der Immobilie. „Die Spekulationsfrist von zehn Jahren ist somit vom Tisch. Grundsätzlich müssen private Anleger bei Verkauf den erzielten Gewinn besteuern“, so Schick. Offen ist indes, wie die Höhe des Gewinns ermittelt wird. Seit dem 1. August 1995 wird die Höhe des Veräußerungsgewinnes als Differenz von Verkaufspreis und Buchwert der Immobilie bestimmt und nicht als Differenz aus Verkaufspreis und Kaufpreis. „Wird der Veräußerungsgewinn aus der Differenz von Verkaufspreis und Buchwert ermittelt, so ergäbe sich insbesondere für Anleger, die ihre Immobilie schon sehr lange besitzen und die deshalb einen sehr niedrigen Buchwert aufweist, eine sehr hohe Steuerlast.“

Darüber hinaus herrscht Unsicherheit, ob Investitionen in Denkmalschutz-Immobilien vom neuen § 15b EStG betroffen sind. „Der Gesetzgeber wollte mit diesem § 15b Steuersparmodelle wie Medien- und Windkraftfonds treffen, nicht aber Denkmal-schutz-Immobilien. So wird in der Gesetzesbegründung ausdrücklich klargestellt, dass der Erwerb von zu modernisierenden Eigentumswohnungen nicht betroffen sein soll“, so Schick. „Der Gesetzestext selber lässt allerdings einiges unklar und bietet Raum für Spekulationen. Eine Klarstellung muss nun so rasch wie möglich in einem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums nachgeholt werden.“ Der § 15b EStG sieht vor, dass Verluste während der Verlustphase nur noch innerhalb der einzelnen Einkommensquelle unbegrenzt verrechnet werden können. Der Ausgleich von Verlusten mit anderen Einkunftsarten oder innerhalb der gleichen Einkunftsart ist dagegen auf zehn Prozent begrenzt.

[Quelle: iw-magazin.de]

06.01.2006

Kein Maklervertrag bei Bestandsanfrage

Ein stillschweigender Maklervertrag kommt ohne vorherigen Provisionshinweis des Maklers nicht zustande, wenn der Interessent sich vom Makler lediglich Objekte aus dessen "Bestand" nachweisen läßt. Darauf weist die Kanzlei Bethge & Partner, Hannover, unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs hin (Urteil vom 22. September 2005 - III ZR 393/04).

Das Berufungsgericht hatte noch für den klagenden Makler argumentiert. Wer sich mit einer Suchanfrage an einen Immobilienmakler wende, müsse wissen, dass dieser Provision verlange. Das reichte dem BGH nicht. Karlsruhe nahm den Fall vielmehr zum Anlaß, seine Rechtsprechung zum stillschweigenden Maklervertrag zu restaurieren und - teilweise sogar von ihm selbst - für überholt geglaubte Grundsätze zu erneuern.

Wer sich an einen gewerbsmäßigen Makler wendet und dessen Leistungen in Anspruch nimmt, etwa in Form einer Besichtigung, erklärt damit noch nicht schlüssig seine Zahlungsbereitschaft. Denn beide Seiten (Kaufinteressent und Verkäufer) dürfen stets davon ausgehen, dass der Makler von der jeweils anderen Seite entlohnt wird. Dies gilt jedenfalls, solange ihnen "nichts Gegenteiliges" bekannt ist. Das geeignete Mittel des Maklers zur Absicherung seiner Provision ist deshalb nach der langjährigen Rechtssprechung der Maklergerichte eine "ausdrückliche Provisionsforderung". Eine solche ist nur bei einer "weitergehenden Nachfrage von Maklerdienstleistungen". entbehrlich. Läßt sich der Kunde freilich nur "ein Objekt aus dem Adressenmaterial" des Maklers nachweisen (Bestandsobjekt), ist nach wie vor ein klarer Provisionshinweis Voraussetzung für einen stillschweigenden Vertragsschluß.

[Quelle: iw-magazin.de]